PDF-Download der gesamten Ausgabe - Geschäftsreise effektiv
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Abläufe optimieren . Kosten senken . <strong>Geschäftsreise</strong> <strong>effektiv</strong><br />
Qualität sichern<br />
sche Sicherheitsmerkmale wie etwa transparente Hintergrundelemente<br />
ermöglichen eine Sichtprüfung des Online-Tickets ohne elektronische Kontrollgeräte.<br />
Der Firmenname beziehungsweise bahn.corporate-Aufdruck<br />
befindet sich auf dem Online-Ticket nicht länger oben, son<strong>der</strong>n rechts<br />
über dem Namen des Reisenden.<br />
In <strong>der</strong> „Passwort vergessen“-Funktion werden im ersten Schritt nur<br />
noch Benutzername und E-Mail-Adresse abgefragt. Nach Ermittlung des<br />
zugehörigen Datensatzes wird erst im zweiten Schritt die hinterlegte Erinnerungsfrage<br />
angezeigt o<strong>der</strong> die Kundennummer abgefragt. Ein neues<br />
Passwort wird sodann an den Nutzer gesendet. Neben <strong>der</strong> „Passwort<br />
vergessen“-Funktion wird auch eine „Benutzername vergessen“-Funktion<br />
eingerichtet, bei <strong>der</strong> durch Angabe von Vorname, Nachname und E-Mail-<br />
Adresse <strong>der</strong> zugehörige Benutzername an den Nutzer gesendet wird.<br />
Der als „Travel Manager“ angelegte Nutzer kann neuerdings Profile von<br />
einer Buchungsstelle zu einer an<strong>der</strong>en „verschieben“. Die Anzahl <strong>der</strong> möglichen<br />
Profile je Buchungsstelle wurde von 2.000 auf 5.000 erhöht.<br />
Auch Personalausweise können jetzt zur Identifizierung im Portal genutzt<br />
werden. Dies gilt für Ausweise folgen<strong>der</strong> Län<strong>der</strong>: Deutschland, Be/Ne/Lux,<br />
Österreich, Schweiz, Frankreich und Italien.<br />
Bei kontingentierten Angeboten werden dann in <strong>der</strong> Auskunft nur noch<br />
die bereits positiv auf Verfügbarkeit geprüften Angebote dargestellt. �<br />
Firmenwagen / <strong>Geschäftsreise</strong><br />
Höchste Vorsicht bei Firmengeld im Fahrzeug auf Reisen!<br />
Firmengel<strong>der</strong> sollten Sie als Reisen<strong>der</strong> nie unbeaufsichtigt in Ihrem Fahrzeug<br />
zurücklassen. Ein solches Verhalten ist grob fahrlässig, urteilte das Landesarbeitsgericht<br />
(LAG) Rheinland-Pfalz. Folge: Der Reisende muss seinem Arbeitgeber<br />
den Schaden in <strong>der</strong> Regel voll ersetzen, wenn das Geld aus dem Wagen<br />
gestohlen wird. Diese schmerzliche Erfahrung mussten zwei Mitarbeiterinnen<br />
eines Auktionators machen. Sie hatten auf <strong>der</strong> Heimfahrt von einer Auktion<br />
den Erlös von rund 38.000 Euro und 1.000 Euro Wechselgeld im Firmenwagen.<br />
Auf einer Autobahnraststätte verließen sie den Wagen, ohne das Geld mitzunehmen.<br />
Als sie zurückkamen, war das Geld weg. Im konkreten Fall müssen<br />
die beiden Damen allerdings „nur“ rund 28.000 Euro zahlen; denn das LAG<br />
nahm ein Mitverschulden des Arbeitgebers von 1/4 an, weil <strong>der</strong> einen schon<br />
bestellten Sicherheitsdienst für den Geldtransport aus Kostengründen wie<strong>der</strong><br />
abbestellt hatte (Urteil vom 12.2.2010, Az: 6 Sa 251/09).<br />
Wichtig: Die um das Mitverschulden reduzierte Haftung hat nichts zu tun mit<br />
<strong>der</strong> Haftungserleichterung, die die Arbeitsgerichte einem Arbeitnehmer zubilligen,<br />
wenn ihm nur ein mittlere o<strong>der</strong> leichte Fahrlässigkeit zur Last gelegt<br />
werden kann o<strong>der</strong> sein Verdienst bei grober Fahrlässigkeit außerordentlich<br />
gering ist im Verhältnis zum Schaden.<br />
Unser Tipp: Reisende die das Verlustrisiko minimieren wollen, müssen entwe<strong>der</strong><br />
die Mitnahme des Geldes verweigern (was nicht immer so einfach möglich<br />
sein dürfte) o<strong>der</strong> das Geld ständig bei sich tragen und beson<strong>der</strong>s vorsichtig<br />
und wachsam sein. �<br />
<strong>Ausgabe</strong> 7 | Juli 2010<br />
Impressum<br />
„<strong>Geschäftsreise</strong> <strong>effektiv</strong>“<br />
(ISSN 1868-2901)<br />
Herausgeber:<br />
Gerd Otto-Rieke<br />
Chefredakteur:<br />
Rechtsanwalt Norbert Rettner<br />
Verlag:<br />
IWW Institut für Wirtschaftspublizistik<br />
Verlag Steuern - Recht - Wirtschaft<br />
GmbH & Co. KG<br />
Max-PlanckStr. 7/9, 97082 Würzburg<br />
Telefon: 0931/418-3070<br />
Fax: 0931/418-3080<br />
Internet: www.iww.de<br />
E-Mail: ge@iww.de<br />
Registergericht Würzburg, HRA<br />
5026, Umsatzsteueridentifikationsnummer:<br />
DE 813198802<br />
Komplementär GmbH: IWW Institut<br />
für Wirtschaftspublizistik Verlag<br />
Steuern - Recht - Wirtschaft<br />
Verwaltungs GmbH,<br />
Registergericht Würzburg HRB 3964<br />
Geschäftsführer: Dr. Jürgen Böhm<br />
ein Unternehmen <strong>der</strong> Vogel Medien<br />
Gruppe (www.vogel-media.de)<br />
Bezugsbedingungen:<br />
„<strong>Geschäftsreise</strong> <strong>effektiv</strong>“ erscheint<br />
monatlich und ist ein kostenloser<br />
Service des IWW-Instituts.<br />
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