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Restaurant, Café, Tanzlokal - Bad Muskau

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6 MUSKAUER ANZEIGER NR. 260 VOM 13. APRIL 2012<br />

• Bereitschaft und Fähigkeit, sowohl im Innen- sowie Außenbereich<br />

witterungsunabhängig zu arbeiten (u.a. Arbeiten in<br />

Feucht- bzw. Sanitär-Räumen; Umgang mit Reinigungsmitteln;<br />

Tragen von Lasten; wechselnde Körperhaltungen;<br />

Arbeiten unter verschiedenen erschwerenden Umständen –<br />

Arbeiten mit Absturzgefahr u. a. Leitern)<br />

• Bereitschaft zur regelmäßigen Wochenendarbeit<br />

Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Anerkannte<br />

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt.<br />

Wenn Sie sich durch diese Ausschreibung angesprochen<br />

fühlen und Sie das Anforderungsprofil erfüllen, richten Sie<br />

Ihre Bewerbung bis zum 31.05.2012 an die Stadtverwaltung<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Muskau</strong>, Berliner Str. 47, 02953 <strong>Bad</strong> <strong>Muskau</strong>.<br />

Bitte legen Sie Ihrer Bewerbung einen tabellarischen Lebenslauf<br />

mit Tätigkeitsübersicht sowie als Kopie ein aktuelles<br />

Arbeitszeugnis (nicht älter als zwei Jahre) bei.<br />

Von Angehörigen des Öffentlichen Dienstes wird zudem die<br />

Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in ihre Personalakte<br />

erbeten.<br />

Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen<br />

(Fahrtkosten o. ä.) können nicht erstattet werden.<br />

Bei Einstellung ist ein erweitertes Führungszeugnis erforderlich.<br />

Andreas Bänder<br />

Bürgermeister<br />

❖<br />

Bekanntmachung<br />

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis<br />

Görlitz hat gemäß § 11 Abs.1 der Sächsischen Gutachterausschussverordnung<br />

(SächsGAVO) vom 15.11.2011, die Bodenrichtwerte<br />

2011 am 11.11.2011 beschlossen.<br />

Die Bodenrichtwerte werden nach § 11 Abs. 2 SächsGAVO ab<br />

dem 17.04.2012 in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses<br />

in 02708 Löbau, Georgewitzer Straße 60 ausgelegt und können<br />

zu den öffentlichen Sprechzeiten<br />

Dienstag 8.30 - 12 und 13 -18 Uhr<br />

Donnerstag 8.30 - 12 und 13 -16 Uhr<br />

Freitag 8.30 - 12 Uhr<br />

durch jedermann kostenlos eingesehen werden.<br />

Die Bodenrichtwertkarte des Landkreises Görlitz kann vollständig<br />

oder in Auszügen gegen eine Gebühr erworben werden.<br />

Meier<br />

Vorsitzender Gutachterausschuss<br />

Geschäftsstelle des Gutachterausschusses<br />

für Grundstückswerte im Landkreis Görlitz<br />

Georgewitzer Straße 60<br />

02708 Löbau<br />

+49 3585 / 4429607<br />

+49 3583 / 5403-2960<br />

Thilo.Suda@kreis-gr.de<br />

Information des Finanzamtes Görlitz<br />

Das Finanzamt Görlitz möchte darauf aufmerksam machen,<br />

dass wie bereits seit dem Jahr 2006, den Bürgern auch in diesem<br />

Jahr die Vordrucke für die Einkommensteuererklärung<br />

2011 nicht mehr zugesandt werden.<br />

Viele Bürger nutzen bereits die Möglichkeit der elektronischen<br />

Übermittlung der Steuererklärung an das Finanzamt<br />

über das Internet durch die Software ELSTER-Formular.<br />

Diese steht für Umsatzsteuer- und Lohnsteuer-Voranmeldungen<br />

2012, für Einkommensteuererklärungen 2011<br />

und Umsatzsteuererklärungen 2011 zum Download unter<br />

www.elsterformular.de zur Verfügung. Voraussichtlich ab<br />

Februar 2012 ist ELSTER-Formular auch auf CD in der<br />

Informations- und Annahmestelle des Finanzamtes Görlitz<br />

erhältlich.<br />

ELSTER erspart sowohl dem Bürger als auch der Steuerverwaltung<br />

eine Menge Aufwand. So sind zum Beispiel<br />

Belege - mit Ausnahme der gesetzlich vorgeschriebenen<br />

Belege - nur auf Anforderung durch das Finanzamt vorzulegen.<br />

Außerdem gibt das Finanzamt den Zeitvorteil, den es<br />

durch ELSTER erzielt, in Form kürzerer Bearbeitungszeiten<br />

an die Bürger weiter. Im Falle einer Erstattung erhalten<br />

ELSTER-Nutzer somit schneller ihr Geld zurück.<br />

Die Erklärungsvordrucke können auch im Internet unter<br />

www.finanzamt-goerlitz.de oder www.steuern.sachsen.de<br />

heruntergeladen werden.<br />

Einkommensteuer-Erklärungsvordrucke sind ab sofort auch<br />

in der Informations- und Annahmestelle des Finanzamtes<br />

Görlitz sowie im Einwohnermeldeamt zu den jeweils üblichen<br />

Sprechzeiten erhältlich.<br />

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich die Vordrucke<br />

gegen einen ausreichend frankierten A4-Rückumschlag<br />

(1,45 EUR) vom Finanzamt Görlitz übersenden zu lassen.<br />

Das Finanzamt weist ausdrücklich darauf hin, dass für Gewerbetreibende,<br />

Freiberufler sowie Land- und Forstwirte für<br />

Besteuerungszeiträume, die nach dem 31.12.2010 enden,<br />

grundsätzlich die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung<br />

der Einkommensteuererklärung besteht.<br />

Widerspruch gegen die Internetauskunft aus<br />

dem Melderegister nach § 32 Abs. 4 und 5 Sächs.<br />

Meldegesetz<br />

Die Sächsische Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung (SA-<br />

KD) hat den Betrieb des Kommunalen Kernmelderegisters<br />

(KKM) aufgenommen. Das KKM ist nach § 4 a Abs. 1 Satz 1<br />

Nr. 3 SAKDG ermächtigt, einfache Melderegisterauskünfte über<br />

alle in Sachsen gemeldeten Einwohner zu erteilen. Das bedeutet,<br />

dass sich private Personen jederzeit online über das Internet<br />

Auskunft über die aktuelle Wohnanschrift eines jeden Bürgers in<br />

Sachsen einholen können.<br />

Die Sächsische Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung hat<br />

bereits im Sächsischen Amtsblatt vom 13.09.2007 (S. 1260) auf<br />

die Möglichkeit des Widerspruchs gegen die Erteilung der einfachen<br />

Melderegisterauskunft über das Internet bei der örtlichen<br />

Meldebehörde hingewiesen. Die Formulare zur Einrichtung<br />

einer Übermittlungssperre/Auskunftssperre sind im<br />

Einwohnermeldeamt erhältlich. Die Eintragung der Übermittlungssperre<br />

erfolgt gebührenfrei.<br />

Andreas Bänder<br />

Bürgermeister<br />

Ende des amtlichen Teils

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