wirtschaft
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Recht und Steuern<br />
10 Fragen - 10 Antworten<br />
Unternehmer fragen – die IHK antwortet<br />
Mindestlohn: Umsetzung wirft Fragen auf<br />
Zum 1. Januar 2015 ist der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Kraft getreten. Viele Unsicherheiten<br />
treten erst jetzt im Zuge der Umsetzung zutage. Die folgenden Antworten sollen dabei helfen, diese<br />
abzubauen.<br />
1. Für wen gilt der allgemeine gesetzliche<br />
Mindestlohn?<br />
Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn<br />
von 8,50 Euro gilt für Arbeitnehmer<br />
sowie für bestimmte Praktikanten.<br />
Keine Arbeitnehmer im Sinne des Mindestlohngesetzes<br />
(MiLoG) sind:<br />
■ Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz,<br />
einschließlich berufsausbildungsvorbereitender<br />
Maßnahmen,<br />
■ ehrenamtlich Tätige und Freiwilligendienste,<br />
■ Teilnehmer an Maßnahmen der Arbeitsförderung,<br />
■ Heimarbeiter nach dem Heimarbeitsgesetz,<br />
■ Selbständige.<br />
2. Besteht für Arbeitnehmer unter 18<br />
Jahren, die ihre Berufsausbildung<br />
abgeschlossen haben, Anspruch<br />
auf den gesetzlichen Mindestlohn?<br />
Ja. Ausnahmen greifen nur für Personen<br />
unter 18 Jahren ohne abgeschlossene<br />
Berufsausbildung.<br />
3. Ist der Mindestlohn relevant, wenn<br />
ausländische Unternehmen als Subunternehmen<br />
beauftragt werden?<br />
Wenn diese Unternehmen die Arbeiten<br />
in Deutschland ausführen, gelten entweder<br />
das Mindestlohngesetz oder einschlägige<br />
Branchenmindestlöhne nach<br />
dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz.<br />
4. Tarifvertragliche Regelungen und<br />
der gesetzliche Mindestlohn widersprechen<br />
sich – was gilt?<br />
Der Mindestlohn geht allen entge-<br />
30 <strong>wirtschaft</strong> 1-2/2015