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Handbuch PRISMA - Gesundheitsdirektion - Kanton Zürich

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<strong>Kanton</strong> <strong>Zürich</strong><strong>Gesundheitsdirektion</strong><strong>Handbuch</strong><strong>PRISMA</strong>Wegleitung zur Erhebung des Patientenrecord in der SomatikVersion 3.1gültig ab Erhebungsperiode 2013


Inhaltsverzeichnis1 Vorbemerkung 41.1 Änderungen gegenüber der Version 1.0 41.1.1 Falldefinition 41.1.2 Kennzeichnung von Wiedereintritten 41.1.3 Eintrittsart – Verlegung innerhalb 24 Stunden 41.1.4 Krankenversicherung 51.1.5 Leistungsauftrag 51.1.6 Hochteure Medikamente 51.1.7 Neue AHV-Nummer 51.2 Änderungen gegenüber der Version 2.1 51.2.1 KTR-Variablen 51.2.2 <strong>PRISMA</strong> Nr. 1108: Identifikationsnummer des administrativen Falls der Mutter(Id Admfall – Mutter) 51.2.3 <strong>PRISMA</strong> Nr. 1304: DRG verrechenbar wird zur Variable Tarifsystem 51.3 Änderungen gegenüber der Version 3.0 52 Erhebungsgegenstand 62.1 Administrativer Fall 62.2 Abgrenzung Patient /administrativer Fall 62.3 Abgrenzung stationär/ambulant 62.4 Inhaltliche Abgrenzungen der Falldefinition 62.5 Interne Verlegungen 63 Zeitliche und inhaltliche Abgrenzungen 73.1 Zeitliche Abgrenzung 73.2 Unterschiede in den Merkmalen zwischen BfS-Erhebung und <strong>PRISMA</strong> 83.3 Grenzen der <strong>PRISMA</strong>-Daten 94 Umfang der <strong>PRISMA</strong>-Erhebung in den Institutionen 95 Organisation der <strong>PRISMA</strong>-Erhebung 95.1 Organisation der Datenerhebung ab Berichtsperiode 2012 95.2 Periodizität der Datenlieferung 95.3 Verantwortung der Betriebe 105.4 Ablauf der Datenlieferung an die <strong>Gesundheitsdirektion</strong> 105.4.1 Der Validierungsprozess 105.5 Aufbewahrung der Daten 106 Rechtliche Grundlagen für die Erhebung des <strong>PRISMA</strong> 126.1 Bundesrecht 126.2 <strong>Kanton</strong>ales Recht 127 Informatikrichtlinien zur Datenlieferung 127.1 Format der gelieferten Daten 127.2 Dateinamen 137.3 Definition der Feldinhalte und Formate 137.3.1 Alphanumerisch 137.3.2 Datum 137.3.3 Numerisch 137.3.4 NULL-Werte 147.3.5 Zulässige Angaben 147.4 Datentransfer 147.5 Support 142 <strong>Handbuch</strong> PRISma


8 Inhalt der <strong>PRISMA</strong>-Erhebung 158.1 Basisdaten – Allgemeine Variablen 158.2 Basisdaten – Neugeborenen Zusatzdaten 268.2.1 Vorbemerkung 268.3 Basisdaten – Intensivmedizin 288.4 Diagnosen 308.4.1 Vorbemerkung 308.5 Behandlungen 328.6 Kostenträgerrechnung 368.6.1 Erlöse 368.6.2 Einzelkosten 368.6.3 Gemeinkosten 388.6.4 Engere Betriebskosten 398.6.5 Anlagenutzungskosten 398.6.6 Gesamtkosten 398.6.7 Kosten für universitäre Lehre und Forschung 398.7 Medikamente 408.7.1 Vorbemerkung zu <strong>PRISMA</strong> Nr. 9001– 9014 409 Anhang 1 – Schnittstellenbeschreibung <strong>PRISMA</strong> 43Schnittstellenbeschreibung 439.1 Basisdaten – Allgemeine Variablen 439.2 Basisdaten – Neugeborenen Zusatzdaten 449.3 Basisdaten – Intensivmedizin 459.4 Diagnosen 459.5 Behandlungen 459.6 Kostenträgerrechnung 469.7 Medikamente 4710 Anhang 2 – VKL-Definition der stationären undambulanten Fälle 4911 Anhang 3 – Unterlagen zur Erzeugung des anonymen Verbindungscodes 5112 Anhang 4 – Vergleich zwischen den Merkmalen der MedizinischenStatistik BfS und des <strong>PRISMA</strong> 5213 Anhang 5 – Referenzierung Fachgebiet – BfS – Kostenstellen GD 6514 Anhang 6 – Abkürzungsverzeichnis 67<strong>Handbuch</strong> PRISma 3


1 VorbemerkungDie im Dezember 2007 verabschiedete KVG Revision schreibt eine flächendeckende Einführung leistungsbezogenerFallpauschalen (SwissDRG) für stationäre, akutsomatische Spitalaufenthalte bis spätestens31. Dezember 2011 vor. Für die Abrechnung nach SwissDRG bildet die seit 1998 existierendemedizinische Statistik der Krankenhäuser mit ihren patientenbezogenen Daten zu allen Spitalfällen inder Schweiz die statistische Grundlage. Es ist deshalb notwendig, dass sämtliche Informationen in dermedizinischen Statistik <strong>PRISMA</strong> abgebildet sind, welche einen Einfluss auf den DRG, das Kostengewichtoder die Falldefinition haben. Im Mai 2011 wurde der SwissDRG Fallpauschalenkatalog 1.0 veröffentlicht,welcher seit 1. 1. 2012 abrechnungsrelevant ist. Da der Fallpauschalenkatalog Informationenenthält (z. B. zu hochteuren Medikamenten), welche nicht im <strong>PRISMA</strong> Datensatz vorhanden waren,hat das BfS beschlossen, den Datensatz auf den 1. 1. 2012 anzupassen.Ab 2013 schreibt SwissDRG REKOLE ® als Methode für das betriebliche Rechnungswesen zwingendvor. Im Zuge dieser Anpassung müssen auch die KTR-Variablen neu definiert werden, die bis anhin aufdem VESKA-Kontenplan basierten. Die komplett überarbeiteten KTR baut neu auf dem REKOLE ® -Kontenplan auf und ist in Kapitel 8.6 detailliert beschrieben.1.1 Änderungen gegenüber der Version 1.01.1.1 FalldefinitionAb dem 1. 1. 2012 gilt die national einheitliche Falldefinition, welche vom Verwaltungsrat derSwissDRG AG verabschiedet worden ist. Sie steht auf der Internetseite der SwissDRG AGwww.swissdrg.org in Form des herunterladbaren Dokumentes «Regeln und Definitionen zur Fallabrechnungunter SwissDRG» zur Verfügung.Für stationäre Fälle im Nicht-DRG-Geltungsbereich (z. B. Psychiatrie oder Rehabilitation) gilt die Falldefinitiongemäss dem aktuellen Tarifvertrag solange keine nationalen Regeln bestehen.1.1.2 Kennzeichnung von WiedereintrittenDie neue Falldefinition von SwissDRG sieht unter bestimmten Bedingungen eine Fallzusammenführungvon mehreren Spitalaufenthalten im selben Spital vor. Dies ist beispielsweise bei einer Wiederaufnahmein dieselbe MDC oder bei einer Rückverlegung der Fall.Bei einer Fallzusammenführung, wenn ein Patient kurz nach einem Spitalaustritt wieder eintretenmuss, würden einige Informationen verloren gehen. Um diejenigen Informationen für Wiedereintritte inder Medizinischen Statistik weiterhin zu kennen, die zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrages der Qualitätssicherungnotwendig sind, werden die <strong>PRISMA</strong> Variablen 1222 – 1234 aktiviert. Es handelt sich umDatumsangaben zu den Austritten und Eintritten der zusammengelegten Fälle, sowie deren Eintrittsmerkmale.Ein Beispiel soll die Erfassung verdeutlichen:Die Patientin tritt am 3. Januar 2012 (14 Uhr) ins Spital ein und kann bereits am 10. Januar 2012 dasSpital wieder verlassen. Zuhause treten Komplikationen auf und sie tritt am 12. Januar 2012 erneut insSpital ein. Dort bleibt sie weitere 9 Tage und verlässt am 20. Januar 2012 (10 Uhr) das Spital endgültig.<strong>PRISMA</strong> Nr. 1210 – Austrittszeitpunkt: 2012012010 (JJJJMMTThh)PRIMSA Nr. 1302 – Eintrittszeitpunkt: 2012010314 (JJJJMMTThh)<strong>PRISMA</strong> Nr. 1222 – 1. Zwischenaustritt: 20120110 (JJJJMMTT)<strong>PRISMA</strong> Nr. 1223 – 1. Wiedereintritt: 20120112 (JJJJMMTT)<strong>PRISMA</strong> Nr. 1224 – Grund des 1. Wiedereintrittes: 2 (Wiederaufnahme mit gleicher MDC durchKomplikationen)1.1.3 Eintrittsart – Verlegung innerhalb 24 StundenAufgrund der Regeln und Definitionen zur Fallabrechnung unter SwissDRG kommen bei VerlegungenAbschläge zur Anwendung; nicht jedoch, wenn der Aufenthalt im überweisenden Spital weniger als24 Stunden betragen hat. Deshalb wird bei der Variable Eintrittsart (<strong>PRISMA</strong> Nr. 1207) eine neueAusprägung 5 «Verlegung innerhalb 24 Stunden» eingeführt, welche immer dann gewählt wird, wennder Aufenthalt im überweisenden Spital oder Geburtshaus weniger als 24 Stunden betragen hat.4 <strong>Handbuch</strong> PRISma


1.1.4 KrankenversicherungDa in Zukunft nach Krankenversicherung differenzierte Baserates zu erwarten sind, muss in der medizinischenStatistik neu die Angabe zur Krankenversicherung erfasst werden. Dazu wird ein altesReservefeld (<strong>PRISMA</strong> Nr. 1219) aktiviert. Eine Liste mit den Codes der zugelassenen Krankenversicherungenist über das Internet abrufbar: www.bag.admin.ch.1.1.5 LeistungsauftragOb der <strong>Kanton</strong> <strong>Zürich</strong> für einen stationären Fall eine Finanzierungspflicht hat oder nicht, hängt davonab, ob das Spital für die entsprechende Leistungsgruppe einen Leistungsauftrag vom <strong>Kanton</strong> <strong>Zürich</strong>hat oder nicht. Um diese Information in Zukunft in <strong>PRISMA</strong> zu haben, wird ein altes Reservefeld(<strong>PRISMA</strong> Nr. 1237) aktiviert.1.1.6 Hochteure MedikamenteFür hochteure Medikamente wie für Blutgerinnungsfaktoren sind im SwissDRG Fallpauschalenkatalogsogenannte Zusatzentgelte vorgesehen. Deshalb müssen diese Informationen auch in der medizinischenStatistik <strong>PRISMA</strong> abgebildet werden (<strong>PRISMA</strong> Nr. 9001-9014).1.1.7 Neue AHV-NummerDas bisherige Reservefeld <strong>PRISMA</strong> Nr. 1107 – Personenidentifikator – Neue AHV-Nummer wird aktiviert.Ab 1. 1. 2012 ist die Angabe zur AHV-Nummer somit für sämtliche Spitäler obligatorisch.1.2 Änderungen gegenüber der Version 2.11.2.1 KTR-VariablenNeu an der Version 3.0 sind in erster Linie die KTR-Variablen (<strong>PRISMA</strong> Var. 8000 bis 8040), die im Zugeder Einführung von REKOLE ® vollständig überarbeitet wurden. Die bisherigen KTR-Variablen (<strong>PRISMA</strong>Var. 8000 bis 8042), die auf dem VESKA-Kontenplan basierten, fallen weg und werden ersetzt durchsolche, die auf dem REKOLE ® -Kontenplan aufbauen. Da die neue KTR nur noch 41 statt 43 Variablenaufweist, werden die Variablen 8041 und 8042 zu Reservevariablen und bleiben leer.Neben der Kompatibilität mit REKOLE ® und dessen Kontenplan vereinfacht die neue KTR-Strukturauch die Erstellung des SwissDRG-Datenformats. Sämtliche von SwissDRG geforderten Kostendaten,sind darin enthalten.1.2.2 <strong>PRISMA</strong> Nr. 1108: Identifikationsnummer des administrativen Falls der Mutter(Id Admfall – Mutter)Damit in Zukunft ein Neugeborenes der entsprechenden Mutter zugewiesen werden kann, muss beiNeugeborenen, welche in der Klinik geboren wurden, die Identifikationsnummer des administrativenFalls der Mutter <strong>PRISMA</strong> Nr. 1200 erfasst werden.1.2.3 <strong>PRISMA</strong> Nr. 1304: DRG verrechenbar wird zur Variable TarifsystemDie bisherige <strong>PRISMA</strong> Nr. 1304 DRG verrechenbar wurde leicht modifiziert, damit nicht nur ersichtlichist, ob der Fall mit SwissDRG abgerechnet wurde, sondern auch gleich gekennzeichnet wird, nachwelchem Tarifsystem der Fall abgerechnet wurde bzw. in Zukunft abgerechnet werden soll.1.3 Änderungen gegenüber der Version 3.0Die Reservevariable 8041 wird aktiviert und kann freiwillig mit den Anlagenutzungskosten gemässREKOLE ® abgefüllt werden. Dies erlaubt die Erstellung eines SwissDRG-Datensatzes über die Prüfapplikation,analog zum BFS-Datensatz.<strong>Handbuch</strong> PRISma 5


2 Erhebungsgegenstand2.1 Administrativer FallErhebungsgegenstand der <strong>PRISMA</strong>-Statistik ist «der Fall». Ein administrativer Fall ist definiert als:Ein stationärer Aufenthalt im Rahmen einer Hauptdiagnose auf einer odermehreren Abteilungen.Für jeden stationären Aufenthalt wird ein separater administrativer Fall erstellt.Für jeden stationären somatischen Fall (inkl. Rehabilitation) ist ein <strong>PRISMA</strong> Record zu führen. DieDatenlieferung an die GD erfolgt pro Betrieb auf der Spitalliste. Grundsätzlich gilt, für Betriebe undAbteilungen auf der Spitalliste ist ein <strong>PRISMA</strong> Datensatz zu liefern. Betriebe und Abteilungen auf derPflegeheimliste liefern den SOMED Datensatz. Im Zweifelsfall entscheidet die <strong>Gesundheitsdirektion</strong>, obfür ganze Betriebe oder Abteilungen der <strong>PRISMA</strong> Datensatz oder der SOMED Datensatz zu liefern ist.Bei Betrieben, die einen Eintrag auf der Spitalliste Akutsomatik und auf der Spitalliste Psychiatrie haben,entscheidet die GD, ob eine oder beide Statistiken (<strong>PRISMA</strong> und/oder Psyrec-KTR) zu liefern sind.2.2 Abgrenzung Patient /administrativer FallDer Patient wird definiert als:Eine Person, die im Spital behandelt oder untersucht wird.Ein Patient kann mehrere Spitalaufenthalte aufgrund gleicher oder unterschiedlicher medizinischerund pflegerischer Problemstellungen, damit auch mehrere Behandlungen und mehrere administrativeFälle aufweisen.2.3 Abgrenzung stationär/ambulantDie Unterscheidung zwischen stationärer und ambulanter Behandlung richtet sich nach der Verordnungüber die Kostenermittlung und Leistungserfassung durch Spitäler, Geburtshäuser und Pflegeheimein der Krankenversicherung (VKL). Für die Statistik <strong>PRISMA</strong> gilt selbstverständlich auch dieDefinition eines stationären Falles gemäss der Bundesverordnung. Die zurzeit gültige Definition befindetsich in Anhang 2.2.4 Inhaltliche Abgrenzungen der FalldefinitionIn der Vergangenheit haben verschiedene Situationen zu Unklarheiten darüber geführt, wann ein neuerstationärer Fall generiert werden soll.Folgende Abgrenzungen sind zu beachten:– Die Feststellung einer neuen oder anderen Hauptdiagnose führt nicht zu einem neuen Fall.– Ein Klassenwechsel führt nicht zu einem neuen Fall.– Ein Wechsel des Versicherers führt nicht zu einem neuen Fall.– Im administrativen System der meisten Kliniken wird der Fall als derjenige Klinikaufenthaltbezeichnet, der gegenüber den Garanten separat abgerechnet wird. Der Wechsel des Garantenführt in der <strong>PRISMA</strong>-Erhebung nicht zu einem neuen Fall.– Wenn der Patient die Behandlungsart wechselt (von stationär zu ambulant), wird der stationäreFall zwingend beendet.– Das Jahresende begründet keinen neuen Fall.2.5 Interne VerlegungenEine interne Verlegung von einer Akutstation auf eine andere Akutstation innerhalb des gleichen Spitalsführt nicht zu einem neuen Fall. Ausgenommen sind interne Verlegungen, welche von einem SwissDRGAnwendungsbereich in einen Anwendungsbereich verlegt werden, welcher nicht unter die Abrechnungmittels SwissDRG fällt (und umgekehrt). Gemeint sind beispielsweise interne Verlegungen in dieParaplegie der Uniklinik Balgrist oder in die Rehabilitation Affoltern des Kinderspitals. Ebenfalls einneuer Fall eröffnet wird bei einem Wechsel von Akutspitalbedürftigkeit (-> Abrechnung Akuttarif) zuNicht-Akutspitalbedürftigkeit (-> Abrechnung Pflegetarif). Folgende Beispiele sollen diese Proble matikverdeutlichen:6 <strong>Handbuch</strong> PRISma


1. Ein neugeborener Säugling wird von der Geburtshilfe auf die Neonatologie verlegt.– Es wird nur ein administrativer Fall erfasst.– Nr. 1211 Entscheid für Austritt = 1, 2, 3, 5 oder 8 (aber nicht 4)– Nr. 1304 Tarifsystem = 12. Ein Patient wird von der Inneren Medizin des Kinderspitals <strong>Zürich</strong> auf die Rehabilitation desselbenSpitals am Standort Affoltern verlegt.– Es werden zwei administrative Fälle erfasst. Wenn der erste Fall beendet ist, wird ein administrativerAustritt vorgenommen und ein neuer Fall generiert.––––Nr. 1211 Entscheid für Austritt = 4 interner Übertritt mitWechsel des AdminfallsNr. 1304 Tarifsystem = 1Nr. 1207 Eintrittsart = 4 interner Übertritt mit Wechseldes AdminfallsNr. 1304 Tarifsystem = 6 Rehabilitation1. Fall Innere Medizin2. Fall Rehabilitation3. Ein Patient ist nicht mehr akutspitalbedürftig (-> Abrechnung Akuttarif), sondern Nicht-Akutspitalbedürftigund wird damit neu mit dem Pflegetarif abgerechnet.– Es werden zwei administrative Fälle erfasst. Wenn der erste Fall beendet ist, wird ein administrativerAustritt vorgenommen und ein neuer Fall generiert.––––Nr. 1211 Entscheid für Austritt = 4 interner Übertritt mit Wechseldes AdminfallsNr. 1304 Tarifsystem = 1Nr. 1207 Eintrittsart = 4 interner Übertritt mit Wechseldes AdminfallsNr. 1304 Tarifsystem = 4 Abrechnung mit Pflegetaxe1. Fall2. Fall (Pflegefall)Bei einer Wiederaufnahme infolge Rückverlegung aus einer Abteilung desselben Spitals, welche nichtunter den SwissDRG – Anwendungsbereich fällt, gelangen gemäss den Regeln und Definitionen zurFallabrechnung unter SwissDRG die Regeln für die Fallzusammenführung (gemäss SwissDRG) zurAnwendung.3 Zeitliche und inhaltliche Abgrenzungen3.1 Zeitliche Abgrenzung<strong>PRISMA</strong>-Daten müssen der <strong>Gesundheitsdirektion</strong> einmal jährlich abgeliefert werden. Stichtag derErhebungen ist jeweils der 31. Dezember. Er definiert das Ende einer Berichtsperiode. Näheres zumAblauf der Datenlieferung findet sich in Kapitel 5.Grundsätzlich sollten Fallbetrachtungen periodenunabhängig sein. Da die Datenlieferung jedoch einen«künstlichen Unterbruch» von Fällen erzwingt, sind verschiedene zeitliche Abgrenzungen zu tätigen.Normalerweise wird der Statistik-Datensatz beim Klinikaustritt respektive dem Behandlungsabschlussdes Patienten erstellt (Fall A). Diejenigen Patienten bzw. Admin-Fälle, die am Stichtag der Erhebungsperiode(31. Dezember) in Behandlung sind, bezeichnen wir als offene Admin-Fälle (Fälle B und C).<strong>Handbuch</strong> PRISma 7


Alle abgeschlossenen administrativen Fälle (A) sind mit dem vollständigen Datensatz (inklusive Angabeder Diagnosen und Behandlungen) abzuliefern. Bei am Stichtag (31. 12.) offenen Admin-Fällen giltfolgendes: Für Patientinnen und Patienten, die seit länger als 12 Monaten in Behandlung sind (C),sind alle Angaben mit Ausnahme der Austrittsmerkmale anzugeben. Für Patientinnen und Patienten,die seit weniger als 12 Monaten in Behandlung sind (B), sind weder Austrittsmerkmale noch DiagnoseoderBehandlungsdaten anzugeben.Folgende Grafik verdeutlicht das Offenbleiben von Fällen zu einem bestimmten Zeitpunkt.Abbildung 1: Zeitliche Abgrenzung der FälleZAbgeschlossene FälleAOffene FälleABCVergangene Periode01.01.JJAktuelle Periode31.12.JJFolgeperiodeFall Z:Fall A:Fall B:Fall C:Daten des Falls werden nicht geliefert, da der Fall vor Beginn der Berichtsperiodeabgeschlossen wurde.Austritt in der Berichtsperiode -> abgeschlossener Admin-Fall<strong>PRISMA</strong> – Vollständige Datenlieferung über den gesamten FallEintritt in der Berichtsperiode, am 31. 12. in Behandlung -> offener Admin-Fall.<strong>PRISMA</strong> – Keine Austrittsmerkmale, keine Diagnosen, keine Behandlungen und keine KTR.Diese Merkmale werden erst in der Austrittsperiode geliefert.Eintritt vor der Berichtsperiode, am 31. 12. in Behandlung -> offener Admin-Fall.<strong>PRISMA</strong> – Alle Angaben exklusive der Austrittsmerkmale und exklusive der KTR.Diese Merkmale werden erst in der Austrittsperiode geliefert.Die Schnittstellenbeschreibung im Anhang 1 gibt einen genauen Überblick über die im Einzelfall zuliefernden Variablen.Die Jahresüberlieger 2011/2012 sind für die Erhebungsperiode 2011 als offener Fall (Typ B oder C)nach der alten Schnittstelle und für die Erhebungsperiode 2012 als abgeschlossener Fall (Typ A) resp.als offener Fall (Typ C) mit der neuen Schnittstelle abzugeben.3.2 Unterschiede in den Merkmalen zwischen BfS-Erhebung und <strong>PRISMA</strong>Bei der Erfassung von Merkmalen im <strong>PRISMA</strong> wurde auf eine weitestgehende Vereinheitlichung derbenötigten Angaben seitens der <strong>Gesundheitsdirektion</strong> und dem Bundesamt für Statistik geachtet. Dasich die Interessen des Bundes mit denjenigen des <strong>Kanton</strong>s jedoch nicht völlig decken, sind die gefordertenAngaben nicht ganz kongruent. Aus diesem Grund bestehen an einigen Stellen Divergenzen beider Erfassung der Merkmale. Die im Rahmen der Medizinischen Statistik BfS geforderten Angabenkönnen jedoch vollständig durch eine Transcodierung der <strong>PRISMA</strong>-Merkmale abgedeckt werden.Diese Transcodierung wie auch die Erstellung des BfS-Files erfolgt durch die GD.8 <strong>Handbuch</strong> PRISma


3.3 Grenzen der <strong>PRISMA</strong>-DatenWie bei jeder Statistik sind auch die Aussagemöglichkeiten der <strong>PRISMA</strong>-Daten nicht unerschöpflich.Folgende Erkenntnisse können aus der Erhebung nicht oder nur sehr eingeschränkt gewonnenwerden:– Der <strong>PRISMA</strong> erlaubt keinen Einblick in die Krankengeschichten und Behandlungen der einzelnenPatienten. Über diese Informationen verfügen nur die einzelnen Betriebe.– Der <strong>PRISMA</strong> ist kein (Einzel-) Leistungserfassungssystem. Hierfür müssen andere Instrumenteherangezogen werden. Ein Leistungserfassungssystem ist in erster Linie ein betriebsinternesDokumentations- und Planungssystem. Der <strong>PRISMA</strong> ist hingegen eine betriebsexterneDokumentation.– Der <strong>PRISMA</strong> ersetzt detaillierte medizinische und pflegerische Angaben nicht. Für die spezifischenInteressen der behandelnden Ärzte oder Pflegeverantwortlichen sind weitere Statistikennotwendig.– Der <strong>PRISMA</strong> ist ebenfalls nicht ausreichend für betriebsspezifische Angaben wie z. B. dieBetriebsstatistik oder die Jahresrechnung.4 Umfang der <strong>PRISMA</strong>-Erhebung in den InstitutionenZur Erhebung der <strong>PRISMA</strong>-Daten sind grundsätzlich alle Anstalten, welche stationäre Behandlungenakuter Krankheiten oder stationäre Massnahmen der medizinischen Rehabilitation durchführen, verpflichtet;unabhängig davon, ob sie auf einer kantonalen Spitalliste aufgeführt sind oder nicht. Grundsätzlichgilt, für Betriebe und Abteilungen auf der Spitalliste ist ein <strong>PRISMA</strong> Datensatz zu liefern.Betriebe und Abteilungen auf der Pflegeheimliste liefern den SOMED Datensatz. Im Zweifelsfall entscheidetdie <strong>Gesundheitsdirektion</strong>, ob für ganze Betriebe oder Abteilungen der <strong>PRISMA</strong> Datensatzoder der SOMED Datensatz zu liefern ist.Bei Betrieben, die einen Eintrag auf der Spitalliste Akutsomatik und auf der Spitalliste Psychiatrie haben,entscheidet die GD, ob eine oder beide Statistiken (<strong>PRISMA</strong> und/oder Psyrec-KTR) zu liefern sind.Jedoch müssen nur Betriebe mit einem Eintrag auf der Spitalliste die KTR-Felder ausfüllen. EinzelneAusnahmen bleiben vorbehalten.5 Organisation der <strong>PRISMA</strong>-Erhebung5.1 Organisation der Datenerhebung ab Berichtsperiode 2012Für die Erstellung der medizinischen Statistik ist das Bundesamt für Statistik zuständig. Die <strong>Kanton</strong>eüberwachen die Lieferung der Daten von den Spitälern und liefern sie an das Bundesamt für Statistikweiter. Die <strong>Gesundheitsdirektion</strong> <strong>Kanton</strong> <strong>Zürich</strong> erhebt die medizinische Statistik und die KostenträgerrechnungKTR in einen Datensatz. Die KTR-Daten werden aber dem BfS (oder Dritten) nicht weitergeleitet.5.2 Periodizität der DatenlieferungDie <strong>PRISMA</strong>-Daten werden einmal jährlich erhoben. Der Zeitpunkt der Erhebung fällt mit demjenigender Betriebsstatistik/Jahresrechnung zusammen. Die Datenlieferungen einer Periode sind jeweils biszu einem Fixtag im Folgejahr vorzunehmen. Der jeweilige Fixtag wird von der GD rechtzeitig im Vorauskommuniziert.<strong>Handbuch</strong> PRISma 9


5.3 Verantwortung der BetriebeDie Betriebe sind vollumfänglich zuständig und verantwortlich, die Datenerhebung ab der Erhebungsperiode2012 gemäss <strong>Handbuch</strong> der <strong>Gesundheitsdirektion</strong> aufzugleisen und umzusetzen. Die Datenmüssen in der vorgegebenen Form korrekt und rechtzeitig der <strong>Gesundheitsdirektion</strong> zugestellt werden.Besonders wichtig ist die Einhaltung der Datenkonsistenz sowohl innerhalb der <strong>PRISMA</strong>-Erhebungals auch im Abgleich mit anderen Datenquellen (KS, KORE, Trimesterberichte).5.4 Ablauf der Datenlieferung an die <strong>Gesundheitsdirektion</strong>Die <strong>PRISMA</strong>-Daten werden gemäss den Vorgaben erfasst und aus dem Klinikinformationssystemextrahiert, anschliessend mit der Prüfapplikation <strong>PRISMA</strong> geprüft und im festgelegten Format an dieGD geliefert. Die Spitäler sind dafür besorgt, dass sie nur korrekte und mit anderen Statistiken konsistenteDaten der GD liefern. Bei Abgabe verifiziert die GD die Daten nochmals. Dabei wird geprüft, obdie Anforderungen des Validierungsprozesses (vgl. 5.4.1) erfüllt sind. Abbildung 2 veranschaulichtdiesen Prozess.Ist mindestens eine Validierungsbedingung nicht erfüllt, muss der Betrieb die Daten bereinigen undder GD einen neuen vollständigen <strong>PRISMA</strong>-Datensatz, das heisst, die gesamte Jahreslieferung, erneutzustellen. Die Fehlerbereinigung muss der Betrieb in seinem System vornehmen und nicht bloss im<strong>PRISMA</strong>-Extrakt die betroffenen Daten abändern. Allenfalls sind auch andere Statistiken (KS undKORE) anzupassen.In der GD werden keine Modifikationen an den Daten vorgenommen!Die obige Validierungsprozedur wird wiederholt, bis alle Prüfungen erfolgreich sind. Erst danach werdendie geprüften Daten in der Datenbank der GD permanent abgelegt. Im Anschluss daran erstellt dieGD die vorgesehenen Auswertungen und generiert die Medizinische Statistik BfS.5.4.1 Der ValidierungsprozessDer Validierungsprozess besteht aus drei Teilprozessen:– Prüfung mit der Prüfapplikation <strong>PRISMA</strong>,– Abgleich mit weiteren Daten,– inhaltliche Prüfung.Prüfung mit der Prüfapplikation <strong>PRISMA</strong>Zur Plausibilisierung der <strong>PRISMA</strong> Daten wird von der <strong>Gesundheitsdirektion</strong> <strong>Kanton</strong> <strong>Zürich</strong> eine Prüfsoftware«Prüfapplikation <strong>PRISMA</strong>» zur Verfügung gestellt. Die Prüfapplikation <strong>PRISMA</strong> prüft dieDaten in verschiedenen Schritten. So kontrolliert die formale Prüfung, ob die <strong>PRISMA</strong> Daten vollständigund im richtigen Format vorliegen. Die qualitative Prüfung findet einerseits gemäss dem Plausibilisierungskonzeptder Medizinischen Statistik des Bundesamtes für Statistik (Medplaus) sowie anderseitsnach zusätzlichen Plausibilisierungsrichtlinien der <strong>Gesundheitsdirektion</strong> statt. Die Applikationerstellt ein ausführliches Fehlerprotokoll, das die Fehler strukturiert auflistet.Abgleich mit den weiteren DatenIn diesem Schritt werden die wichtigsten Kennzahlen des <strong>PRISMA</strong>-Datensatzes mit den gleichenKennzahlen aus den betriebsbezogenen Erhebungen KS, KORE und Trimesterberichte abgeglichen.Dieser Schritt stellt die Kongruenz zwischen den fallbezogenen und betriebsbezogenen Datenbereichensicher.Inhaltliche PrüfungZu den inhaltlichen Prüfungen gehören sonstige Prüfungen wie der Abgleich KORE-KTR, aber auchvertiefte Querplausibilisierungen der einzelnen <strong>PRISMA</strong>-Variablen. Diese Prüfungen werden denBetrieben kommuniziert und die Ergebnisse entsprechend dokumentiert.5.5 Aufbewahrung der DatenDie GD bewahrt die gelieferten <strong>PRISMA</strong>-Extrakte während zehn Jahren auf. Die Betriebe müssenjedoch in der Lage sein, den <strong>PRISMA</strong>-Extrakt des entsprechenden Erfassungsjahres jederzeitwieder generieren zu können.10 <strong>Handbuch</strong> PRISma


Abbildung 2: Validierungsprozess der <strong>PRISMA</strong>-DatenReporting bei fehlerhaftenDatensätzenSpitalSpitalRohdatenDateneingangRohdatenPrüfung mit Prüfapplikation<strong>PRISMA</strong> (inkl. Medplaus)AusführlichesFehlerprotokollderPrüfapplikationGDFehlerhafterDatensatzFehlerfreier DatensatzAusführlichesPrüfungsprotok ollPrüfung mit Prüfapplikation<strong>PRISMA</strong> (inkl. Medplaus)AusführlichesFehlerprotokollderPrüfapplikationFehlerhafterDatensatzFehlerfreier DatensatzAusführlichesPrüfungsprotok ollNeinAbgleich mit weiteren Datenund inhaltliche PrüfungJaFehlerprotokollNeinPrüfung erfolgreichAbgleichsprotokollJaEinlesen in die Datenbankund Erzeugungdes BfS-ExtraktesStandardauswertung(Kenndatenbuch)<strong>Handbuch</strong> PRISma 11


6 Rechtliche Grundlagen für die Erhebung des <strong>PRISMA</strong>6.1 BundesrechtNach dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 9. Oktober 1992 (SR 431.01) sowie den dazugehörendenAusführungserlassen, insbesondere der Verordnung über die Durchführung von statistischenErhebungen des Bundes (VO DStatE) vom 30. Juni 1993 (SR 431.012.1) ist die Erhebung der MedizinischenStatistik der Krankenhäuser auf Bundesebene vorgeschrieben. Massgebende Bestimmungenim BStatG sind Art. 4 – 9 sowie 14 – 25, in der VO DStatE Art. 1 – 11 sowie der Anhang S. 73.Eine zusätzliche rechtliche Grundlage bildet das vom Bundesamt für Statistik verabschiedete Detailkonzeptzur Medizinischen Statistik der Krankenhäuser. Hierin ist vermerkt: «Die Krankenhäuser sindverantwortlich für die Erstellung der Datensätze für die gesamtschweizerischen Minimaldaten undgegebenenfalls von kantonalen Zusatzdaten (…). Alle in einer Erhebungs periode, d. h. in einem Kalenderjahr,erstellten Datensätze werden der kantonalen Statistikstelle auf Datenträger oder via elektronischemDatentransfer übermittelt.» (DK, S 26f)Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) vom 18. März 1994 sowie die zur Durchführung diesesGesetzes erlassene Krankenversicherungsverordnung (KVV) vom 27. Juni 1995 enthalten ebenfallsBestimmungen über die Erhebung von Daten und das Erstellen von Statistiken, die eine Rechtsgrundlagedes <strong>PRISMA</strong> bilden. Zu beachten sind insbesondere Art. 23, Art. 43, Art. 46, Art. 49 Abs. 8, Art. 58und Art. 84 KVG sowie Art. 58, Art. 59 KVV.6.2 <strong>Kanton</strong>ales RechtDie Erhebung verschiedenster Informationen bei den Spitälern ist im Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetz(SPFG) geregelt. Art. 17 und 18 SPFG halten fest, dass die <strong>Gesundheitsdirektion</strong> betriebsundpatientenbezogene Daten bearbeiten kann. Sie kann insbesondere Daten zur Durchführung derSpitalplanung, Überprüfung der Preis- und Kostenentwicklung, der Wirtschaftlichkeit sowie der Qualität,Angemessenheit und Zweckmässigkeit der Leistungen erheben.7 Informatikrichtlinien zur Datenlieferung7.1 Format der gelieferten DatenDie <strong>PRISMA</strong>-Daten werden von den Spitälern im vorgegebenen Format in drei tab-delimited ASCII FlatFiles bereitgestellt:– Datei – Datei – Datei Die Datei enthält die zu erhebenden Daten. Die Datei enthält den C-Schlüssel,der für die Generierung der anonymen Codierung vom Bundesamt verwendet wird. Die Datei enthält den anonymen Verbindungscode für die vom Bundesamt für Statistik vorgegebenefiktive Person.Die Lieferung der <strong>PRISMA</strong>-Daten an die <strong>Gesundheitsdirektion</strong> erfolgt als <strong>PRISMA</strong>-Archiv. Das<strong>PRISMA</strong>-Archiv lässt sich mit Hilfe der Prüfapplikation <strong>PRISMA</strong> einfach erstellen. Voraussetzung istallerdings, dass die Daten sämtliche Prüfungen der Prüfapplikation erfolgreich überstehen.12 <strong>Handbuch</strong> PRISma


7.2 DateinamenDer Aufbau der Dateinamen sieht wie folgt aus:XXXXXXXX _JJ F .TXTCTBUR-Nummer der Institution Erhebungsjahr Dateibezeichnung ExtensionErklärung:– Die ersten acht Stellen bezeichnen die BUR-Nummer der entsprechenden Institution.– Die neunte Stelle ist ein Underscore.– Die zehnte und elfte Stelle gibt das Erhebungsjahr an. Das Format ist zweistellig (JJ).– Die zwölfte Stelle gibt an, um welche Art Datei es sich handelt. Dabei gilt:– F = Falldatei– C = C-Schlüsseldatei– T = Testrecorddatei– Die Extension muss immer .txt sein.Die Dateinamen für das <strong>Kanton</strong>sspital Winterthur für das Erhebungsjahr 2012 sehen somit als Beispielwie folgt aus:71291850_12F.TXT71291850_12C.TXT71291850_12T.TXT7.3 Definition der Feldinhalte und FormateDie Feldinhalte und Übertragungsformate entsprechen den Ausführungen in Kapitel 8. In der Variablenliste,Anhang 1, ist der Datentyp und die Feldlänge einzelner Variablen beschrieben. Wir unterscheidendrei Datenformate: alphanumerisch, numerisch und Datum.7.3.1 AlphanumerischIn diesem Feldtyp werden die Textvariablen abgelegt. Die zugehörige Länge ist als Maximallänge zuverstehen. Die Zeichenketten müssen linksbündig sein. Es dürfen keine nachfolgenden Leerzeichengeliefert werden. (Abkürzung AN)7.3.2 DatumWenn nichts anderes angegeben ist, gilt das Format JJJJMMTThh. Die ersten 4 Stellen enthaltenimmer die vollständige Angabe des Jahres inkl. Jahrhundert, MM enthält den Monat, TT den Tag undhh die Stunde. Monats-, Tages- und Stundenangaben müssen immer zweistellig sein. (Abkürzung D)– 1997010712 (korrekt)– 199701701 (falsch)7.3.3 NumerischDie Zahl darf nur aus den Ziffern 0 bis 9 und bei negativen Zahlen dem Vorzeichen bestehen. Als Dezimalpunktist « . » zu verwenden. Weitere Zeichen oder andere Darstellungen wie z. B. Exponentialschreibweisesind nicht erlaubt. Im Weiteren dürfen keine führenden oder nachfolgenden Leerzeichenenthalten sein. (Abkürzung N)– 1.7E2 (falsch. Exponentialschreibweise)– 2’325’078 (falsch. Hochkommas enthalten)– 327 139 (falsch. Leerzeichen enthalten)– -17,2 (falsch. Dezimalpunkt ist nicht « . »)– -17.2 (richtig)<strong>Handbuch</strong> PRISma 13


Die Spalte Länge in der Tabelle in Kapitel 9 definiert, ob und wie viele Nachkommastellen gestattetsind. Die Schreibweise ist V.N. Dabei gibt V die Anzahl der Vorkommastellen und N die Anzahl derNachkommastellen wider. Die Anzahl Nachkommastellen ist nicht in den Vorkommastellen enthalten.Das negative Vorzeichen ist nicht in der Anzahl Vorkommastellen enthalten.BeispielDie Längendefinition 3.2 bedeutet, dass maximal 3 Stellen vor dem Dezimalpunkt und maximal2 Stellen nach dem Dezimalpunkt zulässig sind.– 123.98 (richtig)– -123.98 (richtig)– 1234.98 (falsch, zu viele Vorkommastellen)– 123.987 (falsch, zu viele Nachkommastellen)– 123 (richtig)– 23.1 (richtig).7.3.4 NULL-WerteEs ist teilweise gestattet, für ein Feld «keine» Information zu liefern (siehe Angaben zu den einzelnenVariablen in Kapitel 9). In diesem Fall ist ein NULL-Wert zu liefern, nicht zu verwechseln mit der Zahl 0.Ein NULL-Wert ist dadurch charakterisiert, dass keine Information vorhanden ist. Im Rekord ist diesdadurch auszudrücken, dass sofort wieder das Tab-Zeichen folgt.7.3.5 Zulässige AngabenDie zulässigen Feldeingaben sind in Strukturtabellen festgelegt. Sie beruhen auf der Spezifikation derMerkmale in Kapitel 8., z. B. für «Geschlecht»: «1 = männlich», «2 = weiblich». Andere Eingaben sindunzulässig.7.4 DatentransferDer Transfer der <strong>PRISMA</strong>-Daten erfolgt elektronisch. «Die Krankenhäuser können den kantonalen Statistikstellenkeine schriftlichen Fragebögen zustellen. Wenn die Datensätze nicht mit dem Spitalinformationssystemerzeugt werden können, muss das Spital die Datenerfassung unter Einhalt desDatenschutzes und der Datensicherheit extern, d. h. durch Outsourcing, ausführen lassen.» 1 Analog zuden Vorgaben des Bundesamtes für Statistik akzeptiert die <strong>Gesundheitsdirektion</strong> keine Erhebungen inPapierform.7.5 SupportDer Support der Reporting-Datenbanken in den Spitälern ist nicht Aufgabe der Gesundheits direktion.Support, Anpassungen und Weiterentwicklung der Reporting-Datenbanken muss durch die Herstellerder Spitalinformationssysteme oder durch Dritte übernommen werden.Bei Fragen bezüglich des <strong>PRISMA</strong>-Manuals und dessen Umsetzung sowie der Prüfapplikation <strong>PRISMA</strong>bietet die <strong>Gesundheitsdirektion</strong> den Spitälern jedoch ihre Hilfe an.1Vgl. «Statistik der stationären Betriebe des Gesundheitswesens – Medizinische Statistik der Krankenhäuser»,Detailkonzept 1997 (Version Dezember 2005), Bundesamt für Statistik, Sektion Gesundheit, S. 25.14 <strong>Handbuch</strong> PRISma


8 Inhalt der <strong>PRISMA</strong>-Erhebung8.1 Basisdaten – Allgemeine Variablen<strong>PRISMA</strong> Nr. 1100 – Spitalidentifikationsnummer (Id Spital)MerkmalSpezifikationAnmerkungBfS (0.1.V02)Gültige BUR-NummerAchtstellige Nummer der Institution gemäss dem Betriebs- und Unternehmensregisterdes BfS (BUR)<strong>PRISMA</strong> Nr. 1101 – Patientenidentifikationsnummer (Id Patient)MerkmalSpezifikationAnmerkung<strong>PRISMA</strong>Eindeutige, jahresübergreifende, nichtsprechende Nummer pro Spital und Patient,die für jeden neuen Patienten vergeben wird.Die Patientenidentifikationsnummer im Format n10 darf nicht mit den spitalinternen ID’sübereinstimmen. Es muss dafür ein geeignetes Konvertierungsverfahren gefundenwerden. Die Konversion der spitalinternen Identifikationsnummer erfolgt in den Spitälern.<strong>PRISMA</strong> Nr. 1102 – Anonymer VerbindungscodeMerkmalSpezifikationAnmerkungBfS (0.2.V01)Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes werden keine nominativen Daten erhoben,sondern es wird mit Hilfe eines mehrstufigen Verschlüsselungsverfahrens für jedes Individuumein anonymer Verbindungscode generiert. Als Ausgangsdaten für die Erstellungdes anonymen Verbindungscodes dienen Angaben, die über die Zeit weitgehend unveränderlichsind wie der Vorname / Name, das Geburtsdatum und das Geschlecht einerPerson. Es handelt sich um eine unidirektionale Verschlüsselung, die nicht rückgängiggemacht werden kann. Ausgehend vom Verbindungscode kann nicht auf die ursprünglichenDatenzurückgeschlossen werden. Das BfS kann aus dem anonymen Code einenindividuellen Code errechnen, der keine Rückschlüsse auf die Person erlaubt.Für die Generierung des Verbindungscodes werden den Spitälern vom BfS Subroutinenzur Verfügung gestellt, welche die erforderlichen Algorithmen implementieren. Sie sindim Dokument «Generierung des anonymen Verbindungscodes in der MedizinischenStatistik – Benutzeranleitung» beschrieben. Das Dokument «Datenschutz in der MedizinischenStatistik» schildert die methodischen und technischen Details des anonymenVerbindungscodes. Vgl. Anhang 3.<strong>PRISMA</strong> Nr. 1103 – GeschlechtMerkmalSpezifikationAnmerkungBfS (1.1.V01)1 = männlich2 = weiblichAusschlaggebend ist das zivilrechtliche Geschlecht bei Spitaleintritt.<strong>Handbuch</strong> PRISma 15


<strong>PRISMA</strong> Nr. 1104 – GeburtsdatumMerkmalSpezifikationAnmerkungBfS (1.1.V02)Angabe des Datums (Jahr, Monat, Tag) im Format D8 (JJJJMMTT).JJJJ Jahrhundert und JahrMM MonatTT TagDie Angabe des Tages und des Monats ist obligatorisch bei Kindern bis und mit2 Jahren und bei Todesfällen. In allen übrigen Fällen ist die Angabe des Monats und desTages fakultativ und wird jeweils mit 00 codiert.<strong>PRISMA</strong> Nr. 1105 – Lokalisation des SpitalsMerkmalSpezifikationAnmerkungBfS (4.1.V02)Postleitzahl des den Patienten beherbergenden Hauses (Spitals).Diese Information ist vor allem für Spitäler mit mehreren Standorten relevant.Bei mehreren Gebäuden in derselben politischen Gemeinde (z. B. Stadt <strong>Zürich</strong>) ist füralle Fälle dieselbe Postleitzahl (und zwar diejenige des Hauptgebäudes) einzutragen.<strong>PRISMA</strong> Nr. 1106 – Lokalisation des Spitals, ReservefeldMerkmalBfS (4.1.V03)Spezifikation 1 – 9AnmerkungWird zu einem späteren Zeitpunkt durchs BfS definiert.<strong>PRISMA</strong> Nr. 1107 – Personenidentifikator - Neue AHV-NummerMerkmal<strong>PRISMA</strong>Spezifikation Länge: 16 (Bsp.: 756.1234.5678.90)Anmerkung Ausländer ohne AHV Nummer: 999.9999.9999.99.<strong>PRISMA</strong> Nr. 1108 – Identifikationsnummer des administrativen Falls der Mutter(Id Admfall – Mutter)MerkmalSpezifikation<strong>PRISMA</strong>Angabe der Id Admfall der Mutter (<strong>PRISMA</strong> Nr. 1200) bei Neugeborenen, welche in derKlinik geboren sind (Eintrittsart = 3).<strong>PRISMA</strong> Nr. 1200 – Identifikationsnummer des administrativen Falls (Id Admfall)MerkmalSpezifikationAnmerkungBfS (4.6.V01)Eindeutige, jahresübergreifende, nichtsprechende Nummer pro Spital und Patient fürjeden neuen administrativen Fall eines Patienten.Die Identifikationsnummer des administrativen Falls im Format n16 darf nicht mit denspital internen ID’s übereinstimmen. Es muss dafür ein geeignetes Konvertierungsverfahrengefunden werden. Die Konversion der spitalinternen Identifikationsnummererfolgt in den Spitälern.(Werden Kostendaten an SwissDRG geliefert, so müssen diese zwingend dieselbeIdentifikationsnummer enthalten. Entspricht auch der Fallnummer der Fallkostenstatistik.)16 <strong>Handbuch</strong> PRISma


<strong>PRISMA</strong> Nr. 1202 – Alter bei EintrittMerkmalSpezifikationAnmerkungBfS (1.1.V03)Alter bei Spitaleintritt in erfüllten Altersjahren (3-stellig)Exakte Berechnung durch die Differenz des Geburtsdatums und des Eintrittsdatums.<strong>PRISMA</strong> Nr. 1203 – Wohnort (PLZ) bzw. WohnlandMerkmalSpezifikationBfS (1.1.V04)Massgebend ist der zivilrechtliche Wohnsitz.– Wohnort Schweiz: 4-stellige Postleitzahl– Wenn unbekannt: CHE– Wohnort Ausland: ISO-3-Ländercode gemäss BfS Ländercode-Tabelle– Wenn unbekannt: NON<strong>PRISMA</strong> Nr. 1205 – NationalitätMerkmalSpezifikationAnmerkungBfS (1.1.V05)– ISO-3-Ländercode gemäss BfS-Ländercode-Tabelle– Wenn unbekannt: NON.Bei Doppelbürgern «Schweiz» + «Ausland» wird «Schweizer / in» angegeben, bei mehrfacherausländischer Staatsbürgerschaft ist derjenige Staat relevant, dessen Staatsangehörigkeitzuletzt erworben wurde. Bei Staatenlosen und Flüchtlingen wird die frühereHeimat angegeben.<strong>PRISMA</strong> Nr. 1206 – BehandlungsartMerkmalSpezifikationAnmerkungBfS (1.3.V01)1 = ambulant3 = stationärBis auf weiteres werden mit dieser Statistik nur stationäre Fälle erhoben.<strong>PRISMA</strong> Nr. 1207 – EintrittsartMerkmalSpezifikationBfS (1.2.V03)1 = Notfall2 = angemeldet, geplant3 = Geburt4 = interner Übertritt mit Wechsel des Adminfalls5 = Verlegung innerhalb 24 Stunden8 = anderes9 = unbekanntAnmerkung Alle Patienten, die unangemeldet und ungeplant eintreten und die sofort Hilfe /Behandlung benötigen, bzw. für die diese innerhalb 12 Stunden unabdingbar ist, fallenunter «Notfall».Code 3 «Geburt» gilt nur für Neugeborene, die in dieser Klinik geboren sind.Nicht jedoch für die Mutter, die das Kind geboren hat.Der Code 4 «interner Übertritt mit Wechsel des Adminfalls» ist nur bei einem Wechseldes SwissDRG Anwendungsbereichs (bspw. bei internen Übertritten in die RehabilitationAffoltern des Kinderspitals) oder bei einem Wechsel der Akutspitalbedürftigkeit(-> Abrechnung Akuttarif) zu einer «Nicht-Akutspitalbedürftigkeit» (-> mit Abrechnungdes Pflegetarifs) zugelassen.Code 5 bedeutet: Der Aufenthalt im überweisenden Spital oder Geburtshaus beträgtweniger als 24 Stunden.Treffen allenfalls mehrere Ausprägungen gleichzeitig zu, so gehen die speziellenAusprägungen 3,4 und 5 den allgemeinen Ausprägungen 1 oder 2 vor.<strong>Handbuch</strong> PRISma 17


<strong>PRISMA</strong> Nr. 1208 – Einweisende InstanzMerkmalSpezifikationBfS (1.2.V04)1 = selbst, Angehörige2 = Rettungsdienst (Ambulanz, Polizei)3 = Arzt4 = nichtmedizinischer Therapeut5 = sozialmedizinischer Dienst6 = strafrechtlich, Justizbehörden8 = andere9 = unbekannt<strong>PRISMA</strong> Nr. 1209 – Aufenthaltsort vor EintrittMerkmalSpezifikationAnmerkungBfS (1.2.V02)1 = Alltagsumfeld (zu Hause, Arbeitsplatz, unterwegs etc.)2 = Zuhause mit Spitex-Versorgung3 = Krankenheim, Pflegeheim4 = Altersheim, sozialmedizinische Institution5 = Psychiatrische Klinik6 = anderes Krankenhaus (Akutspital) oder Geburtshaus7 = Strafvollzugsanstalt8 = andere9 = unbekanntMit Spitex ist alle spitalexterne Pflege, die nach Hause kommt, gemeint, auch wenn derTräger anders heisst.<strong>PRISMA</strong> Nr. 1210 – AustrittszeitpunktMerkmalSpezifikationAnmerkungBfS (1.5.V01)Angabe des Datums (Jahr, Monat, Tag, Stunde) im Format D10 (JJJJMMTThh).JJJJ Jahrhundert und JahrMM MonatTT Taghh Stunde [00,23]Die Stundenangabe muss immer zweistellig erfolgen, für 0 – 9 Stunden ist eine führendeNull zu ergänzen.Mitternacht = 00 mit Datum des folgenden Tages.Bei Todesfällen ist das genaue Datum und die Stunde des Todes anzugeben.<strong>PRISMA</strong> Nr. 1211 – Entscheid für AustrittMerkmalSpezifikationAnmerkungBfS (1.5.V02)1 = auf Initiative des Behandelnden2 = auf Initiative des Patienten (gegen Ansicht des Behandelnden)3 = auf Initiative Dritter4 = interner Übertritt mit Wechsel des Adminfalls5 = gestorben8 = anderes9 = unbekanntDer Code 4 «interner Übertritt mit Wechsel des Adminfalls» ist im <strong>Kanton</strong> <strong>Zürich</strong> nur beieinem Wechsel des SwissDRG Anwendungsbereichs (bspw. bei internen Übertrittenin die Rehabilitation Affoltern des Kinderspitals) oder bei einem Wechsel der Akutspitalbedürftigkeit(-> Abrechnung Akuttarif) zu einer «Nicht-Akutspitalbedürftigkeit»(-> mit Abrechnung des Pflegetarifs) zugelassen.Für Fälle, die sich am 31. 12. noch in Spitalbehandlung befinden, ist keine Eingabenotwendig.18 <strong>Handbuch</strong> PRISma


<strong>PRISMA</strong> Nr. 1212 – Aufenthalt nach AustrittMerkmalSpezifikationAnmerkungBfS (1.5.V03)0 = Todesfall1 = Alltagsumfeld (zu Hause, Arbeitsplatz, unterwegs, usw.)2 = Krankenheim, Pflegeheim3 = Altersheim, sozialmedizinische Institution4 = Psychiatrische Klinik5 = Rehabilitationsklinik6 = anderes Krankenhaus (Akutspital) oder Geburtshaus7 = Strafvollzugsanstalt8 = anderes9 = unbekanntFür Fälle, die sich am 31. 12. noch in Spitalbehandlung befinden, ist keine Eingabenotwendig.<strong>PRISMA</strong> Nr. 1213 – Behandlung nach AustrittMerkmalSpezifikationAnmerkungBfS (1.5.V04)0 = Todesfall1 = geheilt, kein Behandlungsbedarf2 = ambulante Behandlung3 = ambulante Pflege, Spitex4 = stationäre Behandlung oder Pflege5 = Rehabilitation (ambulant oder stationär)8 = anderes9 = unbekanntFür Fälle, die sich am 31. 12. noch in Spitalbehandlung befinden, ist keine Eingabenotwendig.<strong>PRISMA</strong> Nr. 1214 – GrundversicherungMerkmalSpezifikationAnmerkungBfS (1.4.V02)1 = Krankenversicherung (Kt. <strong>Zürich</strong>)2 = Invalidenversicherung3 = Militärversicherung4 = Unfallversicherung5 = Selbstzahler (nur für Personen mit Wohnsitz im Ausland)6 = Krankenversicherung (anderer <strong>Kanton</strong> (nicht ZH) mit <strong>Kanton</strong>sbeitrag resp. Baseratenach Spitalstandortkanton)7 = Krankenversicherung (anderer <strong>Kanton</strong> (nicht ZH) ohne <strong>Kanton</strong>sbeitrag oder Baseratenach Wohnsitzkanton (Referenztaxe Wohnkanton)8 = andereAngabe des Hauptgaranten, der für die Kosten der Grundversicherungsleistung imWesentlichen aufkommt.1 – wohnhaft im <strong>Kanton</strong> <strong>Zürich</strong> und krankenversichert6 – wohnhaft in einem anderen <strong>Kanton</strong> als ZH und krankenversichert. Wohnsitzkantonbeteiligt sich an den Kosten resp. Baserate analog dem Spitalstandortkanton weilSpital auf Spitalliste des anderen <strong>Kanton</strong>s oder med. indizierte Behandlung.7 – wohnhaft in einem anderen <strong>Kanton</strong> als ZH und krankenversichert. Der Wohnsitz kantonbeteiligt sich nicht an den Kosten (z.B. Vertragsspital) bzw. der Wohnsitz kantonbeteiligt sich höchstens zum Tarif resp. Baserate analog dem Wohnsitzkanton(Referenztaxe).<strong>PRISMA</strong> Nr. 1216 – GeburtsgewichtMerkmalBfS (2.2.V04)Spezifikation Angabe in Gramm (0 – 9999)AnmerkungMuss nur bei Geburt im vorliegenden Spital angegeben werden.Bei Aufnahme eines Säuglings (Kind bis 12 Monate) wird die Variable Nr. 1221 Aufnahmegewichtausgefüllt.<strong>Handbuch</strong> PRISma 19


<strong>PRISMA</strong> Nr. 1217 – Aufenthalt in IntensivmedizinMerkmalSpezifikationAnmerkungBfS (1.3.V03)Anzahl vollendete Stunden in intensivmedizinischer Betreuung (Summe über dengesamten Fall), leer = unbekanntEs gelten dabei nur Abteilungen, die von der Schweizerischen Gesellschaft für Intensivmedizinanerkannt sind oder neonatologische Intensivstationen.Für Fälle, die sich am 31. 12. noch in Spitalbehandlung befinden, ist keine Eingabenotwendig.<strong>PRISMA</strong> Nr. 1218 – Administrativer Urlaub und FerienMerkmalSpezifikationAnmerkungBfS (1.3.V04)Anzahl vollendete Stunden (Summe über den gesamten Fall)Wenn ein Patient während eines Aufenthalts das Spital für 24 Stunden oder längerverlässt, handelt es sich um einen administrativen Urlaub. Die für einen Fall relevantegesamte Urlaubsdauer ermittelt sich aus der Summe der Stunden der einzelnen.Erfasst und addiert werden lediglich nur jene Urlaube, die einzeln länger als einen Taggedauert haben.Wenn eine Patientin oder ein Patient zum Beispiel zwei Urlaube nimmt, von denen einer8 und der andere 36 Stunden dauert, müssen daher 36 Stunden administrativer Urlaubkodiert werden.Für Fälle, die sich am 31. 12. noch in Spitalbehandlung befinden, ist keine Eingabenotwendig.<strong>PRISMA</strong> Nr. 1219 – KrankenversicherungMerkmalSpezifikationAnmerkung<strong>PRISMA</strong>Code der zugelassenen KrankenversicherungDas Verzeichnis ist über Internet abrufbar: www.bag.admin.chPersonen ohne Krankenversicherung: Code 9999 verwenden.<strong>PRISMA</strong> Nr. 1220 – Kennzeichnung des StatistikfallesMerkmalSpezifikationBfS (0.2.V02)A = Eintritt im Berichtsjahr oder vorher, Austritt im BerichtsjahrB = Eintritt im Berichtsjahr, Austritt nach BerichtsjahrC = Langliegerpatienten mit Eintritt vor dem Berichtsjahr, Austritt nach BerichtsjahrAnmerkung Vgl. Ausführungen im Abschnitt 3.1<strong>PRISMA</strong> Nr. 1221 – AufnahmegewichtMerkmalSpezifikationAnmerkungBfS (4.5.V01)Angabe in Gramm (0 – 99999), leer = unbekanntAufnahmegewicht eines Säuglings (eines Kindes bis 12 Monate).Leerlassen bei einer Geburt während der aktuellen Hospitalisation (GeburtsgewichtVariable Nr. 1216 ausfüllen).20 <strong>Handbuch</strong> PRISma


<strong>PRISMA</strong> Nr. 1222 – 1. ZwischenaustrittMerkmalSpezifikationAnmerkungBfS (4.7.V01)Datum (ohne Stunde), JJJJMMTT.Findet gemäss dem Dokument «Regeln und Definitionen zur Fallabrechnung unterSwissDRG» eine Fallzusammenführung statt, muss dieses Feld ausgefüllt werden.<strong>PRISMA</strong> Nr. 1223 – 1. WiedereintrittMerkmalSpezifikationAnmerkungBfS (4.7.V02)Datum (ohne Stunde), JJJJMMTT.Findet gemäss dem Dokument «Regeln und Definitionen zur Fallabrechnung unterSwissDRG» eine Fallzusammenführung statt, muss dieses Feld ausgefüllt werden.<strong>PRISMA</strong> Nr. 1224 – Grund des 1. WiedereintrittesMerkmalSpezifikationAnmerkungBfS (4.7.V03)1 = Wiederaufnahme mit gleicher MDC2 = Wiederaufnahme mit gleicher MDC durch Komplikationen3 = Rückverlegung9 = unbekanntFindet gemäss dem Dokument «Regeln und Definitionen zur Fallabrechnung unterSwissDRG» eine Fallzusammenführung statt, muss dieses Feld ausgefüllt werden.<strong>PRISMA</strong> Nr. 1225 – 2. ZwischenaustrittMerkmalSpezifikationAnmerkungBfS (4.7.V11)Datum (ohne Stunde), JJJJMMTT.Findet gemäss dem Dokument «Regeln und Definitionen zur Fallabrechnung unterSwissDRG» eine Fallzusammenführung statt, muss dieses Feld ausgefüllt werden.<strong>PRISMA</strong> Nr. 1226 – 2. WiedereintrittMerkmalSpezifikationAnmerkungBfS (4.7.V12)Datum (ohne Stunde), JJJJMMTT.Findet gemäss dem Dokument «Regeln und Definitionen zur Fallabrechnung unterSwissDRG» eine Fallzusammenführung statt, muss dieses Feld ausgefüllt werden.<strong>PRISMA</strong> Nr. 1227 – Grund des 2. WiedereintrittesMerkmalSpezifikationAnmerkungBfS (4.7.V13)1 = Wiederaufnahme mit gleicher MDC2 = Wiederaufnahme mit gleicher MDC durch Komplikationen3 = Rückverlegung9 = unbekanntFindet gemäss dem Dokument «Regeln und Definitionen zur Fallabrechnung unterSwissDRG» eine Fallzusammenführung statt, muss dieses Feld ausgefüllt werden.<strong>Handbuch</strong> PRISma 21


<strong>PRISMA</strong> Nr. 1228 – 3. ZwischenaustrittMerkmalSpezifikationAnmerkungBfS (4.7.V21)Datum (ohne Stunde), JJJJMMTT.Findet gemäss dem Dokument «Regeln und Definitionen zur Fallabrechnung unterSwissDRG» eine Fallzusammenführung statt, muss dieses Feld ausgefüllt werden.<strong>PRISMA</strong> Nr. 1229 – 3. WiedereintrittMerkmalSpezifikationAnmerkungBfS (4.7.V22)Datum (ohne Stunde), JJJJMMTT.Findet gemäss dem Dokument «Regeln und Definitionen zur Fallabrechnung unterSwissDRG» eine Fallzusammenführung statt, muss dieses Feld ausgefüllt werden.<strong>PRISMA</strong> Nr. 1230 – Grund des 3. WiedereintrittesMerkmalSpezifikationAnmerkungBfS (4.7.V23)1 = Wiederaufnahme mit gleicher MDC2 = Wiederaufnahme mit gleicher MDC durch Komplikationen3 = Rückverlegung9 = unbekanntFindet gemäss dem Dokument «Regeln und Definitionen zur Fallabrechnung unterSwissDRG» eine Fallzusammenführung statt, muss dieses Feld ausgefüllt werden.<strong>PRISMA</strong> Nr. 1231 – 4. ZwischenaustrittMerkmalSpezifikationAnmerkungBfS (4.7.V31)Datum (ohne Stunde), JJJJMMTT.Findet gemäss dem Dokument «Regeln und Definitionen zur Fallabrechnung unterSwissDRG» eine Fallzusammenführung statt, muss dieses Feld ausgefüllt werden.<strong>PRISMA</strong> Nr. 1232 – 4. WiedereintrittMerkmalSpezifikationAnmerkungBfS (4.7.V32)Datum (ohne Stunde), JJJJMMTT.Findet gemäss dem Dokument «Regeln und Definitionen zur Fallabrechnung unterSwissDRG» eine Fallzusammenführung statt, muss dieses Feld ausgefüllt werden.<strong>PRISMA</strong> Nr. 1233 – Grund des 4. WiedereintrittesMerkmalSpezifikationAnmerkungBfS (4.7.V33)1 = Wiederaufnahme mit gleicher MDC2 = Wiederaufnahme mit gleicher MDC durch Komplikationen3 = Rückverlegung9 = unbekanntFindet gemäss dem Dokument «Regeln und Definitionen zur Fallabrechnung unterSwissDRG» eine Fallzusammenführung statt, muss dieses Feld ausgefüllt werden.22 <strong>Handbuch</strong> PRISma


<strong>PRISMA</strong> Nr. 1234 – Weitere WiedereintritteMerkmalSpezifikationAnmerkungBfS (4.7.V41)0 = nicht mehr als 5 Aufenthalte bzw. 4 Wiedereintritte1 = mehr als 5 Aufenthalte bzw. 4 WiedereintritteFindet gemäss dem Dokument «Regeln und Definitionen zur Fallabrechnung unterSwissDRG» eine Fallzusammenführung statt, muss dieses Feld ausgefüllt werden.<strong>PRISMA</strong> Nr. 1235 – ReservefeldSpezifikation Länge: 4<strong>PRISMA</strong> Nr. 1236 – ReservefeldSpezifikation Länge: 4<strong>PRISMA</strong> Nr. 1237 – LeistungsauftragMerkmalSpezifikationAnmerkung<strong>PRISMA</strong>1 = Leistungsauftrag vom Wohnkanton2 = kein Leistungsauftrag vom Wohnkanton, jedoch Leistungsauftrag des Spitalstandortkantons3 = kein Leistungsauftrag eines <strong>Kanton</strong>sFälle, für welche ein Leistungsauftrag des Wohnkantons gegeben ist, werden mit1 kodiert.Fälle, für welche zwar kein Leistungsauftrag des Wohnkantons, jedoch ein Leistungsauftragdes Spitalstandortkantons gegeben ist, werden mit 2 kodiert. Alle anderen Fällewerden mit 3 kodiert.<strong>PRISMA</strong> Nr. 1301 – HauptkostenstelleMerkmalSpezifikationBfS (1.4.V01)080 = Intensivpflege Pädiatrie100 = Innere Medizin, allgemein105 = Palliativmedizin110 = Angiologie120 = Endokrinologie130 = Gastroenterologie140 = Hämatologie u. Onkologie (inkl. Palliativbehandlung)150 = Kardiologie160 = Nephrologie170 = Neurologie180 = Pneumologie190 = Rheumatologie199 = Psychosomatik und Sucht (nur USZ)200 = Chirurgie, allgemein210 = Gefässchirurgie215 = Unfallchirurgie220 = Handchirurgie230 = Herzchirurgie240 = Kieferchirurgie250 = Neurochirurgie260 = Orthopädie270 = Plastische / Wiederherstellungschirurgie280 = Urologie291 = Viszeralchirurgie292 = Thoraxchirurgie<strong>Handbuch</strong> PRISma 23


300 = Gynäkologie / Geburtshilfe, allgemein310 = Gynäkologie320 = Geburtshilfe330 = Mutter-Kind-Station Affoltern400 = Kinderheilkunde, allgemein410 = Kinderchirurgie420 = Kinder- /Jugendpsychiatrie430 = Neonatologie440 = Pädiatrie, Medizin450 = Brandverletzte (nur Kispi)451 = CMS (nur Kispi)452 = KMT (nur Kispi)453 = Rehabilitation (nur für Kispi, Affoltern)600 = Ophthalmologie700 = Otorhinolaryngologie (ORL)800 = Dermatologie und Venerologie, allgemein850 = Nuklearmedizin855 = Radiologie860 = Strahlentherapie / Radioonkologie870 = Neuroradiologie910 = Geriatrie akut (inkl. Akutrehabilitation)920 = Geriatrie langzeit, chronisch Kranke960 = Medizinische Rehabilitation, physikalische Medizin961 = Psychosomatische Rehabilitation962 = Intern-medizinische Rehabilitation970 = Neurorehabilitation972 = Muskulo-skelettale Rehabilitation973 = Kardiovaskuläre Rehabilitation974 = Pneumologische RehabilitationAnmerkungDie Fachgebietsnummer muss auf die stationären Hauptkostenstellen der Kostenrechnungabgestimmt sein. Es dürfen nur medizinische Fachgebiete codiert werden, für diedas Spital auch eine Hauptkostenstelle führt.Beispielsweise darf der Code 208 Urologie im <strong>PRISMA</strong> nur verwendet werden, wenn inder Kostenrechnung eine Hauptkostenstelle Urologie geführt wird (vgl. dazu auchAnhang 5).Fachgebiete, welche nach den Regeln und Definitionen zur Fallabrechnung unterSwissDRG vom SwissDRG Anwendungsbereich ausgenommen sind, sind nach Absprachemit der <strong>Gesundheitsdirektion</strong> <strong>Kanton</strong> <strong>Zürich</strong> auf spezielle Fachgebiete zu buchen.Umgekehrt werden Fälle nur dann auf ein Fachgebiet der Rehabilitation, Psychiatrie oderPalliativepflege gebucht, wenn die Abrechnung nicht mittels SwissDRG Fallpauschalenerfolgt.24 <strong>Handbuch</strong> PRISma


<strong>PRISMA</strong> Nr. 1302 – EintrittszeitpunktMerkmalSpezifikationBfS (1.2.V01)Angabe des Datums (Jahr, Monat, Tag, Stunde) im Format D10 (JJJJMMTThh).JJJJ Jahrhundert und JahrMM MonatTT Taghh Stunde [00,23]Die Stundenangabe muss immer zweistellig erfolgen, für 0 – 9 Stunden ist eine führendeNull zu ergänzen.Mitternacht = 00 mit Datum des folgenden Tages.<strong>PRISMA</strong> Nr. 1303 – LiegeklasseMerkmalSpezifikationAnmerkungBfS (1.3.V02)1 = allgemein2 = halbprivat3 = privatVersicherungsklasse nach der gegenüber Versicherung oder Patient / in abgerechnetwird.Bei allfälligen Mischtarifen wie Hotellerie-Upgrade oder freie Arztwahl eine Zusatzversicherungskategorie(halbprivat oder privat) wählen.Bei Wechsel der Klasse ist die im Wesentlichen beanspruchte Klasse anzugeben.<strong>PRISMA</strong> Nr. 1304 – TarifsystemMerkmalSpezifikationAnmerkungBfS (4.8.V01)1 = Abrechnung mit SwissDRG Fallpauschale (Akutsomatik)3 = Patient ist zwar akutspitalbedürftig, jedoch auf einer Station, die explizit von einerAbrechnung mit einem anderen Tarifsystem (5, 6, 7) ausgenommen ist.4 = Abrechnung mit Pflegetaxe5 = Psychiatrie6 = Rehabilitation7 = Palliative CareWird der Fall bzw. soll der Fall in Zukunft mit DRG abgerechnet werden. Einzelne Fälle,die in einen DRG «nicht bewertbar» fallen, mit 1 kodieren. Code 3 nur für jene Fälleverwenden, welche weder zu 1, 5, 6 oder 7 gehören.Code 4 gilt nur für jene Fälle, welche mit einer Pflegetaxe abgerechnet werden(vgl. auch Kapitel 2.5).<strong>Handbuch</strong> PRISma 25


8.2 Basisdaten – Neugeborenen Zusatzdaten8.2.1 VorbemerkungDie Zusatzmerkmale für Neugeborene müssen nur für die Neugeborenen ausgefüllt werden. Für Mütterist lediglich der reguläre Datensatz mit der entsprechenden Hauptdiagnose aus dem Kapitel XV«Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett» zu erstellen.<strong>PRISMA</strong> Nr. 1400 – GeburtsnummerMerkmalSpezifikationBfS (2.1.V02)Vierstellige spitalinterne Laufnummer der Geburt gemäss Hebammentagebuch.<strong>PRISMA</strong> Nr. 1401 – GeburtszeitpunktMerkmalSpezifikationBfS (2.1.V03)Stunde und Minute der Geburt im Format N4 (hhmm)<strong>PRISMA</strong> Nr. 1402 – VitalstatusMerkmalSpezifikationBfS (2.2.V01)0 = totgeboren1 = lebendgeboren<strong>PRISMA</strong> Nr. 1403 – MehrlingMerkmalSpezifikationBfS (2.2.V02)1 = Einling2 = Zwilling3 = Drilling4 = Vierling5 = Fünfling6 = Sechsling7 = Siebenling8 = Achtling9 = Neunling<strong>PRISMA</strong> Nr. 1404 – GeburtsrangMerkmalSpezifikationBfS (2.2.V03)1 = als erstes geboren2 = als zweites geboren3 = als drittes geboren4 = als viertes geboren5 = als fünftes geboren6 = als sechstes geboren7 = als siebtes geboren8 = als achtes geboren9 = als neuntes geboren<strong>PRISMA</strong> Nr. 1405 – KörperlängeMerkmalBfS (2.2.V05)Spezifikation Angabe in Zentimeter (0 – 99)26 <strong>Handbuch</strong> PRISma


<strong>PRISMA</strong> Nr. 1406 – Kongenitale MissbildungenMerkmalSpezifikationBfS (2.2.V06)Angabe, ob beim Neugeborenen pränatal oder bei der Geburt abklärungs- bzw.behandlungsbedürftige Missbildungen (inkl. nicht lebensfähige) festgestellt wurden.0 = nein1 = ja9 = unbekannt<strong>PRISMA</strong> Nr. 1407 – Geburtsdatum der MutterMerkmalSpezifikationBfS (2.3.V01)Angabe des Datums (Jahr, Monat) im Format D8 (JJJJMMTT).JJJJ Jahrhundert und JahrMM MonatTT TagDie Monatsangabe muss immer zweistellig erfolgen, für die Monate Januar (01) bisSeptember (09) ist immer eine führende Null zu führen.Die Angabe des Tages ist freiwillig.<strong>PRISMA</strong> Nr. 1408 – Gestationsalter MenstruationMerkmalSpezifikationBfS (2.3.V02)Angabe des Gestationsalters in Wochen und Tagen (erfüllt) berechnet ab Beginn derletzten Menstruation im Format N3 (WWT). Der erste Tag der letzten Menstruation istder Tag Null. (leer = unbekannt)<strong>PRISMA</strong> Nr. 1409 – Gestationsalter gemäss UltraschallMerkmalSpezifikationBfS (2.3.V03)Angabe des Gestationsalters in Wochen und Tagen (erfüllt) berechnet aufgrund einerUltraschalluntersuchung in der ersten Schwangerschaftshälfte im Format N3 (WWT).(leer = unbekannt)<strong>PRISMA</strong> Nr. 1410 – Anzahl vorausgegangene SchwangerschaftenMerkmalSpezifikationBfS (2.3.V04)Angabe der Anzahl, (leer = unbekannt)<strong>PRISMA</strong> Nr. 1411 – Anzahl vorausgegangene LebendgeburtenMerkmalSpezifikationBfS (2.3.V05)Angabe der Anzahl, (leer = unbekannt)<strong>PRISMA</strong> Nr. 1412 – Anzahl vorausgegangene Fehl- oder TotgeburtenMerkmalSpezifikationBfS (2.3.V06)Angabe der Anzahl (exklusiv Schwangerschaftsabbrüche), (leer = unbekannt)<strong>Handbuch</strong> PRISma 27


<strong>PRISMA</strong> Nr. 1413 – Anzahl vorausgegangene SchwangerschaftsabbrücheMerkmalSpezifikationBfS (2.3.V07)Angabe der Anzahl, (leer = unbekannt)<strong>PRISMA</strong> Nr. 1414 – Verlegung Mutter aus anderem SpitalMerkmalSpezifikationBfS (2.3.V08)Angabe, ob die Mutter vor der Geburt aus einem anderen Spital verlegt wurde.0 = nein1 = ja<strong>PRISMA</strong> Nr. 1415 – Verlegung Kind in anderes SpitalMerkmalSpezifikationBfS (2.2.V07)Angabe, ob das Kind nach der Geburt in ein anderes Spital verlegt wurde.0 = nein1 = ja<strong>PRISMA</strong> Nr. 1416 – Kopfumfang bei GeburtMerkmalSpezifikationBfS (4.5.V02)Kopfumfang mit dem Messband in üblicher Weise gemessen, nur bei Geburt im Hauszu messen.8.3 Basisdaten – Intensivmedizin<strong>PRISMA</strong> Nr. 1500 – Dauer der künstlichen BeatmungMerkmalSpezifikationAnmerkungBfS (4.4.V01)Anzahl Stunden (0 – 99999), (leer = unbekannt)Eine maschinelle Beatmung, die zur Durchführung einer Operation oder während einerOperation begonnen wird und nicht länger als 24 Stunden dauert, zählt nicht zurGesamtbeatmungszeit. Die maschinelle Beatmung während einer Operation im Rahmender Anästhesie wird als integraler Bestandteil des chirurgischen Eingriffs angesehen.Wenn die maschinelle Beatmung jedoch zur Durchführung einer Operation oder währendeiner Operation begonnen wird und länger als 24 Stunden dauert, dann zählt siezur Gesamtbeatmungszeit. Die Berechnung der Dauer beginnt in diesem Fall mit derIntubation; die Intubation ist in diesem Fall zu kodieren, obwohl sie zur Operation durchgeführtwurde.Die Information kann aus dem Datensatz SGI berechnet werden, indem die AnzahlSchichten mit Beatmung mit den Stunden der Schichtlänge multipliziert werden. ImDatensatz SGI gibt das Datenfeld 2.4.1.3 an, ob in der jeweiligen Schicht eine Beatmungvorhanden war oder nicht. Summe aller («ja» x Dauer der jeweiligen Schicht) ergibt dieBeatmungsdauer.Diese Variable kann auch einzeln ausgefüllt werden, d.h. wenn die anderen zur Intensivmedizingehörenden Variablen nicht ausgefüllt werden. Es ist auch nicht nötig, dassder Betrieb zum Ausfüllen der «Dauer der künstlichen Beatmung» über eine von derSchweizerischen Gesellschaft für Intensivmedizin SGI anerkannte Intensivstation oderneonatologische Intensivstation verfügt.28 <strong>Handbuch</strong> PRISma


<strong>PRISMA</strong> Nr. 1501 – Schweregrad der akuten ErkrankungMerkmalSpezifikationAnmerkungBfS (4.4.V02)Definition gemäss SGI:Im Datensatz SGI ist im Datenfeld 2.3.5.1 der Schweregrad-Score SAPS dokumentiert.Im Datensatz SGI ist im Datenfeld 2.3.5.2 der Schweregrad-Score PIM2 dokumentiert.Im Datensatz SGI ist im Datenfeld 2.3.5.3 der Schweregrad-Score CRIB2 dokumentiert.(Es wird jeweils nur ein Feld (also entweder 2.3.5.1 oder 2.3.5.2 oder 2.3.5.3)ausgefüllt.)Bei mehreren Aufenthalten wird die Summe aus den Scores der einzelnen Aufenthaltegenommen.Score numerisch integer, 0 – 999, (leer = unbekannt)Der Wert für den Schweregrad, welcher mittels einer von drei möglichen Varianten eines«Scores» eingetragen wird, muss immer ohne Nachkommastelle angegeben werden.Für die «Scores» PIM2 und CRIB2 bedeutet dies, dass der Wert mit 10 multipliziert wird.Beispiel: Ein PIM2 Wert von 20,3 wird mit 203 eingetragen.<strong>PRISMA</strong> Nr. 1502 – Art des ScoreMerkmalSpezifikationBfS (4.4.V03)Definition gemäss SGIS = SAPSP = PIM2C = CRIBleer = unbekannt<strong>PRISMA</strong> Nr. 1503 – NEMS; Total aller SchichtenMerkmalSpezifikationAnmerkungBfS (4.4.V04)Betreuungs- und Behandlungsaufwand Score gemäss Definition NEMS (SGI),0 – 999999, (leer = unbekannt)Dies entspricht der Summe der Variable 2.4.1 IS spezifischer Aufwand-Score (NEMS)im Konzept.Die genaue Definition von NEMS befindet sich im Konzept zum Minimalen Datensatz SGI(MDSi). Das Konzept findet sich im Internet unter folgender Adresse:www.sgi-ssmi.ch -> Downloads -> MDSi1) Bei 8-Stunden-Schicht werden die NEMS-Punkte zur Gesamtsumme zusammengezählt.2) Bei 12-Stunden-Schicht wird die jeweilige Punktzahl für NEMS pro Schicht mit1.5 multi pliziert, anschliessend wird wiederum die Gesamtsumme aller NEMS gebildet.<strong>PRISMA</strong> Nr. 1504 – SGI Reservefeld 1MerkmalSpezifikationAnmerkungBfS (4.4.V05)XXXXXXVorgesehen für die Möglichkeit, dass parallel mehrere oder neue Scores verwendetwerden könnten.<strong>PRISMA</strong> Nr. 1505 – SGI Reservefeld 2MerkmalSpezifikationAnmerkungBfS (4.4.V06)XXXXXXVorgesehen für die Möglichkeit, dass parallel mehrere oder neue Scores verwendetwerden könnten.<strong>Handbuch</strong> PRISma 29


8.4 Diagnosen8.4.1 VorbemerkungAls Hauptdiagnose ist derjenige Zustand definiert, der am Ende des Spitalaufenthalts als Diagnosefeststeht und der Hauptanlass für die Behandlung und Untersuchung des Patienten war undnicht die Einschätzung des aktuellen Zustandes bei Eintritt. Ist mehr als ein Zustand vorhanden, mussderjenige Zustand, welcher (medizinisch) den grössten Aufwand an Mitteln erforderte, als Hauptdiagnoseaufgeführt werden.Die Codierung erfolgt gemäss der internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten undverwandter Gesundheitsprobleme (ICD-10-GM). Die Erfassung erfolgt 6stellig, wobei die Punkte nichtmitgezählt werden.Nebendiagnosen sind andere Krankheitszustände oder Gesundheitsstörungen, welche gleich zeitigneben der Hauptdiagnose die Behandlung des Patienten beeinflussen. Krankheitszustände, die fürden aktuellen Behandlungszeitraum unbedeutend sind, sind nicht aufzuzeichnen.<strong>PRISMA</strong> Nr. 5000 – HauptdiagnoseMerkmalSpezifikationAnmerkungBfS (4.2.V010)A00000 – Z99999ICD-Code mit allen Stellen (Eingabe ohne Punkte).Sterncodes gelten nicht als Hauptdiagnose.Die Hauptdiagnose für Neugeborene darf nicht aus dem Kapitel XV «Schwangerschaft,Geburt, Wochenbett» stammen. Die Diagnosen aus diesem Kapitel dürfen nur für dieMutter und nicht für das Neugeborene verwendet werden. Für gesunde Neugeborenesoll der Diagnosecode Z38.0 – Z38.8 verwendet werden.<strong>PRISMA</strong> Nr. 5001 – Seitigkeit der HauptdiagnoseMerkmalSpezifikationAnmerkungBfS (4.2.V011)0 = beidseitig1 = einseitig rechts2 = einseitig links3 = einseitig unbekannt9 = unbekanntleer = Frage stellt sich nichtBei jeder Diagnose – bei welcher diese Möglichkeit vorhanden ist – muss diese Angabegemacht werden. Falls sich die Frage nicht stellt, wird das Feld leer gelassen.<strong>PRISMA</strong> Nr. 5002 – Tumoraktivität der HauptdiagnoseMerkmalSpezifikationAnmerkungBfS (4.2.V012)0 = inaktiv1 = aktiv9 = unbekanntleer = Frage stellt sich nichtBei jeder Tumordiagnose (ICD-Codes C00-D49) wird die Angabe aktiv / inaktiv / unbekanntgemacht. Falls sich die Frage nicht stellt, wird das Feld leer gelassen.30 <strong>Handbuch</strong> PRISma


<strong>PRISMA</strong> Nr. 5010 – Zusatz zur HauptdiagnoseMerkmalSpezifikationAnmerkungBfS (4.2.V020)A00000 – Z99999ICD-Code mit allen Stellen (Eingabe ohne Punkt).Unter diesem Merkmal ist entweder der Sternkode der betreffenden Hauptdiagnoseoder die externe Ursache bei Unfällen respektive Vergiftungen (d. h. Diagnosen aus demKapitel XX der ICD-10-GM) einzutragen. In allen anderen Situationen ist das Feld leer(blank) zu lassen.<strong>PRISMA</strong> Nr. 5020 – 1. NebendiagnoseMerkmalSpezifikationAnmerkungBfS (4.2.V030)A00000 – Z99999ICD-Code mit allen Stellen (Eingabe ohne Punkte).<strong>PRISMA</strong> Nr. 5021 – Seitigkeit der 1. NebendiagnoseMerkmalSpezifikationAnmerkungBfS (4.2.V031)0 = beidseitig1 = einseitig rechts2 = einseitig links3 = einseitig unbekannt9 = unbekanntleer = Frage stellt sich nichtBei jeder Diagnose – bei welcher diese Möglichkeit vorhanden ist – muss diese Angabegemacht werden. Falls sich die Frage nicht stellt, wird das Feld leer gelassen.<strong>PRISMA</strong> Nr. 5022 – Tumoraktivität der 1. NebendiagnoseMerkmalSpezifikationAnmerkungBfS (4.2.V032)0 = inaktiv1 = aktiv9 = unbekanntleer = Frage stellt sich nichtBei jeder Tumordiagnose (ICD-Codes C00-D49) wird die Angabe aktiv / inaktiv / unbekanntgemacht. Falls sich die Frage nicht stellt, wird das Feld leer gelassen.<strong>PRISMA</strong> Nr. 5030 – 2. NebendiagnoseMerkmalSpezifikationAnmerkungBfS (4.2.V040)A00000 – Z99999ICD-Code mit allen Stellen (Eingabe ohne Punkte).<strong>Handbuch</strong> PRISma 31


<strong>PRISMA</strong> Nr. 5031 – Seitigkeit der 2. NebendiagnoseMerkmalSpezifikationAnmerkungBfS (4.2.V041)0 = beidseitig1 = einseitig rechts2 = einseitig links3 = einseitig unbekannt9 = unbekanntleer = Frage stellt sich nichtBei jeder Diagnose – bei welcher diese Möglichkeit vorhanden ist – muss diese Angabegemacht werden. Falls sich die Frage nicht stellt, wird das Feld leer gelassen.<strong>PRISMA</strong> Nr. 5032 – Tumoraktivität der 2. NebendiagnoseMerkmalSpezifikationAnmerkungBfS (4.2.V042)0 = inaktiv1 = aktiv9 = unbekanntleer = Frage stellt sich nichtBei jeder Tumordiagnose (ICD-Codes C00-D49) wird die Angabe aktiv / inaktiv / unbekanntgemacht. Falls sich die Frage nicht stellt, wird das Feld leer gelassen.<strong>PRISMA</strong> Nr. 5040 – 3. Nebendiagnose<strong>PRISMA</strong> Nr. 5041 – Seitigkeit der 3. Nebendiagnose<strong>PRISMA</strong> Nr. 5042 – Tumoraktivität der 3. Nebendiagnose…<strong>PRISMA</strong> Nr. 5500 – 49. Nebendiagnose<strong>PRISMA</strong> Nr. 5501 – Seitigkeit der 49. Nebendiagnose<strong>PRISMA</strong> Nr. 5502 – Tumoraktivität der 49. Nebendiagnose8.5 Behandlungen<strong>PRISMA</strong> Nr. 6000 – HauptbehandlungMerkmalBfS (4.3.V010)Spezifikation 000000 – 999999AnmerkungCHOP-Code mit allen 6 Stellen (Eingabe ohne Punkte).<strong>PRISMA</strong> Nr. 6001 – Seitigkeit der HauptbehandlungMerkmalSpezifikationAnmerkungBfS (4.3.V011)0 = beidseitig1 = einseitig rechts2 = einseitig links3 = einseitig unbekannt9 = unbekanntleer = Frage stellt sich nichtBei jeder Behandlung – bei welcher diese Möglichkeit vorhanden ist – muss dieseAngabe gemacht werden. Falls sich die Frage nicht stellt, wird das Feld leer gelassen.32 <strong>Handbuch</strong> PRISma


<strong>PRISMA</strong> Nr. 6002 – Beginn der HauptbehandlungMerkmalSpezifikationAnmerkungBfS (4.3.V015)Angabe des Datums (Jahr, Monat, Tag) im Format D10 (JJJJMMTThh).JJJJ Jahrhundert und JahrMM MonatTT Taghh StundeZeitpunkt des effektiven Beginns der Behandlung (ohne routinemässige Vorbereitungen)<strong>PRISMA</strong> Nr. 6003 – Ambulante Behandlung auswärts, HauptbehandlungMerkmalSpezifikationAnmerkungBfS (4.3.V016)leer = Frage stellt sich nicht (keine ambulante Behandlung auswärts); eigenes Krankenhausareal,gleicher Betrieb1 = eigenes Krankenhausareal, anderer Betrieb2 = ausserhalb eigenem Krankenhausareal, gleicher Betrieb3 = ausserhalb eigenem Krankenhausareal, anderer Betrieb9 = unbekanntFalls sich die Frage nicht stellt (bei eigener Behandlung innerhalb des eigenen Spitalareals),wird das Feld leer gelassen.gleicher Betrieb = gleiche BUR-Nr.anderer Betrieb = andere BUR-Nr.Belegärzte, welche unabhängig vom Betrieb Behandlungen durchführen, gelten vomBeherbergungsspital aus gesehen als «fremder Betrieb».<strong>PRISMA</strong> Nr. 6004 – Amb. Behandlung auswärts, Zusatzfeld HauptbehandlungMerkmalBfS (4.3.V017)Spezifikation wird später vom BfS definiert (max. Länge 16)AnmerkungEin zusätzliches Reservefeld soll sicherstellen, dass später eine Zusatzinformation zumZielort / Art des Spitals der Durchführung der Behandlung angefügt werden kann.<strong>PRISMA</strong> Nr. 6010 – 1. NebenbehandlungMerkmalBfS (4.3.V020)Spezifikation 000000 – 999999AnmerkungCHOP-Code mit allen Stellen (Eingabe ohne Punkt).<strong>PRISMA</strong> Nr. 6011 – Seitigkeit der 1. NebenbehandlungMerkmalSpezifikationAnmerkungBfS (4.3.V021)0 = beidseitig1 = einseitig rechts2 = einseitig links3 = einseitig unbekannt9 = unbekanntleer = Frage stellt sich nichtBei jeder Behandlung – bei welcher diese Möglichkeit vorhanden ist – muss dieseAngabe gemacht werden. Falls sich die Frage nicht stellt, wird das Feld leer gelassen.<strong>Handbuch</strong> PRISma 33


<strong>PRISMA</strong> Nr. 6012 – Beginn der 1. NebenbehandlungMerkmalSpezifikationAnmerkungBfS (4.3.V025)Angabe des Datums (Jahr, Monat, Tag) im Format D8 (JJJJMMTT).JJJJ Jahrhundert und JahrMM MonatTT TagZeitpunkt des effektiven Beginns der Behandlung (ohne routinemässige Vorbereitungen)<strong>PRISMA</strong> Nr. 6013 – 1. ambulante Nebenbehandlung auswärtsMerkmalSpezifikationAnmerkungBfS (4.3.V026)leer = Frage stellt sich nicht (keine ambulante Behandlung auswärts);eigenes Krankenhausareal, gleicher Betrieb1 = eigenes Krankenhausareal, anderer Betrieb2 = ausserhalb eigenem Krankenhausareal, gleicher Betrieb3 = ausserhalb eigenem Krankenhausareal, anderer Betrieb9 = unbekanntNur bei ambulanten Behandlungen ausserhalb des eigenen Spitalareals anzugeben.Falls sich die Frage nicht stellt (bei Behandlung innerhalb des eigenen Spitalareals), wirddas Feld leer gelassen.gleicher Betrieb = gleiche BUR-Nr.anderer Betrieb = andere BUR-Nr.Belegärzte, welche unabhängig vom Betrieb Behandlungen durchführen, gelten vomBeherbergungsspital aus gesehen als «fremder Betrieb».<strong>PRISMA</strong> Nr. 6014 – 1. amb. Nebenbehandlung auswärts, ZusatzfeldMerkmalBfS (4.3.V027)Spezifikation wird später vom BFS definiert (max. Länge 16)AnmerkungEin zusätzliches Reservefeld soll sicherstellen, dass später eine Zusatzinformation zumZielort / Art des Spitals der Durchführung der Behandlung angefügt werden kann.<strong>PRISMA</strong> Nr. 6020 – 2. NebenbehandlungMerkmalBfS (4.3.V030)Spezifikation 000000 – 999999AnmerkungCHOP-Code mit allen Stellen (Eingabe ohne Punkt).<strong>PRISMA</strong> Nr. 6021 – Seitigkeit der 2. NebenbehandlungMerkmalSpezifikationAnmerkungBfS (4.3.V031)0 = beidseitig1 = einseitig rechts2 = einseitig links3 = einseitig unbekannt9 = unbekanntleer = Frage stellt sich nichtBei jeder Behandlung – bei welcher diese Möglichkeit vorhanden ist – muss dieseAngabe gemacht werden. Falls sich die Frage nicht stellt, wird das Feld leer gelassen.34 <strong>Handbuch</strong> PRISma


<strong>PRISMA</strong> Nr. 6022 – Beginn der 2. NebenbehandlungMerkmalSpezifikationAnmerkungBfS (4.3.V035)Angabe des Datums (Jahr, Monat, Tag) im Format D8 (JJJJMMTT).JJJJ Jahrhundert und JahrMM MonatTT TagZeitpunkt des effektiven Beginns der Behandlung (ohne routinemässige Vorbereitungen)<strong>PRISMA</strong> Nr. 6023 – 2. ambulante Nebenbehandlung auswärtsMerkmalSpezifikationAnmerkungBfS (4.3.V036)leer = Frage stellt sich nicht (keine ambulante Behandlung auswärts); eigenes Krankenhausareal,gleicher Betrieb1 = eigenes Krankenhausareal, anderer Betrieb2 = ausserhalb eigenem Krankenhausareal, gleicher Betrieb3 = ausserhalb eigenem Krankenhausareal, anderer Betrieb9 = unbekanntNur bei ambulanten Behandlungen ausserhalb des eigenen Spitalareals anzugeben.Falls sich die Frage nicht stellt (bei Behandlung innerhalb des eigenen Spitalareals), wirddas Feld leer gelassen.gleicher Betrieb = gleiche BUR-Nr.anderer Betrieb = andere BUR-Nr.Belegärzte, welche unabhängig vom Betrieb Behandlungen durchführen, gelten vomBeherbergungsspital aus gesehen als «fremder Betrieb».<strong>PRISMA</strong> Nr. 6024 – 2. amb. Nebenbehandlung auswärts, ZusatzfeldMerkmalBfS (4.3.V037)Spezifikation wird später vom BfS definiert (max. Länge 16)AnmerkungEin zusätzliches Reservefeld soll sicherstellen, dass später eine Zusatzinformation zumZielort /Art des Spitals der Durchführung der Behandlung angefügt werden kann....<strong>PRISMA</strong> Nr. 6990 – 99. Nebenbehandlung<strong>PRISMA</strong> Nr. 6991 – Seitigkeit der 99. Nebenbehandlung<strong>PRISMA</strong> Nr. 6992 – Beginn der 99. Nebenbehandlung<strong>PRISMA</strong> Nr. 6993 – 99. ambulante Nebenbehandlung auswärts<strong>PRISMA</strong> Nr. 6994 – 99. amb. Nebenbehandlung auswärts, Zusatzfeld<strong>Handbuch</strong> PRISma 35


8.6 KostenträgerrechnungDie Kostenträgerrechnung basiert auf der Systematik und dem Kontenplan von REKOLE ® . Die angegebenenKonto- und Kostenstellennummern beziehen sich auf dieses Regelwerk.8.6.1 Erlöse<strong>PRISMA</strong> Nr. 8000 – 60 Erlöse aus medizinischen, pflegerischen und therapeutischenLeistungen für PatientenSpezifikationErlöse aus Tages- und Fallpreispauschalen inkl. OKP/UV/IV/MV/<strong>Kanton</strong>s- und Investitionskostenanteilesowie CMO-Zuschlag, exkl. Debitorenverluste, Rabatte und Skonti.<strong>PRISMA</strong> Nr. 8001 – 611 Ärztliche Einzelleistungen (GV-Anteil)SpezifikationGrundversicherungsanteile der Erträge aus ärztlichen Einzelleistungen<strong>PRISMA</strong> Nr. 8002 – 612 Ärztliche Einzelleistungen (ZV-Anteil)SpezifikationZusatzversicherungsanteile der Erträge aus ärztlichen Einzelleistungen<strong>PRISMA</strong> Nr. 8003 – 62 Übrige SpitaleinzelleistungenSpezifikationTechnische Leistungen gemäss TARMED, alle anderen Tarife (paramedizinische Tarifefür Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie) und Laborerträge<strong>PRISMA</strong> Nr. 8004 – 65–69 Übrige ErlöseSpezifikationAlle Erlöse, die nicht in den Gruppen 60 – 62 aufgeführt sind, insbesondere 65 übrigeErträge aus Leistungen an Patienten, 66 Finanzertrag, 68 Erträge aus Leistungen anPersonal und Dritte und 69 Beiträge und Subventionen<strong>PRISMA</strong> Nr. 8005 – 609 Ertragsminderungen aus Leistungen für PatientenSpezifikationErtragsminderungen der Kostenhauptgruppen 60, 61, 62 und 65 sowie Verluste ausForderungen (Debitorenverluste, Inkassospesen)8.6.2 Einzelkosten<strong>PRISMA</strong> Nr. 8006 – 4000 Arzneimittel (exkl. Blut und Blutprodukte)SpezifikationAnmerkungAlle Kosten für Arzneimittel gemäss Heilmittelgesetz (HMG), exklusive Kosten für Blutund BlutprodukteDirekt zurechenbare Kosten für abgegebene Medikamente pro admin. Fall<strong>PRISMA</strong> Nr. 8007 – 4001 Blut und BlutprodukteSpezifikationAlle Kosten für Blut und Bluterprodukte gemäss Heimittelgesetz (HMG)<strong>PRISMA</strong> Nr. 8008 – 4011 ImplantateSpezifikationAlle Kosten für Implantate und Osteosynthesematerial36 <strong>Handbuch</strong> PRISma


<strong>PRISMA</strong> Nr. 8009 – 4012 Material, Instrumente, usw.SpezifikationAlle Kosten, von Einweg- und Mehrwegmaterial, Verband- und Nahtmaterial sowieübriges Material, (exkl. Implantate und OSM)<strong>PRISMA</strong> Nr. 8010 – 3801 Arzthonorare, Spitalärzte (sozialversicherungspflichtig, GV-Anteil)SpezifikationGrundversicherungsanteil der direkt zurechenbaren, sozialversicherungspflichtigenArzthonorare der vom Spital angestellten Ärzte<strong>PRISMA</strong> Nr. 8011 – 3802 Arzthonorare, Spitalärzte (sozialversicherungspflichtig, ZV-Anteil)SpezifikationZusatzversicherungsanteil der direkt zurechenbaren, sozialversicherungspflichtigenArzthonorare der vom Spital angestellten Ärzte<strong>PRISMA</strong> Nr. 8012 – 3811 Arzthonorare, Belegärzte (sozialversicherungspflichtig, GV-Anteil)SpezifikationGrundversicherungsanteil der direkt zurechenbaren, sozialversicherungspflichtigenArzthonorare der nicht vom Spital angestellten Ärzte<strong>PRISMA</strong> Nr. 8013 – 3812 Arzthonorare, Belegärzte (sozialversicherungspflichtig, ZV-Anteil)SpezifikationZusatzversicherungsanteil der direkt zurechenbaren, sozialversicherungspflichtigenArzthonorare der nicht vom Spital angestellten Ärzte<strong>PRISMA</strong> Nr. 8014 – 4051 Arzthonorare Belegärzte, nicht sozialversicherungspflichtig(GV-Anteil)SpezifikationGrundversicherungsanteil der Kosten für Fremdleistungen aus selbständiger ärztlicherTätigkeit, die für das Spital/die Klinik nicht sozialversicherungspflichtig sind<strong>PRISMA</strong> Nr. 8015 – 4052 Arzthonorare Belegärzte, nicht sozialversicherungspflichtig(ZV-Anteil)SpezifikationZusatzversicherungsanteil der Kosten für Fremdleistungen aus selbständiger ärztlicherTätigkeit, die für das Spital/die Klinik nicht sozialversicherungspflichtig sind<strong>PRISMA</strong> Nr. 8016 – 386 Zeugnisse und GutachtenSpezifikationDirekt zurechenbare Kosten für Zeugnisse und Gutachten.Alle Kosten für Zeugnisse und Gutachten sind gemäss REKOLE ® Kontenrahmen6. Ausgabe in der Variable 386 auszuweisen (entgegen der neueren 7. Ausgabe, die dasKonto 386 nicht mehr kennt).<strong>PRISMA</strong> Nr. 8017 – Übriger Medizinischer Bedarf exkl. ArzthonorareSpezifikation Alle übrigen Einzelkosten der Konten 403, 404, 405 (exkl. 4051/4052) und 409.Davon ausgenommen sind die in den Feldern 0814 und 0815 ausgewiesenen nichtsozialversicherungspflichtigen Arzthonorare von Belegärzten.<strong>PRISMA</strong> Nr. 8018 – Übrige EinzelkostenSpezifikation Alle übrigen Einzelkosten der Konten 480, 484, 485, 486.<strong>Handbuch</strong> PRISma 37


8.6.3 Gemeinkosten<strong>PRISMA</strong> Nr. 8019 – 20 OP-SaalSpezifikation Alle Personal- und Sachkosten der Kostenstelle 20 gemäss REKOLE ®<strong>PRISMA</strong> Nr. 8020 – 23 AnästhesieSpezifikation Alle Personal- und Sachkosten der Kostenstelle 23 gemäss REKOLE ®<strong>PRISMA</strong> Nr. 8021 – 24 Intensivpflege und Intermediate-CareSpezifikation Alle Personal- und Sachkosten der Kostenstelle 24 gemäss REKOLE ®<strong>PRISMA</strong> Nr. 8022 – 25 NotfallSpezifikation Alle Personal- und Sachkosten der Kostenstelle 25 gemäss REKOLE ®<strong>PRISMA</strong> Nr. 8023 – 26 + 28 Bildgebende Verfahren, Nuklearmedizin und RadioonkologieSpezifikation Alle Personal- und Sachkosten der Kostenstellen 26 und 28 gemäss REKOLE ®<strong>PRISMA</strong> Nr. 8024 – 29 LaborSpezifikation Alle Personal- und Sachkosten der Kostenstelle 29 gemäss REKOLE ®<strong>PRISMA</strong> Nr. 8025 – 30 DialysenSpezifikation Alle Personal- und Sachkosten der Kostenstelle 30 gemäss REKOLE ®<strong>PRISMA</strong> Nr. 8026 – 31 ÄrzteschaftenSpezifikation Alle Personal- und Sachkosten der Kostenstelle 31 gemäss REKOLE ®<strong>PRISMA</strong> Nr. 8027 – 351 PsychologenSpezifikationAlle Personal- und Sachkosten der Kostenstelle 351 für Psychologen.Dieses Feld ist von akutsomatischen und Reha-Betrieben nicht abzufüllen.<strong>PRISMA</strong> Nr. 8028 – 32 – 35 Weitere nicht-ärztliche Therapien und Beratung(exkl. Psychologen)Spezifikation Alle Personal- und Sachkosten der Kostenstellen 32 bis 35 gemäss REKOLE ®exkl. Kosten für Psychologen. Dazu gehören insbesondere Physiotherapie, Ergotherapie,Logopädie, Ernährungsberatung und Aktivierungstherapie.<strong>PRISMA</strong> Nr. 8029 – 36 Medizinische und therapeutische DiagnostikSpezifikation Alle Personal- und Sachkosten der Kostenstelle 36 gemäss REKOLE ®<strong>PRISMA</strong> Nr. 8030 – 39 PflegeSpezifikation Alle Personal- und Sachkosten der Kostenstelle 39 gemäss REKOLE ®38 <strong>Handbuch</strong> PRISma


<strong>PRISMA</strong> Nr. 8031 – 41– 43 HotellerieSpezifikation Alle Personal- und Sachkosten der Kostenstellen 41– 43 gemäss REKOLE ®<strong>PRISMA</strong> Nr. 8032 – 27 GebärsaalSpezifikation Alle Personal- und Sachkosten der Kostenstelle 27 gemäss REKOLE ®<strong>PRISMA</strong> Nr. 8033 – 44 Übrige LeistungserbringerSpezifikation Alle Personal- und Sachkosten der Kostenstelle 44 gemäss REKOLE ®<strong>PRISMA</strong> Nr. 8034 – 45 PathologieSpezifikation Alle Personal- und Sachkosten der Kostenstelle 45 gemäss REKOLE ®<strong>PRISMA</strong> Nr. 8035 – 10 PatientenadministrationSpezifikation Alle Personal- und Sachkosten der Kostenstelle 10 gemäss REKOLE ®<strong>PRISMA</strong> Nr. 8036 – 77 Rettungs-/Ambulanzdienst (nur Sekundärtransporte)Spezifikation Alle Personal- und Sachkosten der Kostenstelle 77 gemäss REKOLE ®8.6.4 Engere Betriebskosten<strong>PRISMA</strong> Nr. 8037 – Engere Betriebskosten (EBK)Spezifikation Summe aus allen Feldern für Einzel- und Gemeinkosten (Felder 0806 bis 0836)8.6.5 Anlagenutzungskosten<strong>PRISMA</strong> Nr. 8038 – 44 AnlagenutzungskostenSpezifikationSumme der Anlagenutzungskosten gemäss VKL (Ktogruppen 442, 444 und 448). DieKonten 440, 441 und 443 stellen keine Anlagenutzungskosten gemäss VKL dar und sindhier nicht einzuschliessen.8.6.6 Gesamtkosten<strong>PRISMA</strong> Nr. 8039 – GesamtkostenSpezifikationSumme aus allen Feldern für Einzel- und Gemeinkosten sowie den Anlagenutzungskosten(Felder 0806 bis 0836 und Feld 0838)8.6.7 Kosten für universitäre Lehre und Forschung<strong>PRISMA</strong> Nr. 8040 – 599 Kosten für universitäre Lehre und ForschungSpezifikationDirekte und indirekte Kosten aus Lehr- und Forschungstätigkeiten. Die direkten Kostenwerden dem Kostenträger Lehre und Forschung zugewiesen. Die indirekten Kostenwerden mittels den ermittelten normativen Prozentsätze auf den Kostenträger Lehre undForschung umgelegt.<strong>Handbuch</strong> PRISma 39


<strong>PRISMA</strong> Nr. 8041 – 44 Anlagenutzungskosten nach REKOLE/SwissDRGSpezifikation Länge: 10AnmerkungSumme der Anlagenutzungskosten nach REKOLE ® , wie sie im SwissDRG-Datensatzausgewiesen werden (Ktogruppen 441, 442, 444 und 448). Die Kostenermittlungerfolgt gemäss REKOLE ® . Das Abfüllen dieser Variable ist freiwillig und wird nur für denExport der SwissDRG-Kostendaten benötigt.<strong>PRISMA</strong> Nr. 8042 – ReservefeldSpezifikation Länge: 108.7 Medikamente8.7.1 Vorbemerkung zu <strong>PRISMA</strong> Nr. 9001– 9014Ab dem Datenjahr 2012 schreibt das BfS vor, dass in der medizinischen Statistik Angaben zu hochteurenMedikamenten erfasst werden. Hierzu wurden 14 neue Variablen im <strong>PRISMA</strong> aufgenommen,die ab dem 1. 1. 2012 für sämtliche Spitäler im <strong>Kanton</strong> <strong>Zürich</strong> obligatorisch zu erfassen sind.Jede Variable enthält die folgenden Angaben zu einem Medikament und ist wie folgt aufgebaut:Bereich(dazw. Strichpunkte ;)Max.StellenVariable Wertebereichaaaaaaa 7 ATC-Code Siehe Liste der zu erfassenden Medikamente auf derfolgenden Internetseite: http://www.bfs.admin.chAktuell unter:http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/infothek/nomenklaturen/blank/blank/codage/04.htmlbbbbbbbbbbbbbbbbbb 18 Zusatzangaben Gemäss Angaben, die in der Liste der zu erfassendenMedikamente/Substanzen stehen. Leer lassen,wenn keine Angabe gemacht wird (aaaaaaa;;ccccc)ccccc 5 Verabreichungsart IMPL = KnochenimplantatInhal = InhalationIOC = intraokulärIT = intrathekalIVITR = intravitrealN = nasalO = oralP = parenteralR = rektalSL = sublingual/bukkalT = topischTD = transdermalVAG = vaginalU = urethralddddddddddddddd 15 Kumulierte Dosis(pro Spitalaufenthalt)Ganzzahliger Wert zwischen 1 und 999999999999999(10 15 –1)eeeee 5 Einheit FIPU = Internat. Pharmaceutical Federation UnitG = GrammgBq = GigabequerelIU = International Unitmcg = Microgrammmcm = Micrometermg = MiligrammMIU = Million International Unitml = Millilitermmol = MillimolMU = Million UnitsU = UnitUD = Unit DoseTU = Thousand UnitsZu erfassen sind nur die Medikamente/Substanzen, welche auf der Liste (ATC-Code) enthalten sind.Zu beachten ist, dass einige Medikamente nur unter bestimmten Bedingungen (z.B. Verabreichungsart)zu erfassen sind.40 <strong>Handbuch</strong> PRISma


<strong>PRISMA</strong> Nr. 9001 – Medikament 1MerkmalSpezifikationBfS (4.8.V02)aaaaaaa;bbbbbbbbbbbbbbbbbb;ccccc;ddddddddddddddd;eeeee<strong>PRISMA</strong> Nr. 9002 – Medikament 2MerkmalSpezifikationBfS (4.8.V03)aaaaaaa;bbbbbbbbbbbbbbbbbb;ccccc;ddddddddddddddd;eeeee<strong>PRISMA</strong> Nr. 9003 – Medikament 3MerkmalSpezifikationBfS (4.8.V04)aaaaaaa;bbbbbbbbbbbbbbbbbb;ccccc;ddddddddddddddd;eeeee<strong>PRISMA</strong> Nr. 9004 – Medikament 4MerkmalSpezifikationBfS (4.8.V05)aaaaaaa;bbbbbbbbbbbbbbbbbb;ccccc;ddddddddddddddd;eeeee<strong>PRISMA</strong> Nr. 9005 – Medikament 5MerkmalSpezifikationBfS (4.8.V06)aaaaaaa;bbbbbbbbbbbbbbbbbb;ccccc;ddddddddddddddd;eeeee<strong>PRISMA</strong> Nr. 9006 – Medikament 6MerkmalSpezifikationBfS (4.8.V07)aaaaaaa;bbbbbbbbbbbbbbbbbb;ccccc;ddddddddddddddd;eeeee<strong>PRISMA</strong> Nr. 9007 – Medikament 7MerkmalSpezifikationBfS (4.8.V08)aaaaaaa;bbbbbbbbbbbbbbbbbb;ccccc;ddddddddddddddd;eeeee<strong>PRISMA</strong> Nr. 9008 – Medikament 8MerkmalSpezifikationBfS (4.8.V09)aaaaaaa;bbbbbbbbbbbbbbbbbb;ccccc;ddddddddddddddd;eeeee<strong>PRISMA</strong> Nr. 9009 – Medikament 9MerkmalSpezifikationBfS (4.8.V10)aaaaaaa;bbbbbbbbbbbbbbbbbb;ccccc;ddddddddddddddd;eeeee<strong>Handbuch</strong> PRISma 41


<strong>PRISMA</strong> Nr. 9010 – Medikament 10MerkmalSpezifikationBfS (4.8.V11)aaaaaaa;bbbbbbbbbbbbbbbbbb;ccccc;ddddddddddddddd;eeeee<strong>PRISMA</strong> Nr. 9011 – Medikament 11MerkmalSpezifikationBfS (4.8.V12)aaaaaaa;bbbbbbbbbbbbbbbbbb;ccccc;ddddddddddddddd;eeeee<strong>PRISMA</strong> Nr. 9012 – Medikament 12MerkmalSpezifikationBfS (4.8.V13)aaaaaaa;bbbbbbbbbbbbbbbbbb;ccccc;ddddddddddddddd;eeeee<strong>PRISMA</strong> Nr. 9013 – Medikament 13MerkmalSpezifikationBfS (4.8.V14)aaaaaaa;bbbbbbbbbbbbbbbbbb;ccccc;ddddddddddddddd;eeeee<strong>PRISMA</strong> Nr. 9014 – Medikament 14MerkmalSpezifikationBfS (4.8.V15)aaaaaaa;bbbbbbbbbbbbbbbbbb;ccccc;ddddddddddddddd;eeeee42 <strong>Handbuch</strong> PRISma


9 Anhang 1 – Schnittstellenbeschreibung <strong>PRISMA</strong><strong>PRISMA</strong>-NummerVariablenbezeichnungTechnische SpezifikationTypLängeNachFalltypTyp ATyp BTyp CSchnittstellenbeschreibung9.1 Basisdaten – Allgemeine Variablen1100 Spitalidentifikationsnummer (Id Spital) N 8 ✓ ✓ ✓1101 Patientenidentifikationsnummer (Id Patient) N 10 ✓ ✓ ✓1102 Anonymer Verbindungscode AN 16 ✓ ✓ ✓1103 Geschlecht {1;2} N 1 ✓ ✓ ✓1104 Geburtsdatum JJJJMMTT D 8 ✓ ✓ ✓1105 Lokalisation des Spitals [1000 – 9999] AN 4 ✓ ✓ ✓1106 Lokalisation des Spitals, Reservefeld N 1 ✓ ✓ ✓1107 Personenidentifikator – Neue AHV-Nummer AN 16 ✓ ✓ ✓1108 Id Admfall – Mutter N 16 ✓ ✓ ✓1200 Identifikationsnummer des administrativenN 16Falls (Id Admfall)✓ ✓ ✓1202 Alter bei Eintritt [0–135] N 3 ✓ ✓ ✓1203 Wohnort bzw. Wohnland {[1000 – 9999];CHE},AN 4{ISO-3 BFS-Ländercode}✓ ✓ ✓1205 Nationalität ISO-3-Ländercode BFS AN 3 ✓ ✓ ✓1206 Behandlungsart {1;3} N 1 ✓ ✓ ✓1207 Eintrittsart {1;2;3;4;5;8;9} N 1 ✓ ✓ ✓1208 Einweisende Instanz {1;2;3;4;5;6;8;9} N 1 ✓ ✓ ✓1209 Aufenthaltsort vor Eintritt {1;2;3;4;5;6;7;8;9} N 1 ✓ ✓ ✓1210 Austrittszeitpunkt JJJJMMTThh D 10 ✓1211 Entscheid für Austritt {1;2;3;4;5;8;9} N 1 ✓1212 Aufenthalt nach Austritt {0;1;2;3;4;5;6;7;8;9} N 1 ✓1213 Behandlung nach Austritt {0;1;2;3;4;5;8;9} N 1 ✓1214 Grundversicherung {1;2;3;4;5;6;7;8} N 1 ✓ ✓ ✓1216 Geburtsgewicht Gramm N 4 ✓ ✓ ✓1217 Aufenthalt in Intensivmedizin Stunden, leer = unbekannt N 4 ✓ ✓1218 Administrativer Urlaub und Ferien Stunden N 4 ✓ ✓ ✓1219 Krankenversicherung Liste ist über Internet abrufbar: N 4www.bag.admin.ch✓ ✓ ✓1220 Kennzeichnung des Statistikfalles {A;B;C} AN 1 ✓ ✓ ✓1221 Aufnahmegewicht Gramm, leer = unbekannt N 5 ✓ ✓ ✓1222 1. Zwischenaustritt JJJJMMTT D 8 ✓ ✓1223 1. Wiedereintritt JJJJMMTT D 8 ✓ ✓1224 Grund des 1. Wiedereintrittes {1;2;3;9} N 1 ✓ ✓1225 2. Zwischenaustritt JJJJMMTT D 8 ✓ ✓1226 2. Wiedereintritt JJJJMMTT D 8 ✓ ✓1227 Grund des 2. Wiedereintrittes {1;2;3;9} N 1 ✓ ✓<strong>Handbuch</strong> PRISma 43


<strong>PRISMA</strong>-NummerVariablenbezeichnungTechnische SpezifikationTypLängeNachFalltypTyp ATyp BTyp C1228 3. Zwischenaustritt JJJJMMTT D 8 ✓ ✓1229 3. Wiedereintritt JJJJMMTT D 8 ✓ ✓1230 Grund des 3. Wiedereintrittes {1;2;3;9} N 1 ✓ ✓1231 4. Zwischenaustritt JJJJMMTT D 8 ✓ ✓1232 4. Wiedereintritt JJJJMMTT D 8 ✓ ✓1233 Grund des 4. Wiedereintrittes {1;2;3;9} N 1 ✓ ✓1234 Weitere Wiedereintritte {0;1} N 1 ✓ ✓1235 Reservefeld AN 41236 Reservefeld AN 41237 Leistungsauftrag {1;2;3} N 4 ✓ ✓ ✓1301 Hauptkostenstelle [080– 974] AN 3 ✓ ✓ ✓1302 Eintrittszeitpunkt JJJJMMTThh D 10 ✓ ✓ ✓1303 Liegeklasse {1;2;3} N 1 ✓ ✓ ✓1304 Tarifsystem {1;3;4;5;6;7} N 1 ✓ ✓ ✓9.2 Basisdaten – Neugeborenen Zusatzdaten1400 Geburtsnummer [0000 – 9999] N 4 ✓ ✓1401 Geburtszeitpunkt hhmm N 4 ✓ ✓1402 Vitalstatus {0;1} N 1 ✓ ✓1403 Mehrling {1;2;3;4;5;6;7;8;9} N 1 ✓ ✓1404 Geburtsrang {1;2;3;4;5;6;7;8;9 } N 1 ✓ ✓1405 Körperlänge Angabe in cm N 2 ✓ ✓1406 Kongenitale Missbildungen {0;1;9} N 1 ✓ ✓1407 Geburtsdatum der Mutter JJJJMMTT D 8 ✓ ✓1408 Gestationsalter Menstruation WWT, leer = unbekannt N 3 ✓ ✓1409 Gestationsalter gemäss Ultraschall WWT, leer = unbekannt N 3 ✓ ✓1410 Anzahl vorausgegangene SchwangerschaftenAnzahl, leer = unbekannt N 2✓ ✓1411 Anzahl vorausgegangene Lebendgeburten Anzahl, leer = unbekannt N 2 ✓ ✓1412 Anzahl vorausgegangene Fehl- oder Anzahl, leer = unbekannt N 2Totgeburten✓ ✓1413 Anzahl vorausgegangeneAnzahl, leer = unbekannt N 2Schwangerschafts abbrüche✓ ✓1414 Verlegung Mutter aus anderem Spital {0;1} N 1 ✓ ✓1415 Verlegung Kind aus anderem Spital {0;1} N 1 ✓ ✓1416 Kopfumfang bei Geburt cm N 2 ✓ ✓44 <strong>Handbuch</strong> PRISma


<strong>PRISMA</strong>-NummerVariablenbezeichnungTechnische SpezifikationTypLängeNachFalltypTyp ATyp BTyp C9.3 Basisdaten – Intensivmedizin1500 Dauer der künstlichen Beatmung Stunden, leer = unbekannt N 5 ✓ ✓1501 Schweregrad der akuten Erkrankung [0 – 999], leer = unbekannt N 3 ✓ ✓1502 Art des Score {S;P;C}, leer = unbekannt AN 1 ✓ ✓1503 NEMS; Total aller Schichten [0– 999999],N 6leer = unbekannt✓ ✓1504 SGI Reservefeld AN 6 ✓ ✓1505 SGI Reservefeld AN 6 ✓ ✓9.4 Diagnosen5000 Hauptdiagnose A00000 – Z99999 AN 6 ✓ ✓5001 Seitigkeit der Hauptdiagnose {0;1;2;3;9} N 1 ✓ ✓5002 Tumoraktivität der Hauptdiagnose {0;1;9} N 1 ✓ ✓5010 Zusatz zur Hauptdiagnose A00000 – Z99999 AN 6 ✓ ✓5020 1. Nebendiagnose A00000 – Z99999 AN 6 ✓ ✓5021 Seitigkeit der 1. Nebendiagnose {0;1;2;3;9} N 1 ✓ ✓5022 Tumoraktivität der 1. Nebendiagnose {0;1;9} N 1 ✓ ✓5030 2. Nebendiagnose A00000 – Z99999 AN 6 ✓ ✓5031 Seitigkeit der 2. Nebendiagnose {0;1;2;3;9} N 1 ✓ ✓5032 Tumoraktivität der 2. Nebendiagnose {0;1;9} N 1 ✓ ✓5040 3. Nebendiagnose A00000 – Z99999 AN 6 ✓ ✓5041 Seitigkeit der 3. Nebendiagnose {0;1;2;3;9} N 1 ✓ ✓5042 Tumoraktivität der 3. Nebendiagnose {0;1;9} N 1 ✓ ✓…5500 49. Nebendiagnose A00000 – Z99999 AN 6 ✓ ✓5501 Seitigkeit der 49. Nebendiagnose {0;1;2;3;9} N 1 ✓ ✓5502 Tumoraktivität der 49. Nebendiagnose {0;1;9} N 1 ✓ ✓9.5 Behandlungen6000 Hauptbehandlung 000000 – 999999 AN 6 ✓ ✓6001 Seitigkeit der Hauptbehandlung {0;1;2;3;9} N 1 ✓ ✓6002 Beginn der Hauptbehandlung JJJJMMTThh D 10 ✓ ✓6003 Ambulante Behandlung auswärts, HB {1;2;3;9} N 1 ✓ ✓6004 Ambulante Behandlung auswärts,AN 16Zusatzfeld HB✓ ✓6010 1. Nebenbehandlung 000000 – 999999 AN 6 ✓ ✓6011 Seitigkeit der 1. Nebenbehandlung {0;1;2;3;9} N 1 ✓ ✓6012 Beginn der 1. Nebenbehandlung JJJJMMTT D 8 ✓ ✓6013 Ambulante Behandlung auswärts, 1. NB {1;2;3;9} N 1 ✓ ✓<strong>Handbuch</strong> PRISma 45


<strong>PRISMA</strong>-NummerVariablenbezeichnungTechnische SpezifikationTypLängeNachFalltypTyp ATyp BTyp C6014 Ambulante Behandlung auswärts,AN 16Zusatzfeld 1. NB✓ ✓6020 2. Nebenbehandlung 000000 – 999999 AN 6 ✓ ✓6021 Seitigkeit der 2. Nebenbehandlung {0;1;2;3;9} N 1 ✓ ✓6022 Beginn der 2. Nebenbehandlung JJJJMMTT D 8 ✓ ✓6023 Ambulante Behandlung auswärts, 2. NB {1;2;3;9} N 1 ✓ ✓6024 Ambulante Behandlung auswärts,AN 16Zusatzfeld 2. NB✓ ✓…6990 99. Nebenbehandlung 000000 – 999999 AN 6 ✓ ✓6991 Seitigkeit der 99. Nebenbehandlung {0;1;2;3;9} N 1 ✓ ✓6992 Beginn der 99. Nebenbehandlung JJJJMMTT D 8 ✓ ✓6993 Ambulante Behandlung auswärts, 99. NB {1;2;3;9} N 1 ✓ ✓6994 Ambulante Behandlung auswärts,AN 16Zusatzfeld 99. NB✓ ✓9.6 Kostenträgerrechnung8000 60 Erlöse aus medizinischen, pflegerischenN 10und therapeutischen Leistungen✓für Patienten8001 611 Ärztliche Einzelleistungen (GV-Anteil) N 10 ✓8002 612 Ärztliche Einzelleistungen (ZV-Anteil) N 10 ✓8003 62 übrige Spitaleinzelleistungen N 10 ✓8004 65 – 69 Übrige Erlöse N 10 ✓8005 609 Ertragsminderungen aus LeistungenN 10für Patienten✓8006 4000 Arzneimittel (exkl. Blut und Blutprodukte)N 10✓8007 4001 Blut und Blutprodukte N 10 ✓8008 4011 Implantate N 10 ✓8009 4012 Material, Instrumente, usw. N 10 ✓8010 3801 Arzthonorar, SpitalärzteN 10(sozialversicherungspflichtig, GV-Anteil)✓8011 3802 Arzthonorar, SpitalärzteN 10(sozialversicherungspflichtig, ZV-Anteil)✓8012 3811 Arzthonorar, BelegärzteN 10(sozialversicherungspflichtig, GV-Anteil)✓8013 3812 Arzthonorar, BelegärzteN 10(sozialversicherungspflichtig, ZV-Anteil)✓8014 4051 Arzthonorare Belegärzte, nichtN 10sozialversicherungspflichtig (GV-Anteil)✓8015 4052 Arzthonorare Belegärzte, nichtN 10sozialversicherungspflichtig (ZV-Anteil)✓8016 386 Zeugnisse und Gutachten N 10 ✓8017 Übriger Medizinischer Bedarf exkl. ArzthonorareN 10✓46 <strong>Handbuch</strong> PRISma


<strong>PRISMA</strong>-NummerVariablenbezeichnungTechnische SpezifikationTypLängeNachFalltypTyp ATyp BTyp C8018 Übrige Einzelkosten N 10 ✓8019 20 OP-Saal N 10 ✓8020 23 Anästhesie N 10 ✓8021 24 Intensivpflege und Intermediate-Care N 10 ✓8022 25 Notfall N 10 ✓8023 26 + 28 Bildgebende Verfahren, Nuklearmedizinund RadioonkologieN 10✓8024 29 Labor N 10 ✓8025 30 Dialysen N 10 ✓8026 31 Aerzteschaften N 10 ✓8027 351 Psychologen N 10 ✓8028 32 – 35 Weitere nicht-medizinische Therapienund Beratung (exkl. Psychologen)N 10✓8029 36 Medizinische und therapeutischeN 10Diagnostik✓8030 39 Pflege N 10 ✓8031 41– 43 Hotellerie N 10 ✓8032 27 Gebärsaal N 10 ✓8033 44 Übrige Leistungserbringer N 10 ✓8034 45 Pathologie N 10 ✓8035 10 Patientenadministration N 10 ✓8036 77 Rettungs-/Ambulanzdienst N 10 ✓8037 Engere Betriebskosten (EBK) N 10 ✓8038 44 Anlagenutzungskosten gemäss VKL N 10 ✓8039 Gesamtkosten N 10 ✓8040 599 Kosten für universitäre Lehre undN 10Forschung✓8041 44 Anlagenutzungskosten nach REKOLE N 10 ✓8042 Reservevariable9.7 Medikamente9001 Medikament 1 {aaaaaaa;bbbbbbbbbbbbbbbbbb;ccccc;ddddddddddddddd;eeeee}9002 Medikament 2 {aaaaaaa;bbbbbbbbbbbbbbbbbb;ccccc;ddddddddddddddd;eeeee}9003 Medikament 3 {aaaaaaa;bbbbbbbbbbbbbbbbbb;ccccc;ddddddddddddddd;eeeee}9004 Medikament 4 {aaaaaaa;bbbbbbbbbbbbbbbbbb;ccccc;ddddddddddddddd;eeeee}9005 Medikament 5 {aaaaaaa;bbbbbbbbbbbbbbbbbb;ccccc;ddddddddddddddd;eeeee}9006 Medikament 6 {aaaaaaa;bbbbbbbbbbbbbbbbbb;ccccc;ddddddddddddddd;eeeee}9007 Medikament 7 {aaaaaaa;bbbbbbbbbbbbbbbbbb;ccccc;ddddddddddddddd;eeeee}AN 54AN 54AN 54AN 54AN 54AN 54AN 54✓✓✓✓✓✓✓<strong>Handbuch</strong> PRISma 47


<strong>PRISMA</strong>-NummerVariablenbezeichnungTechnische SpezifikationTypLängeNachFalltypTyp ATyp BTyp C9008 Medikament 8 {aaaaaaa;bbbbbbbbbbbbbbbbbb;ccccc;ddddddddddddddd;eeeee}9009 Medikament 9 {aaaaaaa;bbbbbbbbbbbbbbbbbb;ccccc;ddddddddddddddd;eeeee}9010 Medikament 10 {aaaaaaa;bbbbbbbbbbbbbbbbbb;ccccc;ddddddddddddddd;eeeee}9011 Medikament 11 {aaaaaaa;bbbbbbbbbbbbbbbbbb;ccccc;ddddddddddddddd;eeeee}9012 Medikament 12 {aaaaaaa;bbbbbbbbbbbbbbbbbb;ccccc;ddddddddddddddd;eeeee}9013 Medikament 13 {aaaaaaa;bbbbbbbbbbbbbbbbbb;ccccc;ddddddddddddddd;eeeee}9014 Medikament 14 {aaaaaaa;bbbbbbbbbbbbbbbbbb;ccccc;ddddddddddddddd;eeeee}AN 54AN 54AN 54AN 54AN 54AN 54AN 54✓✓✓✓✓✓✓48 <strong>Handbuch</strong> PRISma


10 Anhang 2 – VKL-Definition der stationären undambulanten FälleDie Unterscheidung zwischen stationärer und ambulanter Behandlung richtet sich nach der Verordnungüber die Kostenermittlung und Leistungserfassung durch Spitäler, Geburtshäuser und Pflegeheimein der Krankenversicherung (VKL).Um eine einheitliche Umsetzung dieser Definitionen sicher zu stellen, haben sich die Partner imGesundheitswesen auf die folgende Interpretation dieser Definitionen geeinigt:Art. 3 Stationäre BehandlungAls stationäre Behandlung nach Artikel 49 Absatz 1 des Gesetzes gelten Aufenthalte zur Untersuchung,Behandlung und Pflege im Spital oder im Geburtshaus:a. von mindestens 24 Stunden;b. von weniger als 24 Stunden, bei denen während einer Nacht ein Bett belegt wird;c. im Spital bei Überweisung in ein anderes Spital;d. im Geburtshaus bei Überweisung in ein Spital;e. bei TodesfällenArt. 5 Ambulante BehandlungAls ambulante Behandlung nach Artikel 49 Absatz 6 des Gesetzes gelten alle Behandlungen, die nichtstationäre Behandlungen sind. Wiederholte Aufenthalte in Tages- und Nachtkliniken gelten ebenfallsals ambulante Behandlung.<strong>Handbuch</strong> PRISma 49


FlussdiagrammEigenschaft des BehandlungsfallsSpitäler und Geburtshäuser124 Stunden?JaNein2Todesfall?JaStationäre BehandlungNein3Überweisung inein anderes Spital?JaNein4WiederholteAufenthalte in Tages- oderNachtklinik?JaNein56Übernachtung mitBettenbelegung?JaNeinAmbulante Behandlung© H+ Die Spitäler der SchweizErläuterungen zu den Abgrenzungskriterien– Das Kriterium 1 « 24 Stunden» bedeutet, dass der Patient mindestens 24 Stunden im Spital oderim Geburtshaus bleibt.– Das Kriterium 2 «Todesfall» klärt die Frage ob der Patient verstorben ist.– Das Kriterium 3 «Überweisung in ein/anderes Spital» klärt die Frage ob der Patient in ein anderesSpital oder vom Geburtshaus in ein Spital überwiesen worden ist.– Das Kriterium 4 «wiederholte Aufenthalte in Tages- oder Nachtkliniken» ist ein medizinischer Entscheidund ist Bestandteil des Therapieplans eines Patienten. Wiederholte Aufenthalte in Tages- oderNachtkliniken im Bereich der Psychiatrie sowie wiederholte Aufenthalte im Rahmen von anderenmedizinischen und therapeutischen Leistungsbereichen wie zum Beispiel Chemo- oder Radiotherapien,Dialysen, spitalbasierten Schmerzbehandlungen oder Physiotherapie gelten als ambulanteBehandlung.– Das Kriterium 5 «Nacht» wird mittels Mitternachtszensus-Regel gemessen und erfasst. Mit anderenWorten wird das Kriterium erfüllt, wenn ein Patient um Mitternacht (00:00) im Spital oder im Geburtshausist.– Das Kriterium 6 «Bettenbelegung»: ein Patient belegt ein Bett, sobald es sich um ein Pflegestationsbetthandelt. Dem Pflegestationsbett gleichgestellt ist das Wöchnerinnenbett. Die Behandlung vonPatienten, welche ausschliesslich die Notfallstation, das Schlaflabor oder das Geburtszimmer beanspruchen(sowohl tags als auch nachts), gelten als ambulant.– Die Kriterien 5 «Nacht» und 6 «Bettbelegung» sind nicht trennbar. Mit anderen Worten muss dieBehandlung von weniger als 24 Std. die Kriterien «Nacht» und «Bettbelegung» erfüllen, damit sie alsstationäre Behandlung erfasst und verrechnet werden kann.50 <strong>Handbuch</strong> PRISma


11 Anhang 3 – Unterlagen zur Erzeugung des anonymenVerbindungscodesErzeugung des anonymen VerbindungscodesEs existieren zwei unterschiedliche Ansätze, die Verschlüsselung der Patientendaten zu bewerkstelligen:– Selbständiger-AnsatzBei dieser Lösungsmöglichkeit beschränkt sich der Aufwand auf ein Exportieren der Patientendatenin ein durch das Dokument «Schnittstellenkonzept in der Medizinischen Statistik» definiertesFormat. Dieses Textfile wird danach durch das Programm «spitald.exe» verschlüsselt.– Integration der Verschlüsselung in bestehende SoftwareBei diesem Ansatz wird die Verschlüsselungs-Funktionalität über die DLL (spidll.dll) von einemexternen Programm aus verwendet.Unter der Webadresse:http://www.bfs.admin.ch > Infothek > Erhebungen und andere statistische Quellen > MedizinischeStatistik der Krankenhäuser > Hilfe für Benutzer > Softwareprogramme und Klassifikationenfindet sich die aktuelle Version der Verschlüsselungssoftware. Sie erlaubt die Umwandlung von Identifikationsangabender Patienten (Name, Vorname, Geburtsdatum und Geschlecht) in einen eindeutigenCode, den nur das BfS lesen kann. Dieses Programm steht unter LGPL-Lizenz (Lesser General PublicLicense) kostenlos zu Verfügung, sowohl ohne wie mit den Informatik-Quellen, auf denen es basiert.<strong>Handbuch</strong> PRISma 51


12 Anhang 4 – Vergleich zwischen den Merkmalen der Medizinischen Statistik BfS und des <strong>PRISMA</strong>Variablegemäss BfSBezeichnung Gültige Werte, Wertebereich Datenquelle <strong>PRISMA</strong>-NummerAnmerkungLieferungsmeldungRekordart MX = Lieferungsmeldung GD Fix MXBetriebsnummer BUR Nummer PR 1100Kürzel der Klinik GD max. Länge = 8Datum der Erstellung der Datensätze JJJJMMTT GDLaufnummer der Datenmeldung Fortlaufende Nummerierung je Betrieb, Beginnt mit 1 GD max. Länge = 5Meldungsperiode von JJJJMMTT GDMeldungsperiode bis JJJJMMTT GDAnzahl übermittelte Datensätze Anzahl der physischen Datensätze, welche zumgelieferten Datenblock gehören. Jeder Record desTyps (MX, MB, MN, MP, MD) führt zur Erhöhung diesesZählers. Der Record MX ist mitzuzählen.GDC-Schlüssel-Block HEXBeinhaltet den C-Schlüssel und die Zusatzfeldergemäss dem Datenschutzkonzept MedizinischeStatistik.GD max. Länge = 256Allgemeine Angaben0.1.V01 Recordart MB = Medizinische Statistik GD Fix MB0.1.V02 Betriebsnummer Gültige BUR-Nummer PR 11000.1.V03 Standort GD Inhalt fix, immer = 01Ausnahmen:Kinderspital Rehabilitation Affoltern,Schulthess Klinik Zurzach und StandortKilchberg See-Spital = 02 (anhand<strong>PRISMA</strong> Nr. 1105)52 <strong>Handbuch</strong> PRISma


Variablegemäss BfSBezeichnung Gültige Werte, Wertebereich Datenquelle <strong>PRISMA</strong>-NummerAnmerkung0.1.V04 <strong>Kanton</strong> ZH GD Fix ZH0.2.V01 Anonymer Verbindungscode PR 11020.2.V02 Kennzeichnung des Statistikfalls A = Eintritt im Berichtsjahr oder vorher, Austritt liegtin der ErhebungsperiodeB = Eintritt im Berichtsjahr, Austritt geht über dasBerichtsjahr hinausC = Langzeitpatienten mit Eintritt vor dem Berichtsjahr,Austritt geht über das Berichtsjahr hinausPR 12200.3.V01 Neugeborenen-Datensatz 0 = nein1 = jaGD0.3.V02 Psychiatrie-Datensatz 0 = nein1 = jaGD Inhalt fix, immer = 00.3.V03 Patientengruppen-Datensatz 0 = nein1 = jaGD Inhalt fix, immer = 10.3.V04 <strong>Kanton</strong>aler Datensatz 0 = nein1 = jaGD Inhalt fix, immer = 01.1.V01 Geschlecht 1 = männlich2 = weiblichPR 11031.1.V02 Geburtsdatum JJJJMMTT PR 1104 Die Aufbereitung fürs BfS erfolgt bei derGD. MMTT nur bei Todesfällen und Kindernunter 2 Jahren. Ansonsten nurJJJJ0000. Dabei wird der Monat und derTag jeweils mit00 codiert.1.1.V03 Alter bei Eintritt 0 – 135 PR 12021.1.V04 Wohnort Vierstellige PLZBei Personen mit Wohnsitz im Ausland wird dasWohn land angegeben nach der Ländertabelle desBfS.GD 12031.1.V05 Nationalität ISO-Code des Herkunftslandes PR 12051.2.V01 Eintrittsdatum und -stunde JJJJMMTThh PR 1302<strong>Handbuch</strong> PRISma 53


Variablegemäss BfSBezeichnung Gültige Werte, Wertebereich Datenquelle <strong>PRISMA</strong>-NummerAnmerkung1.2.V02 Aufenthaltsort vor Eintritt 1 = Zuhause2 = Zuhause mit Spitex-Versorgung3 = Krankenheim, Pflegeheim4 = Altersheim, andere sozialmedizinische Institution5 = Psychiatrische Klinik6 = anderes Krankenhaus(Akutspital) oder Geburtshaus7 = Strafvollzugsanstalt8 = andere9 = unbekanntPR 12091.2.V03 Eintrittsart 1 = Notfall2 = angemeldet, geplant3 = Geburt4 = interner Übertritt5 = Verlegung innerhalb 24 Std.8 = andere9 = unbekanntPR 12071.2.V04 Einweisende Instanz 1 = selbst, Angehörige2 = Rettungsdienst3 = Arzt4 = nichtmedizinischer Therapeut5 = sozialmedizinischer Dienst6 = Justizbehörden8 = andere9 = unbekanntPR 12081.3.V01 Behandlungsart 1 = ambulant3 = stationär9 = unbekanntPR 1206 9 = unbekannt kommt im <strong>PRISMA</strong>nicht vor1.3.V02 Klasse 1 = allgemein2 = halbprivat3 = privat9 = unbekanntPR 1303 9 = unbekannt kommt im <strong>PRISMA</strong>nicht vor1.3.V03 Aufenthalt in einer Intensivstation vollendete Stunden PR 12171.3.V04 Administrativer Urlaub / Ferien vollendete Stunden PR 121854 <strong>Handbuch</strong> PRISma


Variablegemäss BfSBezeichnung Gültige Werte, Wertebereich Datenquelle <strong>PRISMA</strong>-NummerAnmerkung1.4.V01 Hauptkostenstelle M000 = Fachgebiete (allgemein)M050 = IntensivmedizinM100 = Innere MedizinM200 = ChirurgieM300 = Gynäkologie und GeburtshilfeM400 = PädiatrieM500 = Psychiatrie und PsychotherapieM600 = OphthalmologieM700 = Oto-Rhino-LaryngologieM800 = Dermatologie und VenereologieM850 = Medizinische RadiologieM900 = GeriatrieM950 = Physikalische Medizin und RehabilitationM990 = Andere TätigkeitsbereicheGD 1301 vgl. Anhang 51.4.V02 Hauptkostenträger für Grundversicherungsleistungen1 = Krankenversicherung2 = Invalidenversicherung3 = Militärversicherung4 = Unfallversicherung5 = Selbstzahler (z. B. Ausländer)8 = andere9 = unbekanntGD 1214 Aus <strong>PRISMA</strong> Variable 1214 berechnen:1 = KV (Kt. ZH) > = 12 = IV > = 23 = MV > = 34 = UV > = 45 = Selbstzahler > = 56 = KV (and. Kt. inkl.) > = 17 = KV (and Kt. ohne) > = 18 = Andere > = 89 = kommt im <strong>PRISMA</strong> nicht vor1.5.V01 Austrittsdatum und -stunde JJJJMMTThh GD 12101.5.V02 Entscheid für Austritt 1 = auf Initiative des Behandelnden2 = auf Initiative des Patienten3 = auf Initiative einer Drittperson4 = interner Übertritt5 = gestorben8 = anderes9 = unbekanntPR 1211<strong>Handbuch</strong> PRISma 55


Variablegemäss BfSBezeichnung Gültige Werte, Wertebereich Datenquelle <strong>PRISMA</strong>-NummerAnmerkung1.5.V03 Aufenthalt nach Austritt 0 = gestorben1 = Zuhause2 = Krankenheim, Pflegeheim3 = Altersheim, andere sozialmedizinische Institution4 = Psychiatrische Klinik5 = Rehabilitationsklinik6 = anderes Krankenhaus(Akutspital) oder Geburtshaus7 = Strafvollzugsanstalt8 = andere9 = unbekanntPR 12121.5.V04 Behandlung nach Austritt 0 = gestorben1 = geheilt / kein Behandlungsbedarf2 = ambulante Behandlung3 = ambulante Pflege (z. B. Spitex)4 = stationäre Behandlung oder Pflege5 = Rehabilitation (amb. oder stat.)8 = anderes9 = unbekanntPR 12131.6.V01 Hauptdiagnose A000 – Z999 GD 5000 fünfstellig1.6.V02 Zusatz zur Hauptdiagnose A000 – Z999 GD 5010 fünfstellig1.6.V03 1. Nebendiagnose A000 – Z999 GD 5020 fünfstellig1.6.V04 2. Nebendiagnose A000 – Z999 GD 5030 fünfstellig1.6.V05 3. Nebendiagnose A000 – Z999 GD 5040 fünfstellig1.6.V06 4. Nebendiagnose A000 – Z999 GD 5050 fünfstellig1.6.V07 5. Nebendiagnose A000 – Z999 GD 5060 fünfstellig1.6.V08 6. Nebendiagnose A000 – Z999 GD 5070 fünfstellig1.6.V09 7. Nebendiagnose A000 – Z999 GD 5080 fünfstellig1.6.V10 8. Nebendiagnose A000 – Z999 GD 5090 fünfstellig1.7.V01 Hauptbehandlung 0000 – 9999 GD 6000 fünfstellig1.7.V02 Beginn der Hauptbehandlung JJJJMMTThh PR 60021.7.V03 1. weitere Behandlung 0000 – 9999 GD 6010 fünfstellig1.7.V04 2. weitere Behandlung 0000 – 9999 GD 6020 fünfstellig56 <strong>Handbuch</strong> PRISma


Variablegemäss BfSBezeichnung Gültige Werte, Wertebereich Datenquelle <strong>PRISMA</strong>-NummerAnmerkung1.7.V05 3. weitere Behandlung 0000 – 9999 GD 6030 fünfstellig1.7.V06 4. weitere Behandlung 0000 – 9999 GD 6040 fünfstellig1.7.V07 5. weitere Behandlung 0000 – 9999 GD 6050 fünfstellig1.7.V08 6. weitere Behandlung 0000 – 9999 GD 6060 fünfstellig1.7.V09 7. weitere Behandlung 0000 – 9999 GD 6070 fünfstellig1.7.V10 8. weitere Behandlung 0000 – 9999 GD 6080 fünfstellig1.7.V11 9. weitere Behandlung 0000 – 9999 GD 6090 fünfstelligNeugeborenen Zusatzdaten2.1.V01 Rekordart MN = Zusatzdaten Neugeborene GD Fix MN2.1.V02 Interne Geburtsnummer vierstellige Nummer PR 14002.1.V03 Geburtszeitpunkt hhmm PR 14012.2.V01 Vitalstatus 0 = totgeboren1 = lebendgeborenPR 14022.2.V02 Mehrling 1 = Einling2 = Zwilling3 = Drilling4 = Vierling5 = Fünfling6 = Sechsling7 = Siebenling8 = Achtling9 = NeunlingPR 14032.2.V03 Geburtsrang bei Mehrlingsgeburten 1 = als erstes geboren2 = als zweites geboren3 = als drittes geborenusw.9 = als neuntes geborenPR 14042.2.V04 Geburtsgewicht Angabe in Gramm PR 12162.2.V05 Körperlänge Angabe in cm PR 1405<strong>Handbuch</strong> PRISma 57


Variablegemäss BfSBezeichnung Gültige Werte, Wertebereich Datenquelle <strong>PRISMA</strong>-NummerAnmerkung2.2.V06 Kongenitale Missbildungen 0 = nein1 = ja9 = unbekanntPR 14062.2.V07 Verlegung Kind in anderes Spital 0 = nein1 = jaPR 14152.3.V01 Geburtsdatum der Mutter JJJJMMTT PR 14072.3.V02 Gestationsalter 1 WWT PR 14082.3.V03 Gestationsalter 2 WWT PR 14092.3.V04 Anzahl vorausgegangene SchwangerschafteninsgesamtAnzahl PR 14102.3.V05 Anzahl vorausgegangene Lebendgeburten Anzahl PR 14112.3.V06 Anzahl vorausgegangene Fehl- oderTotgeburtenAnzahl PR 14122.3.V07 Anzahl vorausgegangene SchwangerschaftsabbrücheAnzahl PR 14132.3.V08 Verlegung Mutter aus anderem Spital 0 = nein1 = jaPR 1414Patientengruppen Zusatzdaten4.1.V01 Rekordart MD = Zusatzdaten Patientengruppen GD FIX MD4.1.V02 Lokalisation des Spitals PLZ PR 11054.1.V03 Lokalisation des Spitals, Reservefeld Wird vom BfS später definiert, 0 – 9 PR 11064.2.V010 DRG-Hauptdiagnose A00000 – Z99999 PR 50004.2.V011 Seitigkeit der HD 0 = beidseitig1 = einseitig rechts2 = einseitig links3 = einseitig unbekannt9 = unbekanntLeer = Frage stellt sich nichtPR 50014.2.V012 Tumoraktivität der HD 0 = inaktiv1 = aktiv9 = unbekanntLeer = Frage stellt sich nichtPR 500258 <strong>Handbuch</strong> PRISma


Variablegemäss BfSBezeichnung Gültige Werte, Wertebereich Datenquelle <strong>PRISMA</strong>-Nummer4.2.V020 Zusatz zur Hauptdiagnose A00000 – Z99999 PR 50104.2.V030 1. Nebendiagnose A00000 – Z99999 PR 50204.2.V031 Seitigkeit der 1. ND 0 = beidseitig1 = einseitig rechts2 = einseitig links3 = einseitig unbekannt9 = unbekanntLeer = Frage stellt sich nichtPR 50214.2.V032 Tumoraktivität der 1. ND 0 = inaktiv1 = aktiv9 = unbekanntLeer = Frage stellt sich nichtPR 50224.2.V040 2. Nebendiagnose A00000 – Z99999 PR 50304.2.V041 Seitigkeit der 2. ND 0 = beidseitig1 = einseitig rechts2 = einseitig links3 = einseitig unbekannt9 = unbekanntLeer = Frage stellt sich nichtPR 50314.2.V042 Tumoraktivität der 2. ND 0 = inaktiv1 = aktiv9 = unbekanntLeer = Frage stellt sich nichtPR 50324.2.V050 3. Nebendiagnose A00000 – Z99999 PR 50404.2.V051 Seitigkeit der 3. ND 0 = beidseitig1 = einseitig rechts2 = einseitig links3 = einseitig unbekannt9 = unbekanntLeer = Frage stellt sich nichtPR 50414.2.V052 Tumoraktivität der 3. ND 0 = inaktiv1 = aktiv9 = unbekanntLeer = Frage stellt sich nichtPR 5042…Anmerkung<strong>Handbuch</strong> PRISma 59


Variablegemäss BfSBezeichnung Gültige Werte, Wertebereich Datenquelle <strong>PRISMA</strong>-NummerAnmerkung4.2.V510 49. Nebendiagnose A00000 – Z99999 PR 55004.2.V511 Seitigkeit der 49. ND 0 = beidseitig1 = einseitig rechts2 = einseitig links3 = einseitig unbekannt9 = unbekanntLeer = Frage stellt sich nichtPR 55014.2.V512 Tumoraktivität der 49. ND 0 = inaktiv1 = aktiv9 = unbekanntLeer = Frage stellt sich nichtPR 55024.3.V010 DRG-Hauptbehandlung 000000 – 999999 PR 60004.3.V011 Seitigkeit der Hauptbehandlung 0 = beidseitig1 = einseitig rechts2 = einseitig links3 = einseitig unbekannt9 = unbekanntLeer = Frage stellt sich nichtPR 60014.3.V015 Beginn der Hauptbehandlung JJJJMMTThh PR 60024.3.V016 Ambulante Behandlung auswärts, HB 1 = eigenes Krankenhausareal, anderer Betrieb2 = ausserhalb eigenem Krankenhausareal,gleicher Betrieb3 = ausserhalb eigenem Krankenhausareal,anderer Betrieb9 = unbekanntLeer = Frage stellt sich nicht (eigenes Krankenhaus -areal, gleicher Betrieb)PR 60034.3.V017 Ambulante Behandlung auswärts, ZusatzfeldHBZielort oder Art: wird später definiert PR 6004 Typ: AN, Länge 164.3.V020 1. Nebenbehandlung 000000 – 999999 PR 60104.3.V021 Seitigkeit der 1. Nebenbehandlung 0 = beidseitig1 = einseitig rechts2 = einseitig links3 = einseitig unbekannt9 = unbekanntLeer = Frage stellt sich nichtPR 60114.3.V025 Beginn der 1. NB JJJJMMTT PR 601260 <strong>Handbuch</strong> PRISma


Variablegemäss BfSBezeichnung Gültige Werte, Wertebereich Datenquelle <strong>PRISMA</strong>-NummerAnmerkung4.3.V026 Ambulante Behandlung auswärts, 1. NB 1 = eigenes Krankenhausareal, anderer Betrieb2 = ausserhalb eigenem Krankenhausareal,gleicher Betrieb3 = ausserhalb eigenem Krankenhausareal,anderer Betrieb9 = unbekanntLeer = Frage stellt sich nicht (eigenes Krankenhaus -areal, gleicher Betrieb)PR 60134.3.V027 Ambulante Behandlung auswärts,Zusatzfeld 1.NBZielort oder Art: wird später definiert PR 6014 Typ: AN, Länge 164.3.V030 2. Nebenbehandlung 000000 – 999999 PR 60204.3.V031 Seitigkeit der 2. Nebenbehandlung 0 = beidseitig1 = einseitig rechts2 = einseitig links3 = einseitig unbekannt9 = unbekanntLeer = Frage stellt sich nichtPR 60214.3.V035 Beginn der 2. NB JJJJMMTT PR 60224.3.V036 Ambulante Behandlung auswärts, 2. NB 1 = eigenes Krankenhausareal, anderer Betrieb2 = ausserhalb eigenem Krankenhausareal,gleicher Betrieb3 = ausserhalb eigenem Krankenhausareal,anderer Betrieb9 = unbekanntLeer = Frage stellt sich nicht (eigenes Krankenhaus -areal, gleicher Betrieb)PR 60234.3.V037 Ambulante Behandlung auswärts,Zusatzfeld 2.NBZielort oder Art: wird später definiert PR 6024 Typ: AN, Länge 16…4.3.V1000 99. Nebenbehandlung 000000 – 999999 PR 69904.3.V1001 Seitigkeit der 99. Nebenbehandlung 0 = beidseitig1 = einseitig rechts2 = einseitig links3 = einseitig unbekannt9 = unbekanntLeer = Frage stellt sich nichtPR 6991<strong>Handbuch</strong> PRISma 61


Variablegemäss BfSBezeichnung Gültige Werte, Wertebereich Datenquelle <strong>PRISMA</strong>-NummerAnmerkung4.3.V1005 Beginn der 99. NB JJJJMMTT PR 69924.3.V1006 Ambulante Behandlung auswärts, 99. NB 1 = eigenes Krankenhausareal, anderer Betrieb2 = ausserhalb eigenem Krankenhausareal,gleicher Betrieb3 = ausserhalb eigenem Krankenhausareal,anderer Betrieb9 = unbekanntLeer = Frage stellt sich nicht (eigenes Krankenhaus -areal, gleicher Betrieb)PR 69934.3.V1007 Ambulante Behandlung auswärts,Zusatzfeld 99.NBZielort oder Art: wird später definiert PR 6994 Typ: AN, Länge 164.4.V01 Dauer der künstlichen Beatmung Anzahl Stunden PR 15004.4.V02 Schweregrad der akuten Erkrankung Score numerisch integer PR 15014.4.V03 Art des Score S = SAPSP = PIM2C = CRIBPR 15024.4.V04 NEMS, Total aller Schichten PR 15034.4.V05 SGI Reservefeld 1 PR 15044.4.V06 SGI Reservefeld 2 PR 15054.5.V01 Aufnahmegewicht Gramm PR 12214.5.V02 Kopfumfang bei Geburt cm PR 14164.6.V01 Fallnummer der Fallkostenstatistik PR 12004.7.V01 1. Zwischenaustritt JJJJMMTT PR 12224.7.V02 1. Wiedereintritt JJJJMMTT PR 12234.7.V03 Grund des 1. Wiedereintrittes 1 = Wiederaufnahme mit gleicher MDC2 = Wiederaufnahme mit gleicher MDC durchKomplikationen3 = Rückverlegung9 = unbekanntPR 12244.7.V11 2. Zwischenaustritt JJJJMMTT PR 12254.7.V12 2. Wiedereintritt JJJJMMTT PR 122662 <strong>Handbuch</strong> PRISma


Variablegemäss BfSBezeichnung Gültige Werte, Wertebereich Datenquelle <strong>PRISMA</strong>-NummerAnmerkung4.7.V13 Grund des 2. Wiedereintrittes 1 = Wiederaufnahme mit gleicher MDC2 = Wiederaufnahme mit gleicher MDC durchKomplikationen3 = Rückverlegung9 = unbekanntPR 12274.7.V21 3. Zwischenaustritt JJJJMMTT PR 12284.7.V22 3. Wiedereintritt JJJJMMTT PR 12294.7.V23 Grund des 3. Wiedereintrittes 1 = Wiederaufnahme mit gleicher MDC2 = Wiederaufnahme mit gleicher MDC durchKomplikationen3 = Rückverlegung9 = unbekanntPR 12304.7.V31 4. Zwischenaustritt JJJJMMTT PR 12314.7.V32 4. Wiedereintritt JJJJMMTT PR 12324.7.V33 Grund des 4. Wiedereintrittes 1 = Wiederaufnahme mit gleicher MDC2 = Wiederaufnahme mit gleicher MDC durchKomplikationen3 = Rückverlegung9 = unbekanntPR 12334.7.V41 Weitere Wiedereintritte 0 = nicht mehr als 5 Aufenthalte bzw.4 Wiedereintritte1 = mehr als 5 Aufenthalte bzw. 4 WiedereintrittePR 12344.8.V01 DRG Status 0 = nein1 = jaGD 1304 Aus <strong>PRISMA</strong> Variable 1304 berechnen:1304 = 1 > DRG Status = 1Rest > DRG Status = 04.8.V02 Medikament 1 PR 9001 Ab 1.1.2012 zu erfassen4.8.V03… Medikament 2 PR 9002 Ab 1.1.2012 zu erfassen4.8.V04… Medikament 3 PR 9003 Ab 1.1.2012 zu erfassen4.8.V05… Medikament 4 PR 9004 Ab 1.1.2012 zu erfassen4.8.V06… Medikament 5 PR 9005 Ab 1.1.2012 zu erfassen4.8.V07… Medikament 6 PR 9006 Ab 1.1.2012 zu erfassen4.8.V08… Medikament 7 PR 9007 Ab 1.1.2012 zu erfassen4.8.V09… Medikament 8 PR 9008 Ab 1.1.2012 zu erfassen<strong>Handbuch</strong> PRISma 63


Variablegemäss BfSBezeichnung Gültige Werte, Wertebereich Datenquelle <strong>PRISMA</strong>-NummerAnmerkung4.8.V10… Medikament 9 PR 9009 Ab 1.1.2012 zu erfassen4.8.V11… Medikament 10 PR 9010 Ab 1.1.2012 zu erfassen4.8.V12… Medikament 11 PR 9011 Ab 1.1.2012 zu erfassen4.8.V13 Medikament 12 PR 9012 Ab 1.1.2012 zu erfassen4.8.V14… Medikament 13 PR 9013 Ab 1.1.2012 zu erfassen4.8.V15… Medikament 14 PR 9014 Ab 1.1.2012 zu erfassen4.8.V16… Reservefeld 164.8.V17… Reservefeld 174.8.V18… Reservefeld 184.8.V19 Reservefeld 194.8.V20 Reservefeld 2064 <strong>Handbuch</strong> PRISma


13 Anhang 5 – Referenzierung Fachgebiet – BfS –Kostenstellen GDFachgebietsbezeichnung im<strong>PRISMA</strong>Code im<strong>PRISMA</strong>ReferenzierungBfS HauptkostenstelleKORE KostenstelleIntensivmedizinIntensivpflege Pädiatrie(nur Kispi)080 M050 5293G IPS A + B (nur Kispi)Innere Medizin, allgemein 100 M100 4000G Innere Medizin (allgemein)Palliativmedizin 105 M100 4090G PalliativmedizinAngiologie 110 M100 4092G AngiologieEndokrinologie 120 M100 4010G EndokrinologieGastroenterologie 130 M100 4020G GastroenterologieHämatologie und Onkologie 140 M100 4080G Onkologie-HämatologieKardiologie 150 M100 4030G KardiologieNephrologie 160 M100 4050G NephrologieNeurologie 170 M100 4070G NeurologiePneumologie 180 M100 4040G PneumologieRheumatologie 190 M100 4060G RheumatologiePsychosomatik und Sucht 199 M100 5640G Psychotherapie Akut (nur USZ)Chirurgie, allgemein 200 M200 4500G Chirurgie (allgemein)Gefässchirurgie 210 M200 4580G GefässchirurgieUnfallchirurgie 215 M200 4591G UnfallchirurgieHandchirurgie 220 M200 4570G HandchirurgieHerzchirurgie 230 M200 4520G HerzchirurgieKieferchirurgie 240 M200 4590G KieferchirurgieNeurochirurgie 250 M200 4560G NeurochirurgieOrthopädie 260 M200 4530G Orthopädische ChirurgiePlast. / Wiederherstellungschirurgie270 M200 4540G Plastische- und WiederherstellungschirurgieUrologie 280 M200 4550G UrologieViszeralchirurgie 291 M200 4510G Viszeral- und ThoraxchirurgieThoraxchirurgie 292 M200 4510G Viszeral- und ThoraxchirurgieGynäkologie / Geburtshilfe, 300 M300 4900G Frauenklinik (keine Aufteilung)allgemeinGynäkologie 310 M300 4910G GynäkologieGeburtshilfe 320 M300 4920G GeburtshilfeMutter-Kind-StationAffoltern330 M300 5527G Psychiatrie spezial akut Frauen(mit Babies)Kinderheilkunde, allgemein 400 M400 5200G Pädiatrie (allgemein)Kinderchirurgie 410 M400 5230G KinderchirurgieKinder- / Jugendpsychiatrie 420 M400 5250G Kinder- und JugendpsychiatrieNeonatologie 430 M400 5220G NeonatologiePädiatrie, Medizin 440 M400 5210G PädiatrieBrandverletzte (nur Kispi) 450 M400 5290G Brandverletzte (nur Kispi)CMS (nur Kispi) 451 M400 5291G CMS (nur Kispi)KMT (nur Kispi) 452 M400 5292G KMT (nur Kispi)<strong>Handbuch</strong> PRISma 65


Fachgebietsbezeichnung im<strong>PRISMA</strong>Code im<strong>PRISMA</strong>ReferenzierungBfS HauptkostenstelleKORE KostenstelleRehabilitation(nur für Kispi, Affoltern)453 M400 5294G Rehabilitation Affoltern a.A.(nur Kispi)Ophthalmologie 600 M600 4100G OphthalmologieOtorhinolaryngologie (ORL) 700 M700 4200G ORL (allgemein)Dermatologie und Venerologie,allgemein800 M800 4300G Dermatologie und VenerologieNuklearmedizin 850 M850 4420G NuklearmedizinRadiologie 855 M850 4400G Medizinische RadiologieStrahlentherapie /860 M850 4430G RadioonkologieRadioonkologieNeuroradiologie 870 M850 4440G NeuroradiologieGeriatrieGeriatrie, akut(inkl. Akutrehabilitation)Geriatrie langzeit,chronisch Kranke910 M900 5701G Geriatrische Abteilung akut920 M900 5700G Geriatrie Pflege LangzeitRehabilitationMed. Rehabilitation,Physikalische MedizinPsychosomatischeRehabilitationIntern-medizinischeRehabilitation960 M950 4490G Physikalische Medizin undRehabilitation961 M950 4491G Psychosomatische Rehabilitation962 M950 4492G Intern-medizinische RehabilitationNeurorehabilitation 970 M950 4495G Neurorehabilitation inkl. Para- undTetraplegieMuskulo-skelettaleRehabilitationKardiovaskuläreRehabilitationPneumologischeRehabilitation972 M950 4497G Traumatologische / Orthop.Rehabilitation973 M950 4498G Kardiale Rehabilitation974 M950 4499G Pneumologische Rehabilitation66 <strong>Handbuch</strong> PRISma


14 Anhang 6 – Abkürzungsverzeichnisamb.ambulantANAlphanumerischANQNationaler Verein Qualitätsentwicklung in Spitälern und KlinikenASCIIAmerican Standard Code for Information InterchangeBfSBundesamt für StatistikBURBetriebs- und Unternehmensregister des Bundesamtes für Statistikbzw.beziehungsweiseCHOPSchweizerische OperationsklassifikationDDatumd. h. das heisstDRGDiagnosis Related GroupsFULFallunabhängige LeistungenGD<strong>Gesundheitsdirektion</strong>GVGrundversicherunghphalbprivatH+ H+ Die Spitäler der Schweiz: Dachverband der öffentlichen und privatenSchweizer Spitäler, Kliniken und Pflegeinstitutioneni. d. R. in der Regeli. e. S. im engeren SinnICDInternational Statistical Classification of Diseases and Related Health ProblemsIPSIntensivpflegestationIVInvalidenversicherungJJJJMMTThh Jahr, Monat, Tag, StundeKOREKostenstellenrechungKSKrankenhausstatistikKt.<strong>Kanton</strong>KTRKostenträgerrechnungKVGKrankenversicherungsgesetzLEPLeistungserfassung PflegeMRIMagnetresonanztherapieMSMedizinische StatistikMVMilitärversicherungNnumerischNUKNuklearmedizinOKPObligatorische KrankenfplegeversicherungOSMOsteosynthesematerialpprivatPR<strong>PRISMA</strong>, Patientenrecord in der Somatik<strong>PRISMA</strong>Patientenrecord in der SomatikREKOLE ® Revision der Kostenrechnung und der Leistungserfassung(H+, Die Spitäler der Schweiz)SGISchweizerische Gesellschaft für IntensivmedizinSpitexSpitalexterne Dienstestat.stationärSwissDRG AG Gemeinnützige Aktiengesellschaft für die Erarbeitung und Weiterentwicklungsowie die Anpassung und Pflege des Schweizer Fallpauschalensystems zurAbgeltung der stationären Leistungen der SpitälerTARMEDTarif für ärztliche LeistungenTBTrimesterberichteusw.und so weiterUSZUniversitätsspital <strong>Zürich</strong>UVUnfallversicherungVESKA Verband Schweizerischer Krankenanstalten (bis 1995)vgl.vergleicheVKLVerordnung über die Kostenermittlung und Leistungserfassung durch Spitälerund Pflegeheime in der Krankenversicherungz. B. zum BeispielZH<strong>Zürich</strong>ZVZusatzversicherung<strong>Handbuch</strong> PRISma 67


Impressum<strong>Handbuch</strong> <strong>PRISMA</strong>Juli 2013Herausgeberin:<strong>Gesundheitsdirektion</strong> <strong>Kanton</strong> <strong>Zürich</strong>Obstgartenstrasse 198090 <strong>Zürich</strong>Internet: http: / / www.gd.zh.ch /(Gesundheitsinstitutionen, Spitäler und Kliniken, Handbücher und Vorgaben)68 <strong>Handbuch</strong> PRISma

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