Amtsblatt 23 vom 13.06.2013 - Landratsamt Unterallgäu
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§ 4<br />
1) Verwaltungsumlage<br />
1. Festsetzung<br />
a) Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von<br />
Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2013 auf 471.456 € festgesetzt<br />
und nach den einschlägigen Bestimmungen auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt.<br />
b) Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die Schülerzahl nach dem Stand <strong>vom</strong><br />
01.10.2012 zugrunde gelegt. Die Grundschule Ettringen und die Albert-Schweitzer-Mittelschule<br />
wurden zum 01.10.2012 von insgesamt 197 Schülern besucht.<br />
c) Die Verwaltungsumlage wird je Schüler auf 2.393,18 € festgesetzt.<br />
2. Umlageschuld<br />
a) Die Gesamtzahl von 197 Schülern teilt sich wie folgt auf die Mitgliedsgemeinden auf:<br />
Ettringen 153<br />
Markt Wald 44<br />
Gesamt 197<br />
b) Die Umlageschuld beträgt somit für<br />
Ettringen 366.157 €<br />
Markt Wald 105.299 €<br />
Gesamt 471.456 €<br />
2) Investitionsumlage<br />
Eine Investitionsumlage über die Schülerzahlen wird nicht erhoben.<br />
Die Investitionsumlage für den Bau der Turnhalle für das Jahr 2013 (139.000 €) wird unabhängig von<br />
den Schülerzahlen wie folgt festgesetzt:<br />
Ettringen 129.000 €<br />
Markt Wald 10.000 €<br />
§ 5<br />
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan<br />
wird auf 95.000 € festgesetzt.<br />
§ 6<br />
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.<br />
KABl. Nr. <strong>23</strong>/2013