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Berufsfachschule Sozialpädagogik - Elly-Heuss-Knapp-Schule

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Regionales Berufsbildungszentrumder Stadt Neumünster (AöR)EUROPASCHULECarlstraße 53, 24534 NeumünsterTel.: 04321/25121 – 0, Fax: 04321/25121 – 49eMail: info@ehks.neumuenster.de, www.ehks.neumuenster.deInformationenüber die <strong>Berufsfachschule</strong> Sozialpädagogik„Sozialpädagogische Assistentin“ /„Sozialpädagogischer Assistent“Zuständig bei weiteren Fragen: Außenstelle Bachstraße, Telefon 04321 91593-01. Aufgabe und BildungszielDie <strong>Berufsfachschule</strong> für Sozialpädagogik bildet sozialpädagogischeAssistenten/innen aus, die als zusätzliche Kraft neben einer sozialpädagogischenFachkraft (Erzieher/in oder Sozialpädagoge/in) in Einrichtungen wie Krippe,Kindergarten, Hort oder Kinderkurheim mit Kindern arbeiten. Die Ausbildung versetztSozialpädagogische Assistenten/innen in die Lage, gemeinsam mit anderen denBildungs- Erziehungs- und Betreuungsauftrag von sozialpädagogischenEinrichtungen zu erfüllen. In diesen Arbeitsfeldern werden besondere Ansprüche andie Kommunikationsfähigkeit und Kreativität gestellt, um Kindern einen Zugang zurUmwelt und zu sich selbst zu ermöglichen. Die Ausbildung dauert zwei Jahre undendet mit einer staatlichen Prüfung.2. Voraussetzungen für die Aufnahmea) Schulische Voraussetzungen:Die schulische Voraussetzung für die Aufnahme ist der Realschulabschluss.b) Persönliche Voraussetzungen:Persönliche Voraussetzungen sind Zuverlässigkeit, alters angemesseneSelbstständigkeit, gute Umgangsformen und die Bereitschaft, sich auf kindlichesSpiel und kindliche Bildungsprozesse einzulassen sowie sich mit demZusammenspiel zwischen kultureller und religiöser Prägung und dem pädagogischenAuftrag in sozialpädagogischen Einrichtungen auseinander zu setzen.BFSPA (November 2014)


3. Dauer und Ziel der AusbildungDer Bildungsgang dauert zwei Jahre und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab.Nach bestandener Abschlussprüfung erfolgt die Zuerkennung derBerufsbezeichnung „Staatlich geprüfte sozialpädagogische Assistentin“ oder„Staatlich geprüfter sozialpädagogischer Assistent“.4. UnterrichtDie Stundentafel ist in Lernbereiche unterteilt:1. Berufsübergreifender Lernbereich: Kommunikation und Gesellschaft Wirtschaft und Politik Religion und Philosophie Deutsch und Sprecherziehung Englisch2. Berufsbezogener Lernbereich Sozialpädagogische Theorie und Praxis Musisch-kreativer Bereich Ökologie und Gesundheit Wahlpflichtbereich Pädagogische PraxiswochenWährend der Ausbildung müssen zwei Praktika von insgesamt 20 Wochen inverschiedenen sozialpädagogischen Einrichtungen abgeleistet werden.5. Kosten des Schulbesuches und finanzielle Förderung1. Der Besuch der <strong>Berufsfachschule</strong> ist schulgeldfrei. Entstehende Kosten fürBesichtigungen, Klassenfahrten und besondere Aufwendungen in einzelnenUnterrichtsfächern müssen vom Schüler bzw. von der Schülerin getragen werden.2. Lernmittel werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen kostenlos zurVerfügung gestellt.3. Der jährliche Sachkostenbeitrag beträgt € 20,004. Der Besuch der <strong>Berufsfachschule</strong> kann nach den geltenden Bestimmungen desBundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) gefördert werden. Anträge sindan das zuständige Amt für Ausbildungsförderung zu richten.6. Erwerb von ZusatzqualifikationenDurch Besuch des Zusatzbereiches in Mathematik kann eine der Fachhochschulreife(Schulischer Teil) entsprechende Qualifikation erworben werden, wenn es der <strong>Schule</strong>möglich ist, einen entsprechenden Kurs anzubieten.7. AnmeldungAnmeldungen werden im Büro der <strong>Elly</strong>-<strong>Heuss</strong>-<strong>Knapp</strong>-<strong>Schule</strong> entgegengenommen.Dem Anmeldformular sind beizufügen:1. ein tabellarischer, vollständiger Lebenslauf;2. ein Lichtbild;3. ein erweitertes Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)4. eine beglaubigte Fotokopie des 1. Halbjahreszeugnisses der 10. Klasse.Eine Rücksendung aller eingereichten Bewerbungsunterlagen können wir aus technischen Gründenleider nicht leisten. Wir bitten deshalb auch darum, keine Bewerbungsmappen, Schnellhefter,Prospekthüllen oder ähnl. mitzuschicken.Spätester Anmeldetermin für das im August beginnende Schuljahr ist jeweils der 28. Februar. Bitte nurvollständige Unterlagen einreichen. Unvollständige Bewerbungen werden nicht bearbeitet. SpätereAnmeldungen können nur berücksichtigt werden, wenn noch nicht alle Schulplätze vergeben sind.BFSPA (November 2014)

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