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wirtschaft

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Unternehmensnachfolge jetzt,<br />

Steuervorteile nur noch 2015 sicher!<br />

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 17.12.2014 sind die bestehenden Steuerbegünstigungen für Schenkung<br />

oder Vererbung von Unternehmen zu günstig. Der Gesetzgeber muss das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) daher zum<br />

Nachteil der Unternehmer und ihrer Nachfolger ändern. In ihrer ersten Reaktion hat die Bundesregierung eine Anpassung des ErbStG<br />

zu Ende 2015 angekündigt.<br />

In folgenden Punkten muss das Gesetz aus unternehmerischer Sicht verschlechtert werden, damit es den Vorgaben des BVerfG entspricht:<br />

1. Die Bindung der Steuervorteile an den<br />

mehrjährigen Erhalt von Arbeitsplätzen<br />

muss ausgeweitet werden. Bisher betraf<br />

diese Anforderung nur Unternehmen mit<br />

mehr als 20 Mitarbeitern. Künftig wird nur<br />

bei Unternehmen mit deutlich weniger als<br />

10 Mitarbeitern von einer Bindung an den<br />

Erhalt der Arbeitsplätze abgesehen werden<br />

können.<br />

2. Die Möglichkeit, bis zu 50 Prozent Verwaltungsvermögen<br />

(vereinfacht: nicht betriebsnotwendiges<br />

Vermögen) mitbegünstigt<br />

zu übertragen, muss gemindert werden.<br />

Künftig muss die Grenze des zulässigen<br />

Verwaltungsvermögens, das begünstigt<br />

mitübertragen werden kann, deutlich<br />

geringer sein. Ein Grenzwert um 20 Prozent<br />

herum ist durchaus zu befürchten.<br />

3. Bei der Übertragung großer Unternehmen<br />

dürfen die Steuervorteile nicht mehr<br />

ohne Bedürfnisprüfung gewährt werden.<br />

Bislang werden die Steuervorteile gewährt,<br />

auch wenn der Erwerber anderes Vermögen<br />

hat oder zusammen mit dem Unternehmen<br />

erwirbt. Künftig wird der Erwerber großer<br />

Unternehmen nachweisen müssen, dass<br />

ihn die Zahlung der Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />

in <strong>wirtschaft</strong>liche Schwierigkeiten<br />

bringt oder zum Abbau von Arbeitsplätzen<br />

im Unternehmen führen wird.<br />

Unternehmerfamilien, bei denen eine<br />

Nachfolge in den nächsten Jahren ansteht,<br />

sollten sich Gedanken darüber machen, ob<br />

es unter Berücksichtigung der <strong>wirtschaft</strong>lichen<br />

und familiären Aspekte sinnvoll ist,<br />

die Nachfolge ggf. zumindest teilweise vorzuziehen,<br />

um von den aktuellen Steuervorteilen<br />

zu profitieren.<br />

Autor:<br />

Bernd Schult,<br />

Rechtsanwalt, Steuerberater, Partner bei RBS<br />

RoeverBroennerSusat GmbH & Co. KG, Lehrbeauftragter<br />

für Unternehmensnachfolge an<br />

der FU Berlin und der Viadrina Frankfurt/Oder<br />

www.rbs-partner.de<br />

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