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Gemeindebrief der evangelischen Kirchengemeinden Burg ...

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Organspende<br />

Organtransplantationen – Was sagen die Kirchen dazu?<br />

Der kürzlich aufgedeckte Organspendeskandal,<br />

das Gesetz zur<br />

Än<strong>der</strong>ung des Transplantationsgesetzes<br />

(TPG) und die Organspende-Reform<br />

haben das Interesse<br />

<strong>der</strong> Öffentlichkeit an <strong>der</strong> Organspende<br />

aufleben lassen.<br />

Die Än<strong>der</strong>ung des TPG wurde<br />

zum 1. August 2012 vollzogen,<br />

während die Organspende-Reform<br />

am 1. November 2012 in<br />

Kraft trat. Ein wesentliches neues<br />

Merkmal ist, dass Krankenkassen<br />

und an<strong>der</strong>e Institutionen alle Bürger<br />

ab 16 Jahren schriftlich befragen,<br />

ob sie für den Fall des eigenen<br />

Todes Organspen<strong>der</strong> sein<br />

wollen. Die Befragten werden somit<br />

animiert, sich einen Organspendeausweis<br />

zuzulegen. Der<br />

Bedarf für Spen<strong>der</strong>organe (zurzeit<br />

ca.12.000) ist wesentlich höher<br />

als das Angebot. Es sterben jährlich<br />

ca. 1.200 Menschen, die vergeblich<br />

auf eine Organspende<br />

warten.<br />

Die Deutsche Bischofskonferenz<br />

und <strong>der</strong> Rat <strong>der</strong> Evangelischen<br />

Kirche in Deutschland haben bereits<br />

im Jahr 1990 eine Erklärung<br />

zur Organtransplantation abgegeben.<br />

Deren Anliegen war es darzulegen,<br />

welche medizinischen,<br />

rechtlichen und ethischen Gesichtspunkte<br />

bei <strong>der</strong> Transplantationschirurgie<br />

zu beachten sind und<br />

wie vom christlichen Verständnis<br />

des Sterbens und des Todes her<br />

eine verantwortliche Stellungnahme<br />

gefunden werden kann.<br />

4 Gemeindesinn<br />

Die Kirchen sehen unter bestimmten<br />

Bedingungen in einer<br />

Organspende durchaus die Möglichkeit,<br />

über den Tod hinaus sein<br />

Leben in Liebe für den Nächsten<br />

hinzugeben.<br />

Erklärung <strong>der</strong> Kirchen<br />

Aus <strong>der</strong> umfangreichen Erklärung<br />

haben wir uns überwiegend auf<br />

die ethischen Gesichtspunkte konzentriert.<br />

Für die Transplantation<br />

von Organen eines Verstorbenen<br />

müssen unter an<strong>der</strong>en folgende<br />

Bedingungen erfüllt sein:<br />

– Die Organe müssen nach sachlich<br />

und ethisch vertretbaren Regeln<br />

verteilt werden. Für die vielen<br />

auf eine Transplantation wartenden<br />

Kranken stehen zu wenige<br />

Spen<strong>der</strong>organe zur Verfügung.<br />

Dieses Missverhältnis macht die<br />

Organverteilung praktisch wie<br />

ethisch zu einem schwierigen<br />

Problem.<br />

– Eine Organspende (z.B. einer<br />

Niere) aus ökonomischen Motiven<br />

ist ebenso wie <strong>der</strong> Organhandel<br />

ethisch nicht vertretbar. Der Verkauf<br />

eigener Organe ist ein Verstoß<br />

gegen die Würde des Menschen.<br />

Ganze lebensnotwendige<br />

Organe dürfen überhaupt nur von<br />

Toten entnommen werden.<br />

– Der Tod des Spen<strong>der</strong>s muss vor<br />

<strong>der</strong> Explantation zweifelsfrei feststehen.<br />

Das TPG bestimmt, dass<br />

Organe nach dem Eintritt des<br />

Hirntods, also dem Erlöschen <strong>der</strong><br />

Foto: Techniker-Krankenkasse<br />

Funktionen des gesamten Gehirns,<br />

entnommen werden dürfen.<br />

Man setzt den Hirntod mit dem<br />

Tod des Menschen gleich.<br />

– Ein Eingriff in den Leichnam ist<br />

nur zulässig, wenn er gerechtfertigt<br />

ist. Als Rechtfertigungsgrund<br />

für die Organentnahme kommen<br />

nach <strong>der</strong>zeit geltendem Recht die<br />

vom Spen<strong>der</strong> selbst zu Lebzeiten<br />

o<strong>der</strong> nach seinem Tod durch seine<br />

Angehörigen erteilte Einwilligung<br />

in Betracht.<br />

– Der Eingriff muss die Würde des<br />

Verstorbenen achten und darf die<br />

Empfindungen von Angehörigen<br />

nicht leichtfertig verletzen. Dem<br />

Leichnam gebührt respektvolle<br />

Behandlung und dem Willen des<br />

Verstorbenen beson<strong>der</strong>e Beachtung.<br />

Wer sich zu Lebzeiten zur<br />

Organspende nach seinem Tod<br />

äußert, nimmt seinen Angehörigen<br />

die zuweilen schmerzliche<br />

Last einer Entscheidung ab und<br />

erspart ihnen die Not von Mutmaßungen<br />

über seinen Willen.<br />

Folgerungen und Wortlaut <strong>der</strong><br />

Empfehlungen <strong>der</strong> Kirchen<br />

„Wer darum für den Fall des eigenen<br />

Todes die Einwilligung zur<br />

Entnahme von Organen gibt, handelt<br />

ethisch verantwortlich, denn<br />

dadurch kann an<strong>der</strong>en Menschen<br />

geholfen werden. Angehörige, die<br />

die Einwilligung zur Organtransplantation<br />

geben, machen sich<br />

nicht eines Mangels an Pietät gegenüber<br />

dem Verstorbenen schuldig.<br />

Sie handeln ethisch verantwortlich,<br />

weil sie ungeachtet des<br />

von ihnen empfundenen Schmerzes<br />

im Sinne des Verstorbenen<br />

entscheiden, an<strong>der</strong>en Menschen<br />

beizustehen und durch Organspende<br />

Leben zu retten.“<br />

„Aus christlicher Sicht ist die Bereitschaft<br />

zur Organspende nach<br />

dem Tod ein Zeichen <strong>der</strong> Nächstenliebe<br />

und Solidarisierung mit<br />

Kranken und Behin<strong>der</strong>ten“.<br />

Als Quelle <strong>der</strong> Informationen diente<br />

die Internet-Seite <strong>der</strong> Evangelischen<br />

Kirche in Deutschland<br />

www.ekd.de.<br />

Wolfgang Böhm

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