Angebote der Musikschule [pdf, 6,4 MB - Dortmund.de
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Mein Weg zur <strong>Musikschule</strong><br />
Teilnahmebedingungen für Kurse und Projekte <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
MUSIKSCHULE DORTMUND<br />
§ 1 Anmeldung und Einzahlung<br />
(1) Kurse und Projekte stehen allen Interessierten offen.<br />
(2) Die Anmeldung erfolgt schriftlich und führt zur<br />
Zahlungsverpflichtung.<br />
(3) Nach Eingang <strong><strong>de</strong>r</strong> Anmeldung erfolgt eine Anmel<strong>de</strong>-<br />
bestä ti gung.<br />
(4) Die Zahlungspflicht entsteht auch dadurch, dass ein/e Teil -<br />
nehmer/-in ohne Anmeldung an einer Veranstaltung o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Tei len einer Veranstaltung teilnimmt. Die Nichtteilnahme<br />
ohne rechtzeitige Abmeldung entbin<strong>de</strong>t nicht von <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Zahlungs pflicht.<br />
(5) Wird eine Einzugsermächtigung erteilt, wird das Entgelt im<br />
Folgemonat nach <strong>de</strong>m Beginn <strong><strong>de</strong>r</strong> Veranstaltung abgebucht.<br />
(6) Barzahlungen sind nach Erhalt <strong><strong>de</strong>r</strong> Rechnung in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
<strong>Musikschule</strong> Zimmer 20 möglich.<br />
§ 2 Erstattungen und Rücktritt<br />
(1) Fin<strong>de</strong>t eine Veranstaltung aus von <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Musikschule</strong> zu<br />
vertreten<strong>de</strong>n Grün<strong>de</strong>n nicht statt, wer<strong>de</strong>n die gezahlten<br />
Beträge erstattet. Weitergehen<strong>de</strong> Ansprüche können gegen<br />
die Musik schule nicht geltend gemacht wer<strong>de</strong>n.<br />
Der Wechsel eines/einer Dozenten/Dozentin ist keine<br />
wesentliche Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung im Sinne dieser Regelungen.<br />
(2) Im Falle <strong>de</strong>s Rücktritts <strong>de</strong>s/<strong><strong>de</strong>r</strong> Teilnehmer/-in bis spätestens<br />
7 Tage vor <strong>de</strong>m ersten Veranstaltungstermin wer<strong>de</strong>n die<br />
ge zahl ten Beträge erstattet. Bei einem späteren Rücktritt ist<br />
das gesamte Entgelt zur Zahlung fällig, es sei <strong>de</strong>nn, es wird<br />
eine ärztliche Bescheinigung über eine zu Veran staltungs -<br />
beginn eingetretene Erkrankung vorgelegt.<br />
§ 3 Härtefallregelung<br />
Über Anträge auf Entgeltermäßigung und -erstattung in<br />
beson<strong><strong>de</strong>r</strong>en Härten entschei<strong>de</strong>t die <strong>Musikschule</strong> im Einzelfall.<br />
§ 4 Teilnehmer/-innenzahl<br />
Die Teilnehmer/-innenzahl je Kurs wird individuell von <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Musik schule festgelegt. Bei Unterschreitung <strong><strong>de</strong>r</strong> Teilnehmer/innenzahl<br />
entschei<strong>de</strong>t die <strong>Musikschule</strong> über die Durchführung<br />
<strong>de</strong>s Kurses.<br />
n r<br />
§ 5 Ausschluss von Teilnehmer/-innen von Veranstaltungen<br />
Zur Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Betriebes ist es<br />
erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich, folgen<strong>de</strong> Teilnehmer/-innen von <strong><strong>de</strong>r</strong> Nutzung <strong>de</strong>s<br />
Veranstaltungsangebotes <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Musikschule</strong> vorübergehend auszuschließen:<br />
Teilnehmer/-innen, <strong>de</strong>nen gegenüber die <strong>Musikschule</strong> noch<br />
offene For<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen aus abgeschlossenen Vollstreckungs verfahren<br />
hat. Mit Begleichung <strong>de</strong>s ausstehen<strong>de</strong>n Unter richts entgeltes<br />
wird <strong><strong>de</strong>r</strong>/die Teilnehmer/-in wie<strong><strong>de</strong>r</strong> zu Veranstaltungen<br />
zugelassen.<br />
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