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Satzung des Bankenverbandes

In unserer Satzung legen wir offen, wie wir unsere eigenen Verwaltungsangelegenheiten mit Wirksamkeit für die ihnen angehörenden und unterworfenen Personen regeln. Außerdem sind Bestimmungen über die Art, die Aufgaben und die Organisation des Verbandes enthalten.

In unserer Satzung legen wir offen, wie wir unsere eigenen Verwaltungsangelegenheiten mit Wirksamkeit für die ihnen angehörenden und unterworfenen Personen regeln. Außerdem sind Bestimmungen über die Art, die Aufgaben und die Organisation des Verbandes enthalten.

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2. Die Mitglieder <strong>des</strong> Vorstands und der Ausschüsse sowie die Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter <strong>des</strong> Banken verban<strong>des</strong> sind auf Verfahren zu verpflichten, die<br />

Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen und gegen<br />

die entsprechenden Regelungen <strong>des</strong> EU-Rechts vermeiden sollen.<br />

3. [1] Absatz 1 gilt nicht für Mitteilungen, die den jeweils zuständigen Aufsichtsbzw.<br />

Abwicklungsbehörden oder dem Prüfungsverband deutscher Banken<br />

von Organen <strong>des</strong> Bankenverban<strong>des</strong> im Zusammenhang mit den Aufgaben <strong>des</strong><br />

Einlagensicherungsfonds nach pflichtgemäßem Ermessen gemacht werden.<br />

[2] Absatz 1 gilt ferner nicht für Mitteilungen an einen Mitgliedsverband <strong>des</strong><br />

Bankenverban<strong>des</strong>, die im Zusammenhang mit der Aufnahme, dem Ausschluss<br />

oder der Berechnung der Mitgliedsbeiträge einer Bank erfolgen.<br />

4. Die Verschwiegenheitspflicht der Absätze 1 und 2 gilt auch in Bezug auf<br />

Banken, die Mitglied <strong>des</strong> Prüfungsverban<strong>des</strong> sind, ohne bereits Mitglied <strong>des</strong><br />

Bankenverban<strong>des</strong> zu sein.<br />

24 <strong>Satzung</strong> Bun<strong>des</strong>verband deutscher Banken e. V.

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