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SACHVERSTAND IN BERLIN UND BRANDENBURG - IHK Berlin

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induStrie- und handelSkammer zu <strong>Berlin</strong><br />

Unsere Sachverständigen<br />

die ihK <strong>Berlin</strong> betreut derzeit etwa 280 Sachverständige,<br />

die auf zahlreichen Sachgebieten<br />

öffentlich bestellt und vereidigt sind. häufig<br />

nachgefragte gebiete sind unter anderem<br />

Schäden an gebäuden und alle weiteren gebiete<br />

des Bauwesens, grundstücksbewertung, Kraftfahrzeugschäden<br />

und -bewertung. aber auch<br />

bei der Suche nach seltener benötigten Sachverständigen<br />

bis hin zu den „exoten“ kann die ihK<br />

<strong>Berlin</strong> helfen, von abfallwirtschaft, altlasten und<br />

Briefmarken über edv und energielieferverträgen<br />

bis hausrat, Kunst, lebensmittel, Mieten, raumlufttechnik<br />

und Schadstoffe in innenräumen.<br />

neben der öffentlichen Bestellung ist die ihK<br />

<strong>Berlin</strong> zuständige Stelle für die Zulassung von<br />

Sachverständigen nach § 18 Bundesbodenschutzgesetz.<br />

nach diesem „gesetz zum Schutz<br />

vor schädlichen Bodenveränderungen und zur<br />

Sanierung von altlasten“ können die zuständigen<br />

Behörden verlangen, dass für bestimmte<br />

tätigkeiten ausschließlich anerkannte Sachverständige<br />

nach § 18 Bundesbodenschutzgesetz<br />

beauftragt werden. das Zulassungsverfahren ist<br />

genauso aufwändig wie ein verfahren zur öffentlichen<br />

Bestellung und vereidigung.<br />

Wir sichern Qualität<br />

die ihK <strong>Berlin</strong> überwacht die von ihr öffentlich<br />

bestellten Sachverständigen daraufhin, ob sie<br />

ihre Pflichten aus der Sachverständigenordnung<br />

einhalten. auch ein öffentlich bestellter Sachverständiger<br />

ist nicht unfehlbar. Besteht grund<br />

zur Beschwerde gegen einen Sachverständigen,<br />

sollte in jedem Fall die zuständige ihK informiert<br />

werden. hier wird die angelegenheit sorgfältig<br />

überprüft, um sicherzustellen, dass nur geeignete<br />

Sachverständige öffentlich bestellt bleiben.<br />

die Überprüfung erfolgt daher ausschließlich<br />

im interesse der Öffentlichkeit und kann nur<br />

Maßnahmen zur Folge haben, die die öffentliche<br />

Bestellung betreffen. die ihK kann nicht im interesse<br />

des Beschwerdeführers tätig werden und<br />

etwaige nachbesserungswünsche oder Schadenersatzansprüche<br />

beim Sachverständigen<br />

durchsetzen. Bei Beschwerden über eine gerichtliche<br />

tätigkeit eines Sachverständigen kann die<br />

ihK in der regel erst dann tätig werden, wenn<br />

das verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist.<br />

die ihK <strong>Berlin</strong> leitet Fachgremien für die Sachgebiete<br />

„Feuchte- und Wärmeschutz, abdichtung“<br />

und „Überprüfung von geldspielgeräten“. hier<br />

wird bei antragstellern aus dem gesamten Bundesgebiet<br />

überprüft, ob sie das Qualitätsniveau<br />

der öffentlichen Bestellung – erheblich über dem<br />

durchschnitt liegende Kenntnisse – erfüllen.<br />

Sachverständige für alle Fälle<br />

das verzeichnis der von der ihK <strong>Berlin</strong> öffentlich<br />

bestellten und vereidigten Sachverständigen<br />

wird regelmäßig an die gerichte und andere<br />

Stellen übermittelt, um sicherzustellen, dass die<br />

aktuellen daten der <strong>Berlin</strong>er Sachverständigen<br />

zur verfügung stehen. die ihK benennt Sachverständige<br />

an jeden anfragenden. ein Sonderfall<br />

ist die Schiedsgutachterbenennung: in Kauf-,<br />

Miet- oder Bauwerkverträgen wird oftmals<br />

vereinbart, dass bei Streit der Parteien darüber,<br />

ob z. B. Mängel vorhanden sind oder die höhe<br />

des Mietzinses angemessen ist, dies durch einen<br />

von der ihK benannten Sachverständigen als<br />

Schiedsgutachter für beide Parteien verbindlich<br />

entschieden werden soll.<br />

die ihK <strong>Berlin</strong> bietet bei der Formulierung von<br />

Schiedsgutachtenabreden hilfestellung an. auf<br />

antrag eines (oder auch aller) vertragspartner/s<br />

benennt die ihK einen Schiedsgutachter, der<br />

dann von den Parteien zu beauftragen ist. das<br />

Schiedsgutachterverfahren ist zu unterscheiden<br />

von dem sogenannten Schiedsgerichtsverfahren,<br />

welches ein staatliches gerichtsverfahren<br />

vollständig ersetzt.<br />

Weiterbildungsangebote und Veranstaltungen<br />

für Sachverständige<br />

Sachverständige sind zur laufenden Weiterbildung<br />

verpflichtet. die ihK <strong>Berlin</strong> bietet in<br />

diesem Zusammenhang allgemeine Seminare<br />

zur Sachverständigentätigkeit an, veranstaltet<br />

werden diese vom institut für Sachverständigenwesen<br />

e. v. (ifS). Beispielhaft genannt seien hier:<br />

der Sachverständige als gerichtsgutachter, ... als<br />

Privatgutachter, ... als Schiedsgutachter, aufbau<br />

und inhalt von gutachten (www.ifsforum.de).<br />

um den öffentlich bestellten Sachverständigen<br />

eine Plattform zum austausch untereinander und<br />

mit richtern zu bieten, organisiert die ihK <strong>Berlin</strong><br />

von Zeit zu Zeit veranstaltungen wie „richter und<br />

Sachverständige im dialog“. der „tag der Sachverständigen“<br />

soll darüber hinaus einerseits den<br />

Sachverständigen die Möglichkeit geben, ihre<br />

tätigkeit vorzustellen, als auch verbrauchern, sich<br />

über Sachverständige vor Ort zu informieren.<br />

ausführliche informationen zum Sachverständigenwesen<br />

der ihK <strong>Berlin</strong> sind im internet zu<br />

finden: www.berlin.ihk24.de, dok.-nr. 58274.<br />

Ansprechpartner<br />

für die Benennung von Sachverständigen<br />

und Schiedsgutachtern<br />

Katrin dummer<br />

tel.: 030 31510-281<br />

Fax: 030 31510-109<br />

e-Mail: katrin.dummer@berlin.ihk.de<br />

für allgemeine Auskünfte im Sachverständigenwesen<br />

und für die Verfahren der öffentlichen<br />

Bestellung und der Zulassung nach<br />

§ 18 BBodSchG<br />

Sonja Kruszynski-Stahl<br />

tel.: 030 31510-250<br />

Fax: 030 31510-109<br />

e-Mail: sonja.kruszynski@berlin.ihk.de<br />

für Rechtsfragen im Sachverständigenwesen<br />

und für die Bereichsleitung<br />

assessor jur. Bettina Schoenau<br />

tel.: 030 31510-515<br />

Fax: 030 31510-109<br />

e-Mail: bettina.schoenau@berlin.ihk.de<br />

Anschrift<br />

industrie- und handelskammer zu <strong>Berlin</strong><br />

Fasanenstr. 85<br />

10623 <strong>Berlin</strong><br />

www.ihk-berlin24.de<br />

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