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PDF-Download der gesamten Ausgabe - Geschäftsreise effektiv

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Abläufe optimieren . Kosten senken . <strong>Geschäftsreise</strong> <strong>effektiv</strong><br />

Qualität sichern<br />

sicheren Seite dürften Arbeitgeber sein, wenn sie die im Unternehmen geltenden<br />

Regelungen in einer „Reiserichtlinie“ schriftlich nie<strong>der</strong>legen.<br />

Sofern die Voraussetzungen für die Arbeitgeberveranlassung vorliegen,<br />

kommt es nicht darauf an, wie die Rechnung beglichen wird und wie die<br />

einzelnen Kosten in <strong>der</strong> Hotelrechnung bescheinigt sind. Insbeson<strong>der</strong>e spielt<br />

es keine Rolle, ob die Mahlzeiten (zum Beispiel das Frühstück) geson<strong>der</strong>t in<br />

<strong>der</strong> Übernachtungsrechnung ausgewiesen ist.<br />

Wichtig: Die gelockerten Regelungen sollen für alle Mahlzeiten gelten und<br />

außerdem rückwirkend ab dem 1. Januar 2010 angewendet werden. Wir<br />

informieren Sie, sobald die Richtlinien in „trockenen Tüchern“ sind. �<br />

Flugreise / <strong>Geschäftsreise</strong><br />

Keine „Nichtbeför<strong>der</strong>ung“ im Fall des Zuspätkommens<br />

Ein Reisen<strong>der</strong> hat keinen Anspruch auf Ausgleichszahlungen nach <strong>der</strong> Verordnung<br />

(EG) 261/2004, wenn ihm die Mitnahme verweigert wird, weil er<br />

erst am Gate erschienen ist, nachdem die Flugzeugtüren bereits geschlossen<br />

waren. Dieser Fall ist nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt<br />

kein Fall <strong>der</strong> „Nichtbeför<strong>der</strong>ung“. Begründung des OLG: Der Reisende hat<br />

keinen Anspruch darauf, dass die Türen solange wie<strong>der</strong> geöffnet werden,<br />

bis das Flugzeug seine Parkposition verlassen hat. Dass in Ausnahmefällen<br />

Flugzeugtüren wie<strong>der</strong> geöffnet und Fluggäste aufgenommen würden, stehe<br />

dem nicht entgegen. Ein genereller Anspruch darauf, ließe eine erhebliche<br />

Störung des Flugverkehrs erwarten (Urteil vom 1.10.2009, Az: 16 U 18/08).<br />

Unser Tipp: Mit dem Verpassen des Flugs werden die Tickets nicht komplett<br />

wertlos. Beträge, die die Airline im Auftrag Dritter erhebt, können Sie zurückfor<strong>der</strong>n.<br />

Darunter fallen insbeson<strong>der</strong>e Flughafengebühren und Steuern, die<br />

die Airline weiterreichen muss. Zum an<strong>der</strong>en sind es die verbrauchsabhängigen<br />

Zuschläge, die nur anfallen, wenn <strong>der</strong> Reisende seinen Platz im Flugzeug<br />

auch tatsächlich nutzt, also insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Kerosinzuschlag. Sehen Sie dazu<br />

den Beitrag in „<strong>Geschäftsreise</strong> <strong>effektiv</strong>“, <strong>Ausgabe</strong> 7/2009, Seite 1. �<br />

Flugreise / Travel Management / <strong>Geschäftsreise</strong><br />

Ersatzansprüche stehen wohl dem reisenden Mitarbeiter zu<br />

Unterstützungs- und insbeson<strong>der</strong>e Ausgleichsleistungen im Fall <strong>der</strong> Nichtbeför<strong>der</strong>ung,<br />

bei Annullierung o<strong>der</strong> großer Verspätung von Flügen können geschäftsreisende<br />

Mitarbeiter wohl doch für sich persönlich geltend machen. Die<br />

Ansprüche stehen nicht automatisch dem Arbeitgeber zu, <strong>der</strong> das Flugticket<br />

bezahlt hat. Das geht aus einem Vergleich hervor, den eine Fluggesellschaft<br />

mit einem <strong>Geschäftsreise</strong>nden am 4. Juni 2010 vor dem Landgericht (LG) Aurich<br />

geschlossen hat. Das Amtsgericht (AG) Emden hatte in <strong>der</strong> ersten Instanz<br />

die Aktivlegitimation des Reisenden verneint. Wie Rechtsanwalt Paul Degott<br />

aus Hannover berichtet, hat das LG in <strong>der</strong> Verhandlung deutlich gemacht,<br />

dass das AG die Frage <strong>der</strong> Aktivlegitimation eindeutig zu eng beurteilt habe.<br />

Schon die Überschrift zur Verordnung (EG) 261/2004 würde deutlich machen,<br />

dass es dort ausschließlich um den Fluggast gehe und nicht um die Stelle,<br />

die vielleicht für den Fluggast das Ticket bezahlt habe.<br />

Beachten Sie: Folge des Vergleichs ist, dass es auch weiterhin kein rechtskräftiges<br />

Urteil geben wird, dass die Frage eindeutig klärt, wem die Rechte<br />

zustehen, dem Arbeitgeber o<strong>der</strong> dem reisenden Mitarbeiter.<br />

<strong>Ausgabe</strong> 7 | Juli 2010<br />

Seminare und Kongresse<br />

14.07.2010<br />

Reisekosten richtig abrechnen<br />

– Das aktuelle Reise- und Bewirtungskostenrecht,<br />

Präsenzseminar,<br />

Haufe Akademie, Düsseldorf.<br />

>mehr im Web<br />

30.07.2010<br />

Reisekosten richtig abrechnen<br />

– Das aktuelle Reise- und Bewirtungskostenrecht,<br />

Präsenzseminar,<br />

Haufe Akademie, München-Unterhaching.<br />

>mehr im Web<br />

Unser Tipp: Weitere Veranstaltungen<br />

finden Sie im Veranstaltungskalen<strong>der</strong><br />

auf unserer Homepage:<br />

www.geschaeftsreise-<strong>effektiv</strong>.de<br />

News und Trends<br />

Roaming im europäischen<br />

Ausland wird ab 1. Juli billiger<br />

Seit 1. Juli 2010 können Reisende<br />

mit ihrem Handy in an<strong>der</strong>en<br />

EU-Län<strong>der</strong>n im Web surfen, Filme<br />

abrufen o<strong>der</strong> Fotos verschicken,<br />

ohne überteuerte Roaming-Rechnungen<br />

fürchten zu müssen. Dann<br />

gilt EU-weit eine Kostenobergrenze<br />

von 50 Euro plus Mehrwertsteuer,<br />

in Deutschland also 59,50 Euro,<br />

wenn sich die Kunden nicht für an<strong>der</strong>e<br />

Obergrenzen entscheiden. Die<br />

Kostengrenze funktioniert so: Die<br />

Betreiber müssen dem Nutzer eine<br />

Warnung zuschicken, sobald er 80<br />

Prozent seiner Kostenobergrenze<br />

erreicht hat. Wenn die Obergrenze<br />

erreicht ist, muss <strong>der</strong> Betreiber<br />

die Mobilfunk-Internetverbindung<br />

unterbrechen, sofern <strong>der</strong> Kunde<br />

nicht ausdrücklich erklärt, dass er<br />

die Nutzung fortsetzen möchte.<br />

Auch das Telefonieren wird günstiger:<br />

Der Höchstpreis für einen<br />

ausgehenden Roaminganruf wird<br />

EU-weit von 43 auf 39 Cent pro Minute<br />

(zuzüglich Mehrwertsteuer, in<br />

Deutschland also 46 Cent) gesenkt,<br />

und für einen eingehenden Anruf<br />

dürfen anstatt 19 Cent nur noch 15<br />

Cent pro Minute (in Deutschland<br />

also 18 Cent) verlangt werden. Der<br />

Höchstpreis für das Versenden von<br />

SMS bleibt bei 11 Cent pro SMS (in<br />

Deutschland also 13 Cent).<br />

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