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Amtsblatt 23 vom 13.06.2013 - Landratsamt Unterallgäu

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- 184 -<br />

§ 7<br />

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2013 in Kraft.<br />

Pfaffenhausen, 6. Juni 2013<br />

ZWECKVERBAND „INTERKOMMUNALER GEWERBEPARK PFAFFENHAUSEN-SALGEN“<br />

Roland Krieger<br />

Zweckverbandsvorsitzender<br />

II.<br />

Die genehmigungspflichtigen Teile des Haushaltes wurden von der Rechtsaufsicht genehmigt (Schreiben<br />

<strong>Landratsamt</strong> Unterallgäu <strong>vom</strong> 03.06.2013, Gesch.-Nr. 24 - 9410.0).<br />

III.<br />

Der Haushaltsplan liegt gem. Art. 41 KommZG und Art. 65 Abs. 3 GO <strong>vom</strong> Tag nach dieser Bekanntmachung<br />

an eine Woche lang in der Verwaltungsgemeinschaft Pfaffenhausen (Zimmer 104) während der<br />

allgemeinen Dienststunden zur öffentlichen Einsichtnahme auf.<br />

Die Haushaltssatzung liegt gem. Art. 26 GO, § 4 Satz 1 Bekanntmachungsverordnung während ihrer<br />

Gültigkeitsdauer in der Verwaltungsgemeinschaft Pfaffenhausen (Zimmer 104) zur Einsicht während der<br />

allgemeinen Dienststunden bereit.<br />

Hans-Joachim Weirather<br />

Landrat<br />

KABl. Nr. <strong>23</strong>/2013

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