Rezepte der Agatha Christie«, Bönnigheim - Landesstelle für ...
Rezepte der Agatha Christie«, Bönnigheim - Landesstelle für ...
Rezepte der Agatha Christie«, Bönnigheim - Landesstelle für ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
2<br />
museums.brief / 01. 2010<br />
thema<br />
kann sich eine Ausnahme unter dem Gesichtspunkt <strong>der</strong> Eigen -<br />
art <strong>der</strong> Tätigkeit, bspw. <strong>für</strong> Honorarlehrkräfte in Bildungs einrich -<br />
tun gen, ergeben. So ist ein Schulungsleiter, <strong>der</strong> Kurse <strong>für</strong> Mit ar -<br />
bei ter an<strong>der</strong>er Unternehmen gibt und dabei Beginn und Ende<br />
sei ner Arbeitszeit (insbeson<strong>der</strong>e die Zeit <strong>für</strong> die Vor be rei tung<br />
<strong>der</strong> Schulungen) völlig frei festlegen kann, nach einer Ent schei -<br />
dung des Landesarbeitsgerichts Hessen als freier Mitar bei ter<br />
einzustufen.<br />
d) Einglie<strong>der</strong>ung<br />
Die Einglie<strong>der</strong>ung in eine fremde Arbeitsorganisation kann sich<br />
darin ausdrücken, dass <strong>der</strong> Mitarbeiter in die Arbeitsabläufe des<br />
Museums fest eingeplant ist und deshalb <strong>für</strong> ihn die Not wen -<br />
dig keit besteht, ständig eng mit an<strong>der</strong>en Arbeitnehmern des<br />
Unternehmens zusammenzuarbeiten. Weitere Merkmale kön nen<br />
sein, dass <strong>der</strong> Mitarbeiter <strong>für</strong> die Erfüllung seiner Auf gabe auf<br />
den technischen Apparat des Museums (bspw. Büro räume und<br />
Telefon sowie Werkstatt, etwaige Maschinen und <strong>der</strong>gleichen)<br />
angewiesen ist o<strong>der</strong> dauernd im Museum präsent ist o<strong>der</strong> ausschließlich<br />
fremdes Arbeitsmaterial des Museums verwendet.<br />
Auch hier kommt es auf die konkreten Details an. So wurden<br />
bspw. die programmgestaltenden Rundfunk- und Fernseh mit -<br />
arbeiter nicht deshalb als Arbeitnehmer behandelt, weil sie von<br />
Apparat und Team des Sen<strong>der</strong>s abhängig sind. Auch hier kommt<br />
es auf den Einzelfall an. Das Vorhalten einer eigenen Betriebs -<br />
stätte ist jedoch ein starkes Indiz <strong>für</strong> eine selbstständige Tätig -<br />
keit.<br />
e) Umfang <strong>der</strong> fachlichen Weisungsgebundenheit<br />
Je mehr die Museumsleitung den Inhalt <strong>der</strong> Arbeitsleistung einseitig<br />
bestimmen und dem verpflichteten Mitarbeiter weitere Auf -<br />
gaben übertragen kann, desto mehr spricht dies <strong>für</strong> ein Arbeits -<br />
verhältnis. Persönliche Abhängigkeit liegt in <strong>der</strong> Regel vor, wenn<br />
<strong>der</strong> Mitarbeiter Einzelanordnungen unterworfen ist. Für selbstständige<br />
Tätigkeit spricht demgegenüber, wenn generell ab strak te<br />
Leitlinien zu befolgen sind, <strong>der</strong>en Beachtung zur Erreichung<br />
des mit <strong>der</strong> Tätigkeit notwendigen Zieles notwendig erscheinen.<br />
Für Selbstständige werden regelmäßig allenfalls allgemeine Richtlinien<br />
aufgestellt. Es erfolgt im Allgemeinen nur eine Er geb nis -<br />
kontrolle, bspw. was den Erfolg <strong>der</strong> Tätigkeit o<strong>der</strong> das geschaffene<br />
Werk angeht.<br />
f) Konkreter Vertragsgegenstand bei freier Mitarbeit<br />
Für ein freies Mitarbeiterverhältnis spricht, wenn die zu leistenden<br />
Dienste nicht rahmenmäßig umschrieben, son<strong>der</strong>n in einem<br />
Dienstvertrag konkret festgelegt werden. Der dienstverpflich<br />
tete Mitarbeiter stellt dann nicht lediglich seine Arbeits -<br />
kraft zur Verfügung, son<strong>der</strong>n schuldet eine bestimmte Dienst -<br />
leis tung. Ist <strong>der</strong> vertraglich festgelegte Leistungsgegenstand<br />
<strong>der</strong> art unbestimmt, dass er erst durch Weisungen des Auf trag -<br />
gebers konkretisiert wird, spricht dies <strong>für</strong> ein Arbeitsverhältnis.<br />
Funktional ist gerade beim Dienst- o<strong>der</strong> Werkvertrag eine konkrete<br />
Beschreibung des Vertragsgegenstandes notwendig, um<br />
die geleisteten Dienste bzw. das hergestellte Werk überprüfen<br />
und Gewährleistungs- wie Haftungsrisiken richtig zuordnen zu<br />
können.<br />
g) Unternehmerrisiko<br />
Typisch <strong>für</strong> selbstständige Arbeit ist, dass <strong>der</strong> selbstständig<br />
Tätige ein eigenes Unternehmerrisiko trägt. Freie Mitarbeit ist in<br />
aller Re gel gegeben, wenn <strong>der</strong> Mitarbeiter gleichzeitig bei eigener<br />
Zeit hoheit <strong>für</strong> mehrere Unternehmen tätig ist, o<strong>der</strong> jedenfalls<br />
die Möglichkeit hat, <strong>für</strong> an<strong>der</strong>e Unternehmen (ggf. auch in<br />
<strong>der</strong> gleichen Branche, also <strong>für</strong> an<strong>der</strong>e Unternehmen und Mu -<br />
seen) tätig zu werden. Eine vertragliche Regelung, die ausdrücklich<br />
eine Konkurrenztätigkeit zulässt, ist <strong>für</strong> ein Arbeitsverhältnis<br />
untypisch. Kann das übernommene Arbeitsvolumen innerhalb<br />
<strong>der</strong> vorgenommenen Zeit ohne Einsatz weiterer Hilfskräfte nicht<br />
bewältigt werden, so spricht das ebenfalls <strong>für</strong> das Vorliegen eines<br />
freien Mitarbeiterverhältnisses, ebenso wenn die Dienst leis -<br />
tung nicht in Person zu erbringen ist, son<strong>der</strong>n Dritte eingesetzt<br />
werden können.<br />
h) Vergütung<br />
Die Art <strong>der</strong> Vergütung spielt keine nennenswerte Rolle. Ent scheidend<br />
sind die Umstände <strong>der</strong> Dienstleistung, nicht die Mo da -<br />
litäten <strong>der</strong> Entgeltzahlung, so die Rechtsprechung des Bun des -<br />
arbeitsgerichts.<br />
i) Fortzahlung <strong>der</strong> Vergütung im Krankheitsfalle<br />
Dies ist nicht zwingend eine Arbeitnehmereigenschaft, da ein<br />
<strong>der</strong>artiger Anspruch nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch auch<br />
demjenigen zusteht, <strong>der</strong> aufgrund eines freien Dienstvertrages<br />
tätig wird (so das Landesarbeitsgericht in einer früheren Ent -<br />
schei dung).<br />
j) Urlaub<br />
Die Gewährleistung von Urlaub steht <strong>der</strong> Einschätzung eines<br />
Rechts verhältnisses als freies Mitarbeiterverhältnis nicht entgegen,<br />
da nach dem Bundesurlaubsgesetz auch arbeitnehmer -<br />
ähn liche Personen einen Urlaubsanspruch haben. Die Not wen -<br />
dig keit <strong>der</strong> Festlegung des Urlaubszeitpunktes gegenüber <strong>der</strong><br />
Insti tution spricht aber <strong>für</strong> die Arbeitnehmereigenschaft.<br />
k) Gewerbeanmeldung<br />
Dieses Merkmal ist als Abgrenzungsmerkmal unbeachtlich, so<br />
ebenfalls das Bundesarbeitsgericht in einer frühren Entschei dung.<br />
Auswirkung auf den Kündigungsschutz<br />
Der freie Mitarbeiter hat nicht den Sozialstatus des Arbeit neh -<br />
mers und genießt insbeson<strong>der</strong>e keinen Kündigungsschutz nach