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Amtsblatt 23 vom 13.06.2013 - Landratsamt Unterallgäu

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- 180 -<br />

III.<br />

Der Haushaltsplan liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 GO in der Zeit <strong>vom</strong> 14. Juni 2013 bis 21. Juni 2013 bei der<br />

Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Türkheim, Rathaus (Zimmer 12) zur öffentlichen Einsichtnahme<br />

auf.<br />

Die Haushaltssatzung liegt gemäß § 4 Satz 1 Bekanntmachungsverordnung während ihrer Gültigkeitsdauer<br />

bei der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Türkheim zur Einsicht während der allgemeinen<br />

Dienststunden bereit.<br />

24 - 9410.0<br />

Haushaltssatzung<br />

der Verwaltungsgemeinschaft Illerwinkel,<br />

Landkreis Unterallgäu, für das Haushaltsjahr 2013<br />

I.<br />

Auf Grund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VGemO, Art. 40 ff KommZG sowie Art. 63 ff der Gemeindeordnung<br />

(GO) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Illerwinkel folgende Haushaltssatzung 2013:<br />

§ 1<br />

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit festgesetzt; er schließt<br />

im<br />

VERWALTUNGSHAUSHALT in den Einnahmen und Ausgaben mit 970.400 €<br />

und im<br />

VERMÖGENSHAUSHALT in den Einnahmen und Ausgaben mit 76.800 €<br />

ab.<br />

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.<br />

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.<br />

§ 2<br />

§ 3<br />

KABl. Nr. <strong>23</strong>/2013

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