Ausgabe :Gomaringen 17.12.11.pdf - Gomaringer Verlag
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<strong>Gomaringen</strong> mit Ortsteil Stockach<br />
6 Samstag, 17. Dezember 2011<br />
Verkauf von kommunalen Bauplätzen im Baugebiet<br />
„Kreuzäcker“ in Stockach<br />
Der Gemeinderat hat beschlossen, die in der Umlegung „Kreuzäcker<br />
Teil I“ entstandenen Bauplätze entsprechend den Richtlinien zur Vergabe<br />
von kommunalen Bauplätzen in der Gemeinde <strong>Gomaringen</strong> zum<br />
Verkauf auszuschreiben. Der Verkauf soll zeitlich gestaffelt erfolgen,<br />
um über einen längeren Zeitraum kommunale Bauplätze im Gebiet<br />
“Kreuzäcker“ anbieten zu können. Im Jahr 2012 sollen insgesamt 3<br />
Grundstücke zum Verkauf kommen.<br />
Eine Übersicht über das Baugebiet ergibt sich aus dem nachfolgenden<br />
Lageplan:<br />
Die Grundstücke sind für die Bebauung mit Einzelhäusern gedacht.<br />
Der Kaufpreis beträgt 225 Euro je Quadratmeter zuzüglich den<br />
Erschließungs- und Umlegungskosten.<br />
Fördermöglichkeiten: Für jedes Kind unter 18 Jahren, für das die<br />
Bewerber nachweislich Kindergeld beziehen und das in deren Haushalt<br />
lebt, wird ein Abschlag von 3.000,00 Euro gewährt. Beim Bau eines<br />
Passivhauses wird ein Förderbetrag von 2.500,00 Euro gewährt.<br />
Bewerbungen sind bis einschließlich 9. Januar 2012 beim Bauamt<br />
der Gemeinde <strong>Gomaringen</strong>, Rathausstraße 4, 72810 <strong>Gomaringen</strong>,<br />
schriftlich oder per Mail einzureichen.<br />
Nähere Auskünfte über Lage und Bebaubarkeit der Bauplätze sowie<br />
über die erforderliche schriftliche Bewerbung erteilt Herr Walker, Telefon<br />
07072/9155-23, E-mail Lwalker@gomaringen.de .<br />
Manfred Schmiderer, Bürgermeister<br />
Alle Jahre wieder!<br />
Die Räum- und Streupflicht<br />
Schnee und Eis sind winterbedingte Begleiterscheinungen, die auch<br />
Gefahren in sich bergen können. Um diese Gefahren zu minimieren,<br />
obliegt der Gemeinde die Räum- und Streupfl icht für die öffentlichen<br />
Straßen.<br />
In diesem Jahr hat die Gemeinde <strong>Gomaringen</strong> eine neue Dienstvereinbarung<br />
für den kommunalen Winterdienst erlassen. Die Arbeiten für<br />
den Winterdienst beginnen grundsätzlich nach Aufforderung um 4.30<br />
Uhr und enden um 19.30 Uhr . Für das Räumen der Busstrecken ist<br />
ein Rufbereitschaftsdienst bis 23.00 Uhr eingerichtet der entsprechend<br />
durch die Busunternehmen angefordert werden kann.<br />
Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 11. Oktober<br />
2011 beschlossen, welche Straßen nach haftungsrechtlichen Aspekten<br />
zuerst zu räumen sind. Die Nebenstrecken werden nur nachgeordnet<br />
geräumt. Aber auch alle Straßenanlieger müssen ihre Gehwege bei<br />
Schnee und Eisglätte räumen und bestreuen. Leider wird die Pfl icht zur<br />
Schneeräumung ab und an ignoriert. Darum weisen wir auch in diesem<br />
Jahr ausdrücklich auf die straf- und haftungsrechtlichen Folgen, die sich<br />
aus einem Verstoß gegen die Räum- und Streupfl ichtsatzung ergeben,<br />
hin. Im Folgenden werden wichtige Fragen im Zusammenhang mit der<br />
Räum- und Streusatzung der Gemeinde <strong>Gomaringen</strong> kurz dargestellt<br />
und beantwortet.<br />
Wer ist nun Straßenanlieger?<br />
Straßenanlieger sind die Eigentümer und Besitzer (z.B. Mieter und Pächter)<br />
von Grundstücken, die an einer Straße liegen oder von ihr eine<br />
Zufahrt oder einen Zugang haben. Als Straßenanlieger gelten auch die<br />
Eigentümer und Besitzer solcher Grundstücke, die von der Straße durch<br />
eine im Eigentum der Gemeinde oder des Trägers der Straßenbaulast<br />
stehenden unbebauten Fläche getrennt sind, wenn der Abstand zwischen<br />
Grundstücksgrenzen und Straße nicht mehr als 10 m, bei besonders<br />
breiten Straßen nicht mehr als die Hälfte der Straßenbreite<br />
beträgt. Sind nach der Satzung jedoch mehrere Straßenanlieger für<br />
dieselbe Fläche verpfl ichtet, besteht eine gesamtschuldnerische Verantwortung.<br />
Sie haben durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen,<br />
dass die Ihnen obliegenden Pfl ichten ordnungsgemäß erfüllt werden<br />
(z.B. Kehrwochenplan).<br />
Zur Klarstellung werden nachfolgend die öffentlichen Geh- und Radwege,<br />
dieebenfalls der Anliegerstreupflicht unterliegen, im Einzelnen<br />
aufgeführt:<br />
- Buchenstraße-Ahornweg-Birkenweg-Ulmenweg<br />
- zw. Albert-Schweitzer-Straße und Max-Planck-Straße<br />
- zwischen Keplerstraße und Tübinger Straße<br />
- zwischen Humboldtstraße und Einsteinstraße<br />
- zwischen Hohenstaufenstraße und Lubbachstraße<br />
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