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PDF-Download der gesamten Ausgabe - Geschäftsreise effektiv

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Abläufe optimieren . Kosten senken . <strong>Geschäftsreise</strong> <strong>effektiv</strong><br />

Qualität sichern<br />

sche Sicherheitsmerkmale wie etwa transparente Hintergrundelemente<br />

ermöglichen eine Sichtprüfung des Online-Tickets ohne elektronische Kontrollgeräte.<br />

Der Firmenname beziehungsweise bahn.corporate-Aufdruck<br />

befindet sich auf dem Online-Ticket nicht länger oben, son<strong>der</strong>n rechts<br />

über dem Namen des Reisenden.<br />

In <strong>der</strong> „Passwort vergessen“-Funktion werden im ersten Schritt nur<br />

noch Benutzername und E-Mail-Adresse abgefragt. Nach Ermittlung des<br />

zugehörigen Datensatzes wird erst im zweiten Schritt die hinterlegte Erinnerungsfrage<br />

angezeigt o<strong>der</strong> die Kundennummer abgefragt. Ein neues<br />

Passwort wird sodann an den Nutzer gesendet. Neben <strong>der</strong> „Passwort<br />

vergessen“-Funktion wird auch eine „Benutzername vergessen“-Funktion<br />

eingerichtet, bei <strong>der</strong> durch Angabe von Vorname, Nachname und E-Mail-<br />

Adresse <strong>der</strong> zugehörige Benutzername an den Nutzer gesendet wird.<br />

Der als „Travel Manager“ angelegte Nutzer kann neuerdings Profile von<br />

einer Buchungsstelle zu einer an<strong>der</strong>en „verschieben“. Die Anzahl <strong>der</strong> möglichen<br />

Profile je Buchungsstelle wurde von 2.000 auf 5.000 erhöht.<br />

Auch Personalausweise können jetzt zur Identifizierung im Portal genutzt<br />

werden. Dies gilt für Ausweise folgen<strong>der</strong> Län<strong>der</strong>: Deutschland, Be/Ne/Lux,<br />

Österreich, Schweiz, Frankreich und Italien.<br />

Bei kontingentierten Angeboten werden dann in <strong>der</strong> Auskunft nur noch<br />

die bereits positiv auf Verfügbarkeit geprüften Angebote dargestellt. �<br />

Firmenwagen / <strong>Geschäftsreise</strong><br />

Höchste Vorsicht bei Firmengeld im Fahrzeug auf Reisen!<br />

Firmengel<strong>der</strong> sollten Sie als Reisen<strong>der</strong> nie unbeaufsichtigt in Ihrem Fahrzeug<br />

zurücklassen. Ein solches Verhalten ist grob fahrlässig, urteilte das Landesarbeitsgericht<br />

(LAG) Rheinland-Pfalz. Folge: Der Reisende muss seinem Arbeitgeber<br />

den Schaden in <strong>der</strong> Regel voll ersetzen, wenn das Geld aus dem Wagen<br />

gestohlen wird. Diese schmerzliche Erfahrung mussten zwei Mitarbeiterinnen<br />

eines Auktionators machen. Sie hatten auf <strong>der</strong> Heimfahrt von einer Auktion<br />

den Erlös von rund 38.000 Euro und 1.000 Euro Wechselgeld im Firmenwagen.<br />

Auf einer Autobahnraststätte verließen sie den Wagen, ohne das Geld mitzunehmen.<br />

Als sie zurückkamen, war das Geld weg. Im konkreten Fall müssen<br />

die beiden Damen allerdings „nur“ rund 28.000 Euro zahlen; denn das LAG<br />

nahm ein Mitverschulden des Arbeitgebers von 1/4 an, weil <strong>der</strong> einen schon<br />

bestellten Sicherheitsdienst für den Geldtransport aus Kostengründen wie<strong>der</strong><br />

abbestellt hatte (Urteil vom 12.2.2010, Az: 6 Sa 251/09).<br />

Wichtig: Die um das Mitverschulden reduzierte Haftung hat nichts zu tun mit<br />

<strong>der</strong> Haftungserleichterung, die die Arbeitsgerichte einem Arbeitnehmer zubilligen,<br />

wenn ihm nur ein mittlere o<strong>der</strong> leichte Fahrlässigkeit zur Last gelegt<br />

werden kann o<strong>der</strong> sein Verdienst bei grober Fahrlässigkeit außerordentlich<br />

gering ist im Verhältnis zum Schaden.<br />

Unser Tipp: Reisende die das Verlustrisiko minimieren wollen, müssen entwe<strong>der</strong><br />

die Mitnahme des Geldes verweigern (was nicht immer so einfach möglich<br />

sein dürfte) o<strong>der</strong> das Geld ständig bei sich tragen und beson<strong>der</strong>s vorsichtig<br />

und wachsam sein. �<br />

<strong>Ausgabe</strong> 7 | Juli 2010<br />

Impressum<br />

„<strong>Geschäftsreise</strong> <strong>effektiv</strong>“<br />

(ISSN 1868-2901)<br />

Herausgeber:<br />

Gerd Otto-Rieke<br />

Chefredakteur:<br />

Rechtsanwalt Norbert Rettner<br />

Verlag:<br />

IWW Institut für Wirtschaftspublizistik<br />

Verlag Steuern - Recht - Wirtschaft<br />

GmbH & Co. KG<br />

Max-PlanckStr. 7/9, 97082 Würzburg<br />

Telefon: 0931/418-3070<br />

Fax: 0931/418-3080<br />

Internet: www.iww.de<br />

E-Mail: ge@iww.de<br />

Registergericht Würzburg, HRA<br />

5026, Umsatzsteueridentifikationsnummer:<br />

DE 813198802<br />

Komplementär GmbH: IWW Institut<br />

für Wirtschaftspublizistik Verlag<br />

Steuern - Recht - Wirtschaft<br />

Verwaltungs GmbH,<br />

Registergericht Würzburg HRB 3964<br />

Geschäftsführer: Dr. Jürgen Böhm<br />

ein Unternehmen <strong>der</strong> Vogel Medien<br />

Gruppe (www.vogel-media.de)<br />

Bezugsbedingungen:<br />

„<strong>Geschäftsreise</strong> <strong>effektiv</strong>“ erscheint<br />

monatlich und ist ein kostenloser<br />

Service des IWW-Instituts.<br />

Hinweise:<br />

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