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Unternehmensnachfolge jetzt,<br />
Steuervorteile nur noch 2015 sicher!<br />
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 17.12.2014 sind die bestehenden Steuerbegünstigungen für Schenkung<br />
oder Vererbung von Unternehmen zu günstig. Der Gesetzgeber muss das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) daher zum<br />
Nachteil der Unternehmer und ihrer Nachfolger ändern. In ihrer ersten Reaktion hat die Bundesregierung eine Anpassung des ErbStG<br />
zu Ende 2015 angekündigt.<br />
In folgenden Punkten muss das Gesetz aus unternehmerischer Sicht verschlechtert werden, damit es den Vorgaben des BVerfG entspricht:<br />
1. Die Bindung der Steuervorteile an den<br />
mehrjährigen Erhalt von Arbeitsplätzen<br />
muss ausgeweitet werden. Bisher betraf<br />
diese Anforderung nur Unternehmen mit<br />
mehr als 20 Mitarbeitern. Künftig wird nur<br />
bei Unternehmen mit deutlich weniger als<br />
10 Mitarbeitern von einer Bindung an den<br />
Erhalt der Arbeitsplätze abgesehen werden<br />
können.<br />
2. Die Möglichkeit, bis zu 50 Prozent Verwaltungsvermögen<br />
(vereinfacht: nicht betriebsnotwendiges<br />
Vermögen) mitbegünstigt<br />
zu übertragen, muss gemindert werden.<br />
Künftig muss die Grenze des zulässigen<br />
Verwaltungsvermögens, das begünstigt<br />
mitübertragen werden kann, deutlich<br />
geringer sein. Ein Grenzwert um 20 Prozent<br />
herum ist durchaus zu befürchten.<br />
3. Bei der Übertragung großer Unternehmen<br />
dürfen die Steuervorteile nicht mehr<br />
ohne Bedürfnisprüfung gewährt werden.<br />
Bislang werden die Steuervorteile gewährt,<br />
auch wenn der Erwerber anderes Vermögen<br />
hat oder zusammen mit dem Unternehmen<br />
erwirbt. Künftig wird der Erwerber großer<br />
Unternehmen nachweisen müssen, dass<br />
ihn die Zahlung der Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />
in <strong>wirtschaft</strong>liche Schwierigkeiten<br />
bringt oder zum Abbau von Arbeitsplätzen<br />
im Unternehmen führen wird.<br />
Unternehmerfamilien, bei denen eine<br />
Nachfolge in den nächsten Jahren ansteht,<br />
sollten sich Gedanken darüber machen, ob<br />
es unter Berücksichtigung der <strong>wirtschaft</strong>lichen<br />
und familiären Aspekte sinnvoll ist,<br />
die Nachfolge ggf. zumindest teilweise vorzuziehen,<br />
um von den aktuellen Steuervorteilen<br />
zu profitieren.<br />
Autor:<br />
Bernd Schult,<br />
Rechtsanwalt, Steuerberater, Partner bei RBS<br />
RoeverBroennerSusat GmbH & Co. KG, Lehrbeauftragter<br />
für Unternehmensnachfolge an<br />
der FU Berlin und der Viadrina Frankfurt/Oder<br />
www.rbs-partner.de<br />
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