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A/AW-Rolltorantriebe ohne Fangvorrichtung - Becker-Antriebe - Home

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<strong>Rolltorantriebe</strong>Produktkatalog


2Dieser Katalog soll nach bestem Wissen der Information dienen.Eine Rechtsverbindlichkeit kann daraus nicht abgeleitet werden.Die Angaben und Abbildungen sind unverbindlich und entsprechenden zum Zeitpunkt der Drucklegung vorhandenen Kenn t -nissen. Maße und technische Änderungen bleiben <strong>Becker</strong>-<strong>Antriebe</strong> vorbehalten.Stand: 2/2007Art.-Nr.: 4995 800 300 0


InhaltsverzeichnisTorantriebeAF-<strong>Rolltorantriebe</strong> mit integrierter <strong>Fangvorrichtung</strong>. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4Die Vorteile der AF-Familie auf einen Blick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5Belastungstabelle AF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6Technische Daten AF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6Artikel-Nummern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7Maß-Zeichnungen AF 170 - AF 250 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8Maß-Zeichnungen AF 450 - AF 750 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9A/<strong>AW</strong>-<strong>Rolltorantriebe</strong> <strong>ohne</strong> <strong>Fangvorrichtung</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10Die Vorteile der A/<strong>AW</strong>-Familie auf einen Blick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11Belastungstabelle A/<strong>AW</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12Technische Daten A/<strong>AW</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12Artikel-Nummern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13Maß-Zeichnungen <strong>AW</strong> 120 - A 280 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14Bestellformular. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15Notizen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16Allgemeine Verkaufsbedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 183


AF-<strong>Rolltorantriebe</strong> mit integrierter <strong>Fangvorrichtung</strong>Die BECKER AF-<strong>Rolltorantriebe</strong>:Sicher, variabel, komfortabelMit zahlreichen Varianten bietet die BECKER AF-Familie die Antriebslösungspeziell für alle Rolltore. Ihre kompakte, durchdachte Bauweise sorgt fürgeringen Platzbedarf und einen lageunabhängigen Einbau.Der leistungsstarke Drehstrommotor in 5 Leistungsklassen zwischen170 und 750 Nm und das bei Getriebebruch selbstsperrendeSchneckengetriebe arbeiten äußerst leise.Die Magnetankerbremse sorgt für hohe Bremsleistung. Obwohl hierbei einTeil des magnetischen Feldes der Wicklung für die Bremsung verwendetwird, bringt das System ein hohes Abtriebsmoment selbst bei hoherTorgeschwindigkeit.Sicherheit ist bei BECKER Trumpf: Deshalb ist im lebensdauergeschmiertenAF-Schneckengetriebe serienmäßig eine drehzahl- und lagenunabhängige<strong>Fangvorrichtung</strong> integriert. Diese verhindert bei Getriebebruch dasunkontrollierte Abstürzen des Rolltores.Der Motor ist gegen thermische Überlastung geschützt.Bei Stromausfall lassen sich die AF-<strong>Antriebe</strong> einfachper Hand betätigen. In diesem Fall wirdautomatisch der Steuerstrom unter -brochen. Verfügbar sind Varianten:Mit Handkurbel, Leichte Ketteund Lange Handkurbel.4


Vorteile der AF-Familie auf einen BlickSchutz gegen thermischeÜberlastungSonderspannungen/-frequenzenauf Wunsch lieferbarMagnetankerbremseTÜV BaumusterprüfungZeichengenehmigungsausweisnach DIN EN 12453integrierte <strong>Fangvorrichtung</strong>,lagen- und drehzahlunabhängigSchneckenradgetriebe:Schnecke gehärtet, Schneckenradaus hochwertiger SpezialbronzeVollsynthetischesHochleistungsgetriebeölLebensdauer-SchmierungKorrosionsbeständiges,verwindungssteifes Leichtmetall-Gehäusemit Einsteckwelle als Ketten -antrieb einsetzbarsteckbares Steuerkabel(Länge: 4 m, 7 m und 10 m)HandbetätigungHandkurbel (HK)Die Ausführung HK ist sowohl beisenkrecht als auch bei waagerechtmontierten Aufsteckantriebenmöglich.Bei Stromausfall kann der Aufsteck -antrieb durch Aufstecken der Hand -kurbel auf die Motorwelle für denmanuellen Betrieb vorbereitetwerden. Beim Aufstecken derHandkurbel wird durch einenMikroschalter der Steuerstromautomatisch unterbrochen.Leichte Kette (LK)Bei dieser Art der Hand betäti gungwird durch Ziehen an der Haspelketteüber die Motorwelle (formschlüssig)das Tor geöffnet oder geschlossen.Ein Mikroschalter unterbricht dabeiautomatisch den Steuer strom. Nachder Hand betätigung kuppelt dieMechanik mit Hilfe eines Feder -mechanismus wieder aus derMotorwelle aus.Lange Handkurbel (LHK)Bei der Handbetätigung „LangeHandkurbel“ wird der Steuerstromautomatisch durch einen Mikroschalterunterbrochen. Nach der Hand -betätigung kuppelt die Mechanik mitHilfe eines Federmechanismus wiederaus der Motorwelle aus.5


Technische InformationBelastungstabelle AFTypRohrdurchmesser[mm]Anfangsgeschwindigkeit[m/s]bei DrehzahlZuglast [kg]Profildicke bis 19 mmbei TorhöheZuglast [kg]Profildicke bis 30 mmbei TorhöheØ15 U/min.23 U/min.3 m5 m8 m3 m5 m8 m1000,080,12205175148173144•AF 1701330,100,16174158139151133•1590,120,19157147131138127•1000,080,12302288••••AF 2501330,100,162562502132221961681590,120,192312162012041871621330,100,16462420368400353303AF 4501590,120,194163893483673362922190,170,263213142993072832611330,100,16616560491533471404AF 6001590,120,195555184644894483902190,170,264284183984093773481330,100,16769700613666588504AF 7501590,120,196926475796115604872190,170,26534522497511471434Diese Angaben beziehen sich auf das komplette Rolltor: 20 % Reibung sind berücksichtigt.Technische DatenTypAF170AF250AF450AF600AF750Drehzahl[U/min]15 2315 2315 2315 2315 23Drehmoment[Nm]170 170250 250450 450600 600750 750Hohlwellendurchmesser[mm]30 3030 3040 4045 4545 45Spannung/Frequenz[V/Hz]3 x 230/400 V / 50 Hz3 x 230/400 V / 50 Hz3 x 400 V / 50 Hz3 x 400 V / 50 Hz3 x 400 V / 50 HzNennstrom[A]5,4 / 3,1 5,0 / 2,95,7 / 3,3 8,3 / 4,83,3 4,44,2 6,35,3 7,4Motornennleistung[kW]0,6 0,90,85 1,31,1 1,51,5 2,22,2 4Endschalterbereich[Umdr.]24 2424 2424 2424 2424 24BetriebsartS3-40%S3-40%S3-40%S3-40%S3-60%S3-60%S3-60%S3-60%S3-60%S3-60%SchutzartIP54IP54IP54IP54IP54IP54IP54IP54IP54IP54Gewicht[kg]15 1516 1628 2832 3240 40HandbetätigungHK, LK, LHKHK, LK, LHKHKHKHKHKHKHKOption: elektron. Endabschaltung[E]jajajajaneinneinneinneinneinnein6


Artikel-NummernTypAF 170/...AF 250/...AF 450/...AF 600/...AF 750/...15-HK2431 101 000 02433 101 000 02437 101 000 02439 101 000 02441 101 000 023-HK2431 103 000 02433 103 000 02437 103 000 02439 103 000 02441 103 000 015-LK2431 102 000 02433 102 000 0•••23-LK2431 104 000 02433 104 000 0•••15-LHK2431 105 000 02433 105 000 0•••23-LHK2431 106 000 02433 106 000 0•••E/15-HK2451 101 000 02453 101 000 0•••E/23-HK2451 103 000 02453 103 000 0•••E/15-LK2451 102 000 02453 102 000 0•••E/23-LK2451 104 000 02453 104 000 0•••7


Maß-Zeichnungen Baureihe AF 170/250AF 170/250 Handkurbel (HK)BefestigungsmaßeAF 170/250Ø 1159023698 80120AF170 = 300 / AF250 = 32080AF 170/250 Lange Handkurbel (LHK)Ø 115982368033,360M12 / 30 tiefAF 170/250 Leichte Kette (LK)Für Torwelle Ø 30 mmØ 11523680Ø 308 JS998120 AF170 = 412 / AF250 = 432 80120 AF170 = 466 / AF250 = 486 808


Maß-Zeichnungen Baureihe AF 450/600/750AF 450 Handkurbel (HK)BefestigungsmaßeAF 450/600/750Ø 17012043,380M16 / 30 tiefAF 600 Handkurbel (HK)Für Torwelle Ø 40 mmØ 186348Ø4012 JS9AF 750 Handkurbel (HK)Für Torwelle Ø 45 mmØ 21048,8338120 100150518 108120 100150537 108358120 100Ø4514 JS9150 553 1089


A/<strong>AW</strong>-<strong>Rolltorantriebe</strong> <strong>ohne</strong> <strong>Fangvorrichtung</strong>BECKER A/<strong>AW</strong>-<strong>Rolltorantriebe</strong>:Zuverlässig <strong>ohne</strong> <strong>Fangvorrichtung</strong>Speziell für kleinere Rolltore konzipiert sind die BECKER-Aufsteckantriebe derA/<strong>AW</strong>-Familie <strong>ohne</strong> integrierte <strong>Fangvorrichtung</strong>. Ihre kompakte, durchdachteBauweise sorgt für geringen Platzbedarf und ermöglicht einen lagenunabhängigenEinbau. Neben den leistungsstarken Drehstrom-<strong>Antriebe</strong>n in 3 Leistungsklassenzwischen 150 und 280 Nm gibt es eine Wechselstrom-Variante mit 120 Nm.Der Motor und das bei Getriebebruch selbstsperrende Schneckenstirnrad-Getriebearbeiten äußerst leise. Durch das BECKER-Schneckenstirnrad-Getriebe werdenStoßbelastungen gut gedämpft. Die Magnetankerbremse sorgt für hoheBremsleistung. Obwohl hierbei ein Teil des magnetischen Feldes der Wicklung fürdie Bremsung verwendet wird, bringt das System ein hohes Abtriebsmoment selbstbei hoher Torgeschwindigkeit.Qualität ist bei BECKER Trumpf: Deshalb verfügen diese <strong>Antriebe</strong>über ein lebensdauergeschmiertes Schneckenstirnrad- Getriebe.Der Motor ist gegen thermische Über lastung geschützt. Bei Stromausfall lassensich die <strong>Antriebe</strong> einfach per Hand betätigen. In diesem Fall wird auto -matisch der Steuerstrom unterbrochen.Verfügbar sind Varianten:Mit Handkurbel, Leichte Kette undLange Handkurbel.10


Vorteile der A/<strong>AW</strong>-Familie auf einen BlickMagnetankerbremseSonderspannung/-frequenzenauf Wunsch lieferbarTÜV BaumusterprüfungZeichengenehmigungsausweisnach DIN EN 12453Schneckenradgetriebe:Schnecke gehärtet und geschliffen,Schneckenrad aus hochwertigerSpezialbronzekorrosionsbeständiges undverwindungssteifes Getriebe durchspezielle Leichtmetall-Legierungsteckbares Steuerkabel(Länge: 4 m, 7 m und 10 m)HandbetätigungHandkurbel (HK)Die Ausführung HK ist sowohl beisenkrecht als auch bei waagerechtmontierten Aufsteckantriebenmöglich.Bei Stromausfall kann der Aufsteck -antrieb durch Aufstecken derHandkurbel auf die Motorwelle fürden manuellen Betrieb vorbereitetwerden. Beim Aufstecken derHandkurbel wird durch einenMikroschalter der Steuerstromautomatisch unterbrochen.Leichte Kette (LK)Bei dieser Art der Hand betäti gungwird durch Ziehen an der Haspelketteüber die Motorwelle (formschlüssig)das Tor geöffnet oder geschlossen.Ein Mikroschalter unterbricht dabeiautomatisch den Steuer strom.Nach der Hand betätigung kuppeltdie Mechanik mit Hilfe einesFedermechanismus wieder aus derMotorwelle aus.Lange Handkurbel (LHK)Bei der Handbetätigung „LangeHandkurbel“ wird der Steuerstromautomatisch durch einen Mikroschalterunterbrochen. Nach der Handbetäti -gung kuppelt die Mechanik mit Hilfeeines Federmechanismus wieder ausder Motorwelle aus.11


Technische InformationenBelastungstabelle A/<strong>AW</strong>TypRohrdurchmesser[mm]Anfangsgeschwindigkeit[m/s]Zuglast [kg]Profildicke bis 19 mmbei TorhöheZuglast [kg]Profildicke bis 30 mmbei TorhöheØ3 m5 m8 m3 m5 m8 m1000,06140121••••<strong>AW</strong> 1201330,081201109610492•1590,09108103919788•1000,07178151••••A 1501330,09150138120130115•1590,11135129114121110•1000,07226221••••A 2201330,09224202176194170•1590,11200189176179162•1000,07333282••••A 2801330,082852572242482151831590,10255241213228206178Diese Angaben beziehen sich auf das komplette Rolltor: 20 % Reibung sind berücksichtigt.Technische DatenTyp<strong>AW</strong>120A150A220A280Drehzahl[U/min]11131312Drehmoment[Nm]120150220280Hohlwellendurchmesser[mm]30303030Spannung/Frequenz[V/Hz]1 x 230 V / 50 Hz3 x 230/400 V / 50 Hz3 x 230/400 V / 50 Hz3 x 230/400 V / 50 HzNennstrom[A]4,43,3 / 1,94,2 / 2,45,0 / 2,9Motornennleistung[kW]0,520,370,520,52Endschalterbereich[Umdr.]24242424BetriebsartS2-5minS3-25%S3-25%S3-25%SchutzartIP54IP54IP54IP54Gewicht[kg]11111111HandbetätigungHK, LK, LHKHK, LK, LHKHK, LK, LHKHK, LK, LHK12


Artikel-NummernTyp<strong>AW</strong> 120/...A 150/...A 220/...A 280/...11-HK2351 117 600 0•••11-LK2351 127 600 0•••11-LHK2351 133 600 0•••12-HK•••2357 117 600 012-LK•••2357 127 600 012-LHK•••2357 133 600 013-HK•2353 117 600 02355 117 600 0•13-LK•2353 127 600 02355 127 600 0•13-LHK•2353 133 600 02355 133 600 0•13


Maß-Zeichnungen Baureihe <strong>AW</strong> 120 - A 280<strong>AW</strong> 120 - A 280 Handkurbel (HK)Lochbild10542,518321Ø8560204131,5969656M8 (12 tief)<strong>AW</strong> 120 - A 280 Leichte Kette (LK)10642,51831943396 56<strong>AW</strong> 120 - A 280 Lange Handkurbel (LHK)10642,5183194886020460 131,596Für Torwelle Ø 30 mm204131,533,396Ø308 JS9965614


Bestellformular <strong>Rolltorantriebe</strong>FirmaStraße / HausnummerPLZ / OrtBestellerBestell-Nr. / KommissionVersandanschriftFirmaStraße / HausnummerPLZ / OrtWunsch-Liefertermin (bei <strong>Becker</strong> abgehend)Kunden-Nr.Versand perPaketdienstSpeditionSped. Terming.UhrPostNachnahmeTNT bisUhrSeite BezeichnungArtikelnummer Menge Preis/StückBemerkungen<strong>Becker</strong>-Auftr.-Nr.Bearbeitungsvermerk15


Bestellformular <strong>Rolltorantriebe</strong>FirmaStraße / HausnummerPLZ / OrtBestellerBestell-Nr. / KommissionVersandanschriftFirmaStraße / HausnummerPLZ / OrtWunsch-Liefertermin (bei <strong>Becker</strong> abgehend)Kunden-Nr.Versand perPaketdienstSpeditionSped. Terming.UhrPostNachnahmeTNT bisUhrSeite BezeichnungArtikelnummer Menge Preis/StückBemerkungen<strong>Becker</strong>-Auftr.-Nr.Bearbeitungsvermerk16


Notizen17


Allgemeine VerkaufsbedingungenAllgemeine Verkaufsbedingungen der BECKER-<strong>Antriebe</strong> GmbH, Sinn§1 Geltung der BedingungenFür sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen BECKER-<strong>Antriebe</strong> GmbH(nachfolgend auch Hersteller genannt) und deren Kunden (nachfolgendauch Besteller genannt) gelten, ab 1.1.2005, ausschließlich die nachfolgendenAllgemeinen Verkaufsbe dingungen (AVB). Sie gelten auch für alle künftigenGeschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklichvereinbart werden.Mit Bestellung der Ware durch den Besteller auf der Grundlage der Angebotedes Herstellers gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegen bestäti -gungen des Bestellers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufs -bedingungen werden hiermit widersprochen.Sie gelten nur, wenn der Hersteller ihnen zuvor ausdrücklich zugestimmthat. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Hersteller und dem Bestellerzwecks Ausführung des Auftrages getroffen werden, sind schriftlichniederzulegen.§2 Angebot und AuftragserteilungAngebote des Herstellers, die nicht ausdrücklich und schriftlich als verbindlichbezeichnet werden, sind freibleibend. Bestellungen des Bestellers sindfür diesen bindende Vertragsangebote.Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Kataloge, Abbildungen,Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend,soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind und durch spätereAbweichungen die vertragsmäßige Verwendbarkeit und Funktionalitätder Kaufgegenstände nicht beeinträchtigt wird.An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Muster und anderen Unterlagenbehält sich der Hersteller Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfenDritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Hersteller ist verpflichtet, vomBesteller als vertraulich bezeichnete Pläne nur mit dessen ZustimmungDritten zugänglich zu machen.§3 PreiseSoweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten diePreise ab Werk einschließlich Verladung im Werk, jedoch ausschließlichVerpackung, Fracht, Porto und Versicherung. Versicherung gegen Trans -port schäden führt der Hersteller nur auf ausdrücklichen Wunsch desBestellers für dessen Rechnung aus.Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht eingeschlossen. Siewird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnunggesondert ausgewiesen. Zusätzliche Lieferungen oder Leistungen werdengesondert berechnet.§4 Liefer- und LeistungszeitVerbindlich vereinbarte Termine oder Fristen der Lieferung oder Leistungbedürfen der Schriftform.Wird die Lieferung oder Leistung durch Umstände, die der Hersteller nicht zuvertreten hat, insbesondere beispielsweise durch Vorkommnisse höhererGewalt, wie Verkehrsstörungen, Streik, Brand, Wasserschäden Strom -sperrungen, Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen, Aussperrung,Materialmangel oder andere unabwendbare Ereignisse ganz oder teilweiseverzögert, so ist der Hersteller berechtigt, die Lieferfrist um die Dauer derBehinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit zu verlängern oderwegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertragzurückzutreten.Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Besteller nachangemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nichterfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oderwird der Hersteller von seiner Verpflichtung frei, so kann der Besteller keineSchadensersatzansprüche herleiten.Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Herstellerssetzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungendes Bestellers voraus. Kommt der Besteller in Annahmeverzug, so ist derHersteller berechtigt, Ersatz des ihm entstehenden Schadens zu verlangen;mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligenVerschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Besteller über.§5 TeillieferungenDer Hersteller ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.§6 Schutzrechte DritterIst der Hersteller verpflichtet, den Liefergegenstand nach Vorgaben desBestellers (Zeichnungen, Modelle, Muster, Skizzen etc.) zu liefern, so stehtder Besteller dafür ein, dass Schutzrechte Dritter hierdurch nicht verletztwerden. Im Falle der schuldhaften Pflichtverletzung ist der Besteller verpflichtet,den Hersteller vor etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen.§7 GefahrenübergangSoweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, geht dieGefahr des Verlusts oder Beschädigung des Liefergegenstandes mit derAuslieferung an den Spediteur, den Frachtführer oder den sonst zurAusführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf denBesteller über. Nach Gefahrenübergang trägt der Besteller die Gefahr fürjede Art des Verlustes oder Beschädigung des Liefergegenstandes oder desWerkes.§8 GewährleistungFür Gewährleistungsansprüche im Falle von Sachmängeln an Rollladen-,Sonnen schutz- und Torantrieben, sowie deren Steuerungskomponenten,gilt folgendes:1. Allgemeines1.1 Diese Gewährleistungs- und Garantiebestimmungen gelten für Pro -duk te, die in Rollladen-, Sonnenschutz- und Toranlagenanlagen eingesetztwerden.1.2 Der Hersteller gewährleistet für neue Produkte Mängelbeseitigung,für den Zeitraum von 2 Jahren entsprechend den gesetzlichenVorschriften, soweit mit diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungennichts anderes vereinbart wird. Für gebrauchte Produkte beträgt derGewährleistungs zeitraum 1 Jahr.1.3 Voraussetzung hierfür ist, dass zuvor anlässlich einer Überprüfung imHause des Herstellers, ein vom Hersteller zu vertretender Mangel festgestelltworden ist.1.4 Die Gewährleistung beginnt mit der Auslieferung der Produkte anunseren Kunden.1.5 Kein Gewährleistungsfall ist gegeben, wenn sich bei der Überprüfunggemäß Ziffer 1.3 herausstellt, dass der Reklamation eine unsachgemäßeHandhabung zugrunde liegt oder der Mangel aus sonstigenGründen nicht vom Hersteller zu vertreten ist.1.6 Im Falle des Vorliegens eines Mangels ist der Hersteller berechtigt,zunächst den dreimaligen Versuch der Nacherfüllung zu unternehmen.Der Hersteller behält sich hierbei die Entscheidung vor, ob eineReparatur ausgeführt, ein Austauschgerät oder ein Neugerät geliefertwird.1.7 Sofern die Nacherfüllung endgültig scheitert, bleiben dem Bestellernach Fristsetzung seine Rechte aus §437 Ziffer 2. und 3. BGB vorbehalten.Die Fristsetzung hat schriftlich zu erfolgen; die Frist mussangemessen sein, jedoch mindestens 14 Werktage betragen.Steht dem Besteller ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu, so entfällt diePflicht zum Wertersatz nach §346 Abs. 3 Ziffer 3 BGB nur, wenn derBesteller die Sorgfalt eines gewissenhaften Geschäftsmannes beobachtethat.1.8 Das Recht des Herstellers zur Nacherfüllung entfällt erst mit Leistungdes Schadenersatzes, auch wenn zuvor der Besteller ein entsprechendesVerlangen stellt.1.9 Für die Gewährleistungsansprüche gilt ausschließlich das Recht derBundesrepublik Deutschland unter Ausschluß der Bestimmungen desUN-Kaufrechts.1.10 Durch den Erwerb von Produkten des Herstellers erkennt der Kundedie Ge währ leistungs- und Garantiebestimmungen, jeweils in ihrer gültigenForm, an.2. Garantie für Rollladen- und Sonnenschutzantriebe2.1 Über den Gewährleistungszeitraum hinaus gibt der Hersteller eine 3-jährige Garantie.2.2 <strong>Antriebe</strong> werden, bis zu einem Zeitraum von 5 Jahren abHerstelldatum, kostenfrei instand gesetzt. Die Entscheidung, ob eineReparatur ausgeführt, ein gleichwertiges Austauschgerät oder einNeugerät geliefert wird, obliegt hierbei dem Hersteller und erfolgtnach wirtschaftlichen Gesichtspunkten.2.3 Weitere Kosten werden vom Hersteller nicht übernommen.18


3. Untersuchungs- und RügepflichtDer Besteller übernimmt in Bezug auf alle Lieferungen und Leistungen desHerstellers eine Untersuchungs- und Rügepflicht nach §377 des HGB. BeiAbschluss eines Werkvertrages findet §377 HGB analoge Anwendung. DerBesteller hat nach Abnahme der Leistung bzw. Gefahrübergang des Produktesdieses unverzüglich auf seine Funktionsfähigkeit zu untersuchen und festgestellteMängel unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von 10 Tagen,schrift lich gegenüber dem Hersteller in nachvollziehbarer Form anzuzeigen.Nach Ablauf dieser Frist wird vermutet, daß die Ware zum Zeitpunkt desGefahrübergangs mangelfrei war. Der Besteller ist verpflichtet, dem Herstellersämtliche Informationen und nachprüfbare Unterlagen zur Verfügung zu stellen,die für die Mangelfeststellung erforderlich sind. Kann bei einer Überprüfungdurch den Hersteller der Mangel nicht festgestellt werden, so trägt derBesteller die Kosten der Prüfung.§9 EigentumsvorbehaltBis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldo -forderungen aus Kontokorrent), die dem Hersteller aus jedem Rechtsgrundgegen den Besteller jetzt oder künftig zustehen, werden dem Hersteller die folgendenSicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach seiner Wahl freigebenwird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 10 % übersteigt.Die Ware bleibt Eigentum des Herstellers. Verarbeitung oder Umbildung erfolgenstets für den Hersteller als Hersteller, jedoch <strong>ohne</strong> Verpflichtung für ihn.Erlischt das (Mit-) Eigentum des Herstellers durch Verbindung, so wird bereitsjetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Bestellers an der einheitlichenSache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf den Hersteller übergeht. DerBesteller verwahrt das (Mit-) Eigentum des Herstellers unentgeltlich. Ware, ander dem Hersteller (Mit-) Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbe -haltsware bezeichnet.Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware in ordnungsgemäßenGeschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzugist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die ausdem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubteHandlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen(einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Be -steller bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Hersteller ab.Der Hersteller ermächtigt ihn widerruflich, die an den Hersteller abgetretenenForderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Ein -ziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Besteller seinenZahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wirdder Besteller auf das Eigentum des Herstellers hinweisen und diesen unverzüglichbenachrichtigen, damit der Hersteller seine Eigentumsrechte durchsetzenkann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Hersteller die in diesemZusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichenKosten zu erstatten, haftet hierfür der Besteller.Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers – insbesondere Zahlungs -verzug – ist der Hersteller berechtigt, die Herausgabe der Vorbehalts ware odergegebenenfalls die Abtretung der Herausgabeansprüche des Bestellersgegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung derVorbehalts ware durch den Hersteller liegt kein Rücktritt vom Vertrage.§10 ZahlungDie Rechnungen des Herstellers sind, soweit nicht anders vereinbart, miteinem Ziel von 30 Tagen ab Rechnungsdatum <strong>ohne</strong> Abzug zahlbar. Im Falleeiner Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum gewährt derHersteller dem Besteller 2 % Skonto.Im Falle einer Lieferung ins Ausland ist der Hersteller berechtigt, von demBesteller zum Zwecke der Besicherung seiner Zahlungsansprüche die Übergabeeiner unbefristeten, selbstschuldnerischen Bürgschaft einer deutschenBank in Höhe des Bestellwerts der Ware zu fordern.Im Falle von Teillieferungen oder Teilleistungen ist der Hersteller berechtigt, diebereits erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen. Kommt der Besteller beiTeillieferungen oder Teilleistungen seiner Zahlungspflicht bezüglich einerTeillieferung oder Teilleistung nicht fristgerecht nach, ist der Hersteller berechtigt,weitere Teillieferungen oder Teilleistungen zurückzubehalten oder weitereTeillieferungen ausschließlich per Nachnahme auf Kosten des Bestellers zu liefern.Sofern der Hersteller begründete Zweifel an der Bonität des Bestellers hat oderdieser sich bei einer vorangegangenen Lieferung bzw. Teillieferung in Zah lungsverzugbefunden hat, ist er berechtigt weitere Lieferungen bzw. Teillieferungenausschließlich per Nachnahme auf Kosten des Bestellers zu liefern. EineZurückbehaltung oder Aufrechnung gegenüber den Zahlungs ansprüchen desHerstellers ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um rechtskräftigfestgestellte, unbestrittene oder anerkannte Gegen an sprüche.Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, so ist der Hersteller berechtigt, von dembetreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 10 % über dem jeweiligenBasiszinssatz der Europäischen Zentralbank als Schadensersatz zu verlangen.Die Zinsen sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Besteller eine geringereBelastung nachweist. Der Nachweis eines höheren Schadens durch denHersteller ist zulässig.§11 HaftungsbeschränkungSchadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind sowohlgegen den Hersteller als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungs -gehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässigesHandeln bzw. Unterlassen vorliegt.Im Falle eines grob fahrlässigen Handelns bzw. Unterlassens ist die Haftungdes Herstellers der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbarenSchaden.Im Falle einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durchein Handeln bzw. Unterlassen nicht leitender Angestellter ist die Haftung desHerstellers der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen, vernünftigerweisevorhersehbaren Schaden.In jedem Fall bleiben unberührt eine Haftung des Herstellers für Schäden anLeben, Körper oder Gesundheit, eine Haftung nach dem Produkt haftungs gesetzund sonstige Ansprüche aus Produzentenhaftung sowie bei Über nahme derGarantie durch den Hersteller. Beruft sich der Besteller auf die Übernahme derGarantie, so trägt er für das Vorliegen eines Garantie falles die Beweislast.Die Regelung des §11 findet auch auf Schadensersatzansprüche des Be -stellers im Zusammenhang mit Steuerungskomponenten, Tor-, Rollladen- undSonnenschutzantrieben Anwendung.§12 Haftung für Mängel bei Bearbeitung eingesandter TeileDer Hersteller haftet bei der Bearbeitung eingesandten Materials nicht fürMängel, die sich aus dem Verhalten des Werkstoffes ergeben. Werden eingesandteTeile durch Materialfehler oder sonstige Mängel bei der Bearbeitungunbrauchbar, so sind dem Hersteller die aufgewendeten Bearbeitungskostenzu ersetzen.§13 Anwendbares Recht, Gerichtsstand TeilnichtigkeitFür diese Verkaufsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischenHersteller und Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.Soweit der Besteller Vollkaufmann i. S. des Handelsgesetzbuchs, juristischePerson des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögenist, ist der Sitz des Herstellers ausschließlich Gerichtsstand für alle sich ausdem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.Das selbe gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand inDeutsch land hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkteiner Klageerhebung nicht bekannt sind.Sollte eine Bestimmung in diesen Verkaufsbedingungen oder eine Bestim -mung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden,so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Verein -barungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung ist indiesem Fall durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, deren wirtschaftlicherErfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.Stand: 01.01.200519


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