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wirtschaft

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Recht und Steuern<br />

10 Fragen - 10 Antworten<br />

Unternehmer fragen – die IHK antwortet<br />

Mindestlohn: Umsetzung wirft Fragen auf<br />

Zum 1. Januar 2015 ist der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Kraft getreten. Viele Unsicherheiten<br />

treten erst jetzt im Zuge der Umsetzung zutage. Die folgenden Antworten sollen dabei helfen, diese<br />

abzubauen.<br />

1. Für wen gilt der allgemeine gesetzliche<br />

Mindestlohn?<br />

Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn<br />

von 8,50 Euro gilt für Arbeitnehmer<br />

sowie für bestimmte Praktikanten.<br />

Keine Arbeitnehmer im Sinne des Mindestlohngesetzes<br />

(MiLoG) sind:<br />

■ Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz,<br />

einschließlich berufsausbildungsvorbereitender<br />

Maßnahmen,<br />

■ ehrenamtlich Tätige und Freiwilligendienste,<br />

■ Teilnehmer an Maßnahmen der Arbeitsförderung,<br />

■ Heimarbeiter nach dem Heimarbeitsgesetz,<br />

■ Selbständige.<br />

2. Besteht für Arbeitnehmer unter 18<br />

Jahren, die ihre Berufsausbildung<br />

abgeschlossen haben, Anspruch<br />

auf den gesetzlichen Mindestlohn?<br />

Ja. Ausnahmen greifen nur für Personen<br />

unter 18 Jahren ohne abgeschlossene<br />

Berufsausbildung.<br />

3. Ist der Mindestlohn relevant, wenn<br />

ausländische Unternehmen als Subunternehmen<br />

beauftragt werden?<br />

Wenn diese Unternehmen die Arbeiten<br />

in Deutschland ausführen, gelten entweder<br />

das Mindestlohngesetz oder einschlägige<br />

Branchenmindestlöhne nach<br />

dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz.<br />

4. Tarifvertragliche Regelungen und<br />

der gesetzliche Mindestlohn widersprechen<br />

sich – was gilt?<br />

Der Mindestlohn geht allen entge-<br />

30 <strong>wirtschaft</strong> 1-2/2015

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