Unsere Antwort lesen - Maria Klein-Schmeink MdB
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<strong>Maria</strong> <strong>Klein</strong>-<strong>Schmeink</strong><br />
Mitglied des Deutschen Bundestages<br />
Bündnis 90/Die Grünen<br />
<strong>Maria</strong> <strong>Klein</strong>-<strong>Schmeink</strong>, <strong>MdB</strong> · Platz der Republik 1 · 11011 Berlin<br />
Musterantwort an Heilmittelerbringer<br />
Sehr geehrte/r<br />
Mitglied des Gesundheitsausschusses<br />
Sprecherin für Prävention und<br />
Patientenrechte<br />
Büro Berlin<br />
Deutscher Bundestag<br />
Platz der Republik 1<br />
11011 Berlin<br />
� (030) 227 72307<br />
� (030) 227 76307<br />
� maria.klein-schmeink.ma01@bundestag.de<br />
Wahlkreisbüro<br />
Windthorststr. 7<br />
48143 Münster<br />
� (0251) 662280<br />
� (0251) 662296<br />
� maria.klein-schmeink@wk.bundestag.de<br />
� http://www.klein-schmeink.de<br />
herzlichen Dank für Ihre Mail zum Thema Heilmittelerbringung und den aktuellen<br />
Problemen Ihres Berufsstandes. Wir Grünen schätzen die Arbeit von Ihnen und Ihren<br />
KollegInnen sehr und wollen die nichtärztlichen Gesundheitsberufe im deutschen<br />
Gesundheitssystem stärken. Aus diesem Grunde haben wir im September 2011<br />
einen sehr gut besuchten grünen Gesundheitsberufetag durchführt. Die<br />
Dokumentation der Veranstaltung mit den Themen „Zwischen Jobwunder und<br />
Fachkräftemangel“, „Wie viel Bildung brauchen die Gesundheitsberufe?“ „Vom<br />
Einzelkämpfer zum Teamworker!“, „Wie hält man das bis 67 durch?“, „Versorgung<br />
nutzerorientierter gestalten“ und „Wege zu einem neues Selbstbewusstsein der<br />
Gesundheitsberufe“ finden Sie unter: http://www.gruenebundestag.de/cms/gesundheit/dok/392/392538.zusammen_denken_was_zusammen<br />
_gehoert.html<br />
Auch in der politischen Positionierung haben die sonst oft in den Hintergrund<br />
geratenen Gesundheitsberufe bei Bündnis 90/Die Grünen einen hohen Stellenwert.<br />
So setzen wir uns dafür ein, dass (wie im europäischen Ausland Praxis) alle<br />
Gesundheitsberufe kooperativ und teamorientiert zusammenarbeiten und wir uns von<br />
der Arztzentriertheit des deutschen Gesundheitssystems lösen müssen.<br />
<strong>Unsere</strong> Ideen dazu finden Sie im Fraktionsbeschluss Bausteine für ein besseres<br />
Gesundheitswesen: http://www.gruenebundestag.de/cms/gesundheit/dok/394/394368.bausteine_fuer_ein_besseres_gesun<br />
dheitsw.html<br />
Doch nun zu den konkreten von Ihnen kritisierten Aspekten der Heilmittelversorgung.<br />
Verschärfung der Prüfpflicht von Heilmittelverordnungen.<br />
Berlin, den 12.12.2011<br />
Im Oktober 2009 bekräftigte das Bundessozialgericht (BSG Urteil vom 27.10.2009, B<br />
1 KR 4/09 R), dass Heilmittelerbringer in Ausprägung des Wirtschaftlichkeitsgebots
(§ 12 SGB V) verpflichtet sind, ärztliche Verordnungen aus ihrer professionellen Sicht<br />
auf Mängel hin zu überprüfen. Dabei sind sie an den Inhalt der Heilmittelrichtlinien<br />
gebunden. Diese Entscheidung des BSG scheint uns sinnvoll und ist auch als<br />
Ausdruck einer eigenständigen Wertschätzung Ihres Berufsstandes zu sehen.<br />
Gleichzeitig ist uns bewusst, dass im jetzigen System Ihre Berufsgruppe mit weniger<br />
Einkommen agiert als die Ärzteschaft, auf deren korrekte Verordnungen Sie<br />
angewiesen sind. Daher sehen wir es als Aufgabe der Kassenärztlichen<br />
Vereinigungen an, die ÄrztInnen zum Ausstellen von korrekten an der<br />
Heilmittelrichtlinie ausgerichteten Verordnungen anzuhalten.<br />
Wir vermuten, dass die von Ihnen geschilderten Verschärfungen mit den<br />
abgebrochenen Verhandlungen der Rahmenempfehlung zwischen GKV-<br />
Spitzenverband und den Verbänden der Heilmittelerbringer zur Umsetzung der<br />
novellierten Heilmittelrichtlinie (sehr positiv bewerten wir, dass nun<br />
Langfristverordnungen für Menschen mit schweren Behinderungen sowie chronisch<br />
Kranke möglich sind) zusammenhängen. Wir haben uns nach Bekanntwerden von<br />
Schwierigkeiten u.a. wegen der fehlenden neuen Rahmenempfehlung und des<br />
Abbruchs der Verhandlungen zwischen GKV-Spitzenverband und Verbänden der<br />
Heilmittelerbringer an den GKV-Spitzenverband gewandt und eine rasche<br />
Umsetzung der geltenden Heilmittelrichtlinie gefordert. Wir erwarten, dass<br />
Krankenkassen und die Verbände der Heilmittelerbringer zum Verhandlungstisch<br />
zurückfinden und dabei auch adäquate und umsetzbare Regelungen zur Prüfpflicht<br />
durch Heilmittelerbringer finden, die auch den PatientInnen gerecht werden.<br />
Außerdem haben wir im Gesundheitsausschuss einen Bericht des<br />
Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zur Umsetzung der Heilmittelrichtlinie<br />
angefordert. Das BMG hat darin bestätigt, dass die Heilmittelrichtlinie gilt und<br />
umgesetzt werden muss, auch wenn z.B. die Krankenkassen noch keine „Hinweise<br />
zur Umsetzung der Genehmigung von Heilmittelbehandlungen außerhalb des<br />
Regelfalls“ erarbeitet haben. Wenn Krankenkassen eine Umsetzung verweigern,<br />
kann die Fachaufsicht dagegen vorgehen. Die Fachaufsicht liegt bei den<br />
landesunmittelbaren gesetzlichen Krankenkassen, z.B. für die AOK bei den<br />
Aufsichtsbehörden der Länder, für bundesweite Krankenkassen ist das<br />
Bundesversicherungsamt aufsichtsrechtlich zuständig. Wenn Sie konkrete<br />
Beschwerden haben, dann wenden Sie sich doch bitte direkt an die zuständige<br />
Aufsichtsbehörde – das für Gesundheit zuständige Landesministerium oder das<br />
Bundesversicherungsamt.<br />
Das BMG weist darauf hin, dass, falls die Neufassung der Heilmittelrichtlinie zu<br />
Mehraufwendungen auf Seiten der Leistungserbringer führe, dies Sache der<br />
Vertragspartner nach § 125 Abs. 2 SGB V –Krankenkassen und<br />
Heilmittelerbringerverbände - sei, sich auf eine sachgerechte Vergütung zu<br />
verständigen.<br />
Richtgrößen, Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Regresse ÄrztInnen<br />
Wie Sie vermutlich wissen, setzen wir uns in unserem Konzept der grünen<br />
Bürgerversicherung dafür ein, die Beitragsbasis zu erweitern und die<br />
Krankenversicherung solidarischer zu gestalten. Aber auch in einem solchen System<br />
werden die finanziellen Ressourcen begrenzt bleiben. Somit wird jedes solidarisch<br />
finanzierte Gesundheitssystem zur Sicherung von Qualität und Wirtschaftlichkeit auf<br />
Steuerungsmechanismen wie etwa Richtgrößen angewiesen sein. Gleichzeitig sehen<br />
wir, dass ÄrztInnen, auch angehende, Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Regresse als<br />
Bedrohung erleben. Wir Grünen wollten Licht ins Dunkel bringen und befragten<br />
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daher die Bundesregierung. Deren <strong>Antwort</strong> (Drs.Nr. 17/6879) ist unbefriedigend. Sie<br />
zeigt jedoch, dass nur eine sehr kleine Gruppe von ÄrztInnen von<br />
Richtgrößenverfahren (2,7 %) und Regressen (0,7 % der Praxen im Jahr 2007)<br />
betroffen ist. Somit steht die tatsächliche Zahl von Regressen in deutlichem<br />
Widerspruch zur wahrgenommenen Existenzbedrohung in der Ärzteschaft. Da die<br />
Bundesregierung für Heilmittel mit einer geringeren Betroffenheit rechnet, scheint<br />
auch dort die Wahrscheinlichkeit, von Regressen betroffen zu werden, in der<br />
Ärzteschaft deutlich überschätzt zu werden. Hinzu kommt, dass alle<br />
VertragsärztInnen Praxisbesonderheiten geltend machen können, dies ist allerdings<br />
zum Teil mit einem, von manchem als lästig empfundenen, Dokumentationsaufwand<br />
verbunden.<br />
In dem beschlossenen Versorgungsstrukturgesetzes sind Lockerungen im Bereich<br />
Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Regresse vorgesehen, die wir Grünen für richtig<br />
halten: Das Prinzip „Beratung vor Regress“ soll gestärkt und Regresse bei<br />
Überschreitungen des Richtgrößenvolumens in den ersten beiden Jahren begrenzt<br />
werden. Heilmittelbehandlungen sollen bei Bedarf langfristig genehmigt werden<br />
dürfen und in diesen Fällen nicht den Wirtschaftlichkeitsprüfungen unterliegen.<br />
Wir danken für das uns entgegengebrachte Vertrauen und verbleiben<br />
mit freundlichen Grüßen<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
(Büro <strong>MdB</strong> <strong>Maria</strong> <strong>Klein</strong>-<strong>Schmeink</strong>)