Umsatzsteuer Newsletter 22/2011 - KMLZ
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Ansprechpartner:<br />
Dr. Oliver Zugmaier<br />
Rechtsanwalt / FA für Steuerrecht<br />
Tel.: 089 / 217 50 12 - 60<br />
oliver.zugmaier@kmlz.de<br />
Antwortfax: +49 (0) 89/217 50 12 -99 oder<br />
per E-Mail an: office@kmlz.de<br />
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ja<br />
Erwerber verfügt<br />
selbst über eine<br />
geeignete Immobilie<br />
und zur Fortführung<br />
muss er nicht über<br />
dasselbe Geschäftslokal<br />
verfügen?<br />
nein<br />
Geschäftslokal<br />
wird<br />
dem<br />
Erwerber<br />
vermietet<br />
nein<br />
Übereignung der Immobilie<br />
ist notwendig<br />
Geschäftsveräußerung /<br />
Übertragung eines<br />
Gesamtvermögens<br />
Geschäftslokal/feste<br />
Ladeneinrichtung<br />
erforderlich?<br />
ja<br />
ja<br />
nein<br />
Übereignung der Immobilie<br />
ist nicht notwendig<br />
Der Erwerber muss beabsichtigen, den übertragenen Geschäftsbetrieb<br />
weiterzuführen; er darf nicht die Absicht<br />
haben, die betreffende Geschäftstätigkeit sofort abzuwickeln<br />
und ggf. den Warenbestand zu verkaufen. Die Absichten<br />
des Erwerbers sind zu berücksichtigen. In der Gestaltungspraxis<br />
sollte daher die Weiterführungsabsicht des Erwerbers<br />
dokumentiert werden und auch in den Kaufvertrag mit aufgenommen<br />
werden.<br />
5. Nicht geklärt: Veräußerung an dritte Person<br />
Vom EuGH nicht geklärt wurde die Frage, ob eine Geschäftsveräußerung<br />
auch dann vorliegt, wenn die Immobilie<br />
nicht zurückbehalten wird, sondern an eine dritte Person<br />
(z. B. an den Ehegatten des Erwerbers) veräußert wird, die<br />
wiederum an den Erwerber vermietet. Eine Geschäftsveräußerung<br />
könnte daran scheitern, dass das Unternehmen nicht<br />
„an einen anderen Unternehmer“ (§ 1 Abs. 1a Satz 1 UStG)<br />
veräußert wird, sondern an zwei Personen. Die dritte Person<br />
würde auch das Unternehmen des Veräußerers nicht fortführen,<br />
sondern ein Vermietungsunternehmen begründen.<br />
Zu beachten ist hier, dass keine dritte Person vorliegt, wenn<br />
der Erwerber und die dritte Person eine umsatzsteuerliche<br />
Organschaft bilden (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG).<br />
Firma:<br />
Empfänger:<br />
Position:<br />
E-Mail:<br />
küffner maunz langer zugmaier<br />
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH<br />
Unterer Anger 3<br />
D-80331 München<br />
Tel.: +49 (0) 89 / 217 50 12 - 20<br />
Fax: +49 (0) 89 / 217 50 12 - 99<br />
www.kmlz.de<br />
office@kmlz.de<br />
Stand:18.11.<strong>2011</strong> | Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt | Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden | © küffner maunz langer zugmaier