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LUWG - Rheinland-Pfalz

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Naturschutz und Landschaftspflege<br />

»Muss der Hamster wirklich geschützt werden?«<br />

Artenschutz<br />

In der Tat ist der Hamster eine im europäischen Maßstab<br />

nach Anhang IV der Fauna- Flora-Habitat-Richtlinie (FFH)<br />

besonders geschützte Art. Das <strong>LUWG</strong> initiiert und begleitet<br />

Artenschutzprogramme für bedrohte Tierarten wie<br />

den Hamster, aber auch für Biber, Luchs oder Wildkatze.<br />

FFH- und Vogelschutzgebiete<br />

Rund 17 % der Landesfläche sind als FFH-Gebiete und<br />

Vogelschutzgebiete in das europäische ökologische<br />

Netz Natura 2000 aufgenommen. Das <strong>LUWG</strong> erarbeitet<br />

die fachliche Abgrenzung für die Gebiete und die fachlichen<br />

Grundlagen für die Erhaltungsziele der zu schützenden<br />

Arten und Lebensraumtypen.<br />

Naturschutz durch Nutzung<br />

ist die heute bevorzugte Strategie zur Umsetzung von<br />

Naturschutzzielen. Das <strong>LUWG</strong> koordiniert den Vertragsnaturschutz<br />

in <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong>, bei dem naturverträgliche<br />

Bewirtschaftungsformen auf partnerschaftlicher<br />

Ebene gemeinsam mit einer Vielzahl von Akteuren vor<br />

Ort organisiert und umgesetzt werden.<br />

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