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Umsatzsteuer Newsletter 22/2011 - KMLZ

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Ansprechpartner:<br />

Dr. Oliver Zugmaier<br />

Rechtsanwalt / FA für Steuerrecht<br />

Tel.: 089 / 217 50 12 - 60<br />

oliver.zugmaier@kmlz.de<br />

Antwortfax: +49 (0) 89/217 50 12 -99 oder<br />

per E-Mail an: office@kmlz.de<br />

Bitte senden Sie mir den <strong>Umsatzsteuer</strong>-<strong>Newsletter</strong> regelmäßig<br />

kostenlos per E-Mail zu.<br />

ja<br />

Erwerber verfügt<br />

selbst über eine<br />

geeignete Immobilie<br />

und zur Fortführung<br />

muss er nicht über<br />

dasselbe Geschäftslokal<br />

verfügen?<br />

nein<br />

Geschäftslokal<br />

wird<br />

dem<br />

Erwerber<br />

vermietet<br />

nein<br />

Übereignung der Immobilie<br />

ist notwendig<br />

Geschäftsveräußerung /<br />

Übertragung eines<br />

Gesamtvermögens<br />

Geschäftslokal/feste<br />

Ladeneinrichtung<br />

erforderlich?<br />

ja<br />

ja<br />

nein<br />

Übereignung der Immobilie<br />

ist nicht notwendig<br />

Der Erwerber muss beabsichtigen, den übertragenen Geschäftsbetrieb<br />

weiterzuführen; er darf nicht die Absicht<br />

haben, die betreffende Geschäftstätigkeit sofort abzuwickeln<br />

und ggf. den Warenbestand zu verkaufen. Die Absichten<br />

des Erwerbers sind zu berücksichtigen. In der Gestaltungspraxis<br />

sollte daher die Weiterführungsabsicht des Erwerbers<br />

dokumentiert werden und auch in den Kaufvertrag mit aufgenommen<br />

werden.<br />

5. Nicht geklärt: Veräußerung an dritte Person<br />

Vom EuGH nicht geklärt wurde die Frage, ob eine Geschäftsveräußerung<br />

auch dann vorliegt, wenn die Immobilie<br />

nicht zurückbehalten wird, sondern an eine dritte Person<br />

(z. B. an den Ehegatten des Erwerbers) veräußert wird, die<br />

wiederum an den Erwerber vermietet. Eine Geschäftsveräußerung<br />

könnte daran scheitern, dass das Unternehmen nicht<br />

„an einen anderen Unternehmer“ (§ 1 Abs. 1a Satz 1 UStG)<br />

veräußert wird, sondern an zwei Personen. Die dritte Person<br />

würde auch das Unternehmen des Veräußerers nicht fortführen,<br />

sondern ein Vermietungsunternehmen begründen.<br />

Zu beachten ist hier, dass keine dritte Person vorliegt, wenn<br />

der Erwerber und die dritte Person eine umsatzsteuerliche<br />

Organschaft bilden (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG).<br />

Firma:<br />

Empfänger:<br />

Position:<br />

E-Mail:<br />

küffner maunz langer zugmaier<br />

Rechtsanwaltsgesellschaft mbH<br />

Unterer Anger 3<br />

D-80331 München<br />

Tel.: +49 (0) 89 / 217 50 12 - 20<br />

Fax: +49 (0) 89 / 217 50 12 - 99<br />

www.kmlz.de<br />

office@kmlz.de<br />

Stand:18.11.<strong>2011</strong> | Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt | Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden | © küffner maunz langer zugmaier

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