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Asphaltierer, Schwarzdecker - Wirtschaftskammer Österreich

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Sicherheitshandbuch mit Gefahrenevaluierung für <strong>Asphaltierer</strong>- und <strong>Schwarzdecker</strong><br />

8.6.4 Handhobelmaschine (B)<br />

Gefahr Sicherheitsmaßnahmen Gesetze/Dok.<br />

Handverletzungen<br />

Elektrische Spannung bei defekter<br />

Maschine oder Kabel und bei Feuchtigkeit<br />

Späne, Lärm, Staub<br />

a) Technische / organisatorische<br />

Maschine mit beiden Händen führen<br />

Werkstück einspannen / sicher auflegen<br />

Verstopfung durch Späne erst nach Stillstand<br />

der Maschine und ziehen des Netzsteckers<br />

beheben<br />

Maschinen vor Feuchtigkeit schützen<br />

(Regen)<br />

feuchte Maschinen vor Inbetriebnahme<br />

trocknen lassen<br />

b) Persönliche Schutzausrüstung<br />

Schutzbrille, Gehörschutz, Staubmaske<br />

c) Prüfung der Betriebsmittel<br />

Sichtkontrolle von Maschine und Kabel bei<br />

Arbeitsbeginn<br />

jährlich durch Elektrofachkraft<br />

wöchentlich durch besonders unterwiesenen<br />

Arbeitnehmer auf offenkundige Mängel<br />

d) Qualifikation / Beschäftigungsverbot<br />

Jugendliche Lehrlinge dürfen beschäftigt<br />

werden<br />

- unter Aufsicht, - wenn dies in den<br />

Ausbildungsvorschriften vorgesehen ist und<br />

- entweder nach Vollendung der ersten Hälfte<br />

der Lehrzeit, jedenfalls aber nach<br />

18 Monaten<br />

oder<br />

bereits nach Vollendung des ersten<br />

Lehrjahres, sofern im ersten Lehrjahr in der<br />

Berufsschule in mindestens 24 Schulstunden<br />

eine spezielle theoretische und praktische<br />

Unterweisung zur Unfallverhütung gemäß<br />

den Richtlinien der AUVA nachweislich<br />

absolviert wurde<br />

ESV<br />

BauV § 13 (5)<br />

AM-VO § 25<br />

KJBG-VO § 6 Abs.<br />

1 Z 2<br />

Sicherheit am Bau<br />

(2002) E 10<br />

Ausgabe 6/2004 DI. Reinhold Steinmaurer Seite 60 von 83

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