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Allgemeine Informationen in deutscher Sprache (PDF, 54 kB)

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Kanton ZürichGesundheitsdirektion<strong>Informationen</strong> über die Befreiung von derKrankenversicherungspflichtGesundheitsdirektionBereich KVGStampfenbachstrasse 30PostfachCH 8090 ZürichTelefon +41 43 259 24 38Fax +41 43 259 52 10kvg@gd.zh.chwww.gd.zh.ch/kvgGrundsätzlich s<strong>in</strong>d alle <strong>in</strong> der Schweiz wohnhaften Personen verpflichtet,sich bei e<strong>in</strong>er anerkannten Schweizer Krankenversicherung nach Bundesgesetzüber die Krankenversicherung (KVG) zu versichern.Folgende Personen haben die Möglichkeit, sich von der Krankenversicherungspflicht befreienzu lassen:Personen, die sich zur Aus- oder Weiterbildung <strong>in</strong> der Schweiz aufhalten:Schüler/<strong>in</strong>nen, Studenten/<strong>in</strong>nen, Doktoranden/<strong>in</strong>nen, Praktikanten/<strong>in</strong>nen,Stagiaires und Au-PairsBitte legen Sie Ihrem Gesuch folgende Unterlagen bei:gesetzlich versicherte Personen:− Bestätigung der Ausbildungsstätte (Schul-, Immatrikulations-, Praktikumsbestätigung etc.)− Kopie der Europäischen Krankenversicherungskarteprivat versicherte Personen:− Bestätigung der Ausbildungsstätte (Schul-, Immatrikulations-, Praktikumsbestätigung etc.)− Bestätigungsformular A, unterzeichnet und gestempelt vom ausländischen Versicherer− Kopie des Versicherungsausweises / der VersicherungskarteIn die Schweiz entsandte Arbeitnehmer<strong>in</strong>nen und Arbeitnehmer, sofern sievon der Beitragspflicht zur AHV/IV befreit s<strong>in</strong>dBitte legen Sie Ihrem Gesuch folgende Unterlagen bei:− Formular E 101/A1 bei Entsendungen aus dem EU/EFTA-Raum (zu beziehen bei IhremArbeitgeber oder bei der zuständigen Stelle Ihres Herkunftsstaates)− Certificate of coverage der ausländischen Sozialversicherungsbehörde und BestätigungsformularC, unterzeichnet und gestempelt vom Arbeitgeber, bei Entsendungenaus den USA, Kanada (auch Québec), Australien, Israel, den Philipp<strong>in</strong>en und der Türkei− Certificate of coverage der ausländischen Sozialversicherungsbehörde bei Entsendungenaus Chile, Indien, Bosnien Herzegow<strong>in</strong>a, Kroatien, Mazedonien und Serbien


Gesundheitsdirektion3/4−−Arbeitsbestätigung(en) oder Elternzeitbesche<strong>in</strong>igung <strong>in</strong> anderen FällenKopie des Versicherungsausweises / der VersicherungskartePersonen, die sowohl <strong>in</strong> der Schweiz als auch im Ausland erwerbstätig s<strong>in</strong>dBitte legen Sie Ihrem Gesuch folgende Unterlagen bei:− Formular E 101/A1 (zu beziehen bei Ihrem Versicherer oder der zuständigen Stelle desausländischen Staates), falls Sie neben der Schweiz <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em oder mehreren EG/EFTA-Mitgliedstaat(en) tätig s<strong>in</strong>d− Arbeitsbestätigungen (aller Arbeitgeber im Ausland und <strong>in</strong> der Schweiz)oder Erwerbsnachweis bei selbstständiger Erwerbstätigkeit <strong>in</strong> anderen Fällen− Kopie des Versicherungsausweises / der VersicherungskartePersonen, die <strong>in</strong> der Schweiz wohnhaft s<strong>in</strong>d und im Ausland studierenBitte legen Sie Ihrem Gesuch folgende Unterlagen bei:falls <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em EG/EFTA-Mitgliedstaat studierend:− Studienbestätigung− Kopie des Versicherungsausweises / der Versicherungskartefalls <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Nicht-EG/EFTA-Mitgliedstaat studierend:− Studienbestätigung− Bestätigungsformular L unterzeichnet und gestempelt vom ausländischen Versicherer− Kopie des Versicherungsausweises / der VersicherungskartePersonen, die ausschliesslich <strong>in</strong> der Schweiz erwerbstätig s<strong>in</strong>d, ihren Lebensmittelpunktaber <strong>in</strong> Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich oder imFürstentum Liechtenste<strong>in</strong> haben und m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>mal wöchentlich dorth<strong>in</strong>zurückkehren (nur mit Aufenthaltsbewilligungen L oder B)Bitte legen Sie Ihrem Gesuch folgende Unterlagen bei:− Kopie der Aufenthaltsbewilligung− Kopie des Versicherungsausweises / der Versicherungskarte− aktuelle Wohnsitzbestätigung Ihres Wohnortes im Ausland (falls Sie Ehegatten und/oderK<strong>in</strong>der haben, auch für diese)− Legen Sie dar, wie Sie im Ausland und <strong>in</strong> der Schweiz wohnen (eigenes Haus/eigeneWohnung, Mietwohnung, gemietetes Zimmer) und legen Sie Belege dazu bei− Legen Sie dar, <strong>in</strong> welchen Zeiträumen (<strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Monats, <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>erWoche) Sie sich im Ausland und <strong>in</strong> der Schweiz aufhalten und legen Sie Belege für dieregelmässige Rückkehr <strong>in</strong>s Ausland für e<strong>in</strong>en Zeitraum von m<strong>in</strong>destens 6-8 Wochen bei(z.B. Kopien der Zugbillette, Flugbillette, Tankbelege)

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