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Hinweise zur Existenzgründung als Freiberufler - Verband freier ...

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<strong>Verband</strong> der Freien Berufe in Berlin e.V. VFB<br />

________________________________________________________________<br />

Muster für Vordrucke für die monatlichen/vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen vgl.<br />

Anlagen 5 und 6.<br />

Für <strong>Freiberufler</strong> besteht keine Gewerbesteuerpflicht (Stand März 2005). Die Gewerbesteuerpflicht<br />

entfällt außerdem für Arbeitsgemeinschaften in Form einer GbR, die nur <strong>zur</strong> Durchführung<br />

eines einzigen Auftrags gebildet wurden. In diesem Fall liegt die Gewerbesteuerpflicht<br />

bei den Einzelunternehmern bzw. -unternehmen, die die Arbeitsgemeinschaft bilden.<br />

Falls die Tätigkeit - wider Erwarten - nicht <strong>als</strong> freiberuflich eingestuft wird, sondern doch <strong>als</strong><br />

gewerbliche Tätigkeit behandelt, muss eine Gewerbeanmeldung bei dem zuständigen Berliner<br />

Bezirksamt, Abteilung Wirtschaft, vornehmen. Eine Erlaubnispflicht besteht nur in Ausnahmefällen,<br />

z.B. Handel mit Arzneimitteln, Milcherzeugnissen oder Waffen; ebenso für Gaststätten-<br />

oder Verkehrsbetriebe, Makler und Bauträger. Das zuständige Finanzamt wird dann<br />

automatisch benachrichtigt. Eine Durchschrift geht auch an die Gewerbesteuerstelle des Bezirksamtes<br />

und an die Industrie- und Handelskammer zu Berlin, die Ihnen die<br />

Gewerbesteuerhebenummer mitteilt, mit der Ihr Betrieb geführt wird.<br />

Gewerbesteuer fällt nur an, wenn der Gewerbeertrag den Freibetrag für natürliche Personen<br />

oder Personengesellschaften von 24.500 € übersteigt. Der Gewerbeertrag ist der Gewinn aus<br />

dem Gewerbebetrieb vermehrt oder vermindert um bestimmte Zu- und Abschläge.<br />

Steuerrechtliche Unterschiede freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit im Überblick:<br />

Gewerbebetrieb<br />

Anmeldung einer Betriebseröffnung Bei der Gemeinde (Finanzamt wird<br />

von der Gemeinde unterrichtet)<br />

Gewerbesteuer Ja, soweit Freibeträge überschritten<br />

werden<br />

Einkommensteuer Spitzensteuersatz 2005: 44,31 % ab<br />

52.152 € zu versteuerndes Ein-<br />

kommen 65<br />

freiberufliche Tätigkeit<br />

direkt beim Finanzamt<br />

________________________________________________________________<br />

nein<br />

Dto.<br />

Körperschaftsteuer 26,4 % (incl. 5,5, % Soli auf Steuer) Dto.<br />

Gewinnermittlung idR durch Bilanzierung (Betriebsvermögensvergleich)<br />

Sind Sie <strong>zur</strong> Buchführung verpflichtet?<br />

idR durch Einnahme-Überschuss-<br />

Rechnung (vgl. Nr. 4)<br />

Nein! Für Einkünfte aus einer freiberuflichen Tätigkeit besteht grundsätzlich keine Buchführungspflicht,<br />

da <strong>Freiberufler</strong> keine Kaufleute sind (Ausnahme Personenhandelsgesellschaften).<br />

Freiberuflich Tätige können jedoch freiwillig Bücher führen.<br />

4. Ermittlung des Gewinns durch Einnahme-/Überschuss-Rechnung<br />

65 Für die Aktualität der Steuersätze kann aufgrund fortdauernder Reformen keine Gewähr übernommen werden.<br />

Littenstr. 10 - 10179 Berlin - Tel. 030/887 193-15 Fax 030/887 193-20<br />

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