VOB in der Praxis - Probelektion - FORUM Fachseminare
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<strong>VOB</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Praxis</strong><br />
Eignungsnachweise<br />
1.3.2. Präqualifikation<br />
Mit dem Vergaberechtsmo<strong>der</strong>nisierungsgesetz 2009 ist <strong>in</strong> § 97 Abs. 4 a<br />
GWB die Möglichkeit <strong>der</strong> E<strong>in</strong>richtung von Präqualifizierungsstellen neu<br />
aufgenommen worden. Ziel <strong>der</strong> Präqualifikation ist die Erleichterung und<br />
Beschleunigung des Eignungsnachweises durch Vorabprüfung bestimmter<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen.<br />
Im Rahmen von Vergaben nach <strong>der</strong> <strong>VOB</strong>/A kann <strong>der</strong> Eignungsnachweis mit<br />
<strong>der</strong> von den Auftraggebern direkt abrufbaren E<strong>in</strong>tragung <strong>in</strong> die allgeme<strong>in</strong><br />
zugängliche Liste des Vere<strong>in</strong>s für die Präqualifikation von Bauunternehmen<br />
e.V., dem so genannten Präqualifikationsverzeichnis, erfolgen. 12 Die<br />
Präqualifikation umfasst die <strong>in</strong> § 6 Abs. 3 Nr. 2 lit a) bis i) <strong>VOB</strong>/A<br />
aufgeführten Angaben.<br />
Darüber h<strong>in</strong>aus können die Auftraggeber weitere auf den konkreten<br />
Bauauftrag bezogene Nachweise verlangen.<br />
Neben <strong>der</strong> Präqualifikation bleibt die Möglichkeit <strong>der</strong> Nachweisführung<br />
über E<strong>in</strong>zelnachweise für die Bieter bestehen. Die Auftraggeber können die<br />
Abgabe von Eigenerklärungen akzeptieren; diese s<strong>in</strong>d allerd<strong>in</strong>gs <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />
<strong>Praxis</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel von Bietern, die <strong>in</strong> die engere Wahl kommen, durch<br />
Besche<strong>in</strong>igungen zu bestätigen.<br />
1.3.3. Eigenerklärungen<br />
Die Auftraggeber s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> <strong>der</strong> Entscheidung über die Qualität <strong>der</strong> Nachweise,<br />
die sie verlangen, frei. Sie können daher offizielle Besche<strong>in</strong>igungen von<br />
Dritten verlangen (Fremdnachweise) o<strong>der</strong> lediglich <strong>in</strong>offizielle<br />
Besche<strong>in</strong>igungen, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e auch lediglich von den Bietern<br />
abzugebende Erklärungen (so genannte Eigenerklärungen). 13<br />
Auch Eigenerklärungen müssen die Qualität e<strong>in</strong>es Nachweises haben. 14<br />
Eigenerklärungen haben die Qualität e<strong>in</strong>es Nachweises, wenn sie<br />
• aus sich heraus verständlich<br />
• vollständig und<br />
• richtig s<strong>in</strong>d.<br />
Es ist jedoch nicht erfor<strong>der</strong>lich, Eigenerklärungen zu unterzeichnen, soweit<br />
dies nicht ausdrücklich vom Auftraggeber verlangt wird. 15<br />
12 Weitere Details s<strong>in</strong>d abrufbar unter www.pq-vere<strong>in</strong>.de<br />
13 VK Hessen v. 21.4.2008 - 69 d VK - 15/2008<br />
14 OLG Düsseldorf, Beschluss v. 22.06.2005 – Az.: VII Verg 22/05<br />
15 OLG Düsseldorf, Beschluss v. 02.05.2007 – Az.: VII - Verg 1/07<br />
Seite 10 Lektion 2: Angebotserstellung, -abgabe und typische Problemfälle/ / Stand: 11.03.2013 Stand: 25.03.2013