a gehen sie doch als muskelk ter! - Bürgerverein Köln-Müngersdorf ev
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AKTUeLLes<br />
<strong>Müngersdorf</strong>er Bürger und Bewohner des<br />
Frida-Kahlo-Hauses demonstrieren<br />
gemeinsam gegen die Bauplanung.<br />
privaten In<strong>ter</strong>essen eingeräumt, da<br />
durch den schutz des ortsbildes und der<br />
stadtgestalt sowie der erhaltung der<br />
städtebaulichen gestalt des dorfes, die<br />
<strong>Müngersdorf</strong> zu einem b<strong>ev</strong>orzugten<br />
Wohngebiet machten, letztlich auch eine<br />
qualitative steigerung der Attraktivität<br />
des gebietes eintritt, sodass die<br />
grundstückseigentümer auf dauer auch<br />
einen Vorteil aus der erhaltung des ortsbildes<br />
ziehen dürften. Würde die erhaltungssatzung<br />
nicht erlassen, bestünde<br />
die gefahr, dass das durch die bauliche<br />
eigenart und Maßstäblichkeit geprägte<br />
unverwechselbare ortsbild und die städtebauliche<br />
gestalt von <strong>Müngersdorf</strong><br />
verloren <strong>gehen</strong> würde.'<br />
Investor b<strong>ev</strong>orzugt<br />
genau das Letz<strong>ter</strong>e droht jetzt. es ist offenbar,<br />
dass im falle des Planungsvorhabens<br />
„Herrigergasse“ eindeutig den Investitionsin<strong>ter</strong>essen<br />
des eigentümers Vorrang gegeben<br />
wird. diese Vermutung wird auch durch<br />
die Aussage von Baudezernent Bernd streitberger<br />
vor der Bezirksvertretung am<br />
15. 6. 2009 un<strong>ter</strong>strichen, in der er behaupte-<br />
Die Herrigergasse heute mit altem<br />
Baumbestand, vom Alten Militärring<br />
aus gesehen<br />
12 BlickPunkt <strong>Müngersdorf</strong> 15 | 2009 | 10<br />
te, es sei schon an sich ein öffentliches In<strong>ter</strong>esse,<br />
wenn ein großinvestor in <strong>Köln</strong> baue.<br />
dabei betonte er ausdrücklich, dass dies für<br />
die privaten Investitionsin<strong>ter</strong>essen normaler<br />
Hauseigentümer nicht gelte. gegen diese<br />
Haltung, die Bürger mit zweierlei Maß misst,<br />
ist entschieden einspruch zu erheben. faktisch<br />
machen die Bürger in Alt-<strong>Müngersdorf</strong><br />
seit Jahren die erfahrung, dass bei einfachsten<br />
Bauvorhaben die jeweilige genehmigung<br />
von der einhaltung der erhaltungssatzung<br />
abhängig gemacht wird. Warum darf<br />
sich ein großinvestor über das erheben, was<br />
hier für jeden anderen Bürger gilt?<br />
das gilt insbesondere auch für die Zerstörung<br />
der topographisch für <strong>Köln</strong> so bedeutenden<br />
Hangkante von der nieder- zur<br />
Mittel<strong>ter</strong>rasse des rheintales. Mehreren<br />
Hauseigentümern an der Hangkante wurden<br />
Bauanträge für Zuwegeführungen und