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Messtechnische Kontrollen für Therapiedosimeter für - PTW

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<strong>Messtechnische</strong> <strong>Kontrollen</strong> <strong>für</strong> - 8 - Nummer 1-00003-01-0100<br />

<strong>Therapiedosimeter</strong> Revision 007/07.2009<br />

3.7.2 Nicht-Referenzbedingungen<br />

Es liegt in der Verantwortung des Betreibers, dass die Vergleichsmessung grundsätzlich<br />

gemäß den Anforderungen der DIN 6800-2:2008-03 durchgeführt werden kann. Sollte dies<br />

aus welchen Gründen auch immer nicht möglich sein (Einschränkungen des<br />

Beschleunigers wie z.B. Einstrahlwinkel, Feldgröße, etc.), so ist dies im Vorfeld der<br />

Vergleichsmessung der Messstelle mitzuteilen, damit ggf. eine Lösung vorbereitet werden<br />

kann. Versäumt dies der Betreiber, so kann der Mitarbeiter der Messstelle ggf. Teile oder<br />

die gesamte Vergleichsmessung nicht durchführen. Die dadurch entstehenden Kosten<br />

gehen in diesem Fall zu Lasten des Betreibers/Auftraggebers.<br />

4 Meldungen<br />

4.1 Mitteilung der Ergebnisse<br />

Die Ergebnisse und ihre Bewertung werden dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.<br />

Bei Einordnung aller Ergebnisse in Kategorie A ist die MTK abgeschlossen.<br />

Die Ergebnisse werden außerdem gemäß LMKM 6.2.3.2 anonym (nur bei der<br />

Vergleichsmessung mittels TLD ist Anonymität möglich) der PTB mitgeteilt und spätestens<br />

am Ende des Kalenderjahres gemäß LMKM 6.2.3.4 an die <strong>für</strong> die Messstelle zuständigen<br />

Behörde weitergegeben.<br />

4.2 Vorgehen im Fehlerfall<br />

Bei Einordnung einzelner oder mehrerer Ergebnisse in Kategorie B ist die Ursache zu<br />

bestimmen und deren Behebung nachvollziehbar zu dokumentieren. Gelingt dies nicht, so<br />

muss ggf. die Vergleichsmessung baldmöglichst wiederholt werden.<br />

Bei Einordnung einzelner oder mehrerer Ergebnisse in Kategorie C ist die Ursache zu<br />

bestimmen und deren Behebung nachvollziehbar zu dokumentieren. Kann dies nicht<br />

geschehen, so muss ggf. die Messung wiederholt werden. Die betroffenen<br />

<strong>Therapiedosimeter</strong> dürfen nach §2 Absatz 6 MPBetreibV nicht mehr verwendet werden bis<br />

der Fehler nachweislich beseitigt ist.<br />

Kann bei einer Bewertung nach Kategorie C auch nach Erforschung der Ursachen,<br />

Kalibrierung der Dosimeter und Wiederholung des Vergleichs keine Verbesserung erzielt<br />

werden, so muss <strong>PTW</strong> die <strong>für</strong> den Betreiber zuständige Behörde informieren.<br />

5 Anlagen<br />

Anlage 1 LMKM Kapitel 6.2.3.2.2 – 6.2.3.4<br />

Anlage 2 FB0604 "Anforderung einer MTK mittels TLD-Vergleichsmessung"<br />

Anlage 3 FB0605 "Bestrahlungsprotokoll MTK mittels TLD"<br />

Anlage 4 FB0606 "Anforderung einer MTK mit Referenzdosimeter"<br />

Anlage 5 FB0607 "Einreichung Messpunkte <strong>für</strong> MTK mit Referenzdosimeter"<br />

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