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(Pilzfarm) in Ramsloh, 3. Änderung, im beschleunigten ... - Saterland

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Bekanntmachung<br />

Der Bürgermeister<br />

Bebauungsplan Nr. 54 (<strong>Pilzfarm</strong>) <strong>in</strong> <strong>Ramsloh</strong>, <strong>3.</strong> Änderung, <strong>im</strong> <strong>beschleunigten</strong><br />

Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB)<br />

Der Rat der Geme<strong>in</strong>de <strong>Saterland</strong> hat <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Sitzung am 7. Mai 2012 den Bebauungsplan<br />

Nr. 54 <strong>in</strong> <strong>Ramsloh</strong>, <strong>3.</strong> Änderung, als Satzung sowie die Begründung beschlossen.<br />

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nachfolgenden Planzeichnung<br />

ersichtlich:<br />

Mit der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung <strong>im</strong> Internet unter der Adresse<br />

www.saterland.de wird die <strong>3.</strong> Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 rechtsverb<strong>in</strong>dlich.<br />

Mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 54, <strong>3.</strong> Änderung, treten die entgegenstehenden<br />

Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 54 außer Kraft.<br />

Der Bebauungsplan mit der Begründung kann gemäß § 10 BauGB <strong>im</strong> Rathaus der Geme<strong>in</strong>de<br />

<strong>Saterland</strong>, <strong>Ramsloh</strong>, Hauptstraße 507, 26683 <strong>Saterland</strong>, Z<strong>im</strong>mer E. 20, wäh-


2<br />

rend der Dienststunden (montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr, montags und<br />

dienstags von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr und donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr)<br />

von jedermann e<strong>in</strong>gesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.<br />

Es wird darauf h<strong>in</strong>gewiesen, dass gemäß § 215 Abs. 1 BauGB die Verletzung der <strong>in</strong><br />

§ 214 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,<br />

e<strong>in</strong>e unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften<br />

über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes<br />

sowie die nach § 214 Abs. 3 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs<br />

unbeachtlich s<strong>in</strong>d, wenn sie nicht <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Jahres nach Bekanntmachung dieses<br />

Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Geme<strong>in</strong>de geltend gemacht worden s<strong>in</strong>d.<br />

Der Sachverhalt, der die Verletzung begründet, ist darzulegen.<br />

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 + 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße<br />

Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für die E<strong>in</strong>griffe <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e bisher<br />

zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen<br />

wird h<strong>in</strong>gewiesen.<br />

<strong>Saterland</strong>, 8. Mai 2012<br />

Frye

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