âJugendhilfe - Wächteramt â Garantenstellungâ
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Kunkel: „Jugendhilfe – Wächteramt – Garantenstellung“ Seite 16<br />
Entscheidung des Familiengerichts<br />
+<br />
Leistung des Jugendamts gem. § 2 Abs. 2 SGB VIII<br />
c) Nr. 3:<br />
Rechtfertigender Notstand (§ 34 StGB)<br />
- höherwertiges Schutzgut als die Schweigepflicht<br />
- gegenwärtige Gefahr für dieses Schutzgut<br />
- Weitergabe notwendig (= keine Alternative) zur Abwendung der<br />
Gefahr<br />
Beachte: Für Tätigkeit des AB/AP/AV gilt nur § 68 SGB VIII.<br />
Für Angehörige einer Berufsgruppe nach § 203 Abs. 1 StGB gilt zusätzlich<br />
die strafrechtliche Schweigepflicht aus § 203 Abs. 1 StGB.