Richtlinien zur Brandschadensanierung - Ralf Liesner Bautrocknung ...
Richtlinien zur Brandschadensanierung - Ralf Liesner Bautrocknung ...
Richtlinien zur Brandschadensanierung - Ralf Liesner Bautrocknung ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Richtlinien</strong> <strong>zur</strong> <strong>Brandschadensanierung</strong> VdS 2357 : 2002-10 (04)<br />
A10<br />
Beispiele für Sicherheits- und Arbeitsschutzmaßnahmen<br />
nach TRGS 524<br />
Sicherheitsgrundsätze<br />
Vermeidung bzw. Minimierung<br />
der Brandschmutz-, Gefahrstoff-<br />
bzw. Schadstoffexposition<br />
Beispiele für Sicherheitsmaßnahmen<br />
Verhindern der Ausbreitung/Verschleppung durch<br />
Absaugung, Abdeckung<br />
Belüften<br />
Einsatz geeigneter technischer und persönlicher<br />
Schutzausrüstungen<br />
Anwendung emissionsarmer Verfahren<br />
Trennung der Arbeitsbereiche nach Gefährdungszonen<br />
Beschränkung der Arbeiten im Gefahrenbereich<br />
auf den nötigsten Umfang<br />
−<br />
−<br />
Begrenzung der Beschäftigten auf das notwendigste<br />
Maß<br />
Begrenzung der Arbeitszeit<br />
Sachgemäßer Umgang mit<br />
Gefahrstoffen bzw.<br />
Schadstoffen<br />
Bereitstellung sicherer Sammelbehälter für<br />
Brandschmutz, kontaminierte Rückstände, verschmutzte<br />
Arbeitsmittel und -kleidung<br />
−<br />
−<br />
−<br />
auf gesicherten Stellplätzen<br />
mit Inhaltskennzeichnung<br />
mit entsprechenden Gefahrstoffsymbolen<br />
Getrennte und sichere Lagerung gefahrstoffhaltiger<br />
Hilfs- bzw. Arbeitsmittel<br />
Sicherheitsdatenblätter vorhalten<br />
Betriebsanweisungen nach § 20 GefStoffV stoffund<br />
arbeitsplatzbezogen erstellen, vorhalten und<br />
bekannt geben<br />
Qualifizierte Arbeitskräfte einsetzen<br />
Überwachung durch fachkundiges Personal<br />
(sachkundig nach BGR 128, z.B. geprüfter<br />
Sanierungsleiter - FSU)<br />
Vorhalten von Dekontaminationseinrichtungen<br />
40