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Hinweise zur Existenzgründung als Freiberufler - Verband freier ...

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<strong>Verband</strong> der Freien Berufe in Berlin e.V. VFB<br />

________________________________________________________________<br />

Wer freiberuflich tätig ist und nicht freiwillig Bücher führt, kann den Gewinn durch eine Einnahme-Überschuss-Rechnung<br />

nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln. Dafür gibt es einen Vordruck<br />

„EÜR“, im Internet verfügbar unter:<br />

http://www.stbverband-berlin-bb.de/Verweisseiten/euer-vordruck-download.pdf<br />

und mit Anleitungen:<br />

http://www.stbverband-berlin-bb.de/Verweisseiten/euer-vordruck-download.pdf.<br />

Liegen die Betriebseinnahmen für den Betrieb unter der Grenze von 17.500 Euro, wird es<br />

nicht beanstandet, wenn an Stelle dieses Vordrucks der Steuererklärung eine formlose Gewinnermittlung<br />

beigefügt wird.<br />

5. Gemeinschaftliche Berufsausübung<br />

Wenn Sie die freiberufliche Tätigkeit gemeinsam mit anderen <strong>Freiberufler</strong>n ausüben wollen,<br />

stehen Ihnen folgende Gesellschaftsformen offen:<br />

♦ Büro-(Praxis-)Gemeinschaft<br />

♦ Sozietät (BGB-Gesellschaft)<br />

♦ Partnerschaftsgesellschaft<br />

♦ GmbH<br />

Die einzelnen zivil-, gesellschafts-, steuer- und berufsrechtlichen Vor- und Nachteile, Voraussetzungen,<br />

Gestaltungsmöglichkeiten der einzelnen Rechtsformen, insbesondere den jeweiligen<br />

Haftungsrisiken oder steuerlichen Besonderheiten sollten Gegenstand einer Beratung<br />

durch einen Anwalt http://www.anwaltsauskunft.de/ bzw. http://gewusst-wo.de oder<br />

Steuerberater sein: http://www.stbverband-berlinbb.de/suchservice/schnellsuche/suchergebnis.html<br />

Achtung: Wenn auch nur eine berufsfremde Person z.B. an einer Sozietät beteiligt wird, wird<br />

die Gesellschaft steuerlich insgesamt <strong>als</strong> Gewerbebetrieb behandelt. Wer <strong>als</strong>o z.B. ein freiberufliches<br />

Ingenieurbüro für Baustatik eröffnen will und beteiligt <strong>als</strong> weiteren Gesellschafter<br />

einen "tüchtigen" Maurermeister, wird aus dem freiberuflichen Ingenieurbüro ein steuerlicher<br />

Gewerbebetrieb. Unter anderem mit der Folge der Pflichtmitglied in der regionalen Industrie-<br />

und Handelskammer.<br />

Unternehmen in der Rechtsform der GmbH gelten aufgrund ihrer Rechtsform <strong>als</strong> Kapitalgesellschaft<br />

grundsätzlich <strong>als</strong> Gewerbebetrieb. Z.B. wird deshalb eine Steuerberater-GmbH zum<br />

Doppelmitglied in der (freiberuflichen) Steuerberaterkammer und der (gewerblichen) Industrie-<br />

und Handelskammer.<br />

6. Öffentliche Fördermaßnahmen /Liquiditätsplanung<br />

Leider unterliegt die öffentliche Förderung von <strong>Existenzgründung</strong>en häufig dem sog. "Windhund-Verfahren":<br />

wer zuerst kommt, bekommt was, die letzten gehen oft leer aus. Die<br />

finanziellen Zinskonditionen müssen tagesaktuell erfragt werden. Finanzierungshilfen der<br />

Mittelstandsbank unter: http://www.kfw-mittelstandsbank.de/mportal/index.jsp<br />

________________________________________________________________<br />

Littenstr. 10 - 10179 Berlin - Tel. 030/887 193-15 Fax 030/887 193-20<br />

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