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STUDIENPLAN - StudienServiceCenter Katholische Theologie

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(2) Vorprüfungsfächer:<br />

e) Einleitung in das Alte Testament ............................................. 2 st<br />

f) Einleitung in das Neue Testament ........................................... 4 st<br />

g) Einführung in die Liturgie ......................................................... 3 st<br />

h) Geschichte der Philosophie ..................................................... 6 st<br />

i) Logik mit Sprachphilosophie und Erkenntnistheorie ................ 5 st<br />

j) Einführung in das naturwissenschaftliche Denken ................... 2 st<br />

k) Gesellschaftslehre ................................................................... 6 st<br />

l) Religionswissenschaft .............................................................. 4 st<br />

m) Spirituelle <strong>Theologie</strong> ................................................................. 2 st<br />

§ 4. Als Studieneingangsphase gelten folgende Lehrveranstaltungen:<br />

(1) Einführung in das Heilsmysterium ........................................... 4 st<br />

(2) Proseminar .............................................................................. 2 st<br />

(3) Einleitung in das Neue Testament I ........................................ 2 st<br />

§ 5. Im ersten Studienabschnitt sind nach Wahl des ordentlichen<br />

Hörers Lehrveranstaltungen aus einem Spezialfach aus einem der folgenden<br />

Teilgebiete der philosophischen oder theologischen Wissenschaften oder ihrer<br />

Hilfswissenschaften im Ausmaß von vier Wochenstunden zu belegen<br />

(Wahlfach; StO § 3 Abs. 3 lit. e Punkt 9):<br />

a) Biblische Sprachen, im besonderen Hebräisch,<br />

b) Bibelwissenschaften,<br />

c) Historische <strong>Theologie</strong>,<br />

d) Systematische <strong>Theologie</strong>,<br />

e) Praktische <strong>Theologie</strong>,<br />

f) Ostkirchenkunde,<br />

g) Spirituelle <strong>Theologie</strong>,<br />

h) Spezialthemen der Philosophie,<br />

i) Grenzfragen der Philosophie,<br />

j) Grenzfragen der <strong>Theologie</strong>,<br />

k) Frauenforschung in der <strong>Theologie</strong> unter bibelwissenschaftlicher,<br />

dogmengeschichtlicher, systematisch-theologischer und pastoraltheologischer<br />

Rücksicht<br />

§ 6. (1) Lehrveranstaltungen in den zu belegenden Pflichtfächern<br />

werden jeweils im Verzeichnis der Lehrveranstaltungen angeboten; daraus ist<br />

eine der Vorschrift des § 3 entsprechende Wahl zu treffen.<br />

(2) Im ersten Studienabschnitt ist die Teilnahme an einem<br />

Seminar und an einem Proseminar im Ausmaß von jeweils mindestens zwei<br />

Wochenstunden aus einem der Pflichtfächer dieses Studienabschnittes oder<br />

aus den Wahlfächern vorgeschrieben (BStG § 3 Abs. 2 lit. b; StO § 3 Abs. 5).<br />

§ 7. Die Anzahl von 6 Wochenstunden, die nach Belegen der vorgeschriebenen<br />

Stundenanzahl in den Pflichtfächern und im Wahlfach auf die im<br />

ersten Studienabschnitt im gesamten zu belegenden Stundenanzahl von 80<br />

Wochenstunden fehlt, ist durch das Belegen weiterer Lehrveranstaltungen, die<br />

beliebig gewählt werden können (Freifächer), zu erfüllen. Besonders<br />

hingewiesen wird auf die Lehrveranstaltungen der Fächer, die als Wahlfächer (§<br />

5) genannt werden (StO § 3 Abs. 6).<br />

§ 8. Zur wissenschaftstheoretischen und philosophischen Vertiefung<br />

der Fachgebiete des theologischen Studiums sowie zur Erfassung der<br />

Fachgebiete in historischer oder wissenschaftsgeschichtlicher oder<br />

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