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Rechtliche Regelungen zum Thema ... - Bvj.nibis.de

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Nie<strong>de</strong>rsächsisches<br />

Kultusministerium<br />

Hoops, 0511/120 7390<br />

Stand: 01. 08. 2009<br />

<strong>Rechtliche</strong> <strong>Regelungen</strong><br />

<strong>zum</strong> <strong>Thema</strong><br />

Berufseinstiegsschule<br />

- BES -<br />

Fundstellen<br />

• Nie<strong>de</strong>rsächsisches Schulgesetz (NSchG)<br />

• Verordnung über berufsbil<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Schulen (BbS-VO)<br />

• Ergänzen<strong>de</strong> Bestimmungen für das berufsbil<strong>de</strong>n<strong>de</strong><br />

Schulwesen (EB-BbS)<br />

BES/Gesetze../<strong>Rechtliche</strong> Grundlagen


Nie<strong>de</strong>rsächsisches Schulgesetz (NSchG)<br />

in <strong>de</strong>r Fassung vom 3. März 1998 (Nds. GVBl. S. 137),<br />

zuletzt geän<strong>de</strong>rt durch das Gesetz vom 18. Juni 2009<br />

(Nds. GVBl. S. 278)<br />

„§ 17“<br />

Berufseinstiegsschule<br />

(1) Die Berufseinstiegsschule umfasst die Berufseinstiegsklasse und das Berufsvorbereitungsjahr.<br />

Die Berufseinstiegsklasse und das Berufsvorbereitungsjahr wer<strong>de</strong>n mit Vollzeitunterricht<br />

geführt und dauern jeweils ein Jahr.<br />

(2) In <strong>de</strong>r Berufseinstiegsklasse können Schülerinnen und Schüler ihre Kenntnisse und Fähigkeiten<br />

für eine Berufsausbildung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Besuch einer Berufsfachschule verbessern. Aufgenommen<br />

wer<strong>de</strong>n Schülerinnen und Schüler ohne Hauptschulabschluss. Sie können in <strong>de</strong>r<br />

Berufseinstiegsklasse <strong>de</strong>n Hauptschulabschluss erwerben. Im Einzelfall können auch Schülerinnen<br />

und Schüler mit Hauptschulabschluss aufgenommen wer<strong>de</strong>n, wenn <strong>de</strong>ren Besuch für<br />

sie för<strong>de</strong>rlich ist.<br />

(3) Im Berufsvorbereitungsjahr wer<strong>de</strong>n Schülerinnen und Schüler, die auf eine beson<strong>de</strong>re<br />

individuelle För<strong>de</strong>rung angewiesen sind, für eine Berufsausbildung o<strong>de</strong>r eine Berufstätigkeit<br />

vorbereitet.<br />

BES/Gesetze../<strong>Rechtliche</strong> Grundlagen


Verordnung über Berufsbil<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Schulen<br />

(BbS-VO)<br />

Vom 10.Juni 2009<br />

§ 25<br />

Erwerb <strong>de</strong>s Hauptschulabschlusses<br />

(1) Den Hauptschulabschluss erwirbt, wer<br />

1. das Berufsvorbereitungsjahr besucht, min<strong>de</strong>stens befriedigen<strong>de</strong> Leistungen in allen Lernbereichen<br />

und min<strong>de</strong>stens ausreichen<strong>de</strong> Leistungen im Rahmen eines För<strong>de</strong>rkonzeptes <strong>zum</strong> Erwerb<br />

<strong>de</strong>s Hauptschulabschlusses erreicht und am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Bildungsganges Kenntnisse erworben<br />

hat, die <strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>zum</strong> Erwerb <strong>de</strong>s Hauptschulabschlusses entsprechen,<br />

2. die Berufseinstiegsklasse erfolgreich besucht hat o<strong>de</strong>r<br />

3. <strong>de</strong>n Berufsschulabschluss und eine erfolgreiche Berufsausbildung in einem Ausbildungsberuf<br />

nach § 66 <strong>de</strong>s Berufsbildungsgesetzes (BBiG) o<strong>de</strong>r § 42 m <strong>de</strong>r Handwerksordnung aufweist.<br />

§ 33<br />

Beson<strong>de</strong>re Vorschriften für einzelne Bildungsgänge<br />

Ergänzend und abweichend von <strong>de</strong>n §§ 1 bis 32 gelten die <strong>Regelungen</strong> <strong>de</strong>r<br />

Anlage 1<br />

Anlage 2<br />

Anlage 3<br />

Anlage 4<br />

Anlage 5<br />

Anlage 6<br />

Anlage 7<br />

Anlage 8<br />

Anlage 9<br />

für die Berufsschule,<br />

für die Berufseinstiegsschule<br />

für die Berufsfachschule,<br />

für die berufsqualifizieren<strong>de</strong> Berufsfachschule,<br />

für die Fachoberschule<br />

für die Berufsoberschule,<br />

für das Fachgymnasium,<br />

für die Fachschule,<br />

für die Fachschule Seefahrt.<br />

BES/Gesetze../<strong>Rechtliche</strong> Grundlagen


Anlage 2<br />

(zu § 33)<br />

Ergänzen<strong>de</strong> und abweichen<strong>de</strong> Vorschriften für die Berufseinstiegsschule<br />

§ 1<br />

Fachrichtungen <strong>de</strong>r Berufseinstiegsklasse<br />

(1) Die Berufseinstiegsklasse kann entsprechend <strong>de</strong>r Fachrichtungen geführt wer<strong>de</strong>n als<br />

Berufseinstiegsklasse<br />

1. Agrarwirtschaft<br />

2. Bautechnik<br />

3. Chemie, Physik und Biologie<br />

4. Drucktechnik<br />

5. Elektrotechnik<br />

6. Fahrzeugtechnik<br />

7. Farbtechnik und Raumgestaltung<br />

8. Hauswirtschaft und Pflege<br />

9. Holztechnik<br />

10. Körperpflege<br />

11. Lebensmittelhandwerk und Gastronomie<br />

12. Metalltechnik<br />

13. Textiltechnik und Bekleidung und<br />

14. Wirtschaft<br />

(2) In <strong>de</strong>n Fachrichtungen ist eine Schwerpunktbildung zulässig, die auf für Schülerinnen und<br />

Schüler geeignete Ausbildungsberufe bezogene ist..<br />

§ 2<br />

Aufnahme in die Berufseinstiegsklasse<br />

(1) In die Berufseinstiegsklasse kann aufgenommen wer<strong>de</strong>n, wer eine Abschlussklasse <strong>de</strong>s Sekundarbereichs<br />

I einer allgemein bil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Schule o<strong>de</strong>r ein Berufsvorbereitungsjahr ohne Hauptschulabschluss<br />

verlassen hat.<br />

(2) Darüber hinaus kann auch eine Schülerin und ein Schüler mit Hauptschulabschluss aufgenommen<br />

wer<strong>de</strong>n, die o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r einen Hauptschulabschluss mit einem Notendurchschnitt in <strong>de</strong>n<br />

Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch von schlechter als 3,5 erreicht hat und von <strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>m aufgrund einer Schullaufbahnberatung, die die Schule im Rahmen <strong>de</strong>s Aufnahmeverfahrens<br />

durchzuführen hat, zu erwarten ist, dass sie o<strong>de</strong>r er vor Aufnahme in die Berufsfachschule die<br />

Kenntnisse und Fähigkeiten noch verbessern muss um das Ausbildungsziel <strong>de</strong>r Berufsfachschule<br />

erreichen zu können.<br />

BES/Gesetze../<strong>Rechtliche</strong> Grundlagen<br />

§ 3<br />

Abschlussprüfung in <strong>de</strong>r Berufseinstiegsklasse<br />

(1) Im berufsübergreifen<strong>de</strong>n Lernbereich ist in <strong>de</strong>n Fächern Deutsch/Kommunikation und Mathematik<br />

je eine Klausurarbeit mit einer Bearbeitungszeit von 90 Minuten zu schreiben.<br />

(2) Im berufsbezogenen Lernbereich wird am En<strong>de</strong> eines je<strong>de</strong>n Qualifizierungsbausteins eine<br />

schriftliche und praktische Prüfung durchgeführt.


(3) Die §§ 7, 10 bis 14 und 18 bis 21 <strong>de</strong>s Ersten Teils fin<strong>de</strong>n keine Anwendung.<br />

(4) Die Lehrkräfte, die die Schülerin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Schüler in <strong>de</strong>m Fach o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Qualifizierungsbaustein<br />

planmäßig unterrichtet haben, wählen die Prüfungsaufgabe aus und bewerten die Leistung.<br />

Über die Benotung <strong>de</strong>r Leistungen in <strong>de</strong>n Lernbereichen entschei<strong>de</strong>n abweichend von § 23 Abs.<br />

4 Satz 2 <strong>de</strong>s Ersten Teils die Lehrkräfte, die <strong>de</strong>n Unterricht in <strong>de</strong>m jeweiligen Lernbereich planmäßig<br />

erteilt haben.<br />

§ 4<br />

Bescheinigung <strong>de</strong>s Hauptschulabschlusses<br />

Bei einem erfolgreichen Besuch <strong>de</strong>r Berufseinstiegsklasse wird <strong>de</strong>r Hauptschulabschluss auch<br />

dann im Abschlusszeugnis bescheinigt, wenn dieser Abschluss bereits zu einem früheren Zeitpunkt<br />

durch <strong>de</strong>n Besuch eines an<strong>de</strong>ren Bildungsganges erworben wur<strong>de</strong>.<br />

BES/Gesetze../<strong>Rechtliche</strong> Grundlagen


Ergänzen<strong>de</strong> Bestimmungen für das<br />

berufsbil<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Schulwesen (EB-BbS)<br />

vom 10. Juni 2009<br />

4. Berufseinstiegsschule<br />

4.1 Berufseinstiegsklasse<br />

4.1.1 Organisation <strong>de</strong>s Unterrichts<br />

In <strong>de</strong>m berufsbezogenen Lernbereich soll, in Abstimmung zwischen Theorie und Praxis,<br />

die Vermittlung von Grundlagen beruflicher Handlungsfähigkeit insbeson<strong>de</strong>re durch inhaltlich<br />

und zeitlich abgegrenzte Lerneinheiten erfolgen, die aus <strong>de</strong>n Zielen und Inhalten<br />

anerkannter Ausbildungsberufe o<strong>de</strong>r berufsqualifizieren<strong>de</strong>r Berufsfachschulen entwickelt<br />

wer<strong>de</strong>n(Qualifizierungsbausteine). Diese Qualifizierungsbausteine sollen<br />

• zur Ausübung einer Tätigkeit befähigen, die Teil einer Ausbildung in einem anerkannten<br />

Ausbildungsberuf o<strong>de</strong>r einer gleichwertigen Berufsausbildung ist, und<br />

• einen Vermittlungsumfang von jeweils min<strong>de</strong>stens 60 und höchstens 120 Zeitstun<strong>de</strong>n<br />

umfassen.<br />

Aus pädagogischen Grün<strong>de</strong>n können bis zu vier Unterrichtsstun<strong>de</strong>n mit doppelter Lehrerbesetzung<br />

stattfin<strong>de</strong>n. Diese Stun<strong>de</strong>n sind jedoch auf das Stun<strong>de</strong>nmaß <strong>de</strong>r Stun<strong>de</strong>ntafel<br />

anzurechnen.<br />

Eine gemeinsame Beschulung von Fachrichtungen ist nur soweit möglich, wie sich die<br />

jeweiligen Curricula (Ziele und Inhalte) nicht unterschei<strong>de</strong>n.<br />

4.1.2 Betriebspraktikum und praktische Ausbildung<br />

Während <strong>de</strong>s Bildungsganges soll ein Betriebspraktikum von 160 Zeitstun<strong>de</strong>n Dauer<br />

durchgeführt wer<strong>de</strong>n.<br />

Die praktischen Inhalte von Qualifizierungsbausteinen können ganz o<strong>de</strong>r teilweise in außerschulischen<br />

Einrichtungen als praktische Ausbildung vermittelt wer<strong>de</strong>n.<br />

4.1.3 Überweisung ins Berufsvorbereitungsjahr nach § 59 Abs. 4 NSchG<br />

Ist von einer Schülerin o<strong>de</strong>r einem Schüler einer Berufseinstiegsklasse, die o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r noch<br />

kein Berufsvorbereitungsjahr besucht hat, nicht zu erwarten, dass sie o<strong>de</strong>r er das Bildungsziel<br />

einer Berufseinstiegsklasse erreichen wird, kann er o<strong>de</strong>r sie auf Beschluss <strong>de</strong>r<br />

Klassenkonferenz mit Zustimmung <strong>de</strong>r Schulleiterin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Schulleiters bis spätestens<br />

sechs Wochen und im Regelfall nicht früher als vier Wochen nach Beginn <strong>de</strong>s Unterrichts<br />

in ein Berufsvorbereitungsjahr überwiesen wer<strong>de</strong>n. Stimmt bei einer Überweisung an eine<br />

an<strong>de</strong>re Schule diese nicht zu, entschei<strong>de</strong>t die Schulbehör<strong>de</strong>.<br />

BES/Gesetze../<strong>Rechtliche</strong> Grundlagen


4.1.4 Stun<strong>de</strong>ntafel für die Berufseinstiegsklasse<br />

Lernbereiche<br />

Wochenstun<strong>de</strong>n<br />

Berufsübergreifen<strong>de</strong>r Lernbereich 14<br />

mit <strong>de</strong>n Fächern<br />

Deutsch/Kommunikation<br />

Englisch<br />

Mathematik<br />

Politik<br />

Sport<br />

Religion<br />

Berufsbezogener Lernbereich 21<br />

mit <strong>de</strong>n<br />

Qualifizierungsbausteinen<br />

Unterrichtsstun<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Klasse pro Woche 35<br />

4.2 Berufsvorbereitungsjahr<br />

4.2.1 Berufsvorbereitungsjahr - Regelform<br />

Die berufsbezogenen Lernbereiche – Theorie - und – Praxis – beziehen sich in <strong>de</strong>r Regel<br />

auf Bildungsinhalte aus zwei Fachrichtungen.<br />

Eine Fachrichtung muss mit <strong>de</strong>n berufsbezogenen Lernbereichen – Theorie - und – Praxis<br />

- durchgehend während <strong>de</strong>s gesamten Schuljahres erteilt wer<strong>de</strong>n, um eine Leitfunktion<br />

zu übernehmen. Die zweite Fachrichtung darf jedoch nicht mit weniger als sechs<br />

Stun<strong>de</strong>n pro Woche angesetzt wer<strong>de</strong>n. Die Stun<strong>de</strong>nanteile, die <strong>de</strong>n jeweiligen Fachrichtungen<br />

zugeordnet wer<strong>de</strong>n, bleiben variabel. Sie sollen - wie die Wahl <strong>de</strong>r Fachrichtungen<br />

auch - die individuellen Bildungsinteressen <strong>de</strong>r Schülerinnen und Schüler und die Wirtschafts-<br />

und Arbeitsmarktstruktur <strong>de</strong>s jeweiligen Schulstandortes angemessen berücksichtigen.<br />

In <strong>de</strong>r Fachrichtung Wirtschaft wird im berufsbezogenen Lernbereich nicht<br />

zwischen – Theorie - und – Praxis – getrennt. Hier sollen solche Bildungsinhalte unterrichtet<br />

wer<strong>de</strong>n, die für anwendungsbezogene Tätigkeiten beson<strong>de</strong>rs geeignet sind. Aus<br />

pädagogischen Grün<strong>de</strong>n können bis zu vier Unterrichtsstun<strong>de</strong>n mit doppelter Lehrerbesetzung<br />

durchgeführt wer<strong>de</strong>n. Diese Stun<strong>de</strong>n sind jedoch auf das Stun<strong>de</strong>nmaß <strong>de</strong>r Stun<strong>de</strong>ntafel<br />

anzurechnen.<br />

4.2.2 För<strong>de</strong>rkonzept <strong>zum</strong> Erwerb <strong>de</strong>s Hauptschulabschlusses<br />

Im Berufsvorbereitungsjahr können für leistungsbereite Schülerinnen und Schüler Lerngruppen<br />

im Rahmen eines beson<strong>de</strong>ren handlungsorientierten För<strong>de</strong>rkonzeptes mit innerer<br />

o<strong>de</strong>r äußerer Differenzierung <strong>zum</strong> Erwerb <strong>de</strong>s Hauptschulabschlusses gebil<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />

Dabei ist ein beson<strong>de</strong>res sechsstündiges För<strong>de</strong>rangebot vorzusehen. Im Rahmen<br />

dieses För<strong>de</strong>rangebotes sind zwei Stun<strong>de</strong>n Englischunterricht zu erteilen. Die Stun<strong>de</strong>ntafel<br />

ist unter Einhaltung <strong>de</strong>r Gesamtwochenstun<strong>de</strong>n zu modifizieren. Das För<strong>de</strong>rkonzept<br />

muss die beson<strong>de</strong>re berufspädagogische För<strong>de</strong>rung geeigneter Schülerinnen und Schüler<br />

zur ausgewogenen Entwicklung von Fach-, Metho<strong>de</strong>n- sowie Sozialkompetenz darlegen.<br />

Durch eine projektorientierte Unterrichtsgestaltung soll das theoretische Wissen gefestigt<br />

wer<strong>de</strong>n. In <strong>de</strong>n Fächern Deutsch/Kommunikation und Mathematik ist im zweiten<br />

Schulhalbjahr eine schriftliche Überprüfung <strong>de</strong>r Schülerleistungsstän<strong>de</strong> durchzuführen.<br />

BES/Gesetze../<strong>Rechtliche</strong> Grundlagen


Als schriftliche Überprüfung wird je eine Klausur mit einer Bearbeitungszeit von 90 Minuten<br />

geschrieben. Die Klausuraufgaben wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>n Lehrkräften, die in <strong>de</strong>m Fach zuletzt<br />

unterrichtet haben, gestellt und bewertet. Das Ergebnis <strong>de</strong>r Klausurarbeit geht bei<br />

<strong>de</strong>r Bildung <strong>de</strong>r Endnote für das Fach so ein, als läge eine zusätzliche Lernkontrolle mit<br />

gleicher Bewertung (doppelte Wertung) vor.<br />

Im Fach Deutsch/Kommunikation fin<strong>de</strong>t eine mündliche Überprüfung statt. Die Überprüfung<br />

soll die mündliche Ausdrucksfähigkeit <strong>de</strong>r Schülerin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Schülers in einem berufsbezogenen<br />

<strong>Thema</strong> erkennen lassen. Sie soll in <strong>de</strong>r Regel 15 Minuten dauern. Es<br />

kann auch eine Gruppe von bis zu drei Schülerinnen und Schülern gebil<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. In<br />

diesem Fall dauert die Überprüfung in <strong>de</strong>r Regel 30 Minuten. Die mündliche Überprüfung<br />

soll von <strong>de</strong>r das Fach Deutsch/Kommunikation unterrichten<strong>de</strong>n Lehrkraft durchgeführt<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Das För<strong>de</strong>rangebot ist beson<strong>de</strong>rs zu benoten und im Zeugnis auszuweisen.<br />

4.2.3 Berufsvorbereitungsjahr - Son<strong>de</strong>rform für Aussiedlerinnen und Aussiedler sowie<br />

Auslän<strong>de</strong>rinnen und Auslän<strong>de</strong>r-<br />

Im Berufsvorbereitungsjahr in <strong>de</strong>r Son<strong>de</strong>rform für Aussiedlerinnen und Aussiedler sowie<br />

Auslän<strong>de</strong>rinnen und Auslän<strong>de</strong>r kann zugunsten eines vermehrten Deutschunterrichtes im<br />

Rahmen <strong>de</strong>r Gesamtwochenstun<strong>de</strong>nzahl eine an<strong>de</strong>re als die vorgesehene Stun<strong>de</strong>nverteilung<br />

vorgenommen wer<strong>de</strong>n. Der Unterricht im berufsbezogenen Lernbereich kann sich<br />

auf ein Berufsfeld beschränken.<br />

4.2.4 Optianale Lernangebote<br />

Abweichend von Nummer 2.9 dienen optionale Lernangebote im Berufsvorbereitungsjahr<br />

<strong>de</strong>r schwerpunktmäßigen Entwicklung von Interessen und Neigungen, <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r<br />

Kreativität und <strong>de</strong>r Freizeitgestaltung, für Aussiedlerinnen und Aussiedler sowie Auslän<strong>de</strong>rinnen<br />

und Auslän<strong>de</strong>r auch <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rung in <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Sprache.<br />

Die Leistungen <strong>de</strong>r Schülerin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Schülers in <strong>de</strong>n optionalen Lernangeboten wer<strong>de</strong>n<br />

nicht bewertet.<br />

4.2.5 Einzelfallbezogene För<strong>de</strong>rpläne nach § 67 Abs. 5 NSchG<br />

Für Jugendliche, die in beson<strong>de</strong>rem Maße auf sozialpädagogische Hilfe angewiesen sind,<br />

können im Rahmen <strong>de</strong>r Erfüllung <strong>de</strong>r Schulpflicht nach § 67 Abs. 5 NSchG einzelfallbezogene<br />

För<strong>de</strong>rpläne aufgestellt wer<strong>de</strong>n. Die einzelfallbezogene För<strong>de</strong>rung kann vollständig<br />

durch eine Jugendwerkstatt o<strong>de</strong>r eine an<strong>de</strong>re geeignete Einrichtung übernommen<br />

o<strong>de</strong>r durch eine Vernetzung schulischer (z.B. Teilbesuch <strong>de</strong>s Berufsvorbereitungsjahres)<br />

und außerschulischer För<strong>de</strong>rangebote durchgeführt wer<strong>de</strong>n.<br />

4.2.5 Betriebspraktikum<br />

Im Berufsvorbereitungsjahr soll ein Betriebspraktikum von zwei bis vier Wochen durchgeführt<br />

wer<strong>de</strong>n. Das Betriebspraktikum soll so angelegt wer<strong>de</strong>n, dass auch die beteiligten<br />

Lehrkräfte die Möglichkeit haben, die Schülerinnen und Schüler im betrieblichen Umfeld<br />

zu beobachten, um sie dadurch besser beurteilen und för<strong>de</strong>rn zu können.<br />

BES/Gesetze../<strong>Rechtliche</strong> Grundlagen


4.2.6 Stun<strong>de</strong>ntafel für das Berufsvorbereitungsjahr<br />

Lernbereiche<br />

Zahl <strong>de</strong>r Wochenstun<strong>de</strong>n<br />

Berufsübergreifen<strong>de</strong>r Lernbereich 7<br />

mit <strong>de</strong>n Fächern<br />

Deutsch/Kommunikation<br />

Politik<br />

Sport<br />

Religion<br />

Berufsbezogener Lernbereich 24<br />

Theorie Fachrichtung<br />

Praxis Fachrichtung<br />

Theorie Fachrichtung<br />

Praxis Fachrichtung<br />

Optionale Lernangebote 4<br />

Unterrichtsstun<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Klasse pro Woche 35<br />

BES/Gesetze../<strong>Rechtliche</strong> Grundlagen

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