Pionierjahre der kolonialen Telegrafie-Verbindungen, S - Golf Dornseif
Pionierjahre der kolonialen Telegrafie-Verbindungen, S - Golf Dornseif
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an<strong>der</strong>s ausgegeben, weil plötzlich die Südsee-Region wichtiger erschien. Am 11. Mai 1914 konnte jedoch<br />
<strong>der</strong> Dienstbetrieb aufgenommen werden.<br />
Bis zu dieser Zeit kurz vor dem Ersten Weltkrieg war ein regelmässiger und störungsfreier<br />
Nachrichtenaustausch zwischen dem Deutschen Reich und seinen Kolonien und Schutzgebieten<br />
praktisch nur durch Nutzung von Kabelverbindungen ausländischer (meist britischer und französischer)<br />
Gesellschaften realisierbar. Sollte es zu militärischen Auseinan<strong>der</strong>setzungen früher o<strong>der</strong> später kommen,<br />
durften Frankreich und Grossbritannien in erster Linie als Feindmächte in Frage kommen, während man<br />
beispielsweise mit <strong>der</strong> Neutralität Belgiens, Portugals, Spaniens und <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>lande kalkulierte, was sich<br />
zum Teil dann als trügerisch erwies (Belgisch-Kongo, Mocambique).<br />
Blick in den Turbinenraum <strong>der</strong> Grossfunkstelle Kamina in Togo mit vorbildlicher<br />
technischer Ausstattung wie diese Aufnahme beweist. Allerdings konnte sich Togo<br />
nach Kriegsausbruch nicht lange halten.<br />
Der Togo-Funkstützpunkt von erheblicher Bedeutung hiess Kamina bei Atakpame nahe <strong>der</strong><br />
Hinterlandbahnstrecke. Die Empfangsantenne bestand aus drei Türmen (jeweils 75 Meter hoch) und<br />
einem Turm von 120 Meter Höhe in kombinierter Aufstellung. In <strong>der</strong> Nacht zum 1. April 1914 sendete man<br />
erstmals in einer Versuchsanordnung. Nauen empfing die Zeichen mit einer Lautstärke von unter einem<br />
Ohm bei Verwendung <strong>der</strong> dreifachen Verstärkung. Konzessionär wurde jetzt die Gesellschaft für drahtlose<br />
Telegraphie mbH ab 12. Juni 1913 für die Funkstrecken zwischen Deutschland und Togo einerseits sowie<br />
Togo und Südwestafrika an<strong>der</strong>erseits über 20 Jahre Laufzeit. Damit verbunden war die Verpflichtung,<br />
zusätzlich die Grossfunkstelle Nauen bei Potsdam wesentlich technisch aufzurüsten. Eine Betriebszeit<br />
von täglich (mindestens) vier Stunden musste garantiert werden.<br />
Bei längerer Betriebsruhe wegen atmosphärischer Störungen (höhere Gewalt) drohte eine Kürzung <strong>der</strong><br />
Reichsbeihilfe (Subvention). Hier ging es um 600.000 Mark für Togo und 450.000 Mark in Windhoek<br />
(DSWA). Schliesslich for<strong>der</strong>te das Deutsche Reich später alle Anlagen käuflich erwerben zu dürfen. Die<br />
Jahresvergütung des Reichs für den Service zwischen Nauen und Togo betrug 112.000 Mark zugunsten<br />
<strong>der</strong> Gesellschaft. 75 Prozent <strong>der</strong> Telegramm-Einnahmen mussten an den Staat abgeführt werden.<br />
Regierungstelegramme erhielten 50 Prozent Rabatt.