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Download - Marktgemeinde Euratsfeld

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Bundesförderung<br />

Photovoltaikanlagen 2012<br />

Für die Errichtung von Photovoltaikanlagen in privaten<br />

Haushalten kann von 23.04.2012,<br />

18.00 Uhr bis 30.06.2012, 18.00 Uhr, eine<br />

Förderung beantragt werden.<br />

Die Förderung ist ein einmaliger nicht rückzahlbarer<br />

Zuschuss und beträgt:<br />

� für Aufdachanlagen: € 800 pro kWp<br />

� für gebäudeintegrierte Anlagen: € 1000 pro kWp<br />

Es werden max. 5 kWp gefördert, die Anlage kann<br />

aber größer sein.<br />

Der Antrag kann nur online über die Homepage<br />

www.pv2012.at gestellt werden. Erfahrungsgemäß<br />

ist das Kontingent jedoch innerhalb eines Tages<br />

bzw. in den ersten Tagen voll belegt!<br />

Details zum Förderablauf finden Sie unter<br />

www.pv2012.at. Für weitere Auskünfte steht Ihnen<br />

das Serviceteam Photovoltaik der Kommunalkredit<br />

Public Consulting telefonisch unter 01/316 31-730<br />

oder per E-Mail an pv@kommunalkredit.at gerne<br />

zur Verfügung.<br />

Trinkwasseruntersuchung<br />

2012<br />

Die Kleinregion Ostarrichi<br />

Mostland organisiert wieder<br />

Trinkwasseruntersuchungen. Der<br />

Preis für eine Untersuchung beträgt inkl. MwSt.<br />

zwischen € 66 und € 108.<br />

Sie können sich noch bis spätestens 30. April<br />

2012 bei der Gemeinde anmelden. Die Terminvereinbarung<br />

erfolgt durch das Untersuchungsinstitut.<br />

Sie werden vom Institut kontaktiert (bitte unbedingt<br />

eine Telefonnummer angeben.)<br />

Die Gemeinde<br />

bedankt sich bei der<br />

Bevölkerung<br />

für den reibungsfreien<br />

Ablauf und<br />

die Unterstützung<br />

beim Straßenkehren!<br />

Es konnte somit der<br />

Aufwand erheblich<br />

verringert werden.<br />

Schwimmbeckenbefüllung<br />

Wir möchten darauf hinweisen, dass die Befüllung<br />

der Schwimmbecken vorher der Gemeinde gemeldet<br />

werden muss.<br />

Bei einer Befüllung über den Hausanschluss kann<br />

die Gemeinde der Befüllung nur zusagen, wenn pro<br />

Siedlung max. 2 - 3 Bäder an einem Tag oder einer<br />

Nacht gefüllt werden. Dadurch sollte sich kein Wassermangel<br />

für die übrigen Wasserabnehmer ergeben.<br />

Bei einer Befüllung über einen Hydranten muss der<br />

Schwimmbadbenützer zusätzlich die vorgesehene<br />

Füllung der Feuerwehr melden, da nur diese einen<br />

Hydrantenschlüssel besitzt. Damit auch eine Mengenerfassung<br />

möglich ist, hat sich die FF-<strong>Euratsfeld</strong><br />

ein Übergangsstück mit Wasserzähler angefertigt.<br />

Der Wasserverbrauch wird mit der Gemeinde verrechnet.<br />

Achtung Hundebesitzer<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass die Chip-<br />

Pflicht und die damit verbundene Registrierung<br />

von Hunden nicht die Anmeldung des<br />

Hundes am Gemeindeamt ersetzt.<br />

Gemäß NÖ Hundeabgabegesetz 1979 ist jeder abgabenpflichtig,<br />

der im Gemeindegebiet einen über<br />

drei Monate alten Hund hält. Der Nachwies, dass<br />

ein Hund das abgabepflichtige Alter noch nicht<br />

erreicht hat, obliegt dem Halter des Hundes. Vermag<br />

dieser den Nachweis nicht zu erbringen, so ist<br />

ihm die Hundeabgabe mit Bescheid vorzuschreiben.<br />

Für jeden Hund ist einmalig nach Einlangen einer<br />

Anzeige über den Erwerb eines Hundes oder den<br />

Zuzug mit einem Hund eine neue Hundemarke<br />

gegen Erstattung der Selbstkosten auszufolgen.<br />

Die in veterinärpolizeilichen Vorschriften erhaltenen<br />

besonderen Vorschriften über die Kennzeichnung<br />

oder besondere Verzeichnung von Hunden werden<br />

durch die Bestimmungen dieses Gesetzes nicht<br />

berührt.<br />

<strong>Euratsfeld</strong>er Gemeindenachrichten vom 19. April 2012 - Seite 9

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