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Sektionaltorantriebe<br />
Produktkatalog
2<br />
Dieser <strong>Katalog</strong> soll nach bestem Wissen der Information dienen.<br />
Eine Rechtsverbindlichkeit kann daraus nicht abgeleitet werden.<br />
Die Angaben und Abbildungen sind unverbindlich und entsprechen<br />
den zum Zeitpunkt der Drucklegung vorhandenen Kenn t -<br />
nissen. Maße und technische Änderungen bleiben <strong>Becker</strong>-<br />
<strong>Antriebe</strong> vorbehalten.<br />
Stand: 3/2008<br />
Art.-Nr.: 4995 800 800 0
Inhaltsverzeichnis<br />
Sektionaltorantriebe<br />
Allgemeine Informationen<br />
BECKER-Sektionaltorantriebe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4<br />
Die Vorteile der <strong>Becker</strong>-Sektionaltorantriebe auf einen Blick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5<br />
Aufbau der Artikelbezeichnung / Handbetätigungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />
Endabschaltungskonzepte. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7<br />
Technische Informationen<br />
Belastungstabelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />
Technische Daten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9<br />
Artikel-Nummern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />
Maßzeichnungen A50 / A100 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11<br />
Maßzeichnungen AW 50 / A80 / A130 / A140 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13<br />
Bestellformular Sektionaltorantriebe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15<br />
Notizen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17<br />
Allgemeine Verkaufsbedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18<br />
3
Allgemeine Informationen<br />
<strong>Becker</strong>-Sektionaltorantriebe:<br />
Flexibel, kompakt, komfortabel<br />
Das Sektionaltor ist das Torsystem, das in ganz Europa im industriellen<br />
Bereich am häufigsten eingesetzt wird. Daher finden Sie im <strong>Becker</strong><br />
Sektionaltorprogramm eine große Auswahl an Antriebsserien,<br />
die auch Ihre individuellen Anforderungen erfüllen.<br />
Unsere drei Endabschaltungskonzepte eröffnen Ihnen für<br />
feder ausgeglichene <strong>Sektionaltore</strong> im privaten und<br />
industriellen Bereich höchste Flexibilität.<br />
Ganz gleich ob Wechselstrom- oder Drehstromantriebe,<br />
mechanische Endabschaltung, elektronische Endabschaltung<br />
oder elektronische Endabschaltung mit Absolutwert -<br />
drehgeber, bei uns finden Sie für jeden Anspruch<br />
genau das Richtige.<br />
4
Die Vorteile der <strong>Becker</strong>-Sektionaltor -<br />
antriebe auf einen Blick<br />
Kompakte Bauart<br />
Lagenunabhängiger Einbau<br />
Hohe Laufruhe<br />
Wartungsfreies Getriebe mit<br />
Lebensdauer-Schmierung<br />
Wartungsfreier Motor<br />
Einfache und präzise<br />
Endlageneinstellung<br />
Geeignet für Torblattgewichte bis<br />
1.000 kg (siehe Belastungstabelle)<br />
Steckbares Steuerkabel<br />
(Länge 4 m, 7 m und 10 m)<br />
Universell mit einer<br />
Spannungsversorgung von<br />
3 x 230/400V/50 Hz einsetzbar<br />
Von Stern- (3 x 400 V) auf Dreieck-<br />
(3 x 230 V) Schaltung einfach<br />
umsteckbar<br />
Verschiedene Systeme der<br />
Handbetätigung LK, AK, HK,<br />
AK + RK<br />
TÜV Baumusterprüfung –<br />
Zeichengenehmigungsausweis<br />
nach DIN EN 12453<br />
Sonderspannungen/-frequenzen<br />
auf Wunsch lieferbar<br />
5
Aufbau der Artikelbezeichnung<br />
Beispiel:<br />
A 50 E / 25 - LK<br />
1. 2. 3. 4. 5.<br />
1. Ausführung<br />
2. Drehmoment<br />
3. Endabschaltung<br />
4. Abtriebsdrehzahl<br />
5. Handbetätigung<br />
1. = Ausführung<br />
A = Aufsteckantrieb<br />
AW = Aufsteckantrieb Wechselstrom<br />
2. = Drehmoment in Nm (siehe Tabelle Seite 9)<br />
3. = Endabschaltungskonzept<br />
Ohne Buchstabe = Mechanische Endabschaltung<br />
E = <strong>Becker</strong>eigene elektronische Endabschaltung<br />
AE = Elektronische Endabschaltung mit Absolutwertdrehgeber<br />
4. = Abtriebsdrehzahl in U/min. (siehe Tabelle Seite 9)<br />
5. = System der Handbetätigung<br />
LK = Leichte Kette<br />
AK = Ausrückkupplung<br />
HK = Handkurbel<br />
AK + RK = Ausrückkupplung + Rutschkupplung<br />
Handbetätigungen<br />
Leichte Kette (LK)<br />
Ausrückkupplung<br />
(AK)<br />
Handkurbel<br />
(HK)<br />
Ausrückkupplung +<br />
Rutschkupplung<br />
(AK + RK)<br />
Bei dieser Art der Hand be -<br />
täti gung wird durch Ziehen<br />
an der Haspelkette formschlüssig<br />
über die Motor -<br />
welle das Tor geöffnet oder<br />
geschlossen. Ein Mi kro -<br />
schalter unterbricht dabei<br />
automatisch den Steuer -<br />
strom. Nach der Hand -<br />
betätigung kuppelt die<br />
Mechanik mit Hilfe eines<br />
Feder mechanismus wieder<br />
aus der Motorwelle aus.<br />
Bei dieser Art der Hand be -<br />
tätigung wird durch Ziehen<br />
an der Ausrück kette der<br />
Aufsteckantrieb mechanisch<br />
von der Torwelle aus -<br />
gekuppelt. Das gewichts -<br />
ausgeglichene Sektio nal tor<br />
kann dann von Hand<br />
geöffnet, bzw. ge schlossen<br />
werden. Nach erfolgter<br />
Handbetätigung muss<br />
durch Ziehen an der Kette<br />
wieder eingekuppelt<br />
werden.<br />
Die Ausführung HK ist so -<br />
wohl bei senkrecht als auch<br />
bei waagerecht montierten<br />
Aufsteckantrieben möglich.<br />
Bei Stromausfall kann der<br />
Aufsteck antrieb durch Auf -<br />
stecken der Hand kurbel auf<br />
die Motorwelle für den ma -<br />
nuellen Betrieb vorbereitet<br />
werden. Beim Aufstecken<br />
der Handkurbel wird durch<br />
einen Mikroschalter der<br />
Steuerstrom automatisch<br />
unterbrochen.<br />
Bei dieser Variante wird<br />
eine Ausrückkupplung mit<br />
einer Rutschkupplung<br />
kombi niert. Die zusätzliche<br />
Rutschkupplung dient der<br />
Begrenzung des maximalen<br />
Antriebsdrehmomentes<br />
und kann exakt auf jedes<br />
Tor abgestimmt werden.<br />
Dadurch können Be schä -<br />
digungen durch Überlastung<br />
der Toranlage ausgeschlossen<br />
werden.<br />
6
Endabschaltungskonzepte<br />
Die mechanische Endabschaltung basiert auf dem System<br />
Nockenendschalter mit Mikroschalter und zeichnet sich<br />
durch folgende Merkmale aus:<br />
Schnellvoreinstellung der Endschalternocken<br />
durch 30°-Rastung<br />
Präzise Einstellung durch die Feineinstellung der<br />
Endschalternocken möglich<br />
Die beckereigene elektronische Endabschaltung basiert auf<br />
dem System eines 4 Bit Gray-Code-Gebers in Verbindung mit<br />
einem Inkrementalgeber und zeichnet sich durch folgende<br />
Merkmale aus:<br />
Einstellung der Endlagen mit Hilfe der Steuerung<br />
vom Boden aus<br />
Schnelle Erkennung von Drehmomentänderungen ist durch<br />
den Inkrementalgeber möglich (Blockiererkennung)<br />
Die elektronische Endabschaltung mit Absolutwertdrehgeber<br />
basiert auf einem potentiometrischen System und zeichnet<br />
sich durch folgende Merkmale aus:<br />
Einstellung der Endlagen mit Hilfe der Steuerung<br />
vom Boden aus<br />
Keine Referenzfahrt nach Stromausfall oder<br />
Handbetätigung notwendig<br />
7
Technische Informationen<br />
Empfohlene <strong>Antriebe</strong> in Abhängigkeit von Torblattgewicht und Seiltrommel bei federausgeglichenen <strong>Sektionaltore</strong>n<br />
Belastungstabelle<br />
Torblatt gewicht<br />
[kg]<br />
200<br />
400<br />
600<br />
800<br />
1000<br />
Seiltrommel -<br />
durchmesser<br />
[mm]<br />
102<br />
134<br />
146<br />
165<br />
203<br />
102<br />
134<br />
146<br />
165<br />
203<br />
102<br />
134<br />
146<br />
165<br />
203<br />
102<br />
134<br />
146<br />
165<br />
203<br />
102<br />
134<br />
146<br />
165<br />
Endschalterbereich [Umdr.]<br />
Statisches Haltemoment [Nm]<br />
resultierendes<br />
Drehmoment *<br />
[Nm]<br />
17<br />
22<br />
24<br />
27<br />
33<br />
33<br />
43<br />
47<br />
53<br />
66<br />
50<br />
65<br />
71<br />
80<br />
99<br />
66<br />
87<br />
95<br />
107<br />
131<br />
83<br />
108<br />
118<br />
134<br />
Einstufiges Getriebe<br />
13<br />
300<br />
13<br />
300<br />
A 80/29<br />
A 50/25 A 100/25<br />
A 130/29 A 140/20 AW 50/22<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
• •<br />
24<br />
400<br />
Zweistufiges Getriebe<br />
24<br />
400<br />
•<br />
24<br />
400<br />
18<br />
400<br />
= dem erforderlichen Drehmoment entsprechend mindestens einzusetzender Antrieb<br />
* unter Berücksichtigung von 10% Reibung und 15% Federverluste<br />
Die Tabelle dient nur als Übersicht der einzusetzenden <strong>Antriebe</strong>. Der einzusetzende Antrieb ist mit den tatsächlichen Tordaten zu ermitteln.<br />
Bei der Berechnung des max. zulässigen Torgewichtes ist u.a. die Tragfähigkeit der Seile und Seiltrommeln, das Setzverhalten der Federn,<br />
die Reibung im System und die Handbetätigungskraft zu berücksichtigen. Bitte beachten sie, dass lt. EN12453 die zulässige Hand betäti -<br />
gungskraft 260 N + 50 % = 390 N nicht übersteigen darf. Bitte beachten sie auch, dass beim Bruch der Gewichtsausgleichsfeder das<br />
statische Haltemoment des Antriebs nicht überschritten werden darf oder zusätzliche Sicherungselemente (z. B. Federbruchsicherung)<br />
verwendet werden müssen.<br />
8
Technische Daten<br />
Einstufiges Getriebe<br />
Zweistufiges Getriebe<br />
Typ<br />
A 50<br />
A 100<br />
AW 50<br />
A 80<br />
A 130<br />
A 140<br />
Abtriebsdrehmoment<br />
[Nm]<br />
50<br />
100<br />
50<br />
80<br />
130<br />
140<br />
Abtriebsdrehzahl<br />
[U/min.]<br />
25<br />
25<br />
22<br />
29<br />
29<br />
20<br />
Hohlwellendurchmesser<br />
[mm]<br />
25,4<br />
25,4<br />
25,4<br />
25,4<br />
25,4<br />
25,4<br />
Betriebsspannung<br />
[V]<br />
3 ~ 230/400<br />
3 ~ 230/400<br />
1 ~ 230<br />
3 ~ 230/400<br />
3 ~ 230/400<br />
3 ~ 230/400<br />
Frequenz<br />
[Hz]<br />
50<br />
50<br />
50<br />
50<br />
50<br />
50<br />
Nennstrom<br />
[A]<br />
2,5 / 1,4<br />
4,6 / 2,6<br />
4,2<br />
2,9 / 1,7<br />
4,2 / 2,4<br />
3,8 / 2,2<br />
Leistungsfaktor [cos ]<br />
0,80<br />
0,71<br />
0,99<br />
0,76<br />
0,78<br />
0,78<br />
Isolierstoffklasse<br />
H<br />
H<br />
H<br />
H<br />
H<br />
H<br />
Thermoschalter<br />
[°C]<br />
170<br />
170<br />
170<br />
170<br />
170<br />
170<br />
Betriebsart [%]<br />
S3 40<br />
S3 40<br />
S2 - 4min.<br />
S3 40<br />
S3 40<br />
S3 40<br />
Schutzart<br />
[IP]<br />
54<br />
54<br />
54 1)<br />
54 1)<br />
54 1)<br />
54 1)<br />
Endschalterbereich<br />
[Umdr.]<br />
13<br />
13<br />
18 2)<br />
24<br />
24<br />
24<br />
Statisches Haltemoment<br />
[Nm]<br />
300<br />
300<br />
400<br />
400<br />
400<br />
400<br />
Bauseitige Sicherung<br />
[A]<br />
3 x 10 A T<br />
3 x 10 A T<br />
1x 10 AT<br />
3x 10 A T<br />
3x 10 A T<br />
3x 10 A T<br />
Zul. Betriebsumgebungstemperatur<br />
[°C]<br />
-20 bis +40<br />
-20 bis +40<br />
-10 bis +35<br />
-10 bis +35<br />
-10 bis +35<br />
-10 bis +35<br />
ca. Gewicht 3)<br />
[kg]<br />
10<br />
10<br />
11<br />
10<br />
11<br />
11<br />
Handbetätigung<br />
LK, AK, HK, AK+RK<br />
LK, HK<br />
LK, AK, HK<br />
LK, AK, HK<br />
LK, AK, HK<br />
LK, AK, HK<br />
Endabschaltungssysteme<br />
M, E, AE<br />
M, AE<br />
M, E, AE<br />
M, E, AE<br />
M, E, AE<br />
M, E, AE<br />
1) Schutzart IP 65 optional möglich<br />
2) Eingeschränkter Endschalterbereich zur Einhaltung der max. zulässigen Temperatur gemäß EN12453<br />
3) bei der Version LK erhöht sich das Gewicht um ca. 0,5 kg<br />
9
Technische Informationen<br />
Artikel-Nummern<br />
Typ<br />
A 50/...<br />
A 100/...<br />
AW 50/...<br />
A 80/...<br />
A 130/...<br />
A 140/...<br />
20-LK<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
2355 169 600 0<br />
20-AK<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
2355 136 100 0<br />
20-HK<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
2355 117 100 0<br />
E/20-LK<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
2375 146 100 0<br />
E/20-HK<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
2375 117 100 0<br />
AE/20-LK<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
2355 169 760 0<br />
AE/20-AK<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
2355 136 710 0<br />
AE/20-HK<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
2355 117 710 0<br />
22-LK<br />
•<br />
•<br />
2351 169 600 0<br />
•<br />
•<br />
•<br />
22-AK<br />
•<br />
•<br />
2351 136 600 0<br />
•<br />
•<br />
•<br />
22-HK<br />
•<br />
•<br />
2351 117 000 0<br />
•<br />
•<br />
•<br />
E/22-LK<br />
•<br />
•<br />
2371 169 600 0<br />
•<br />
•<br />
•<br />
E/22-HK<br />
•<br />
•<br />
2371 117 000 0<br />
•<br />
•<br />
•<br />
AE/22LK<br />
•<br />
•<br />
2351 169 760 0<br />
•<br />
•<br />
•<br />
AE/22-AK<br />
•<br />
•<br />
2351 136 760 0<br />
•<br />
•<br />
•<br />
AE/22-HK<br />
•<br />
•<br />
2351 117 700 0<br />
•<br />
•<br />
•<br />
25-LK<br />
2340 146 600 0<br />
2349 146 500 0<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
25-AK<br />
2340 136 600 0<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
25-HK<br />
2340 117 600 0<br />
2349 117 500 0<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
25-AK+RK<br />
2340 164 600 0<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
E/25-LK<br />
2347 146 600 0<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
E/25-HK<br />
2347 117 600 0<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
E/25-AK+RK<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
AE/25-LK<br />
2340 146 760 0<br />
2349 146 750 0<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
AE/25-AK<br />
2340 136 760 0<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
AE/25-HK<br />
2340 117 760 0<br />
2349 117 750 0<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
AE/25-AK+RK<br />
2340 164 760 0<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
29-LK<br />
•<br />
•<br />
•<br />
2353 146 600 0<br />
2355 146 600 0<br />
•<br />
29-AK<br />
•<br />
•<br />
•<br />
2353 136 000 0<br />
2355 136 000 0<br />
•<br />
29-HK<br />
•<br />
•<br />
•<br />
2353 117 000 0<br />
2355 117 000 0<br />
•<br />
E/29-LK<br />
•<br />
•<br />
•<br />
2373 146 600 0<br />
2375 146 000 0<br />
•<br />
E/29-HK<br />
•<br />
•<br />
•<br />
2373 117 000 0<br />
2375 117 000 0<br />
•<br />
AE/29-LK<br />
•<br />
•<br />
•<br />
2353 146 760 0<br />
2355 146 760 0<br />
•<br />
AE/29-AK<br />
•<br />
•<br />
•<br />
2353 136 700 0<br />
2355 136 700 0<br />
•<br />
AE/29-HK<br />
•<br />
•<br />
•<br />
2353 117 700 0<br />
2355 117 700 0<br />
•<br />
10
85<br />
28.6<br />
Maßzeichnungen Baureihe A 50/A 100<br />
A 50/25 Leichte Kette (LK)<br />
Hohlwelle und Befestigungslochbild<br />
106<br />
175<br />
M8<br />
6.35<br />
25.4<br />
A 50/25 Ausrückkupplung (AK)<br />
175<br />
60<br />
47.5<br />
218<br />
53<br />
100<br />
131<br />
47.5<br />
60<br />
120<br />
312<br />
A 50/25 Handkurbel (HK)<br />
175<br />
60<br />
47.5<br />
218<br />
53<br />
60<br />
47.5<br />
53<br />
218<br />
100<br />
47.5<br />
60<br />
120<br />
420<br />
100<br />
47.5<br />
60<br />
120<br />
312<br />
11
85<br />
28.6<br />
Maßzeichnungen Baureihe A 50/A 100<br />
A 50/25 Ausrückkupplung + Rutschkupplung (AK+RK)<br />
175<br />
SW24<br />
32<br />
A 100/25 Leichte Kette (LK)<br />
106<br />
175<br />
A 100/25 Handkurbel (HK)<br />
175<br />
60<br />
47.5<br />
218<br />
53<br />
60<br />
47.5<br />
218<br />
53<br />
60<br />
47.5<br />
53<br />
218<br />
100<br />
131<br />
47.5<br />
60<br />
120<br />
350<br />
Hohlwelle und Befestigungslochbild<br />
M8<br />
6.35<br />
100<br />
47.5<br />
60<br />
120<br />
440<br />
25.4<br />
100<br />
47.5<br />
60<br />
120<br />
332<br />
12
85<br />
28.6<br />
Maßzeichnungen Baureihe AW 50/A 80/A 130/A 140<br />
AW 50 – A 140 Leichte Kette (LK)<br />
Hohlwelle und Befestigungslochbild<br />
106<br />
42.5<br />
18<br />
319<br />
433<br />
M8<br />
6.35<br />
AW 50 – A 140 Ausrückkupplung (AK)<br />
145<br />
105<br />
42.5<br />
18<br />
319<br />
116<br />
60<br />
204<br />
131.5<br />
96<br />
60 131.5<br />
204<br />
96 56<br />
96<br />
56<br />
AW 50 – A 140 Handkurbel (HK)<br />
105<br />
42.5<br />
18<br />
321<br />
60<br />
204<br />
131.5<br />
96<br />
96<br />
25.4<br />
96<br />
56<br />
13
Bestellformular Sektionaltorantriebe<br />
Firma<br />
Straße / Hausnummer<br />
PLZ / Ort<br />
Besteller<br />
Bestell-Nr. / Kommission<br />
Versandanschrift<br />
Firma<br />
Straße / Hausnummer<br />
PLZ / Ort<br />
Wunsch-Liefertermin (bei <strong>Becker</strong> abgehend)<br />
Kunden-Nr.<br />
Versand per<br />
Paketdienst<br />
Spedition<br />
Sped. Terming.<br />
Uhr<br />
Post<br />
Nachnahme<br />
TNT bis<br />
Uhr<br />
Seite Bezeichnung<br />
Artikelnummer Menge Preis/Stück<br />
Bemerkungen<br />
<strong>Becker</strong>-Auftr.-Nr.<br />
Bearbeitungsvermerk<br />
15
Bestellformular Sektionaltorantriebe<br />
Firma<br />
Straße / Hausnummer<br />
PLZ / Ort<br />
Besteller<br />
Bestell-Nr. / Kommission<br />
Versandanschrift<br />
Firma<br />
Straße / Hausnummer<br />
PLZ / Ort<br />
Wunsch-Liefertermin (bei <strong>Becker</strong> abgehend)<br />
Kunden-Nr.<br />
Versand per<br />
Paketdienst<br />
Spedition<br />
Sped. Terming.<br />
Uhr<br />
Post<br />
Nachnahme<br />
TNT bis<br />
Uhr<br />
Seite Bezeichnung<br />
Artikelnummer Menge Preis/Stück<br />
Bemerkungen<br />
<strong>Becker</strong>-Auftr.-Nr.<br />
Bearbeitungsvermerk<br />
16
Notizen<br />
17
Allgemeine Verkaufsbedingungen<br />
Allgemeine Verkaufsbedingungen der BECKER-<strong>Antriebe</strong> GmbH, Sinn<br />
§1 Geltung der Bedingungen<br />
Für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen BECKER-<strong>Antriebe</strong> GmbH<br />
(nachfolgend auch Hersteller genannt) und deren Kunden (nachfolgend<br />
auch Besteller genannt) gelten, ab 1.1.2005, ausschließlich die nachfolgenden<br />
Allgemeinen Verkaufsbe dingungen (AVB). Sie gelten auch für alle künftigen<br />
Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich<br />
vereinbart werden.<br />
Mit Bestellung der Ware durch den Besteller auf der Grundlage der Angebote<br />
des Herstellers gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegen bestäti -<br />
gungen des Bestellers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufs -<br />
bedingungen werden hiermit widersprochen.<br />
Sie gelten nur, wenn der Hersteller ihnen zuvor ausdrücklich zugestimmt<br />
hat. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Hersteller und dem Besteller<br />
zwecks Ausführung des Auftrages getroffen werden, sind schriftlich<br />
niederzulegen.<br />
§2 Angebot und Auftragserteilung<br />
Angebote des Herstellers, die nicht ausdrücklich und schriftlich als verbindlich<br />
bezeichnet werden, sind freibleibend. Bestellungen des Bestellers sind<br />
für diesen bindende Vertragsangebote.<br />
Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie <strong>Katalog</strong>e, Abbildungen,<br />
Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend,<br />
soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind und durch spätere<br />
Abweichungen die vertragsmäßige Verwendbarkeit und Funktionalität<br />
der Kaufgegenstände nicht beeinträchtigt wird.<br />
An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Muster und anderen Unterlagen<br />
behält sich der Hersteller Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen<br />
Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Hersteller ist verpflichtet, vom<br />
Besteller als vertraulich bezeichnete Pläne nur mit dessen Zustimmung<br />
Dritten zugänglich zu machen.<br />
§3 Preise<br />
Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die<br />
Preise ab Werk einschließlich Verladung im Werk, jedoch ausschließlich<br />
Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung. Versicherung gegen Trans -<br />
port schäden führt der Hersteller nur auf ausdrücklichen Wunsch des<br />
Bestellers für dessen Rechnung aus.<br />
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht eingeschlossen. Sie<br />
wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung<br />
gesondert ausgewiesen. Zusätzliche Lieferungen oder Leistungen werden<br />
gesondert berechnet.<br />
§4 Liefer- und Leistungszeit<br />
Verbindlich vereinbarte Termine oder Fristen der Lieferung oder Leistung<br />
bedürfen der Schriftform.<br />
Wird die Lieferung oder Leistung durch Umstände, die der Hersteller nicht zu<br />
vertreten hat, insbesondere beispielsweise durch Vorkommnisse höherer<br />
Gewalt, wie Verkehrsstörungen, Streik, Brand, Wasserschäden Strom -<br />
sperrungen, Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen, Aussperrung,<br />
Materialmangel oder andere unabwendbare Ereignisse ganz oder teilweise<br />
verzögert, so ist der Hersteller berechtigt, die Lieferfrist um die Dauer der<br />
Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit zu verlängern oder<br />
wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag<br />
zurückzutreten.<br />
Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Besteller nach<br />
angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht<br />
erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder<br />
wird der Hersteller von seiner Verpflichtung frei, so kann der Besteller keine<br />
Schadensersatzansprüche herleiten.<br />
Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Herstellers<br />
setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen<br />
des Bestellers voraus. Kommt der Besteller in Annahmeverzug, so ist der<br />
Hersteller berechtigt, Ersatz des ihm entstehenden Schadens zu verlangen;<br />
mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen<br />
Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Besteller über.<br />
§5 Teillieferungen<br />
Der Hersteller ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.<br />
§6 Schutzrechte Dritter<br />
Ist der Hersteller verpflichtet, den Liefergegenstand nach Vorgaben des<br />
Bestellers (Zeichnungen, Modelle, Muster, Skizzen etc.) zu liefern, so steht<br />
der Besteller dafür ein, dass Schutzrechte Dritter hierdurch nicht verletzt<br />
werden. Im Falle der schuldhaften Pflichtverletzung ist der Besteller verpflichtet,<br />
den Hersteller vor etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen.<br />
§7 Gefahrenübergang<br />
Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, geht die<br />
Gefahr des Verlusts oder Beschädigung des Liefergegenstandes mit der<br />
Auslieferung an den Spediteur, den Frachtführer oder den sonst zur<br />
Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den<br />
Besteller über. Nach Gefahrenübergang trägt der Besteller die Gefahr für<br />
jede Art des Verlustes oder Beschädigung des Liefergegenstandes oder des<br />
Werkes.<br />
§8 Gewährleistung<br />
Für Gewährleistungsansprüche im Falle von Sachmängeln an Rollladen-,<br />
Sonnen schutz- und Torantrieben, sowie deren Steuerungskomponenten,<br />
gilt folgendes:<br />
1. Allgemeines<br />
1.1 Diese Gewährleistungs- und Garantiebestimmungen gelten für Pro -<br />
duk te, die in Rollladen-, Sonnenschutz- und Toranlagenanlagen eingesetzt<br />
werden.<br />
1.2 Der Hersteller gewährleistet für neue Produkte Mängelbeseitigung,<br />
für den Zeitraum von 2 Jahren entsprechend den gesetzlichen<br />
Vorschriften, soweit mit diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen<br />
nichts anderes vereinbart wird. Für gebrauchte Produkte beträgt der<br />
Gewährleistungs zeitraum 1 Jahr.<br />
1.3 Voraussetzung hierfür ist, dass zuvor anlässlich einer Überprüfung im<br />
Hause des Herstellers, ein vom Hersteller zu vertretender Mangel festgestellt<br />
worden ist.<br />
1.4 Die Gewährleistung beginnt mit der Auslieferung der Produkte an<br />
unseren Kunden.<br />
1.5 Kein Gewährleistungsfall ist gegeben, wenn sich bei der Überprüfung<br />
gemäß Ziffer 1.3 herausstellt, dass der Reklamation eine unsachgemäße<br />
Handhabung zugrunde liegt oder der Mangel aus sonstigen<br />
Gründen nicht vom Hersteller zu vertreten ist.<br />
1.6 Im Falle des Vorliegens eines Mangels ist der Hersteller berechtigt,<br />
zunächst den dreimaligen Versuch der Nacherfüllung zu unternehmen.<br />
Der Hersteller behält sich hierbei die Entscheidung vor, ob eine<br />
Reparatur ausgeführt, ein Austauschgerät oder ein Neugerät geliefert<br />
wird.<br />
1.7 Sofern die Nacherfüllung endgültig scheitert, bleiben dem Besteller<br />
nach Fristsetzung seine Rechte aus §437 Ziffer 2. und 3. BGB vorbehalten.<br />
Die Fristsetzung hat schriftlich zu erfolgen; die Frist muss<br />
angemessen sein, jedoch mindestens 14 Werktage betragen.<br />
Steht dem Besteller ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu, so entfällt die<br />
Pflicht zum Wertersatz nach §346 Abs. 3 Ziffer 3 BGB nur, wenn der<br />
Besteller die Sorgfalt eines gewissenhaften Geschäftsmannes beobachtet<br />
hat.<br />
1.8 Das Recht des Herstellers zur Nacherfüllung entfällt erst mit Leistung<br />
des Schadenersatzes, auch wenn zuvor der Besteller ein entsprechendes<br />
Verlangen stellt.<br />
1.9 Für die Gewährleistungsansprüche gilt ausschließlich das Recht der<br />
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß der Bestimmungen des<br />
UN-Kaufrechts.<br />
1.10 Durch den Erwerb von Produkten des Herstellers erkennt der Kunde<br />
die Ge währ leistungs- und Garantiebestimmungen, jeweils in ihrer gültigen<br />
Form, an.<br />
2. Garantie für Rollladen- und Sonnenschutzantriebe<br />
2.1 Über den Gewährleistungszeitraum hinaus gibt der Hersteller eine 3-<br />
jährige Garantie.<br />
2.2 <strong>Antriebe</strong> werden, bis zu einem Zeitraum von 5 Jahren ab<br />
Herstelldatum, kostenfrei instand gesetzt. Die Entscheidung, ob eine<br />
Reparatur ausgeführt, ein gleichwertiges Austauschgerät oder ein<br />
Neugerät geliefert wird, obliegt hierbei dem Hersteller und erfolgt<br />
nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten.<br />
2.3 Weitere Kosten werden vom Hersteller nicht übernommen.<br />
18
3. Untersuchungs- und Rügepflicht<br />
Der Besteller übernimmt in Bezug auf alle Lieferungen und Leistungen des<br />
Herstellers eine Untersuchungs- und Rügepflicht nach §377 des HGB. Bei<br />
Abschluss eines Werkvertrages findet §377 HGB analoge Anwendung. Der<br />
Besteller hat nach Abnahme der Leistung bzw. Gefahrübergang des Produktes<br />
dieses unverzüglich auf seine Funktionsfähigkeit zu untersuchen und festgestellte<br />
Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von 10 Tagen,<br />
schrift lich gegenüber dem Hersteller in nachvollziehbarer Form anzuzeigen.<br />
Nach Ablauf dieser Frist wird vermutet, daß die Ware zum Zeitpunkt des<br />
Gefahrübergangs mangelfrei war. Der Besteller ist verpflichtet, dem Hersteller<br />
sämtliche Informationen und nachprüfbare Unterlagen zur Verfügung zu stellen,<br />
die für die Mangelfeststellung erforderlich sind. Kann bei einer Überprüfung<br />
durch den Hersteller der Mangel nicht festgestellt werden, so trägt der<br />
Besteller die Kosten der Prüfung.<br />
§9 Eigentumsvorbehalt<br />
Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldo -<br />
forderungen aus Kontokorrent), die dem Hersteller aus jedem Rechtsgrund<br />
gegen den Besteller jetzt oder künftig zustehen, werden dem Hersteller die folgenden<br />
Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben<br />
wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 10 % übersteigt.<br />
Die Ware bleibt Eigentum des Herstellers. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen<br />
stets für den Hersteller als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn.<br />
Erlischt das (Mit-) Eigentum des Herstellers durch Verbindung, so wird bereits<br />
jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Bestellers an der einheitlichen<br />
Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf den Hersteller übergeht. Der<br />
Besteller verwahrt das (Mit-) Eigentum des Herstellers unentgeltlich. Ware, an<br />
der dem Hersteller (Mit-) Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbe -<br />
haltsware bezeichnet.<br />
Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware in ordnungsgemäßen<br />
Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug<br />
ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus<br />
dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte<br />
Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen<br />
(einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Be -<br />
steller bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Hersteller ab.<br />
Der Hersteller ermächtigt ihn widerruflich, die an den Hersteller abgetretenen<br />
Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Ein -<br />
ziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Besteller seinen<br />
Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.<br />
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird<br />
der Besteller auf das Eigentum des Herstellers hinweisen und diesen unverzüglich<br />
benachrichtigen, damit der Hersteller seine Eigentumsrechte durchsetzen<br />
kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Hersteller die in diesem<br />
Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen<br />
Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Besteller.<br />
Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers – insbesondere Zahlungs -<br />
verzug – ist der Hersteller berechtigt, die Herausgabe der Vorbehalts ware oder<br />
gegebenenfalls die Abtretung der Herausgabeansprüche des Bestellers<br />
gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der<br />
Vorbehalts ware durch den Hersteller liegt kein Rücktritt vom Vertrage.<br />
§10 Zahlung<br />
Die Rechnungen des Herstellers sind, soweit nicht anders vereinbart, mit<br />
einem Ziel von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Im Falle<br />
einer Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum gewährt der<br />
Hersteller dem Besteller 2 % Skonto.<br />
Im Falle einer Lieferung ins Ausland ist der Hersteller berechtigt, von dem<br />
Besteller zum Zwecke der Besicherung seiner Zahlungsansprüche die Übergabe<br />
einer unbefristeten, selbstschuldnerischen Bürgschaft einer deutschen<br />
Bank in Höhe des Bestellwerts der Ware zu fordern.<br />
Im Falle von Teillieferungen oder Teilleistungen ist der Hersteller berechtigt, die<br />
bereits erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen. Kommt der Besteller bei<br />
Teillieferungen oder Teilleistungen seiner Zahlungspflicht bezüglich einer<br />
Teillieferung oder Teilleistung nicht fristgerecht nach, ist der Hersteller berechtigt,<br />
weitere Teillieferungen oder Teilleistungen zurückzubehalten oder weitere<br />
Teillieferungen ausschließlich per Nachnahme auf Kosten des Bestellers zu liefern.<br />
Sofern der Hersteller begründete Zweifel an der Bonität des Bestellers hat oder<br />
dieser sich bei einer vorangegangenen Lieferung bzw. Teillieferung in Zah lungsverzug<br />
befunden hat, ist er berechtigt weitere Lieferungen bzw. Teillieferungen<br />
ausschließlich per Nachnahme auf Kosten des Bestellers zu liefern. Eine<br />
Zurückbehaltung oder Aufrechnung gegenüber den Zahlungs ansprüchen des<br />
Herstellers ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um rechtskräftig<br />
festgestellte, unbestrittene oder anerkannte Gegen an sprüche.<br />
Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, so ist der Hersteller berechtigt, von dem<br />
betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 10 % über dem jeweiligen<br />
Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank als Schadensersatz zu verlangen.<br />
Die Zinsen sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Besteller eine geringere<br />
Belastung nachweist. Der Nachweis eines höheren Schadens durch den<br />
Hersteller ist zulässig.<br />
§11 Haftungsbeschränkung<br />
Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind sowohl<br />
gegen den Hersteller als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungs -<br />
gehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges<br />
Handeln bzw. Unterlassen vorliegt.<br />
Im Falle eines grob fahrlässigen Handelns bzw. Unterlassens ist die Haftung<br />
des Herstellers der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren<br />
Schaden.<br />
Im Falle einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch<br />
ein Handeln bzw. Unterlassen nicht leitender Angestellter ist die Haftung des<br />
Herstellers der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise<br />
vorhersehbaren Schaden.<br />
In jedem Fall bleiben unberührt eine Haftung des Herstellers für Schäden an<br />
Leben, Körper oder Gesundheit, eine Haftung nach dem Produkt haftungs gesetz<br />
und sonstige Ansprüche aus Produzentenhaftung sowie bei Über nahme der<br />
Garantie durch den Hersteller. Beruft sich der Besteller auf die Übernahme der<br />
Garantie, so trägt er für das Vorliegen eines Garantie falles die Beweislast.<br />
Die Regelung des §11 findet auch auf Schadensersatzansprüche des Be -<br />
stellers im Zusammenhang mit Steuerungskomponenten, Tor-, Rollladen- und<br />
Sonnenschutzantrieben Anwendung.<br />
§12 Haftung für Mängel bei Bearbeitung eingesandter Teile<br />
Der Hersteller haftet bei der Bearbeitung eingesandten Materials nicht für<br />
Mängel, die sich aus dem Verhalten des Werkstoffes ergeben. Werden eingesandte<br />
Teile durch Materialfehler oder sonstige Mängel bei der Bearbeitung<br />
unbrauchbar, so sind dem Hersteller die aufgewendeten Bearbeitungskosten<br />
zu ersetzen.<br />
§13 Anwendbares Recht, Gerichtsstand Teilnichtigkeit<br />
Für diese Verkaufsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen<br />
Hersteller und Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.<br />
Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.<br />
Soweit der Besteller Vollkaufmann i. S. des Handelsgesetzbuchs, juristische<br />
Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen<br />
ist, ist der Sitz des Herstellers ausschließlich Gerichtsstand für alle sich aus<br />
dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.<br />
Das selbe gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand in<br />
Deutsch land hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt<br />
einer Klageerhebung nicht bekannt sind.<br />
Sollte eine Bestimmung in diesen Verkaufsbedingungen oder eine Bestim -<br />
mung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden,<br />
so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Verein -<br />
barungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung ist in<br />
diesem Fall durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, deren wirtschaftlicher<br />
Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.<br />
Stand: 01.01.2005<br />
19
BECKER-<strong>Antriebe</strong> GmbH<br />
Friedrich-Ebert Str. 2-4<br />
35764 Sinn<br />
Deutschland<br />
Tel.: +49 (0) 27 72/5 07-0<br />
Fax: +49 (0) 27 72/5 07-110<br />
4995 800 800 0 3/2008<br />
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