Restaurant, Café, Tanzlokal - Bad Muskau
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6 MUSKAUER ANZEIGER NR. 260 VOM 13. APRIL 2012<br />
• Bereitschaft und Fähigkeit, sowohl im Innen- sowie Außenbereich<br />
witterungsunabhängig zu arbeiten (u.a. Arbeiten in<br />
Feucht- bzw. Sanitär-Räumen; Umgang mit Reinigungsmitteln;<br />
Tragen von Lasten; wechselnde Körperhaltungen;<br />
Arbeiten unter verschiedenen erschwerenden Umständen –<br />
Arbeiten mit Absturzgefahr u. a. Leitern)<br />
• Bereitschaft zur regelmäßigen Wochenendarbeit<br />
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Anerkannte<br />
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt.<br />
Wenn Sie sich durch diese Ausschreibung angesprochen<br />
fühlen und Sie das Anforderungsprofil erfüllen, richten Sie<br />
Ihre Bewerbung bis zum 31.05.2012 an die Stadtverwaltung<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Muskau</strong>, Berliner Str. 47, 02953 <strong>Bad</strong> <strong>Muskau</strong>.<br />
Bitte legen Sie Ihrer Bewerbung einen tabellarischen Lebenslauf<br />
mit Tätigkeitsübersicht sowie als Kopie ein aktuelles<br />
Arbeitszeugnis (nicht älter als zwei Jahre) bei.<br />
Von Angehörigen des Öffentlichen Dienstes wird zudem die<br />
Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in ihre Personalakte<br />
erbeten.<br />
Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen<br />
(Fahrtkosten o. ä.) können nicht erstattet werden.<br />
Bei Einstellung ist ein erweitertes Führungszeugnis erforderlich.<br />
Andreas Bänder<br />
Bürgermeister<br />
❖<br />
Bekanntmachung<br />
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis<br />
Görlitz hat gemäß § 11 Abs.1 der Sächsischen Gutachterausschussverordnung<br />
(SächsGAVO) vom 15.11.2011, die Bodenrichtwerte<br />
2011 am 11.11.2011 beschlossen.<br />
Die Bodenrichtwerte werden nach § 11 Abs. 2 SächsGAVO ab<br />
dem 17.04.2012 in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses<br />
in 02708 Löbau, Georgewitzer Straße 60 ausgelegt und können<br />
zu den öffentlichen Sprechzeiten<br />
Dienstag 8.30 - 12 und 13 -18 Uhr<br />
Donnerstag 8.30 - 12 und 13 -16 Uhr<br />
Freitag 8.30 - 12 Uhr<br />
durch jedermann kostenlos eingesehen werden.<br />
Die Bodenrichtwertkarte des Landkreises Görlitz kann vollständig<br />
oder in Auszügen gegen eine Gebühr erworben werden.<br />
Meier<br />
Vorsitzender Gutachterausschuss<br />
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses<br />
für Grundstückswerte im Landkreis Görlitz<br />
Georgewitzer Straße 60<br />
02708 Löbau<br />
+49 3585 / 4429607<br />
+49 3583 / 5403-2960<br />
Thilo.Suda@kreis-gr.de<br />
Information des Finanzamtes Görlitz<br />
Das Finanzamt Görlitz möchte darauf aufmerksam machen,<br />
dass wie bereits seit dem Jahr 2006, den Bürgern auch in diesem<br />
Jahr die Vordrucke für die Einkommensteuererklärung<br />
2011 nicht mehr zugesandt werden.<br />
Viele Bürger nutzen bereits die Möglichkeit der elektronischen<br />
Übermittlung der Steuererklärung an das Finanzamt<br />
über das Internet durch die Software ELSTER-Formular.<br />
Diese steht für Umsatzsteuer- und Lohnsteuer-Voranmeldungen<br />
2012, für Einkommensteuererklärungen 2011<br />
und Umsatzsteuererklärungen 2011 zum Download unter<br />
www.elsterformular.de zur Verfügung. Voraussichtlich ab<br />
Februar 2012 ist ELSTER-Formular auch auf CD in der<br />
Informations- und Annahmestelle des Finanzamtes Görlitz<br />
erhältlich.<br />
ELSTER erspart sowohl dem Bürger als auch der Steuerverwaltung<br />
eine Menge Aufwand. So sind zum Beispiel<br />
Belege - mit Ausnahme der gesetzlich vorgeschriebenen<br />
Belege - nur auf Anforderung durch das Finanzamt vorzulegen.<br />
Außerdem gibt das Finanzamt den Zeitvorteil, den es<br />
durch ELSTER erzielt, in Form kürzerer Bearbeitungszeiten<br />
an die Bürger weiter. Im Falle einer Erstattung erhalten<br />
ELSTER-Nutzer somit schneller ihr Geld zurück.<br />
Die Erklärungsvordrucke können auch im Internet unter<br />
www.finanzamt-goerlitz.de oder www.steuern.sachsen.de<br />
heruntergeladen werden.<br />
Einkommensteuer-Erklärungsvordrucke sind ab sofort auch<br />
in der Informations- und Annahmestelle des Finanzamtes<br />
Görlitz sowie im Einwohnermeldeamt zu den jeweils üblichen<br />
Sprechzeiten erhältlich.<br />
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich die Vordrucke<br />
gegen einen ausreichend frankierten A4-Rückumschlag<br />
(1,45 EUR) vom Finanzamt Görlitz übersenden zu lassen.<br />
Das Finanzamt weist ausdrücklich darauf hin, dass für Gewerbetreibende,<br />
Freiberufler sowie Land- und Forstwirte für<br />
Besteuerungszeiträume, die nach dem 31.12.2010 enden,<br />
grundsätzlich die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung<br />
der Einkommensteuererklärung besteht.<br />
Widerspruch gegen die Internetauskunft aus<br />
dem Melderegister nach § 32 Abs. 4 und 5 Sächs.<br />
Meldegesetz<br />
Die Sächsische Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung (SA-<br />
KD) hat den Betrieb des Kommunalen Kernmelderegisters<br />
(KKM) aufgenommen. Das KKM ist nach § 4 a Abs. 1 Satz 1<br />
Nr. 3 SAKDG ermächtigt, einfache Melderegisterauskünfte über<br />
alle in Sachsen gemeldeten Einwohner zu erteilen. Das bedeutet,<br />
dass sich private Personen jederzeit online über das Internet<br />
Auskunft über die aktuelle Wohnanschrift eines jeden Bürgers in<br />
Sachsen einholen können.<br />
Die Sächsische Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung hat<br />
bereits im Sächsischen Amtsblatt vom 13.09.2007 (S. 1260) auf<br />
die Möglichkeit des Widerspruchs gegen die Erteilung der einfachen<br />
Melderegisterauskunft über das Internet bei der örtlichen<br />
Meldebehörde hingewiesen. Die Formulare zur Einrichtung<br />
einer Übermittlungssperre/Auskunftssperre sind im<br />
Einwohnermeldeamt erhältlich. Die Eintragung der Übermittlungssperre<br />
erfolgt gebührenfrei.<br />
Andreas Bänder<br />
Bürgermeister<br />
Ende des amtlichen Teils