Information zum Praktikum - Käthe-Kollwitz-Schule Wetzlar
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<strong>Information</strong><br />
zur fachpraktischen Ausbildung<br />
im ersten Ausbildungsabschnitt<br />
der Fachoberschule<br />
Form A (zweijährig)<br />
Käthe-<strong>Kollwitz</strong>-<strong>Schule</strong> <strong>Wetzlar</strong><br />
Berufliches Zentrum für<br />
Ernährung | Gesundheit | Körperpflege | Sozialwesen<br />
Allgemeine <strong>Information</strong>en zur Ausbildung<br />
Die zweijährige Ausbildung in der Fachoberschule führt <strong>zum</strong> Erwerb der Allgemeinen Fachhochschulreife.<br />
Im ersten Ausbildungsabschnitt findet ein ganzjähriges <strong>Praktikum</strong> in einem Betrieb der jeweiligen<br />
Fachrichtung statt. Dieses <strong>Praktikum</strong> soll neben dem Erwerb von Fachkenntnissen und fachpraktischen<br />
Fähigkeiten die weitere berufliche Orientierung unterstützen. Dabei gehören sowohl das Kennenlernen<br />
des Arbeits- und Aufgabengebietes der Praxiseinrichtung als auch die nach vorheriger Anleitung aktive<br />
und selbstständige Mitarbeit der Praktikantin/des Praktikanten zu den Zielen des <strong>Praktikum</strong>s.<br />
Im zweiten Jahr erfolgt eine schulische Vollzeitausbildung in allgemeinbildenden und schwerpunktbezogenen<br />
Unterrichtsfächern.<br />
Die Ausbildung in der Fachoberschule wird am Ende des zweiten Jahres mit einer Prüfung abgeschlossen,<br />
die zu einem Studium an der Fachhochschule bzw. Universität (Bachelor-Studiengänge) berechtigt.<br />
Rechtliche Grundlagen und Organisation des <strong>Praktikum</strong>s<br />
Die Praktikantin/der Praktikant schließt mit der Einrichtung eine <strong>Praktikum</strong>svereinbarung ab. Dafür sollte<br />
der von der <strong>Schule</strong> zur Verfügung gestellte Mustervertrag verwendet werden. Die fachpraktische<br />
Ausbildung erfolgt auf der Grundlage eines <strong>Praktikum</strong>splans, der der <strong>Praktikum</strong>svereinbarung beigefügt<br />
ist. Für die Zeit der fachpraktischen Ausbildung hat die Fachoberschülerin/der Fachoberschüler im Betrieb<br />
einen Praktikantenstatus. Sie/Er unterliegt uneingeschränkt der innerbetrieblichen Ordnung.<br />
Grundsätzlich besteht für den <strong>Praktikum</strong>sbetrieb keine Verpflichtung zur Zahlung einer <strong>Praktikum</strong>svergütung.<br />
Es können aber Vergütungen vereinbart oder ein Fahrtkostenzuschuss gewährt werden.<br />
Das <strong>Praktikum</strong> wird unabhängig von den Schulferien an drei Tagen in der Woche absolviert. Begleitend<br />
wird an zwei Wochentagen i. d. R. 12 Stunden allgemeinbildender und fachrichtungsbezogener Unterricht<br />
an unserer <strong>Schule</strong> erteilt.<br />
Während der Ausbildungszeit besteht ein Anspruch auf Jahresurlaub im Rahmen des jeweiligen gesetzlich<br />
und tarifvertraglich festgelegten Umfangs. Der Jahresurlaub ist in den Schulferien zu nehmen.<br />
Sollte dies aus innerbetrieblichen Gründen nicht möglich sein, so kann der Urlaub in Ausnahmefällen<br />
nach Rücksprache mit der <strong>Schule</strong> auch außerhalb der Ferien genommen werden.<br />
Auf der Basis des Jugendarbeitschutzgesetzes (der Gesetzgeber geht hier im Gegensatz <strong>zum</strong><br />
Bundesurlaubsgesetz von einer 5-Tage-Woche aus) ergeben sich folgende Urlaubsansprüche:<br />
Bei Jugendlichen, die<br />
zu Beginn des Kalenderjahres<br />
noch nicht ...<br />
alt sind:<br />
Jahresurlaub bei<br />
5-Tage-Woche gem.<br />
§ 19 JArbSchG:<br />
Jahresurlaub<br />
umgerechnet auf<br />
3-Tage-Woche:<br />
Jahresurlaub bei<br />
3-Tage-Woche und<br />
<strong>Praktikum</strong>sende am<br />
24. Juni 2012<br />
16 Jahre 30 Tage 18 16<br />
17 Jahre 27 Tage 16 14<br />
18 Jahre 25 Tage 15 13
In der Zeit, in welcher während der Schulferien kein Urlaub in Anspruch genommen wird, ist an drei<br />
Tagen in der Woche das <strong>Praktikum</strong> zu absolvieren! Aufgrund der 3-Tage-Woche sind auch nur 3 Tage<br />
Urlaub für eine Urlaubswoche zu nehmen.<br />
Im Hinblick auf die Arbeitszeiten sind die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes einzuhalten.<br />
Krankheitsbedingte oder andere Versäumnisse während der <strong>Praktikum</strong>szeit sind von der Fachoberschülerin/dem<br />
Fachoberschüler den betrieblichen Regeln entsprechend anzuzeigen. Zur Anwesenheitskontrolle<br />
werden in den Betrieben Anwesenheitslisten geführt, die der <strong>Schule</strong> <strong>zum</strong> Ende jedes<br />
Schulhalbjahres vorliegen müssen (siehe Vermerk bei den Anwesenheitslisten).<br />
Die Fachoberschülerin/Der Fachoberschüler ist durch die zuständige Berufsgenossenschaft des Betriebes<br />
gegen Unfall versichert. Sie/Er unterliegt nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken-,<br />
Renten- und Arbeitslosenversicherung. Gegen Schäden, die sie/er im Zusammenhang mit den<br />
ihr/ihm übertragenen Tätigkeiten oder bei Gelegenheiten der fachpraktischen Ausbildung verursacht, ist<br />
sie/er durch die <strong>Schule</strong> haftpflichtversichert.<br />
Es besteht kein Haftpflichtdeckungsschutz, wenn Schülerinnen und Schüler durch Inbetriebnahme von<br />
Kraft-, Luft oder Wasserfahrzeugen Schäden verursachen. Falls Erziehungsberechtigte eine private<br />
Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, geht diese vor. Eventuell auftretende Versicherungsfälle<br />
sind der <strong>Schule</strong> umgehend zu melden.<br />
Um die Fachoberschülerin/den Fachoberschüler bei der Bewältigung der Anforderungen im Verlauf der<br />
Ausbildung zu unterstützen, sollte ihr/ihm in der Einrichtung eine feste Bezugsperson (<strong>Praktikum</strong>sanleiterin/<strong>Praktikum</strong>sanleiter)<br />
zugewiesen werden. Im Hinblick auf eine enge Zusammenarbeit beider Ausbildungsstellen<br />
stehen der Schülerin/dem Schüler an unserer <strong>Schule</strong> ebenfalls Betreuerinnen/Betreuer<br />
begleitend und beratend zur Seite. Die <strong>Praktikum</strong>seinrichtung und die <strong>Schule</strong> verfolgen in wechselseitigem<br />
Austausch die Ausbildung der Schülerin/des Schülers.<br />
Bei auftretenden Schwierigkeiten (z. B. übermäßige oder unentschuldigte Fehlzeiten) sollte die <strong>Schule</strong><br />
frühzeitig informiert werden.<br />
Im Verlauf des Ausbildungsjahres erstellen die Praktikantinnen/die Praktikanten in Absprache mit der<br />
<strong>Schule</strong> zwei <strong>Praktikum</strong>sberichte. Diese werden mit einer Note bewertet und bei der schulischen Gesamtbeurteilung<br />
berücksichtigt. Die <strong>Praktikum</strong>sberichte müssen der <strong>Schule</strong> (Original) und den <strong>Praktikum</strong>sanleiterinnen<br />
oder <strong>Praktikum</strong>sanleitern (Kopie) vorgelegt werden.<br />
Beurteilung des <strong>Praktikum</strong>s<br />
Am Ende der Ausbildung erstellt der <strong>Praktikum</strong>sbetrieb eine schriftliche Beurteilung, aus der die entstandenen<br />
Fehlzeiten und eine Bewertung der Qualität der ausgeführten Tätigkeiten, des Arbeits- und<br />
Sozialverhaltens sowie besonderer Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schülerin/des Schülers hervorgehen.<br />
Für die schriftliche Beurteilung kann sowohl der von der <strong>Schule</strong> zur Verfügung gestellte Beurteilungsbogen<br />
als auch ein vom Betrieb eigens erstelltes Beurteilungsschreiben verwendet werden. Aus der<br />
Beurteilung muss in jedem Fall hervorgehen, dass das <strong>Praktikum</strong> aus Sicht des Betriebes erfolgreich<br />
absolviert wurde. Der Nachweis über das erfolgreiche Absolvieren der fachpraktischen Ausbildung ist<br />
Voraussetzung für die Zulassung <strong>zum</strong> zweiten Ausbildungsabschnitt.<br />
Die <strong>Praktikum</strong>sbeurteilung und die Anwesenheitsliste des zweiten Schulhalbjahres müssen der <strong>Schule</strong><br />
bis Anfang Juni 2012 (genaues Datum wird noch bekannt gegeben) vorliegen.<br />
Mit Blick auf eine für alle Beteiligten erfolgreiche <strong>Praktikum</strong>szeit<br />
Die Schulleiterin<br />
Denninghoff<br />
Oberstudiendirektorin