Angebote der Musikschule [pdf, 6,4 MB - Dortmund.de
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Mein Weg zur <strong>Musikschule</strong><br />
n r<br />
7. Beendigung <strong>de</strong>s Unterrichtsverhältnisses<br />
7.1 Der Musikschul-Starter (Elementarunterricht) ist ein<br />
durchgehen<strong>de</strong>s Angebot. Ab einem Alter von 7 Monaten<br />
können Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> je<strong><strong>de</strong>r</strong>zeit mit <strong>de</strong>m Unterricht beginnen.<br />
Dabei wer<strong>de</strong>n sie in altergemäße Kurse eingeteilt.<br />
Der Unterricht en<strong>de</strong>t mit ca. 6 Jahren nach <strong>de</strong>m Durchlaufen<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Musi ka lischen Früherziehung, ohne dass es<br />
einer beson<strong><strong>de</strong>r</strong>en Kün digung bedarf. Ansonsten gelten<br />
die Kündigungs möglich keiten, wie unter Ziff. 7.2<br />
beschrieben. Die Musikali sche Grund ausbildung für<br />
Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> im Alter von 6–8 Jahren hat eine Laufzeit von<br />
einem Jahr. Dieses Unterrichts ver hältnis en<strong>de</strong>t, ohne<br />
dass es einer beson<strong><strong>de</strong>r</strong>en Kündigung bedarf.<br />
7.2 Die Kündigung <strong>de</strong>s Unterrichtsverhältnisses ist nur zum<br />
30.04., 31.08. und 31.12. möglich. Die schriftliche Kündigung<br />
muss bis zum 15.03., 01.07. und 15.11. <strong><strong>de</strong>r</strong> Verwaltung<br />
vorliegen. Es genügt nicht, die Kündigung<br />
gegenüber <strong>de</strong>n Lehrkräften <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Musikschule</strong> auszusprechen.<br />
Die Kündigung muss ausdrücklich gegenüber <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Musikschulverwaltung schriftlich erklärt wer<strong>de</strong>n.<br />
7.3 Abweichend von <strong>de</strong>n allgemein gelten<strong>de</strong>n Kündi gungsfristen<br />
gelten für die GLEN BUSCHMANN JAZZAKADEMIE<br />
folgen<strong>de</strong> Kündigungstermine: 30.06. und 31.12. <strong>de</strong>s<br />
Jahres. Die schriftliche Kündigung muss bis zum 15.05.<br />
bzw. 15.11. <strong><strong>de</strong>r</strong> Verwaltung vorliegen.<br />
7.4 Für Kurse und Projekte gelten die in <strong>de</strong>n Teil nah mebedingungen<br />
festgelegten Kündigungsbedingungen.<br />
8. Instrumente<br />
8.1 Für <strong>de</strong>n Instrumentalunterricht haben die Schüler/-innen<br />
grundsätzlich ein eigenes Instrument mitzubringen. Die<br />
<strong>Musikschule</strong> hält jedoch eine begrenzte Anzahl von<br />
Instrumenten bereit, die gegen Entgelt gemäß<br />
Entgeltordnung Ziff. 1.8 gemietet wer<strong>de</strong>n können.<br />
8.2 Wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Unterrichtsvertrag mit <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Musikschule</strong> gekündigt,<br />
so gilt auch <strong><strong>de</strong>r</strong> Mietvertrag für das Instrument als<br />
gekündigt.<br />
9. Haftungsausschluss<br />
9.1 Die <strong>Musikschule</strong> haftet nicht für <strong>de</strong>n Verlust o<strong><strong>de</strong>r</strong> die<br />
Beschädigung von eingebrachten Sachen <strong><strong>de</strong>r</strong> Schüler, es<br />
sei <strong>de</strong>nn, <strong><strong>de</strong>r</strong> Verlust o<strong><strong>de</strong>r</strong> die Beschädigung beruht auf<br />
einem vorsätzlichen o<strong><strong>de</strong>r</strong> grob fahrlässigen Verhalten<br />
eines Mitarbeiters o<strong><strong>de</strong>r</strong> Beauftragten <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Musikschule</strong>.