Antwort - Maria Klein-Schmeink MdB
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dukte vor. Derzeit liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse aus der Praxis vor, wonach<br />
sich diese haftungsrechtlichen Vorschriften für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen<br />
von Patientinnen und Patienten für Medizinprodukte als unzulänglich erwiesen<br />
haben.<br />
Im Rahmen der anstehenden Revision der Medizinprodukterichtlinien wird zu diskutieren<br />
sein, ob rechtliche Vorgaben zur Versicherungspflicht oder ausreichenden Deckungsvorsorge<br />
für Schadensfälle von Herstellern geschaffen werden sollten. Da nach der Konzeption des<br />
europäischen Medizinprodukterechts Medizinprodukte, die rechtmäßig das CE-Kennzeichen<br />
tragen, EU-weit verkehrsfähig sind, sind jedoch nationale Vorschriften über die von Herstellern<br />
sicherzustellende Deckungsvorsorge nicht zielführend. Allerdings dürfte Versicherungsschutz<br />
nur schwer für Schäden zu erhalten sein, die durch vorsätzliche Handlungen des<br />
Herstellers hervorgerufen wurden.<br />
Mit freundlichen Grüßen