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VOB in der Praxis - Probelektion - FORUM Fachseminare

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ZERTIFIKATS-FACHLEHRGANG<br />

<strong>VOB</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Praxis</strong><br />

Teil I: Die Vergabe von Bauleistungen nach <strong>VOB</strong>/A<br />

LEKTION 2<br />

Angebotserstellung, -abgabe und<br />

typische Problemfälle


<strong>VOB</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Praxis</strong><br />

Info zum Fachlehrgang<br />

Info zum Fachlehrgang<br />

Zertifikats-Fachlehrgang<br />

<strong>VOB</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Praxis</strong><br />

Teil I: Die Vergabe von Bauleistungen nach <strong>VOB</strong>/A<br />

Lektion 2<br />

Angebotserstellung, -abgabe und typische Problemfälle – AUSZUG<br />

Seite 2 Lektion 2: Angebotserstellung, -abgabe und typische Problemfälle/ / Stand: Stand: 11.03.2013 25.03.2013


<strong>VOB</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Praxis</strong><br />

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Dann kontaktieren Sie e<strong>in</strong>fach unsere Lehrgangsbetreuung:<br />

N<strong>in</strong>a Knödler<br />

Tel. 08233/381-421<br />

E-Mail: n<strong>in</strong>a.knoedler@forum-verlag.com<br />

Impressum<br />

Autor<strong>in</strong><br />

Ulrike Kohls<br />

Kanzlei Kohls und Schmitz<br />

Ostendorpstr. 15<br />

28203 Bremen<br />

Telefon (0421) 79 28 28 02<br />

Fax (0421) 79 28 28 04<br />

<strong>in</strong>fo@kanzlei-ks.de<br />

www.kanzlei-ks.de<br />

Objektleitung<br />

N<strong>in</strong>a Knödler<br />

Satz<br />

<strong>FORUM</strong> VERLAG HERKERT GMBH<br />

Wie<strong>der</strong>gabe – auch auszugsweise – nur mit schriftlicher E<strong>in</strong>willigung des<br />

Verlags. Alle Angaben wurden mit äußerster Sorgfalt ermittelt und<br />

überprüft. Sie basieren jedoch auf <strong>der</strong> Richtigkeit uns erteilter Auskünfte<br />

und unterliegen Verän<strong>der</strong>ungen. E<strong>in</strong>e Gewähr kann deshalb nicht<br />

übernommen werden, auch nicht für telefonisch erteilte Auskünfte.<br />

Lektion Ihre Social 2: Angebotserstellung, Media Market<strong>in</strong>g- und -abgabe Vertriebsstrategie und typische Problemfälle/ / Stand: 11.03.2013 Stand: 25.03.2013 Seite Seite 3 3


<strong>VOB</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Praxis</strong><br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Inhaltsverzeichnis ........................................................................................... 4<br />

1. Eignungsnachweise ..................................................................................... 5<br />

1.1. Anfor<strong>der</strong>ungen an Bewerber und Bieter: Fachkunde, Leistungsfähigkeit,<br />

Zuverlässigkeit ........................................................................................................ 6<br />

1.1.1. Fachkunde .......................................................................................... 6<br />

1.1.2. Leistungsfähigkeit ............................................................................... 6<br />

1.1.3. Zuverlässigkeit .................................................................................... 7<br />

1.2. Eignungsanfor<strong>der</strong>ungen bei Bietergeme<strong>in</strong>schaften ........................................ 7<br />

1.3. Zulässige Eigenerklärungen und Nachweise, Präqualifikationsverfahren...... 9<br />

1.3.1. Nachweiskatalog ................................................................................ 9<br />

1.3.2. Präqualifikation ................................................................................ 10<br />

1.3.3. Eigenerklärungen ............................................................................. 10<br />

1.3.4. Referenzen ....................................................................................... 11<br />

2. Verständnisfragen .................................................................................... 12<br />

Seite 4 Lektion 2: Angebotserstellung, -abgabe und typische Problemfälle/ / Stand: Stand: 11.03.2013 25.03.2013


<strong>VOB</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Praxis</strong><br />

Eignungsnachweise<br />

1. Eignungsnachweise<br />

Gemäß § 6 Absatz 3 Nr. 1 <strong>VOB</strong>/A ist zum Nachweis <strong>der</strong> Eignung die<br />

Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (so genannte<br />

Eignungskriterien) <strong>der</strong> Bewerber und Bieter zu prüfen. Dies ist Ausfluss des<br />

<strong>in</strong> § 2 Abs. 1 Nr. 1 <strong>VOB</strong>/A festgelegten vergaberechtlichen Grundsatzes,<br />

wonach Bauleistungen an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige<br />

Unternehmen zu angemessenen Preisen <strong>in</strong> transparenten<br />

Vergabeverfahren beauftragt werden.<br />

Eignungskriterien<br />

Mit dem Vergaberechtsmo<strong>der</strong>nisierungsgesetz 2009 ist <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>in</strong> § 97 Abs. 4<br />

des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) enthaltenen<br />

Aufzählung <strong>der</strong> Eignungskriterien die Gesetzestreue e<strong>in</strong>gefügt worden (vgl.<br />

daher für den Oberschwellenbereich auch den Wortlaut des § 6 EG Absatz 3<br />

Nr. 1 <strong>VOB</strong>/A). Nach <strong>der</strong> Rechtsprechung handelt es sich jedoch nicht um e<strong>in</strong><br />

eigenständiges Eignungskriterium. Die Gesetzestreue ist vielmehr<br />

Bestandteil des Eignungskriteriums <strong>der</strong> Zuverlässigkeit, dessen Bedeutung<br />

durch die Benennung <strong>in</strong> § 97 Abs. 4 GWB lediglich beson<strong>der</strong>s<br />

hervorgehoben wird. 1<br />

Eignungsprüfung<br />

Bei Öffentlichen Ausschreibungen erfolgt die Eignungsprüfung <strong>der</strong> Bieter im<br />

Rahmen <strong>der</strong> Angebotsprüfung (vgl. § 16 Abs. 2 Nr. 1 <strong>VOB</strong>/A) während sie<br />

bei Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben als erste<br />

Stufe im Rahmen des Öffentlichen Teilnahmewettbewerbs bzw. im Vorfeld<br />

<strong>der</strong> Auffor<strong>der</strong>ung zur Angebotsabgabe (vgl. § 6 Abs. 2 Nr. 2 <strong>VOB</strong>/A) erfolgt.<br />

In Fällen, <strong>in</strong> denen e<strong>in</strong> Öffentlicher Teilnahmewettbewerb nicht<br />

durchgeführt wird, haben die Bewerber ke<strong>in</strong>e Möglichkeit zur<br />

E<strong>in</strong>flussnahme, da die Eignungsprüfung des Auftraggebers im Vorfeld <strong>der</strong><br />

Auffor<strong>der</strong>ung zur Angebotsabgabe ohne Kenntnis <strong>der</strong> Bewerber erfolgt.<br />

Stufen <strong>der</strong> Eignungsprüfung:<br />

• Formale Eignungsprüfung<br />

• Materielle Eignungsprüfung<br />

Die Eignungsprüfung erfolgt <strong>in</strong> zwei Stufen:<br />

Die formale Prüfungsstufe dient <strong>der</strong> Feststellung, ob <strong>der</strong> Bewerber bzw.<br />

Bieter alle gefor<strong>der</strong>ten Erklärungen und Unterlagen vorgelegt hat.<br />

1 Weyand, ibr-onl<strong>in</strong>e-Kommentar Vergaberecht, Stand 26.11.2012, § 97, Rz. 676.<br />

Lektion Ihre Social 2: Angebotserstellung, Media Market<strong>in</strong>g- und -abgabe Vertriebsstrategie und typische Problemfälle/ / Stand: 11.03.2013 Stand: 25.03.2013 Seite Seite 5 5


<strong>VOB</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Praxis</strong><br />

Eignungsnachweise<br />

Erst <strong>in</strong> <strong>der</strong> zweiten Stufe erfolgt im Rahmen e<strong>in</strong>er anzustellenden fachlichtatsächlichen<br />

Prognose die Beurteilung <strong>der</strong> Eignung. Innerhalb <strong>der</strong> zweiten<br />

Stufe steht den öffentlichen Auftraggebern e<strong>in</strong> nur e<strong>in</strong>geschränkt<br />

überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu. 2<br />

1.1. Anfor<strong>der</strong>ungen an Bewerber und Bieter: Fachkunde,<br />

Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit<br />

Die öffentlichen Auftraggeber s<strong>in</strong>d zur Feststellung <strong>der</strong> Eignung <strong>der</strong> Bieter<br />

verpflichtet. Ziel <strong>der</strong> Eignungsprüfung ist es jedoch nicht, unter den Bietern<br />

e<strong>in</strong> „Mehr“ an Eignung festzustellen. Wird die Eignung bejaht, verbleiben<br />

bei Öffentlicher Ausschreibung alle Bieter, für die dies zutrifft, im<br />

Wettbewerb. Bei Beschränkter Ausschreibung sollen mehrere geeignete<br />

Bewerber, im Allgeme<strong>in</strong>en m<strong>in</strong>destens drei, zur Angebotsabgabe<br />

aufgefor<strong>der</strong>t werden. Den öffentlichen Auftraggebern steht bei <strong>der</strong><br />

Auswahl <strong>der</strong> aufzufor<strong>der</strong>nden Bewerber e<strong>in</strong> weiter Beurteilungsspielraum<br />

zu.<br />

1.1.1. Fachkunde<br />

Die Fachkunde e<strong>in</strong>es Bewerbers bzw. Bieters ist zu bejahen, wenn er über<br />

diejenigen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen 3 verfügt, die zur<br />

ordnungsgemäßen Erbr<strong>in</strong>gung <strong>der</strong> zu vergebenden Bauleistung erfor<strong>der</strong>lich<br />

s<strong>in</strong>d. Das bedeutet, dass <strong>der</strong> an die Fachkunde anzulegende Maßstab<br />

immer vom jeweiligen E<strong>in</strong>zelfall und <strong>der</strong> Komplexität des jeweiligen<br />

Bauvorhabens abhängt.<br />

1.1.2. Leistungsfähigkeit<br />

Mit dem Eignungskriterium <strong>der</strong> Leistungsfähigkeit <strong>der</strong> anbietenden<br />

Unternehmen wird geprüft, ob diese <strong>in</strong> technischer, kaufmännischer,<br />

personeller und f<strong>in</strong>anzieller H<strong>in</strong>sicht <strong>in</strong> <strong>der</strong> Lage se<strong>in</strong> werden, den Auftrag<br />

ordnungsgemäß auszuführen. Dabei s<strong>in</strong>d sowohl sämtliche mit dem<br />

Bauauftrag e<strong>in</strong>hergehende als auch für das Unternehmen darüber h<strong>in</strong>aus<br />

bestehende Verb<strong>in</strong>dlichkeiten (wie z. B. gegenüber dem Personal o<strong>der</strong><br />

Verb<strong>in</strong>dlichkeiten aus Steuern o<strong>der</strong> Sozialabgaben) zu berücksichtigen.<br />

2 OLG Düsseldorf, Beschluss v. 02.12.2009 – Az.: VII-Verg 39/09.<br />

3 VK Nie<strong>der</strong>sachsen, Beschluss v. 17.06.2011 – Az.: VgK-17/11; OLG Brandenburg,<br />

Beschluss v. 15.03.2011 – Az.: Verg W 5/11.<br />

Seite 6 Lektion 2: Angebotserstellung, -abgabe und typische Problemfälle/ / Stand: Stand: 11.03.2013 25.03.2013


<strong>VOB</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Praxis</strong><br />

Eignungsnachweise<br />

Maßgeblicher Zeitpunkt<br />

Die Leistungsfähigkeit <strong>der</strong> Bewerber bzw. Bieter muss nicht bereits zum<br />

Zeitpunkt <strong>der</strong> Eignungsprüfung gegeben se<strong>in</strong>! Maßgeblich ist vielmehr <strong>der</strong><br />

Zeitpunkt <strong>der</strong> Auftragsdurchführung: Die Leistungsfähigkeit ist zu bejahen,<br />

wenn davon auszugehen ist, dass <strong>der</strong> Bieter dann leistungsfähig se<strong>in</strong> wird. 4<br />

H<strong>in</strong>tergrund ist, dass die Bieter an<strong>der</strong>enfalls zum Vorhalten von Gütern und<br />

Tätigen von Investitionen verpflichtet wären, die sich im Fall <strong>der</strong><br />

vergeblichen Teilnahme im Vergabeverfahren als unwirtschaftlich<br />

darstellen könnten.<br />

1.1.3. Zuverlässigkeit<br />

Bei <strong>der</strong> Frage, ob e<strong>in</strong> Bieter zuverlässig ist, ist zu prüfen, ob er se<strong>in</strong>en<br />

gesetzlichen Verpflichtungen als Unternehmer, auch zur Zahlung von<br />

Abgaben und Steuern, nachkommt und ob er den zu vergebenden<br />

Bauauftrag ordnungsgemäß und sorgfältig unter E<strong>in</strong>haltung aller<br />

rechtlichen und technischen Bestimmungen e<strong>in</strong>schließlich <strong>der</strong><br />

Gewährleistung erfüllen wird. 5<br />

Allerd<strong>in</strong>gs führt nicht je<strong>der</strong> Rechtsverstoß zu e<strong>in</strong>er Unzuverlässigkeit des<br />

Bieters. Dem Rechtsverstoß muss vielmehr e<strong>in</strong>iges Gewicht zukommen, wie<br />

dies beispielsweise bei nachstehend aufgeführten Sachverhalten unter<br />

Berücksichtigung <strong>der</strong> Umstände des E<strong>in</strong>zelfalls möglich se<strong>in</strong> kann:<br />

• E<strong>in</strong>satz unlauterer Methoden, um den Auftrag zu erhalten,<br />

• Nachhaltige Verstöße gegen die Pflicht zur Zahlung von Steuern<br />

und/o<strong>der</strong> Sozialabgaben,<br />

• Mangelnde Sorgfalt bei <strong>der</strong> Ausführung früherer Aufträge,<br />

• Wahrheitswidrige Angaben des Bieters gegenüber dem<br />

Auftraggeber o<strong>der</strong> Manipulationsversuche im Rahmen e<strong>in</strong>es<br />

Aufklärungsgesprächs.<br />

1.2. Eignungsanfor<strong>der</strong>ungen bei Bietergeme<strong>in</strong>schaften<br />

Nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 <strong>VOB</strong>/A s<strong>in</strong>d Bietergeme<strong>in</strong>schaften E<strong>in</strong>zelbietern<br />

grundsätzlich gleichzusetzen. Bei Bietergeme<strong>in</strong>schaften handelt es sich um<br />

e<strong>in</strong>en Zusammenschluss von mehreren Unternehmen zur Abgabe e<strong>in</strong>es<br />

geme<strong>in</strong>samen Angebotes mit dem Ziel, den ausgeschriebenen Auftrag<br />

geme<strong>in</strong>sam zu erhalten und auszuführen. 6<br />

4 OLG Düsseldorf, Beschluss v. 20.10.2008 – Az.: Verg 41/08; OLG Schleswig,<br />

Beschluss v. 08.05.2007 – Az.: 1 Verg 2/07.<br />

5 OLG Rostock, Beschluss v. 06.03.2009 – Az.: 17 Verg 1/09.<br />

6 VK Arnsberg, Beschluss v. 02.02.2006 – Az.: VK 30/05; 3. VK Bund, Beschluss v.<br />

04.10.2004 – Az.: VK 3 - 152/04.<br />

Lektion Ihre Social 2: Angebotserstellung, Media Market<strong>in</strong>g- und -abgabe Vertriebsstrategie und typische Problemfälle/ / Stand: 11.03.2013 Stand: 25.03.2013 Seite Seite 7 7


<strong>VOB</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Praxis</strong><br />

Eignungsnachweise<br />

Eignungsnachweise je Mitglied <strong>der</strong> Bietergeme<strong>in</strong>schaft?<br />

Bei <strong>der</strong> Eignungsprüfung von Bietergeme<strong>in</strong>schaften steht die Frage im<br />

Raum, ob die gefor<strong>der</strong>ten Eignungsnachweise für jedes Mitglied <strong>der</strong><br />

Bietergeme<strong>in</strong>schaft e<strong>in</strong>zeln o<strong>der</strong> für die Bietergeme<strong>in</strong>schaft <strong>in</strong>sgesamt<br />

vorzulegen s<strong>in</strong>d. Die Rechtsprechung ist diesbezüglich une<strong>in</strong>heitlich.<br />

Während die e<strong>in</strong>e Me<strong>in</strong>ung dah<strong>in</strong> geht, die Vorlage aller Eignungsnachweise<br />

stets für jedes Mitglied <strong>der</strong> Bietergeme<strong>in</strong>schaft geson<strong>der</strong>t zu for<strong>der</strong>n, 7<br />

besagt die an<strong>der</strong>e wohl überwiegend <strong>in</strong> <strong>der</strong> Rechtsprechung vertretene<br />

Auffassung, dass dies lediglich für das Kriterium <strong>der</strong> Zuverlässigkeit<br />

erfor<strong>der</strong>lich sei. H<strong>in</strong>sichtlich Fachkunde und Leistungsfähigkeit soll danach<br />

die Vorlage von Nachweisen für die Bietergeme<strong>in</strong>schaft <strong>in</strong>sgesamt möglich<br />

se<strong>in</strong>. 8<br />

Die zuletzt genannte Ansicht entspricht dem Wesen <strong>der</strong><br />

Bietergeme<strong>in</strong>schaft, die ja gerade zum Ziel hat, unzureichende Kapazitäten<br />

im Bereich <strong>der</strong> Fachkunde und Leistungsfähigkeit durch e<strong>in</strong>en<br />

Zusammenschluss auszugleichen und so gerade kle<strong>in</strong>en und<br />

mittelständischen Unternehmen die Chance bietet, sich für die Ausführung<br />

auch komplexer Bauvorhaben an Ausschreibungen zu beteiligen.<br />

H<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> Eignungskriterien <strong>der</strong> Fachkunde, Leistungsfähigkeit und<br />

Zuverlässigkeit ist daher wie folgt zu unterscheiden:<br />

Da für die Feststellung <strong>der</strong> Fachkunde nicht zw<strong>in</strong>gend auf den Inhaber o<strong>der</strong><br />

Leiter, son<strong>der</strong>n vielmehr auf die technische und kaufmännische Leitung des<br />

9<br />

anbietenden Unternehmens abzustellen ist, ist auch bei<br />

Bietergeme<strong>in</strong>schaften die Prüfung <strong>der</strong> Fachkunde nicht bezogen auf <strong>der</strong>en<br />

e<strong>in</strong>zelne Mitglie<strong>der</strong> durchzuführen. Es ist vielmehr zu beurteilen, ob die im<br />

Angebot <strong>der</strong> Bietergeme<strong>in</strong>schaft benannten und im Rahmen <strong>der</strong><br />

Arbeitsorganisation e<strong>in</strong>geteilten Personen über die erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen verfügen.<br />

Das Vorstehende gilt entsprechend auch für das Eignungskriterium <strong>der</strong><br />

Leistungsfähigkeit, so dass Unternehmen sich auch durch die Bildung von<br />

Bietergeme<strong>in</strong>schaften leistungsfähig machen können.<br />

Abweichend von den Kriterien <strong>der</strong> Fachkunde und Leistungsfähigkeit ist das<br />

Eignungskriterium <strong>der</strong> Zuverlässigkeit jedoch für jedes Mitglied e<strong>in</strong>er<br />

Bietergeme<strong>in</strong>schaft getrennt zu prüfen. Dies kann bei Vorliegen <strong>der</strong><br />

7 1. VK Saarland, Beschluss v. 28.10.2010 – Az.: 1 VK 12/2010; VK Südbayern,<br />

Beschluss v. 13.09.2002 – Az.: 37-08/02<br />

8 OLG Düsseldorf, Beschluss v. 31.07.2007 – Az.: VII - Verg 25/07; Beschluss v.<br />

06.06.2007 – Az.: VII - Verg 8/07; Beschluss v. 15.12.2004 – Az.: VII - Verg 48/04;<br />

OLG Naumburg, Beschluss v. 30.04.2007 - Az.: 1 Verg 1/07.<br />

9 Weyand, ibr-onl<strong>in</strong>e-Kommentar Vergaberecht, Stand 26.11.2012, § 97, Rz. 626.<br />

Seite 8 Lektion 2: Angebotserstellung, -abgabe und typische Problemfälle/ / Stand: Stand: 11.03.2013 25.03.2013


<strong>VOB</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Praxis</strong><br />

Eignungsnachweise<br />

Unzuverlässigkeit e<strong>in</strong>es Mitglieds e<strong>in</strong>er Bietergeme<strong>in</strong>schaft somit zur<br />

Unzuverlässigkeit <strong>der</strong> Bietergeme<strong>in</strong>schaft <strong>in</strong>sgesamt führen.<br />

Rechtsform von Bietergeme<strong>in</strong>schaften<br />

H<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> Rechtsform von Bietergeme<strong>in</strong>schaften ist seit dem<br />

Vergaberechtsmo<strong>der</strong>nisierungsgesetz 2009 für Vergaben oberhalb <strong>der</strong> EU-<br />

Schwellenwerte klargestellt, dass Auftraggeber die Annahme e<strong>in</strong>er<br />

bestimmten Rechtsform nur dann verlangen dürfen, wenn dies für die<br />

ordnungsgemäße Auftragsdurchführung notwendig ist (vgl. § 6 EG Abs. 6<br />

<strong>VOB</strong>/A). Unterhalb <strong>der</strong> Schwellenwerte ist jedoch ke<strong>in</strong> Grund für e<strong>in</strong>e<br />

an<strong>der</strong>e Handhabung ersichtlich, denn e<strong>in</strong>e Abweichung würde <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Konsequenz e<strong>in</strong>e Schlechterstellung von Bietergeme<strong>in</strong>schaften bei<br />

Unterschwellenvergaben darstellen. 10<br />

Gesamtschuldnerische Haftung<br />

H<strong>in</strong>gegen ist es zulässig, wenn Auftraggeber e<strong>in</strong>e gesamtschuldnerische<br />

Haftung <strong>der</strong> Bietergeme<strong>in</strong>schaften for<strong>der</strong>n, da diese im Schadensfall<br />

vorteilhaft se<strong>in</strong> kann, und die Auftraggeber die Wahl haben, welche<br />

Vorgaben sie h<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> Haftung von Bietermehrheiten machen. 11<br />

1.3. Zulässige Eigenerklärungen und Nachweise,<br />

Präqualifikationsverfahren<br />

Der Auftraggeber hat die Eignungsprüfung anhand <strong>der</strong> von ihm zur Vorlage<br />

durch die Bieter abgefor<strong>der</strong>ten Unterlagen und Erklärungen vorzunehmen.<br />

Diese müssen nach Art und Umfang mit dem Auftragsgegenstand<br />

zusammenhängen und ihm angemessen se<strong>in</strong>.<br />

1.3.1. Nachweiskatalog<br />

Welche Nachweise <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel gefor<strong>der</strong>t werden können, ist § 6 Abs. 3 Nr.<br />

2 <strong>VOB</strong>/A zu entnehmen. Der dort aufgeführte Nachweiskatalog ist jedoch<br />

nicht abschließend. Vielmehr bestimmt § 6 Abs. 3 Nr. 3 <strong>VOB</strong>/A, das weitere<br />

konkret auf den Auftrag bezogene zusätzliche Angaben, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e zur<br />

Feststellung <strong>der</strong> Fachkunde, verlangt werden können.<br />

10 Weyand, ibr-onl<strong>in</strong>e-Kommentar Vergaberecht, Stand 26.11.2012, § 6 <strong>VOB</strong>/A Rdn.<br />

23.<br />

11 OLG Düsseldorf Beschluss v. 29.03.2006 – Az.: VII - Verg 77/05; VK Nie<strong>der</strong>sachsen<br />

v. 17.3.2011 - VgK-65/2010<br />

Lektion Ihre Social 2: Angebotserstellung, Media Market<strong>in</strong>g- und -abgabe Vertriebsstrategie und typische Problemfälle/ / Stand: 11.03.2013 Stand: 25.03.2013 Seite Seite 9 9


<strong>VOB</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Praxis</strong><br />

Eignungsnachweise<br />

1.3.2. Präqualifikation<br />

Mit dem Vergaberechtsmo<strong>der</strong>nisierungsgesetz 2009 ist <strong>in</strong> § 97 Abs. 4 a<br />

GWB die Möglichkeit <strong>der</strong> E<strong>in</strong>richtung von Präqualifizierungsstellen neu<br />

aufgenommen worden. Ziel <strong>der</strong> Präqualifikation ist die Erleichterung und<br />

Beschleunigung des Eignungsnachweises durch Vorabprüfung bestimmter<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen.<br />

Im Rahmen von Vergaben nach <strong>der</strong> <strong>VOB</strong>/A kann <strong>der</strong> Eignungsnachweis mit<br />

<strong>der</strong> von den Auftraggebern direkt abrufbaren E<strong>in</strong>tragung <strong>in</strong> die allgeme<strong>in</strong><br />

zugängliche Liste des Vere<strong>in</strong>s für die Präqualifikation von Bauunternehmen<br />

e.V., dem so genannten Präqualifikationsverzeichnis, erfolgen. 12 Die<br />

Präqualifikation umfasst die <strong>in</strong> § 6 Abs. 3 Nr. 2 lit a) bis i) <strong>VOB</strong>/A<br />

aufgeführten Angaben.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus können die Auftraggeber weitere auf den konkreten<br />

Bauauftrag bezogene Nachweise verlangen.<br />

Neben <strong>der</strong> Präqualifikation bleibt die Möglichkeit <strong>der</strong> Nachweisführung<br />

über E<strong>in</strong>zelnachweise für die Bieter bestehen. Die Auftraggeber können die<br />

Abgabe von Eigenerklärungen akzeptieren; diese s<strong>in</strong>d allerd<strong>in</strong>gs <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>Praxis</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel von Bietern, die <strong>in</strong> die engere Wahl kommen, durch<br />

Besche<strong>in</strong>igungen zu bestätigen.<br />

1.3.3. Eigenerklärungen<br />

Die Auftraggeber s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> <strong>der</strong> Entscheidung über die Qualität <strong>der</strong> Nachweise,<br />

die sie verlangen, frei. Sie können daher offizielle Besche<strong>in</strong>igungen von<br />

Dritten verlangen (Fremdnachweise) o<strong>der</strong> lediglich <strong>in</strong>offizielle<br />

Besche<strong>in</strong>igungen, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e auch lediglich von den Bietern<br />

abzugebende Erklärungen (so genannte Eigenerklärungen). 13<br />

Auch Eigenerklärungen müssen die Qualität e<strong>in</strong>es Nachweises haben. 14<br />

Eigenerklärungen haben die Qualität e<strong>in</strong>es Nachweises, wenn sie<br />

• aus sich heraus verständlich<br />

• vollständig und<br />

• richtig s<strong>in</strong>d.<br />

Es ist jedoch nicht erfor<strong>der</strong>lich, Eigenerklärungen zu unterzeichnen, soweit<br />

dies nicht ausdrücklich vom Auftraggeber verlangt wird. 15<br />

12 Weitere Details s<strong>in</strong>d abrufbar unter www.pq-vere<strong>in</strong>.de<br />

13 VK Hessen v. 21.4.2008 - 69 d VK - 15/2008<br />

14 OLG Düsseldorf, Beschluss v. 22.06.2005 – Az.: VII Verg 22/05<br />

15 OLG Düsseldorf, Beschluss v. 02.05.2007 – Az.: VII - Verg 1/07<br />

Seite 10 Lektion 2: Angebotserstellung, -abgabe und typische Problemfälle/ / Stand: 11.03.2013 Stand: 25.03.2013


<strong>VOB</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Praxis</strong><br />

Eignungsnachweise<br />

Auch wenn es für Auftraggeber e<strong>in</strong> gewisses Risiko darstellt, ausschließlich<br />

auf Eigenerklärungen <strong>der</strong> Bieter abzustellen, ist es zulässig, den <strong>in</strong><br />

Eigenerklärungen enthaltenen Angaben zu vertrauen und diese nicht unter<br />

Ausschöpfung aller möglichen Erkenntnisquellen zu verifizieren. Ergeben<br />

sich ke<strong>in</strong>e konkreten, objektiv begründbaren Zweifel, s<strong>in</strong>d die Auftraggeber<br />

nicht zur Überprüfung <strong>der</strong> Eigenerklärungen verpflichtet. 16<br />

1.3.4. Referenzen<br />

H<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> Prüfung <strong>der</strong> Fachkunde hat es sich <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Praxis</strong><br />

durchgesetzt, zur Feststellung konkreter praktischer Erfahrungen <strong>der</strong> Bieter<br />

die Vorlage von Referenzen zu for<strong>der</strong>n. Mit <strong>der</strong> For<strong>der</strong>ung von Referenzen<br />

s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Praxis</strong> häufig folgende Problem- bzw. Fragestellungen<br />

verbunden.<br />

Beschränkung <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> Referenzen zulässig?<br />

In <strong>der</strong> neueren Rechtsprechung wird die Begrenzung <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> im<br />

Rahmen <strong>der</strong> Eignungsprüfung durch den Auftraggeber berücksichtigten<br />

Referenzen als unzulässig und Verstoß gegen den Wettbewerbsgrundsatz<br />

bewertet. 17<br />

16 OLG Düsseldorf, Beschluss v. 02.12.2009 – Az.: VII-Verg 39/09<br />

17 OLG Düsseldorf, Beschluss v. 12.09.2012 – Az.: VII-Verg 108/11<br />

Lektion Ihre Social 2: Angebotserstellung, Media Market<strong>in</strong>g- und -abgabe Vertriebsstrategie und typische Problemfälle/ / Stand: 11.03.2013 Stand: 25.03.2013 Seite Seite 11 11


<strong>VOB</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Praxis</strong><br />

Verständnisfragen<br />

2. Verständnisfragen<br />

Hier haben Sie die Möglichkeit Ihr Verständnis zu überprüfen und die<br />

Inhalte für sich zusammenzufassen.<br />

1. Welche Eignungskriterien gibt es und wie erfolgt die Eignungsprüfung?<br />

__________________________________________________________<br />

__________________________________________________________<br />

__________________________________________________________<br />

__________________________________________________________<br />

2. Welcher Zeitpunkt ist zur Beurteilung des Vorliegens <strong>der</strong><br />

Leistungsfähigkeit von Bietern maßgeblich? Warum?<br />

__________________________________________________________<br />

__________________________________________________________<br />

__________________________________________________________<br />

__________________________________________________________<br />

3. Wie erfolgt die Eignungsprüfung bei Bietergeme<strong>in</strong>schaften?<br />

__________________________________________________________<br />

__________________________________________________________<br />

__________________________________________________________<br />

__________________________________________________________<br />

4. Was ist unter Eigenerklärungen zu verstehen? Müssen sie beson<strong>der</strong>e<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen erfüllen?<br />

__________________________________________________________<br />

__________________________________________________________<br />

__________________________________________________________<br />

__________________________________________________________<br />

Seite 12 Lektion 2: Angebotserstellung, -abgabe und typische Problemfälle/ / Stand: 11.03.2013 Stand: 25.03.2013


<strong>VOB</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Praxis</strong><br />

E<strong>in</strong>blick <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en Selbstkontrolltest <strong>in</strong> <strong>der</strong> Onl<strong>in</strong>e-Lernplattform<br />

E<strong>in</strong>blick <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en Selbstkontrolltest <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Onl<strong>in</strong>e-Lernplattform<br />

H<strong>in</strong>weis: Die Selbstkontrolltests des Lehrgangs bestehen zu je<strong>der</strong> Lektion aus<br />

ca. 10 Fragen<br />

Lektion Ihre Social 2: Angebotserstellung, Media Market<strong>in</strong>g- und -abgabe Vertriebsstrategie und typische Problemfälle/ / Stand: 11.03.2013 Stand: 25.03.2013 Seite Seite 13 13

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