40. Ãnderung des Flächennutzungsplanes in Scharrel - Saterland
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erteilt.<br />
Nach § 215 Abs. 1 BauGB s<strong>in</strong>d für die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften<br />
sowie von Mängeln der Abwägung und der Behebung von Fehlern unbeachtlich:<br />
2<br />
• e<strong>in</strong>e nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort<br />
bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,<br />
• e<strong>in</strong>e unter Berücksichtigung <strong>des</strong> § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der<br />
Vorschriften über das Verhältnis <strong>des</strong> Bebauungsplanes und <strong>des</strong> Flächennutzungsplanes<br />
und<br />
• nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel <strong>des</strong> Abwägungsvorgangs,<br />
wenn sie nicht <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Jahres seit der Bekanntmachung der Flächennutzungsplanänderung<br />
schriftlich gegenüber der Geme<strong>in</strong>de unter Darlegung <strong>des</strong> die Verletzung<br />
begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden s<strong>in</strong>d. Dies gilt entsprechend,<br />
wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich s<strong>in</strong>d.<br />
<strong>Saterland</strong>, 30.05.2012<br />
Frye