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Pionierjahre der kolonialen Telegrafie-Verbindungen, S - Golf Dornseif

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an<strong>der</strong>s ausgegeben, weil plötzlich die Südsee-Region wichtiger erschien. Am 11. Mai 1914 konnte jedoch<br />

<strong>der</strong> Dienstbetrieb aufgenommen werden.<br />

Bis zu dieser Zeit kurz vor dem Ersten Weltkrieg war ein regelmässiger und störungsfreier<br />

Nachrichtenaustausch zwischen dem Deutschen Reich und seinen Kolonien und Schutzgebieten<br />

praktisch nur durch Nutzung von Kabelverbindungen ausländischer (meist britischer und französischer)<br />

Gesellschaften realisierbar. Sollte es zu militärischen Auseinan<strong>der</strong>setzungen früher o<strong>der</strong> später kommen,<br />

durften Frankreich und Grossbritannien in erster Linie als Feindmächte in Frage kommen, während man<br />

beispielsweise mit <strong>der</strong> Neutralität Belgiens, Portugals, Spaniens und <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>lande kalkulierte, was sich<br />

zum Teil dann als trügerisch erwies (Belgisch-Kongo, Mocambique).<br />

Blick in den Turbinenraum <strong>der</strong> Grossfunkstelle Kamina in Togo mit vorbildlicher<br />

technischer Ausstattung wie diese Aufnahme beweist. Allerdings konnte sich Togo<br />

nach Kriegsausbruch nicht lange halten.<br />

Der Togo-Funkstützpunkt von erheblicher Bedeutung hiess Kamina bei Atakpame nahe <strong>der</strong><br />

Hinterlandbahnstrecke. Die Empfangsantenne bestand aus drei Türmen (jeweils 75 Meter hoch) und<br />

einem Turm von 120 Meter Höhe in kombinierter Aufstellung. In <strong>der</strong> Nacht zum 1. April 1914 sendete man<br />

erstmals in einer Versuchsanordnung. Nauen empfing die Zeichen mit einer Lautstärke von unter einem<br />

Ohm bei Verwendung <strong>der</strong> dreifachen Verstärkung. Konzessionär wurde jetzt die Gesellschaft für drahtlose<br />

Telegraphie mbH ab 12. Juni 1913 für die Funkstrecken zwischen Deutschland und Togo einerseits sowie<br />

Togo und Südwestafrika an<strong>der</strong>erseits über 20 Jahre Laufzeit. Damit verbunden war die Verpflichtung,<br />

zusätzlich die Grossfunkstelle Nauen bei Potsdam wesentlich technisch aufzurüsten. Eine Betriebszeit<br />

von täglich (mindestens) vier Stunden musste garantiert werden.<br />

Bei längerer Betriebsruhe wegen atmosphärischer Störungen (höhere Gewalt) drohte eine Kürzung <strong>der</strong><br />

Reichsbeihilfe (Subvention). Hier ging es um 600.000 Mark für Togo und 450.000 Mark in Windhoek<br />

(DSWA). Schliesslich for<strong>der</strong>te das Deutsche Reich später alle Anlagen käuflich erwerben zu dürfen. Die<br />

Jahresvergütung des Reichs für den Service zwischen Nauen und Togo betrug 112.000 Mark zugunsten<br />

<strong>der</strong> Gesellschaft. 75 Prozent <strong>der</strong> Telegramm-Einnahmen mussten an den Staat abgeführt werden.<br />

Regierungstelegramme erhielten 50 Prozent Rabatt.

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