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Antwort - Maria Klein-Schmeink MdB

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Seite 24 von 24<br />

dukte vor. Derzeit liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse aus der Praxis vor, wonach<br />

sich diese haftungsrechtlichen Vorschriften für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen<br />

von Patientinnen und Patienten für Medizinprodukte als unzulänglich erwiesen<br />

haben.<br />

Im Rahmen der anstehenden Revision der Medizinprodukterichtlinien wird zu diskutieren<br />

sein, ob rechtliche Vorgaben zur Versicherungspflicht oder ausreichenden Deckungsvorsorge<br />

für Schadensfälle von Herstellern geschaffen werden sollten. Da nach der Konzeption des<br />

europäischen Medizinprodukterechts Medizinprodukte, die rechtmäßig das CE-Kennzeichen<br />

tragen, EU-weit verkehrsfähig sind, sind jedoch nationale Vorschriften über die von Herstellern<br />

sicherzustellende Deckungsvorsorge nicht zielführend. Allerdings dürfte Versicherungsschutz<br />

nur schwer für Schäden zu erhalten sein, die durch vorsätzliche Handlungen des<br />

Herstellers hervorgerufen wurden.<br />

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