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Satzung des Bankenverbandes

In unserer Satzung legen wir offen, wie wir unsere eigenen Verwaltungsangelegenheiten mit Wirksamkeit für die ihnen angehörenden und unterworfenen Personen regeln. Außerdem sind Bestimmungen über die Art, die Aufgaben und die Organisation des Verbandes enthalten.

In unserer Satzung legen wir offen, wie wir unsere eigenen Verwaltungsangelegenheiten mit Wirksamkeit für die ihnen angehörenden und unterworfenen Personen regeln. Außerdem sind Bestimmungen über die Art, die Aufgaben und die Organisation des Verbandes enthalten.

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der Zwecke <strong>des</strong> Verban<strong>des</strong> im Rahmen der <strong>Satzung</strong> geboten oder wünschenswert<br />

sind. [4] Er kann jederzeit die Aufgaben der Arbeits ausschüsse<br />

und Projektausschüsse übernehmen oder bestimmte Themen einem oder<br />

mehreren Arbeitsausschüssen zuweisen.<br />

6. Die Mitglieder <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> haben das Recht, an allen Sitzungen der<br />

Arbeits ausschüsse, <strong>des</strong> Ausschusses für die Einlagensicherung sowie der<br />

Projektaus schüsse teilzunehmen.<br />

§ 16 Präsidium und Vertretung<br />

1. [1] Das Präsidium <strong>des</strong> Bankenverban<strong>des</strong> besteht:<br />

a) aus dem aus der Mitte <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> gewählten ehrenamtlichen Präsidenten<br />

sowie zwei jeweils aus der Mitte <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> gewählten Mitgliedern oder<br />

b) aus dem hauptamtlichen Präsidenten und drei jeweils aus der Mitte <strong>des</strong><br />

Vorstan<strong>des</strong> gewählten Mitgliedern.<br />

[2] Dem Präsidium soll je ein Vertreter der Großbanken, der Regionalbanken<br />

und der Privatbankiers angehören.<br />

2. Ist ein hauptamtlicher Präsident gewählt, wählt das Präsidium aus seiner<br />

Mitte einen ehrenamtlichen Stellvertreter.<br />

3. Das Präsidium ist der Vorstand im Sinne <strong>des</strong> § 26 BGB.<br />

4. Der Bankenverband wird durch zwei Mitglieder <strong>des</strong> Präsidiums vertreten.<br />

20 <strong>Satzung</strong> Bun<strong>des</strong>verband deutscher Banken e. V.

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