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Amtsblatt 23 vom 13.06.2013 - Landratsamt Unterallgäu

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Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen wird festgesetzt auf 0,00 €.<br />

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.<br />

1. VERWALTUNGSUMLAGE<br />

§ 2<br />

§ 3<br />

§ 4<br />

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben<br />

im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2013<br />

festgesetzt auf 562.651 €<br />

davon entfallen auf in Pfaffenhausen unterrichtete Kinder 489.458 €<br />

Breitenbrunn/Loppenhausen unterrichtete Kinder 73.193 €<br />

Dieser ungedeckte Bedarf wird nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes<br />

umgelegt.<br />

Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Verbandsschülerzahl nach dem<br />

Stand <strong>vom</strong> 01.10.2012 festgesetzt auf 452<br />

davon in der Schulanlage Pfaffenhausen 387<br />

davon in der Schulanlage Breitenbrunn und Loppenhausen 65<br />

Die Verwaltungsumlage beträgt somit je Verbandsschüler<br />

für die Schulanlage Pfaffenhausen 1.264,74935 €<br />

für die Schulanlage Breitenbrunn und Loppenhausen 1.126,04615 €<br />

2. INVESTITIONSUMLAGE<br />

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben<br />

im Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2013 auf 527.834 € festgesetzt und nach<br />

dem Verhältnis der Schülerzahlen der Mitgliedsgemeinden bemessen.<br />

Für die Berechnung der Investitionsumlage wird die maßgebende Verbandsschülerzahl nach dem<br />

Stand <strong>vom</strong> 01.10.2012 auf 452 festgesetzt.<br />

Die Investitionsumlage beträgt somit je Verbandsschüler 1.167,774 €.<br />

§ 5<br />

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan<br />

wird festgesetzt auf 140.000 €.<br />

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.<br />

§ 6<br />

KABl. Nr. <strong>23</strong>/2013

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