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Ausgabe :Gomaringen 17.12.11.pdf - Gomaringer Verlag

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<strong>Gomaringen</strong> mit Ortsteil Stockach<br />

6 Samstag, 17. Dezember 2011<br />

Verkauf von kommunalen Bauplätzen im Baugebiet<br />

„Kreuzäcker“ in Stockach<br />

Der Gemeinderat hat beschlossen, die in der Umlegung „Kreuzäcker<br />

Teil I“ entstandenen Bauplätze entsprechend den Richtlinien zur Vergabe<br />

von kommunalen Bauplätzen in der Gemeinde <strong>Gomaringen</strong> zum<br />

Verkauf auszuschreiben. Der Verkauf soll zeitlich gestaffelt erfolgen,<br />

um über einen längeren Zeitraum kommunale Bauplätze im Gebiet<br />

“Kreuzäcker“ anbieten zu können. Im Jahr 2012 sollen insgesamt 3<br />

Grundstücke zum Verkauf kommen.<br />

Eine Übersicht über das Baugebiet ergibt sich aus dem nachfolgenden<br />

Lageplan:<br />

Die Grundstücke sind für die Bebauung mit Einzelhäusern gedacht.<br />

Der Kaufpreis beträgt 225 Euro je Quadratmeter zuzüglich den<br />

Erschließungs- und Umlegungskosten.<br />

Fördermöglichkeiten: Für jedes Kind unter 18 Jahren, für das die<br />

Bewerber nachweislich Kindergeld beziehen und das in deren Haushalt<br />

lebt, wird ein Abschlag von 3.000,00 Euro gewährt. Beim Bau eines<br />

Passivhauses wird ein Förderbetrag von 2.500,00 Euro gewährt.<br />

Bewerbungen sind bis einschließlich 9. Januar 2012 beim Bauamt<br />

der Gemeinde <strong>Gomaringen</strong>, Rathausstraße 4, 72810 <strong>Gomaringen</strong>,<br />

schriftlich oder per Mail einzureichen.<br />

Nähere Auskünfte über Lage und Bebaubarkeit der Bauplätze sowie<br />

über die erforderliche schriftliche Bewerbung erteilt Herr Walker, Telefon<br />

07072/9155-23, E-mail Lwalker@gomaringen.de .<br />

Manfred Schmiderer, Bürgermeister<br />

Alle Jahre wieder!<br />

Die Räum- und Streupflicht<br />

Schnee und Eis sind winterbedingte Begleiterscheinungen, die auch<br />

Gefahren in sich bergen können. Um diese Gefahren zu minimieren,<br />

obliegt der Gemeinde die Räum- und Streupfl icht für die öffentlichen<br />

Straßen.<br />

In diesem Jahr hat die Gemeinde <strong>Gomaringen</strong> eine neue Dienstvereinbarung<br />

für den kommunalen Winterdienst erlassen. Die Arbeiten für<br />

den Winterdienst beginnen grundsätzlich nach Aufforderung um 4.30<br />

Uhr und enden um 19.30 Uhr . Für das Räumen der Busstrecken ist<br />

ein Rufbereitschaftsdienst bis 23.00 Uhr eingerichtet der entsprechend<br />

durch die Busunternehmen angefordert werden kann.<br />

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 11. Oktober<br />

2011 beschlossen, welche Straßen nach haftungsrechtlichen Aspekten<br />

zuerst zu räumen sind. Die Nebenstrecken werden nur nachgeordnet<br />

geräumt. Aber auch alle Straßenanlieger müssen ihre Gehwege bei<br />

Schnee und Eisglätte räumen und bestreuen. Leider wird die Pfl icht zur<br />

Schneeräumung ab und an ignoriert. Darum weisen wir auch in diesem<br />

Jahr ausdrücklich auf die straf- und haftungsrechtlichen Folgen, die sich<br />

aus einem Verstoß gegen die Räum- und Streupfl ichtsatzung ergeben,<br />

hin. Im Folgenden werden wichtige Fragen im Zusammenhang mit der<br />

Räum- und Streusatzung der Gemeinde <strong>Gomaringen</strong> kurz dargestellt<br />

und beantwortet.<br />

Wer ist nun Straßenanlieger?<br />

Straßenanlieger sind die Eigentümer und Besitzer (z.B. Mieter und Pächter)<br />

von Grundstücken, die an einer Straße liegen oder von ihr eine<br />

Zufahrt oder einen Zugang haben. Als Straßenanlieger gelten auch die<br />

Eigentümer und Besitzer solcher Grundstücke, die von der Straße durch<br />

eine im Eigentum der Gemeinde oder des Trägers der Straßenbaulast<br />

stehenden unbebauten Fläche getrennt sind, wenn der Abstand zwischen<br />

Grundstücksgrenzen und Straße nicht mehr als 10 m, bei besonders<br />

breiten Straßen nicht mehr als die Hälfte der Straßenbreite<br />

beträgt. Sind nach der Satzung jedoch mehrere Straßenanlieger für<br />

dieselbe Fläche verpfl ichtet, besteht eine gesamtschuldnerische Verantwortung.<br />

Sie haben durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen,<br />

dass die Ihnen obliegenden Pfl ichten ordnungsgemäß erfüllt werden<br />

(z.B. Kehrwochenplan).<br />

Zur Klarstellung werden nachfolgend die öffentlichen Geh- und Radwege,<br />

dieebenfalls der Anliegerstreupflicht unterliegen, im Einzelnen<br />

aufgeführt:<br />

- Buchenstraße-Ahornweg-Birkenweg-Ulmenweg<br />

- zw. Albert-Schweitzer-Straße und Max-Planck-Straße<br />

- zwischen Keplerstraße und Tübinger Straße<br />

- zwischen Humboldtstraße und Einsteinstraße<br />

- zwischen Hohenstaufenstraße und Lubbachstraße<br />

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