PDF-Download der gesamten Ausgabe - Geschäftsreise effektiv
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Abläufe optimieren . Kosten senken . <strong>Geschäftsreise</strong> <strong>effektiv</strong><br />
Qualität sichern<br />
sicheren Seite dürften Arbeitgeber sein, wenn sie die im Unternehmen geltenden<br />
Regelungen in einer „Reiserichtlinie“ schriftlich nie<strong>der</strong>legen.<br />
Sofern die Voraussetzungen für die Arbeitgeberveranlassung vorliegen,<br />
kommt es nicht darauf an, wie die Rechnung beglichen wird und wie die<br />
einzelnen Kosten in <strong>der</strong> Hotelrechnung bescheinigt sind. Insbeson<strong>der</strong>e spielt<br />
es keine Rolle, ob die Mahlzeiten (zum Beispiel das Frühstück) geson<strong>der</strong>t in<br />
<strong>der</strong> Übernachtungsrechnung ausgewiesen ist.<br />
Wichtig: Die gelockerten Regelungen sollen für alle Mahlzeiten gelten und<br />
außerdem rückwirkend ab dem 1. Januar 2010 angewendet werden. Wir<br />
informieren Sie, sobald die Richtlinien in „trockenen Tüchern“ sind. �<br />
Flugreise / <strong>Geschäftsreise</strong><br />
Keine „Nichtbeför<strong>der</strong>ung“ im Fall des Zuspätkommens<br />
Ein Reisen<strong>der</strong> hat keinen Anspruch auf Ausgleichszahlungen nach <strong>der</strong> Verordnung<br />
(EG) 261/2004, wenn ihm die Mitnahme verweigert wird, weil er<br />
erst am Gate erschienen ist, nachdem die Flugzeugtüren bereits geschlossen<br />
waren. Dieser Fall ist nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt<br />
kein Fall <strong>der</strong> „Nichtbeför<strong>der</strong>ung“. Begründung des OLG: Der Reisende hat<br />
keinen Anspruch darauf, dass die Türen solange wie<strong>der</strong> geöffnet werden,<br />
bis das Flugzeug seine Parkposition verlassen hat. Dass in Ausnahmefällen<br />
Flugzeugtüren wie<strong>der</strong> geöffnet und Fluggäste aufgenommen würden, stehe<br />
dem nicht entgegen. Ein genereller Anspruch darauf, ließe eine erhebliche<br />
Störung des Flugverkehrs erwarten (Urteil vom 1.10.2009, Az: 16 U 18/08).<br />
Unser Tipp: Mit dem Verpassen des Flugs werden die Tickets nicht komplett<br />
wertlos. Beträge, die die Airline im Auftrag Dritter erhebt, können Sie zurückfor<strong>der</strong>n.<br />
Darunter fallen insbeson<strong>der</strong>e Flughafengebühren und Steuern, die<br />
die Airline weiterreichen muss. Zum an<strong>der</strong>en sind es die verbrauchsabhängigen<br />
Zuschläge, die nur anfallen, wenn <strong>der</strong> Reisende seinen Platz im Flugzeug<br />
auch tatsächlich nutzt, also insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Kerosinzuschlag. Sehen Sie dazu<br />
den Beitrag in „<strong>Geschäftsreise</strong> <strong>effektiv</strong>“, <strong>Ausgabe</strong> 7/2009, Seite 1. �<br />
Flugreise / Travel Management / <strong>Geschäftsreise</strong><br />
Ersatzansprüche stehen wohl dem reisenden Mitarbeiter zu<br />
Unterstützungs- und insbeson<strong>der</strong>e Ausgleichsleistungen im Fall <strong>der</strong> Nichtbeför<strong>der</strong>ung,<br />
bei Annullierung o<strong>der</strong> großer Verspätung von Flügen können geschäftsreisende<br />
Mitarbeiter wohl doch für sich persönlich geltend machen. Die<br />
Ansprüche stehen nicht automatisch dem Arbeitgeber zu, <strong>der</strong> das Flugticket<br />
bezahlt hat. Das geht aus einem Vergleich hervor, den eine Fluggesellschaft<br />
mit einem <strong>Geschäftsreise</strong>nden am 4. Juni 2010 vor dem Landgericht (LG) Aurich<br />
geschlossen hat. Das Amtsgericht (AG) Emden hatte in <strong>der</strong> ersten Instanz<br />
die Aktivlegitimation des Reisenden verneint. Wie Rechtsanwalt Paul Degott<br />
aus Hannover berichtet, hat das LG in <strong>der</strong> Verhandlung deutlich gemacht,<br />
dass das AG die Frage <strong>der</strong> Aktivlegitimation eindeutig zu eng beurteilt habe.<br />
Schon die Überschrift zur Verordnung (EG) 261/2004 würde deutlich machen,<br />
dass es dort ausschließlich um den Fluggast gehe und nicht um die Stelle,<br />
die vielleicht für den Fluggast das Ticket bezahlt habe.<br />
Beachten Sie: Folge des Vergleichs ist, dass es auch weiterhin kein rechtskräftiges<br />
Urteil geben wird, dass die Frage eindeutig klärt, wem die Rechte<br />
zustehen, dem Arbeitgeber o<strong>der</strong> dem reisenden Mitarbeiter.<br />
<strong>Ausgabe</strong> 7 | Juli 2010<br />
Seminare und Kongresse<br />
14.07.2010<br />
Reisekosten richtig abrechnen<br />
– Das aktuelle Reise- und Bewirtungskostenrecht,<br />
Präsenzseminar,<br />
Haufe Akademie, Düsseldorf.<br />
>mehr im Web<br />
30.07.2010<br />
Reisekosten richtig abrechnen<br />
– Das aktuelle Reise- und Bewirtungskostenrecht,<br />
Präsenzseminar,<br />
Haufe Akademie, München-Unterhaching.<br />
>mehr im Web<br />
Unser Tipp: Weitere Veranstaltungen<br />
finden Sie im Veranstaltungskalen<strong>der</strong><br />
auf unserer Homepage:<br />
www.geschaeftsreise-<strong>effektiv</strong>.de<br />
News und Trends<br />
Roaming im europäischen<br />
Ausland wird ab 1. Juli billiger<br />
Seit 1. Juli 2010 können Reisende<br />
mit ihrem Handy in an<strong>der</strong>en<br />
EU-Län<strong>der</strong>n im Web surfen, Filme<br />
abrufen o<strong>der</strong> Fotos verschicken,<br />
ohne überteuerte Roaming-Rechnungen<br />
fürchten zu müssen. Dann<br />
gilt EU-weit eine Kostenobergrenze<br />
von 50 Euro plus Mehrwertsteuer,<br />
in Deutschland also 59,50 Euro,<br />
wenn sich die Kunden nicht für an<strong>der</strong>e<br />
Obergrenzen entscheiden. Die<br />
Kostengrenze funktioniert so: Die<br />
Betreiber müssen dem Nutzer eine<br />
Warnung zuschicken, sobald er 80<br />
Prozent seiner Kostenobergrenze<br />
erreicht hat. Wenn die Obergrenze<br />
erreicht ist, muss <strong>der</strong> Betreiber<br />
die Mobilfunk-Internetverbindung<br />
unterbrechen, sofern <strong>der</strong> Kunde<br />
nicht ausdrücklich erklärt, dass er<br />
die Nutzung fortsetzen möchte.<br />
Auch das Telefonieren wird günstiger:<br />
Der Höchstpreis für einen<br />
ausgehenden Roaminganruf wird<br />
EU-weit von 43 auf 39 Cent pro Minute<br />
(zuzüglich Mehrwertsteuer, in<br />
Deutschland also 46 Cent) gesenkt,<br />
und für einen eingehenden Anruf<br />
dürfen anstatt 19 Cent nur noch 15<br />
Cent pro Minute (in Deutschland<br />
also 18 Cent) verlangt werden. Der<br />
Höchstpreis für das Versenden von<br />
SMS bleibt bei 11 Cent pro SMS (in<br />
Deutschland also 13 Cent).<br />
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