LUWG - Rheinland-Pfalz
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Naturschutz und Landschaftspflege<br />
»Muss der Hamster wirklich geschützt werden?«<br />
Artenschutz<br />
In der Tat ist der Hamster eine im europäischen Maßstab<br />
nach Anhang IV der Fauna- Flora-Habitat-Richtlinie (FFH)<br />
besonders geschützte Art. Das <strong>LUWG</strong> initiiert und begleitet<br />
Artenschutzprogramme für bedrohte Tierarten wie<br />
den Hamster, aber auch für Biber, Luchs oder Wildkatze.<br />
FFH- und Vogelschutzgebiete<br />
Rund 17 % der Landesfläche sind als FFH-Gebiete und<br />
Vogelschutzgebiete in das europäische ökologische<br />
Netz Natura 2000 aufgenommen. Das <strong>LUWG</strong> erarbeitet<br />
die fachliche Abgrenzung für die Gebiete und die fachlichen<br />
Grundlagen für die Erhaltungsziele der zu schützenden<br />
Arten und Lebensraumtypen.<br />
Naturschutz durch Nutzung<br />
ist die heute bevorzugte Strategie zur Umsetzung von<br />
Naturschutzzielen. Das <strong>LUWG</strong> koordiniert den Vertragsnaturschutz<br />
in <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong>, bei dem naturverträgliche<br />
Bewirtschaftungsformen auf partnerschaftlicher<br />
Ebene gemeinsam mit einer Vielzahl von Akteuren vor<br />
Ort organisiert und umgesetzt werden.<br />
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