Amtsblatt 23 vom 13.06.2013 - Landratsamt Unterallgäu
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III.<br />
Der Haushaltsplan liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 GO in der Zeit <strong>vom</strong> 14. Juni 2013 bis 21. Juni 2013 bei der<br />
Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Türkheim, Rathaus (Zimmer 12) zur öffentlichen Einsichtnahme<br />
auf.<br />
Die Haushaltssatzung liegt gemäß § 4 Satz 1 Bekanntmachungsverordnung während ihrer Gültigkeitsdauer<br />
bei der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Türkheim zur Einsicht während der allgemeinen<br />
Dienststunden bereit.<br />
24 - 9410.0<br />
Haushaltssatzung<br />
der Verwaltungsgemeinschaft Illerwinkel,<br />
Landkreis Unterallgäu, für das Haushaltsjahr 2013<br />
I.<br />
Auf Grund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VGemO, Art. 40 ff KommZG sowie Art. 63 ff der Gemeindeordnung<br />
(GO) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Illerwinkel folgende Haushaltssatzung 2013:<br />
§ 1<br />
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit festgesetzt; er schließt<br />
im<br />
VERWALTUNGSHAUSHALT in den Einnahmen und Ausgaben mit 970.400 €<br />
und im<br />
VERMÖGENSHAUSHALT in den Einnahmen und Ausgaben mit 76.800 €<br />
ab.<br />
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.<br />
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.<br />
§ 2<br />
§ 3<br />
KABl. Nr. <strong>23</strong>/2013