Hinweise zur Existenzgründung als Freiberufler - Verband freier ...
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<strong>Verband</strong> der Freien Berufe in Berlin e.V. VFB<br />
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Monate vergangen sind.<br />
Hierzu sind drei Formulare auszufüllen:<br />
� Antrag auf Gewährung von Überbrückungsgeld <strong>zur</strong> Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit<br />
� Anforderung der Stellungnahme einer fachkundigen Stelle <strong>zur</strong> Tragfähigkeit der <strong>Existenzgründung</strong><br />
(§ 57 SGB III)<br />
� Stellungnahme der fachkundigen Stelle <strong>zur</strong> Tragfähigkeit der <strong>Existenzgründung</strong> nach § 57<br />
Abs. 2 Nr. 2 SGB III.<br />
Eine fachkundige Stelle muss das <strong>Existenzgründung</strong>svorhaben begutachten und die Tragfähigkeit<br />
der <strong>Existenzgründung</strong> bestätigen. Fachkundige Stellen sind insbesondere Industrie-<br />
und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und<br />
Kreditinstitute. Unter Nr. 5. auf dem Formular "Anforderung...". sind die sog. "fachkundige<br />
Stellen" aufgeführt, ggfs. stehen auch wir im Rahmen unserer Möglichkeiten <strong>zur</strong> Seite.<br />
Als Unterlagen für die Stellungnahme sind beizufügen.<br />
♦ Kurzbeschreibung des Gründungsvorhabens<br />
♦ Lebenslauf (mit Befähigungsnachweisen)<br />
♦ Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan (vgl. Anlagen 6 und 7)<br />
♦ Umsatz- und Rentabilitätsvorschau (vgl. Anlage 8)<br />
Zu beachten ist, dass auf den Formularen <strong>zur</strong> "Anforderung..." unter Punkt 10. Anlage: "Kriterien<br />
<strong>zur</strong> Abgrenzung selbständiger Tätigkeit von abhängiger Beschäftigung" genannt<br />
sind. Das bedeutet, dass aus den Unterlagen hervorgehen muss, dass eine selbständige Tätigkeit<br />
aufgenommen wird. Hier taucht die Problematik der "Scheinselbständigkeit" auf, auf die<br />
vorstehend verwiesen wurde.<br />
Arbeitslose können sich <strong>als</strong> "Ich AG" mit <strong>Existenzgründung</strong>szuschuss vom Arbeitsamt selbständig<br />
machen. Mit dem <strong>Existenzgründung</strong>szuschuss ist ein neues Instrument <strong>zur</strong> Förderung<br />
der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit in Form einer "Ich-AG" bzw. "Familien-AG" in das<br />
Arbeitsförderungsrecht aufgenommen worden. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihre<br />
Arbeitslosigkeit durch Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit beenden, werden gefördert.<br />
Dies gilt für Arbeitslose, die zuvor Entgeltersatzleistungen von der Bundesanstalt für Arbeit<br />
(BA) bezogen oder an einer Arbeitsförderungsmaßnahme teilgenommen haben. Die Gründerinnen<br />
und Gründern einer Ich-AG sind zudem in den Schutz der Sozialversicherung einbezogen.<br />
Nähere und aktuelle Auskünfte über www.arbeitsamt.de<br />
8. Persönliche Risikovorsorge <strong>als</strong> <strong>Freiberufler</strong><br />
Selbstständig tätige <strong>Freiberufler</strong> sind in jeder Hinsicht Ihres "Glückes eigener Schmied". Hierzu<br />
gehört auch die eigenverantwortliche Absicherung für alle Risiken aus der beruflichen Tätigkeit<br />
und den persönlichen Lebensumständen. Wegen der Vielfalt denkbarer Umstände<br />
können nur Grundzüge aufgezeigt werden.<br />
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Littenstr. 10 - 10179 Berlin - Tel. 030/887 193-15 Fax 030/887 193-20<br />
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