Hinweise zur Existenzgründung als Freiberufler - Verband freier ...
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<strong>Verband</strong> der Freien Berufe in Berlin e.V. VFB<br />
________________________________________________________________<br />
Muster für Vordrucke für die monatlichen/vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen vgl.<br />
Anlagen 5 und 6.<br />
Für <strong>Freiberufler</strong> besteht keine Gewerbesteuerpflicht (Stand März 2005). Die Gewerbesteuerpflicht<br />
entfällt außerdem für Arbeitsgemeinschaften in Form einer GbR, die nur <strong>zur</strong> Durchführung<br />
eines einzigen Auftrags gebildet wurden. In diesem Fall liegt die Gewerbesteuerpflicht<br />
bei den Einzelunternehmern bzw. -unternehmen, die die Arbeitsgemeinschaft bilden.<br />
Falls die Tätigkeit - wider Erwarten - nicht <strong>als</strong> freiberuflich eingestuft wird, sondern doch <strong>als</strong><br />
gewerbliche Tätigkeit behandelt, muss eine Gewerbeanmeldung bei dem zuständigen Berliner<br />
Bezirksamt, Abteilung Wirtschaft, vornehmen. Eine Erlaubnispflicht besteht nur in Ausnahmefällen,<br />
z.B. Handel mit Arzneimitteln, Milcherzeugnissen oder Waffen; ebenso für Gaststätten-<br />
oder Verkehrsbetriebe, Makler und Bauträger. Das zuständige Finanzamt wird dann<br />
automatisch benachrichtigt. Eine Durchschrift geht auch an die Gewerbesteuerstelle des Bezirksamtes<br />
und an die Industrie- und Handelskammer zu Berlin, die Ihnen die<br />
Gewerbesteuerhebenummer mitteilt, mit der Ihr Betrieb geführt wird.<br />
Gewerbesteuer fällt nur an, wenn der Gewerbeertrag den Freibetrag für natürliche Personen<br />
oder Personengesellschaften von 24.500 € übersteigt. Der Gewerbeertrag ist der Gewinn aus<br />
dem Gewerbebetrieb vermehrt oder vermindert um bestimmte Zu- und Abschläge.<br />
Steuerrechtliche Unterschiede freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit im Überblick:<br />
Gewerbebetrieb<br />
Anmeldung einer Betriebseröffnung Bei der Gemeinde (Finanzamt wird<br />
von der Gemeinde unterrichtet)<br />
Gewerbesteuer Ja, soweit Freibeträge überschritten<br />
werden<br />
Einkommensteuer Spitzensteuersatz 2005: 44,31 % ab<br />
52.152 € zu versteuerndes Ein-<br />
kommen 65<br />
freiberufliche Tätigkeit<br />
direkt beim Finanzamt<br />
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nein<br />
Dto.<br />
Körperschaftsteuer 26,4 % (incl. 5,5, % Soli auf Steuer) Dto.<br />
Gewinnermittlung idR durch Bilanzierung (Betriebsvermögensvergleich)<br />
Sind Sie <strong>zur</strong> Buchführung verpflichtet?<br />
idR durch Einnahme-Überschuss-<br />
Rechnung (vgl. Nr. 4)<br />
Nein! Für Einkünfte aus einer freiberuflichen Tätigkeit besteht grundsätzlich keine Buchführungspflicht,<br />
da <strong>Freiberufler</strong> keine Kaufleute sind (Ausnahme Personenhandelsgesellschaften).<br />
Freiberuflich Tätige können jedoch freiwillig Bücher führen.<br />
4. Ermittlung des Gewinns durch Einnahme-/Überschuss-Rechnung<br />
65 Für die Aktualität der Steuersätze kann aufgrund fortdauernder Reformen keine Gewähr übernommen werden.<br />
Littenstr. 10 - 10179 Berlin - Tel. 030/887 193-15 Fax 030/887 193-20<br />
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