11.12.2012 Aufrufe

Unsere Antwort lesen - Maria Klein-Schmeink MdB

Unsere Antwort lesen - Maria Klein-Schmeink MdB

Unsere Antwort lesen - Maria Klein-Schmeink MdB

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

(§ 12 SGB V) verpflichtet sind, ärztliche Verordnungen aus ihrer professionellen Sicht<br />

auf Mängel hin zu überprüfen. Dabei sind sie an den Inhalt der Heilmittelrichtlinien<br />

gebunden. Diese Entscheidung des BSG scheint uns sinnvoll und ist auch als<br />

Ausdruck einer eigenständigen Wertschätzung Ihres Berufsstandes zu sehen.<br />

Gleichzeitig ist uns bewusst, dass im jetzigen System Ihre Berufsgruppe mit weniger<br />

Einkommen agiert als die Ärzteschaft, auf deren korrekte Verordnungen Sie<br />

angewiesen sind. Daher sehen wir es als Aufgabe der Kassenärztlichen<br />

Vereinigungen an, die ÄrztInnen zum Ausstellen von korrekten an der<br />

Heilmittelrichtlinie ausgerichteten Verordnungen anzuhalten.<br />

Wir vermuten, dass die von Ihnen geschilderten Verschärfungen mit den<br />

abgebrochenen Verhandlungen der Rahmenempfehlung zwischen GKV-<br />

Spitzenverband und den Verbänden der Heilmittelerbringer zur Umsetzung der<br />

novellierten Heilmittelrichtlinie (sehr positiv bewerten wir, dass nun<br />

Langfristverordnungen für Menschen mit schweren Behinderungen sowie chronisch<br />

Kranke möglich sind) zusammenhängen. Wir haben uns nach Bekanntwerden von<br />

Schwierigkeiten u.a. wegen der fehlenden neuen Rahmenempfehlung und des<br />

Abbruchs der Verhandlungen zwischen GKV-Spitzenverband und Verbänden der<br />

Heilmittelerbringer an den GKV-Spitzenverband gewandt und eine rasche<br />

Umsetzung der geltenden Heilmittelrichtlinie gefordert. Wir erwarten, dass<br />

Krankenkassen und die Verbände der Heilmittelerbringer zum Verhandlungstisch<br />

zurückfinden und dabei auch adäquate und umsetzbare Regelungen zur Prüfpflicht<br />

durch Heilmittelerbringer finden, die auch den PatientInnen gerecht werden.<br />

Außerdem haben wir im Gesundheitsausschuss einen Bericht des<br />

Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zur Umsetzung der Heilmittelrichtlinie<br />

angefordert. Das BMG hat darin bestätigt, dass die Heilmittelrichtlinie gilt und<br />

umgesetzt werden muss, auch wenn z.B. die Krankenkassen noch keine „Hinweise<br />

zur Umsetzung der Genehmigung von Heilmittelbehandlungen außerhalb des<br />

Regelfalls“ erarbeitet haben. Wenn Krankenkassen eine Umsetzung verweigern,<br />

kann die Fachaufsicht dagegen vorgehen. Die Fachaufsicht liegt bei den<br />

landesunmittelbaren gesetzlichen Krankenkassen, z.B. für die AOK bei den<br />

Aufsichtsbehörden der Länder, für bundesweite Krankenkassen ist das<br />

Bundesversicherungsamt aufsichtsrechtlich zuständig. Wenn Sie konkrete<br />

Beschwerden haben, dann wenden Sie sich doch bitte direkt an die zuständige<br />

Aufsichtsbehörde – das für Gesundheit zuständige Landesministerium oder das<br />

Bundesversicherungsamt.<br />

Das BMG weist darauf hin, dass, falls die Neufassung der Heilmittelrichtlinie zu<br />

Mehraufwendungen auf Seiten der Leistungserbringer führe, dies Sache der<br />

Vertragspartner nach § 125 Abs. 2 SGB V –Krankenkassen und<br />

Heilmittelerbringerverbände - sei, sich auf eine sachgerechte Vergütung zu<br />

verständigen.<br />

Richtgrößen, Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Regresse ÄrztInnen<br />

Wie Sie vermutlich wissen, setzen wir uns in unserem Konzept der grünen<br />

Bürgerversicherung dafür ein, die Beitragsbasis zu erweitern und die<br />

Krankenversicherung solidarischer zu gestalten. Aber auch in einem solchen System<br />

werden die finanziellen Ressourcen begrenzt bleiben. Somit wird jedes solidarisch<br />

finanzierte Gesundheitssystem zur Sicherung von Qualität und Wirtschaftlichkeit auf<br />

Steuerungsmechanismen wie etwa Richtgrößen angewiesen sein. Gleichzeitig sehen<br />

wir, dass ÄrztInnen, auch angehende, Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Regresse als<br />

Bedrohung erleben. Wir Grünen wollten Licht ins Dunkel bringen und befragten<br />

..3

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!