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Angebote der Musikschule [pdf, 6,4 MB - Dortmund.de

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Mein Weg zur <strong>Musikschule</strong><br />

4. Fälligkeit<br />

4.1 Bei <strong>de</strong>n Entgelten – Ziff. 1.1 bis 1.6 – han<strong>de</strong>lt es sich um<br />

Jahresbeträge. Sie wer<strong>de</strong>n in drei gleichen Teilbeträgen<br />

zum 01.03., 01.07. und 01.11. <strong>de</strong>s Jahres vom Konto <strong>de</strong>s<br />

Entgeltschuldners bei einem Geldinstitut abgebucht. Der<br />

Entgeltschuldner wird gebeten, bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Anmeldung eine<br />

entsprechen<strong>de</strong> Einzugsermächtigung zu erteilen. In Ausnah<br />

mefällen kann mit Scheck o<strong><strong>de</strong>r</strong> in bar gezahlt wer<strong>de</strong>n.<br />

Bei Zahlungsverzug wird das Mahnverfahren eingeleitet.<br />

Erfolgt die Zahlung nicht nach Auffor<strong><strong>de</strong>r</strong>ung,<br />

wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Schüler vom Unterricht ausgeschlossen.<br />

Bei Rücknahme <strong>de</strong>s Ausschlusses wird ein geson<strong><strong>de</strong>r</strong>tes<br />

Bearbeitungsentgelt gem. Ziff. 1.7 erhoben. Ausschlüsse<br />

wer<strong>de</strong>n nur einmalig zurückgenommen.<br />

4.2 Die Entgelte nach Ziff. 1.8 (Instrumentenmiete) wer<strong>de</strong>n<br />

vom Konto <strong>de</strong>s Entgeltschuldners bei einem Geld institut<br />

abgebucht. Der Entgeltschuldner wird bei Über gabe <strong>de</strong>s<br />

Leihinstrumentes gebeten, eine entsprechen<strong>de</strong> Einzugsermächtigung<br />

zu erteilen. In Aus nah me fällen kann mit<br />

Scheck o<strong><strong>de</strong>r</strong> in bar gezahlt wer<strong>de</strong>n.<br />

4.3 Die Entgelte nach Ziff. 1.9 (Kurse und Projekte) sind bei<br />

Anmeldung per Einzugsermächtigung o<strong><strong>de</strong>r</strong> in Ausnahmefällen<br />

mit Scheck o<strong><strong>de</strong>r</strong> in bar zu zahlen.<br />

4.4 Die Mietentgelte nach Ziff. 1.10 für die Nutzung von<br />

Musik schulräumen sind nach Rechnungsstellung zu zahlen.<br />

4.5 Die Entgelte für Prufungen nach ABRSM wer<strong>de</strong>n<br />

kosten <strong>de</strong>ckend berechnet und nicht ermäßigt.<br />

4.6 Wur<strong>de</strong> eine Lastschrift nicht ausgeführt, ohne dass die<br />

<strong>Musikschule</strong> die Grün<strong>de</strong> dafür zu vertreten hat, wer<strong>de</strong>n<br />

die Bankentgelten <strong>de</strong>m/<strong><strong>de</strong>r</strong> Teilnehmer/-in in Rechnung<br />

gestellt.<br />

5. Beginn <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirksamkeit<br />

Die Entgeltordnung wird am 01.01.2012 wirksam.<br />

Sie tritt an die Stelle <strong><strong>de</strong>r</strong> Entgeltordnung vom 01.01.2011.<br />

Hinweis:<br />

Das Unterrichtsverhältnis ist privatrechtlicher Art.<br />

Es besteht keine Unfallversicherung für die Schüler.<br />

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