V e r h a n d l u n g s s c h r i f t - Stadt Bludenz
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5.5.1 Zwischen den Parteien besteht darüber hinaus Einigkeit darüber, dass bei Ausle-<br />
gungsfragen der Rahmenvertrag vor den Ausführungsverträgen Vorrang genießt.<br />
5.5.2 Die vertraglichen Verpflichtungen und Nebenverpflichtungen des Rahmenvertrages<br />
als auch der Ausführungsverträge sind im einzelnen determiniert; zwangsläufig er-<br />
gibt sich jedoch, dass daneben immanente vertragliche Nebenpflichten bestehen<br />
(zB Einholung von behördlichen Genehmigungen, Antrag auf Eintragung im Fir-<br />
menbuch udgl. mehr). Die Vertragsparteien verpflichten sich deshalb, auch jene<br />
weiteren tatsächlichen und rechtlichen Akte rasch zu setzen oder zu veranlassen,<br />
die notwendigerweise mit der Umsetzung des Projektes „Muttersberg neu“ ver-<br />
bunden sind.<br />
5.5.3 Sollten Bestimmungen des Rahmenvertrages, der Ausführungsverträge oder der<br />
Beschlüsse der Gesellschafter ganz oder teilweise nichtig sein, verpflichten sich die<br />
Parteien, die davon betroffenen Bestimmungen und die Beschlüsse durch solche zu<br />
ersetzen, die ihrem Sinn und Zwecke nach den Grundsätzen des Rahmenvertrages<br />
entsprechen.<br />
Sollte sich die Gesetzeslage derart ändern, dass Bestimmungen des Rahmenvertra-<br />
ges, der Ausführungsverträge oder der Beschlüsse der Gesellschafter ganz oder<br />
teilweise nichtig sind oder werden, verpflichten sich die Parteien ebenfalls, diese<br />
Bestimmungen und Beschlüsse durch solche zu ersetzen, die ihrem Sinn und Zwe-<br />
cke nach den Grundsätzen des Rahmenvertrages entsprechen.<br />
VI.<br />
Verbindliche Beilagen zum Vertrag:<br />
Nachstehend angeführte, diesem Vertrag beigefügte Unterlagen sind integrierender<br />
Bestandteil dieses Vertrages: