Download - Marktgemeinde Euratsfeld
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Bundesförderung<br />
Photovoltaikanlagen 2012<br />
Für die Errichtung von Photovoltaikanlagen in privaten<br />
Haushalten kann von 23.04.2012,<br />
18.00 Uhr bis 30.06.2012, 18.00 Uhr, eine<br />
Förderung beantragt werden.<br />
Die Förderung ist ein einmaliger nicht rückzahlbarer<br />
Zuschuss und beträgt:<br />
� für Aufdachanlagen: € 800 pro kWp<br />
� für gebäudeintegrierte Anlagen: € 1000 pro kWp<br />
Es werden max. 5 kWp gefördert, die Anlage kann<br />
aber größer sein.<br />
Der Antrag kann nur online über die Homepage<br />
www.pv2012.at gestellt werden. Erfahrungsgemäß<br />
ist das Kontingent jedoch innerhalb eines Tages<br />
bzw. in den ersten Tagen voll belegt!<br />
Details zum Förderablauf finden Sie unter<br />
www.pv2012.at. Für weitere Auskünfte steht Ihnen<br />
das Serviceteam Photovoltaik der Kommunalkredit<br />
Public Consulting telefonisch unter 01/316 31-730<br />
oder per E-Mail an pv@kommunalkredit.at gerne<br />
zur Verfügung.<br />
Trinkwasseruntersuchung<br />
2012<br />
Die Kleinregion Ostarrichi<br />
Mostland organisiert wieder<br />
Trinkwasseruntersuchungen. Der<br />
Preis für eine Untersuchung beträgt inkl. MwSt.<br />
zwischen € 66 und € 108.<br />
Sie können sich noch bis spätestens 30. April<br />
2012 bei der Gemeinde anmelden. Die Terminvereinbarung<br />
erfolgt durch das Untersuchungsinstitut.<br />
Sie werden vom Institut kontaktiert (bitte unbedingt<br />
eine Telefonnummer angeben.)<br />
Die Gemeinde<br />
bedankt sich bei der<br />
Bevölkerung<br />
für den reibungsfreien<br />
Ablauf und<br />
die Unterstützung<br />
beim Straßenkehren!<br />
Es konnte somit der<br />
Aufwand erheblich<br />
verringert werden.<br />
Schwimmbeckenbefüllung<br />
Wir möchten darauf hinweisen, dass die Befüllung<br />
der Schwimmbecken vorher der Gemeinde gemeldet<br />
werden muss.<br />
Bei einer Befüllung über den Hausanschluss kann<br />
die Gemeinde der Befüllung nur zusagen, wenn pro<br />
Siedlung max. 2 - 3 Bäder an einem Tag oder einer<br />
Nacht gefüllt werden. Dadurch sollte sich kein Wassermangel<br />
für die übrigen Wasserabnehmer ergeben.<br />
Bei einer Befüllung über einen Hydranten muss der<br />
Schwimmbadbenützer zusätzlich die vorgesehene<br />
Füllung der Feuerwehr melden, da nur diese einen<br />
Hydrantenschlüssel besitzt. Damit auch eine Mengenerfassung<br />
möglich ist, hat sich die FF-<strong>Euratsfeld</strong><br />
ein Übergangsstück mit Wasserzähler angefertigt.<br />
Der Wasserverbrauch wird mit der Gemeinde verrechnet.<br />
Achtung Hundebesitzer<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass die Chip-<br />
Pflicht und die damit verbundene Registrierung<br />
von Hunden nicht die Anmeldung des<br />
Hundes am Gemeindeamt ersetzt.<br />
Gemäß NÖ Hundeabgabegesetz 1979 ist jeder abgabenpflichtig,<br />
der im Gemeindegebiet einen über<br />
drei Monate alten Hund hält. Der Nachwies, dass<br />
ein Hund das abgabepflichtige Alter noch nicht<br />
erreicht hat, obliegt dem Halter des Hundes. Vermag<br />
dieser den Nachweis nicht zu erbringen, so ist<br />
ihm die Hundeabgabe mit Bescheid vorzuschreiben.<br />
Für jeden Hund ist einmalig nach Einlangen einer<br />
Anzeige über den Erwerb eines Hundes oder den<br />
Zuzug mit einem Hund eine neue Hundemarke<br />
gegen Erstattung der Selbstkosten auszufolgen.<br />
Die in veterinärpolizeilichen Vorschriften erhaltenen<br />
besonderen Vorschriften über die Kennzeichnung<br />
oder besondere Verzeichnung von Hunden werden<br />
durch die Bestimmungen dieses Gesetzes nicht<br />
berührt.<br />
<strong>Euratsfeld</strong>er Gemeindenachrichten vom 19. April 2012 - Seite 9