Amtsblatt 23 vom 13.06.2013 - Landratsamt Unterallgäu
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Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen wird festgesetzt auf 0,00 €.<br />
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.<br />
1. VERWALTUNGSUMLAGE<br />
§ 2<br />
§ 3<br />
§ 4<br />
Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben<br />
im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2013<br />
festgesetzt auf 562.651 €<br />
davon entfallen auf in Pfaffenhausen unterrichtete Kinder 489.458 €<br />
Breitenbrunn/Loppenhausen unterrichtete Kinder 73.193 €<br />
Dieser ungedeckte Bedarf wird nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes<br />
umgelegt.<br />
Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Verbandsschülerzahl nach dem<br />
Stand <strong>vom</strong> 01.10.2012 festgesetzt auf 452<br />
davon in der Schulanlage Pfaffenhausen 387<br />
davon in der Schulanlage Breitenbrunn und Loppenhausen 65<br />
Die Verwaltungsumlage beträgt somit je Verbandsschüler<br />
für die Schulanlage Pfaffenhausen 1.264,74935 €<br />
für die Schulanlage Breitenbrunn und Loppenhausen 1.126,04615 €<br />
2. INVESTITIONSUMLAGE<br />
Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben<br />
im Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2013 auf 527.834 € festgesetzt und nach<br />
dem Verhältnis der Schülerzahlen der Mitgliedsgemeinden bemessen.<br />
Für die Berechnung der Investitionsumlage wird die maßgebende Verbandsschülerzahl nach dem<br />
Stand <strong>vom</strong> 01.10.2012 auf 452 festgesetzt.<br />
Die Investitionsumlage beträgt somit je Verbandsschüler 1.167,774 €.<br />
§ 5<br />
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan<br />
wird festgesetzt auf 140.000 €.<br />
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.<br />
§ 6<br />
KABl. Nr. <strong>23</strong>/2013