Hinweise zur Existenzgründung als Freiberufler - Verband freier ...
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<strong>Verband</strong> der Freien Berufe in Berlin e.V. VFB<br />
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Wer freiberuflich tätig ist und nicht freiwillig Bücher führt, kann den Gewinn durch eine Einnahme-Überschuss-Rechnung<br />
nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln. Dafür gibt es einen Vordruck<br />
„EÜR“, im Internet verfügbar unter:<br />
http://www.stbverband-berlin-bb.de/Verweisseiten/euer-vordruck-download.pdf<br />
und mit Anleitungen:<br />
http://www.stbverband-berlin-bb.de/Verweisseiten/euer-vordruck-download.pdf.<br />
Liegen die Betriebseinnahmen für den Betrieb unter der Grenze von 17.500 Euro, wird es<br />
nicht beanstandet, wenn an Stelle dieses Vordrucks der Steuererklärung eine formlose Gewinnermittlung<br />
beigefügt wird.<br />
5. Gemeinschaftliche Berufsausübung<br />
Wenn Sie die freiberufliche Tätigkeit gemeinsam mit anderen <strong>Freiberufler</strong>n ausüben wollen,<br />
stehen Ihnen folgende Gesellschaftsformen offen:<br />
♦ Büro-(Praxis-)Gemeinschaft<br />
♦ Sozietät (BGB-Gesellschaft)<br />
♦ Partnerschaftsgesellschaft<br />
♦ GmbH<br />
Die einzelnen zivil-, gesellschafts-, steuer- und berufsrechtlichen Vor- und Nachteile, Voraussetzungen,<br />
Gestaltungsmöglichkeiten der einzelnen Rechtsformen, insbesondere den jeweiligen<br />
Haftungsrisiken oder steuerlichen Besonderheiten sollten Gegenstand einer Beratung<br />
durch einen Anwalt http://www.anwaltsauskunft.de/ bzw. http://gewusst-wo.de oder<br />
Steuerberater sein: http://www.stbverband-berlinbb.de/suchservice/schnellsuche/suchergebnis.html<br />
Achtung: Wenn auch nur eine berufsfremde Person z.B. an einer Sozietät beteiligt wird, wird<br />
die Gesellschaft steuerlich insgesamt <strong>als</strong> Gewerbebetrieb behandelt. Wer <strong>als</strong>o z.B. ein freiberufliches<br />
Ingenieurbüro für Baustatik eröffnen will und beteiligt <strong>als</strong> weiteren Gesellschafter<br />
einen "tüchtigen" Maurermeister, wird aus dem freiberuflichen Ingenieurbüro ein steuerlicher<br />
Gewerbebetrieb. Unter anderem mit der Folge der Pflichtmitglied in der regionalen Industrie-<br />
und Handelskammer.<br />
Unternehmen in der Rechtsform der GmbH gelten aufgrund ihrer Rechtsform <strong>als</strong> Kapitalgesellschaft<br />
grundsätzlich <strong>als</strong> Gewerbebetrieb. Z.B. wird deshalb eine Steuerberater-GmbH zum<br />
Doppelmitglied in der (freiberuflichen) Steuerberaterkammer und der (gewerblichen) Industrie-<br />
und Handelskammer.<br />
6. Öffentliche Fördermaßnahmen /Liquiditätsplanung<br />
Leider unterliegt die öffentliche Förderung von <strong>Existenzgründung</strong>en häufig dem sog. "Windhund-Verfahren":<br />
wer zuerst kommt, bekommt was, die letzten gehen oft leer aus. Die<br />
finanziellen Zinskonditionen müssen tagesaktuell erfragt werden. Finanzierungshilfen der<br />
Mittelstandsbank unter: http://www.kfw-mittelstandsbank.de/mportal/index.jsp<br />
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Littenstr. 10 - 10179 Berlin - Tel. 030/887 193-15 Fax 030/887 193-20<br />
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