SACHVERSTAND IN BERLIN UND BRANDENBURG - IHK Berlin
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induStrie- und handelSkammer zu <strong>Berlin</strong><br />
Unsere Sachverständigen<br />
die ihK <strong>Berlin</strong> betreut derzeit etwa 280 Sachverständige,<br />
die auf zahlreichen Sachgebieten<br />
öffentlich bestellt und vereidigt sind. häufig<br />
nachgefragte gebiete sind unter anderem<br />
Schäden an gebäuden und alle weiteren gebiete<br />
des Bauwesens, grundstücksbewertung, Kraftfahrzeugschäden<br />
und -bewertung. aber auch<br />
bei der Suche nach seltener benötigten Sachverständigen<br />
bis hin zu den „exoten“ kann die ihK<br />
<strong>Berlin</strong> helfen, von abfallwirtschaft, altlasten und<br />
Briefmarken über edv und energielieferverträgen<br />
bis hausrat, Kunst, lebensmittel, Mieten, raumlufttechnik<br />
und Schadstoffe in innenräumen.<br />
neben der öffentlichen Bestellung ist die ihK<br />
<strong>Berlin</strong> zuständige Stelle für die Zulassung von<br />
Sachverständigen nach § 18 Bundesbodenschutzgesetz.<br />
nach diesem „gesetz zum Schutz<br />
vor schädlichen Bodenveränderungen und zur<br />
Sanierung von altlasten“ können die zuständigen<br />
Behörden verlangen, dass für bestimmte<br />
tätigkeiten ausschließlich anerkannte Sachverständige<br />
nach § 18 Bundesbodenschutzgesetz<br />
beauftragt werden. das Zulassungsverfahren ist<br />
genauso aufwändig wie ein verfahren zur öffentlichen<br />
Bestellung und vereidigung.<br />
Wir sichern Qualität<br />
die ihK <strong>Berlin</strong> überwacht die von ihr öffentlich<br />
bestellten Sachverständigen daraufhin, ob sie<br />
ihre Pflichten aus der Sachverständigenordnung<br />
einhalten. auch ein öffentlich bestellter Sachverständiger<br />
ist nicht unfehlbar. Besteht grund<br />
zur Beschwerde gegen einen Sachverständigen,<br />
sollte in jedem Fall die zuständige ihK informiert<br />
werden. hier wird die angelegenheit sorgfältig<br />
überprüft, um sicherzustellen, dass nur geeignete<br />
Sachverständige öffentlich bestellt bleiben.<br />
die Überprüfung erfolgt daher ausschließlich<br />
im interesse der Öffentlichkeit und kann nur<br />
Maßnahmen zur Folge haben, die die öffentliche<br />
Bestellung betreffen. die ihK kann nicht im interesse<br />
des Beschwerdeführers tätig werden und<br />
etwaige nachbesserungswünsche oder Schadenersatzansprüche<br />
beim Sachverständigen<br />
durchsetzen. Bei Beschwerden über eine gerichtliche<br />
tätigkeit eines Sachverständigen kann die<br />
ihK in der regel erst dann tätig werden, wenn<br />
das verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist.<br />
die ihK <strong>Berlin</strong> leitet Fachgremien für die Sachgebiete<br />
„Feuchte- und Wärmeschutz, abdichtung“<br />
und „Überprüfung von geldspielgeräten“. hier<br />
wird bei antragstellern aus dem gesamten Bundesgebiet<br />
überprüft, ob sie das Qualitätsniveau<br />
der öffentlichen Bestellung – erheblich über dem<br />
durchschnitt liegende Kenntnisse – erfüllen.<br />
Sachverständige für alle Fälle<br />
das verzeichnis der von der ihK <strong>Berlin</strong> öffentlich<br />
bestellten und vereidigten Sachverständigen<br />
wird regelmäßig an die gerichte und andere<br />
Stellen übermittelt, um sicherzustellen, dass die<br />
aktuellen daten der <strong>Berlin</strong>er Sachverständigen<br />
zur verfügung stehen. die ihK benennt Sachverständige<br />
an jeden anfragenden. ein Sonderfall<br />
ist die Schiedsgutachterbenennung: in Kauf-,<br />
Miet- oder Bauwerkverträgen wird oftmals<br />
vereinbart, dass bei Streit der Parteien darüber,<br />
ob z. B. Mängel vorhanden sind oder die höhe<br />
des Mietzinses angemessen ist, dies durch einen<br />
von der ihK benannten Sachverständigen als<br />
Schiedsgutachter für beide Parteien verbindlich<br />
entschieden werden soll.<br />
die ihK <strong>Berlin</strong> bietet bei der Formulierung von<br />
Schiedsgutachtenabreden hilfestellung an. auf<br />
antrag eines (oder auch aller) vertragspartner/s<br />
benennt die ihK einen Schiedsgutachter, der<br />
dann von den Parteien zu beauftragen ist. das<br />
Schiedsgutachterverfahren ist zu unterscheiden<br />
von dem sogenannten Schiedsgerichtsverfahren,<br />
welches ein staatliches gerichtsverfahren<br />
vollständig ersetzt.<br />
Weiterbildungsangebote und Veranstaltungen<br />
für Sachverständige<br />
Sachverständige sind zur laufenden Weiterbildung<br />
verpflichtet. die ihK <strong>Berlin</strong> bietet in<br />
diesem Zusammenhang allgemeine Seminare<br />
zur Sachverständigentätigkeit an, veranstaltet<br />
werden diese vom institut für Sachverständigenwesen<br />
e. v. (ifS). Beispielhaft genannt seien hier:<br />
der Sachverständige als gerichtsgutachter, ... als<br />
Privatgutachter, ... als Schiedsgutachter, aufbau<br />
und inhalt von gutachten (www.ifsforum.de).<br />
um den öffentlich bestellten Sachverständigen<br />
eine Plattform zum austausch untereinander und<br />
mit richtern zu bieten, organisiert die ihK <strong>Berlin</strong><br />
von Zeit zu Zeit veranstaltungen wie „richter und<br />
Sachverständige im dialog“. der „tag der Sachverständigen“<br />
soll darüber hinaus einerseits den<br />
Sachverständigen die Möglichkeit geben, ihre<br />
tätigkeit vorzustellen, als auch verbrauchern, sich<br />
über Sachverständige vor Ort zu informieren.<br />
ausführliche informationen zum Sachverständigenwesen<br />
der ihK <strong>Berlin</strong> sind im internet zu<br />
finden: www.berlin.ihk24.de, dok.-nr. 58274.<br />
Ansprechpartner<br />
für die Benennung von Sachverständigen<br />
und Schiedsgutachtern<br />
Katrin dummer<br />
tel.: 030 31510-281<br />
Fax: 030 31510-109<br />
e-Mail: katrin.dummer@berlin.ihk.de<br />
für allgemeine Auskünfte im Sachverständigenwesen<br />
und für die Verfahren der öffentlichen<br />
Bestellung und der Zulassung nach<br />
§ 18 BBodSchG<br />
Sonja Kruszynski-Stahl<br />
tel.: 030 31510-250<br />
Fax: 030 31510-109<br />
e-Mail: sonja.kruszynski@berlin.ihk.de<br />
für Rechtsfragen im Sachverständigenwesen<br />
und für die Bereichsleitung<br />
assessor jur. Bettina Schoenau<br />
tel.: 030 31510-515<br />
Fax: 030 31510-109<br />
e-Mail: bettina.schoenau@berlin.ihk.de<br />
Anschrift<br />
industrie- und handelskammer zu <strong>Berlin</strong><br />
Fasanenstr. 85<br />
10623 <strong>Berlin</strong><br />
www.ihk-berlin24.de<br />
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