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Hinweise zur Existenzgründung als Freiberufler - Verband freier ...

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<strong>Verband</strong> der Freien Berufe in Berlin e.V. VFB<br />

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Monate vergangen sind.<br />

Hierzu sind drei Formulare auszufüllen:<br />

� Antrag auf Gewährung von Überbrückungsgeld <strong>zur</strong> Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit<br />

� Anforderung der Stellungnahme einer fachkundigen Stelle <strong>zur</strong> Tragfähigkeit der <strong>Existenzgründung</strong><br />

(§ 57 SGB III)<br />

� Stellungnahme der fachkundigen Stelle <strong>zur</strong> Tragfähigkeit der <strong>Existenzgründung</strong> nach § 57<br />

Abs. 2 Nr. 2 SGB III.<br />

Eine fachkundige Stelle muss das <strong>Existenzgründung</strong>svorhaben begutachten und die Tragfähigkeit<br />

der <strong>Existenzgründung</strong> bestätigen. Fachkundige Stellen sind insbesondere Industrie-<br />

und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und<br />

Kreditinstitute. Unter Nr. 5. auf dem Formular "Anforderung...". sind die sog. "fachkundige<br />

Stellen" aufgeführt, ggfs. stehen auch wir im Rahmen unserer Möglichkeiten <strong>zur</strong> Seite.<br />

Als Unterlagen für die Stellungnahme sind beizufügen.<br />

♦ Kurzbeschreibung des Gründungsvorhabens<br />

♦ Lebenslauf (mit Befähigungsnachweisen)<br />

♦ Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan (vgl. Anlagen 6 und 7)<br />

♦ Umsatz- und Rentabilitätsvorschau (vgl. Anlage 8)<br />

Zu beachten ist, dass auf den Formularen <strong>zur</strong> "Anforderung..." unter Punkt 10. Anlage: "Kriterien<br />

<strong>zur</strong> Abgrenzung selbständiger Tätigkeit von abhängiger Beschäftigung" genannt<br />

sind. Das bedeutet, dass aus den Unterlagen hervorgehen muss, dass eine selbständige Tätigkeit<br />

aufgenommen wird. Hier taucht die Problematik der "Scheinselbständigkeit" auf, auf die<br />

vorstehend verwiesen wurde.<br />

Arbeitslose können sich <strong>als</strong> "Ich AG" mit <strong>Existenzgründung</strong>szuschuss vom Arbeitsamt selbständig<br />

machen. Mit dem <strong>Existenzgründung</strong>szuschuss ist ein neues Instrument <strong>zur</strong> Förderung<br />

der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit in Form einer "Ich-AG" bzw. "Familien-AG" in das<br />

Arbeitsförderungsrecht aufgenommen worden. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihre<br />

Arbeitslosigkeit durch Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit beenden, werden gefördert.<br />

Dies gilt für Arbeitslose, die zuvor Entgeltersatzleistungen von der Bundesanstalt für Arbeit<br />

(BA) bezogen oder an einer Arbeitsförderungsmaßnahme teilgenommen haben. Die Gründerinnen<br />

und Gründern einer Ich-AG sind zudem in den Schutz der Sozialversicherung einbezogen.<br />

Nähere und aktuelle Auskünfte über www.arbeitsamt.de<br />

8. Persönliche Risikovorsorge <strong>als</strong> <strong>Freiberufler</strong><br />

Selbstständig tätige <strong>Freiberufler</strong> sind in jeder Hinsicht Ihres "Glückes eigener Schmied". Hierzu<br />

gehört auch die eigenverantwortliche Absicherung für alle Risiken aus der beruflichen Tätigkeit<br />

und den persönlichen Lebensumständen. Wegen der Vielfalt denkbarer Umstände<br />

können nur Grundzüge aufgezeigt werden.<br />

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Littenstr. 10 - 10179 Berlin - Tel. 030/887 193-15 Fax 030/887 193-20<br />

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