Holzkirchner - Holzkirchen
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03/2009 <strong>Holzkirchner</strong> Gemeindeblatt<br />
Sitzungsprotokoll (Fortsetzung)<br />
örtlichen Situation gerecht. Er berücksichtigt<br />
Erschließungsanforderungen, die sich aufgrund<br />
einer etwaigen künftigen Siedlungsentwicklung<br />
im Norden <strong>Holzkirchen</strong>s ergeben<br />
können. Die RA-Kanzlei Labbé, welche die Interessen<br />
der von der Planung betroffenen<br />
Grundstückseigentümer vertritt, hat dem Planentwurf<br />
zugestimmt.<br />
Beschluss<br />
Auf Empfehlung des Bauausschusses billigt<br />
der Marktgemeinderat den Planentwurf des<br />
Architekturbüros Eberhard von Angerer vom<br />
11.12.2008 und beschließt, diesen für den<br />
Baubereich WA 1 der eingeleiteten Änderung<br />
des Bebauungsplanes Nr. 109 zugrunde zu<br />
legen. (Abstimmung 22:0)<br />
5.2 46. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
und Aufstellung des Bebauungsplanes<br />
Nr. 127 für das Gebiet „Föching-<br />
Hauptstraße 4“<br />
Ergebnis der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung<br />
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung<br />
am 24.06.2008 beschlossen, für das eingangs<br />
genannte Gebiet den Flächennutzungsplan<br />
zu ändern und einen Bebauungsplan<br />
aufzustellen. (…)<br />
Beschluss<br />
Der Marktgemeinderat stimmt der Prüfungsempfehlung<br />
des Bauausschusses zu und be-<br />
informationen<br />
schließt die 46. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
i.d.F. vom 24.06.2008 und die<br />
Begründung hierzu (Feststellungsbeschluss)<br />
sowie den Bebauungsplan Nr. 127 i.d.F. vom<br />
30.10.2008 als Satzung und die Begründung<br />
hierzu. (Abstimmung 20:0)<br />
Die Marktgemeinderatsmitglieder Gegenfurtner<br />
und Schwabenbauer haben gemäß Art.<br />
49 GO an der Beratung und Abstimmung<br />
nicht teilgenommen.<br />
5.3 47. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
für Gebiete östlich der Erlkamer<br />
Straße und im „Haidfeld“<br />
Ergebnis der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung<br />
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am<br />
29.07.2008 beschlossen, für am nördlichen<br />
Ortsrand von <strong>Holzkirchen</strong> gelegene Außenbereichsflächen<br />
den Flächennutzungsplan zu ändern.<br />
Die Gebiete sollen einer Wohnbebauung<br />
bzw. einer Gemeinbedarfsnutzung (u. a. Grundschul-Standort)<br />
zugeführt und dementsprechend<br />
als Allgemeines Wohngebiet (WA) bzw.<br />
als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen werden.<br />
Parallel zur Flächennutzungsplanänderung werden<br />
für die Gebiete Verfahren zur Aufstellung<br />
von Bebauungsplänen durchgeführt.<br />
Beschluss<br />
Der Marktgemeinderat stimmt der Prüfungsempfehlung<br />
des Bauausschusses zu und be-