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Wildschäden im Wald - Land Brandenburg

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echts Unterschied zwischen geschützter undungeschützter Naturverjüngungunten Anlage von Vegetationsweiserfl ächen (Weisergatter)An der Fachhochschule Eberswalde wird derzeit ein eigentumsübergreifendesInventurverfahren entwickelt. Es ermöglichteine umfassende Einschätzung des Wildeinfl ussesauf das <strong>Wald</strong>ökosystem.Das Anlegen von Weisergattern [siehe Abbildung] stelltauch für viele <strong>Wald</strong>besitzer eine sinnvolle Möglichkeitdar, sich einen Eindruck über den Einfl uss des Wildesauf die Entwicklung des eigenen <strong>Wald</strong>es zu verschaffen.Dabei ist zu beachten, dass die gezäunten Flächenden Wildeinfl uss dokumentieren und nicht geeignet sind,Schadensersatzforderungen zu erheben bzw. die se zubegründen. Sie sind jedoch ein unbestreitbarer Beweisfür die Einwirkungen des Wildes und können dem <strong>Wald</strong>besitzerin seiner Argumentation beispielsweise innerhalbder Jagdgenossenschaft sehr nützlich sein.Nähe re Informationen zu den Monitoringverfahren und derAnlage von Weisergattern fi nden Sie <strong>im</strong> Internet unter:www.waldwirtschaft-aber-natuerlich.dewww.lfe.brandenburg.deAUSGLEICH VONWILDSCHÄDENWer ist der Ersatzpflichtige ?Sobald der <strong>Wald</strong>eigentümer <strong>Wildschäden</strong> <strong>im</strong> <strong>Wald</strong> feststellt,kann er bei dem Ersatzpfl ichtigen einen Schadensausgleichgeltend machen. Dieser Weg kann langwierigund aufwendig werden. Es ist nicht der einzige Weg, dieRechte als <strong>Wald</strong>eigentümer einzufordern. Als Jagdgenossehat dieser St<strong>im</strong>mrecht in der Jagdgenossenschaft.Es steht ihm zu, die Abschussplanung, welche von denJagdausübungsberechtigten erstellt wird und der derVorstand zust<strong>im</strong>men muss, in den Versammlungen zuthematisieren und Einfl uss auf die Gestaltung des Abschussplaneszu erlangen. Der Vorstand handelt <strong>im</strong> Interessealler Grundeigentümer. Ebenso ist es möglichauf eine eigentümerfreundlichere Gestaltung der Pachtverträgezu drängen, in denen Regelungen zu <strong>Wildschäden</strong>und zur Durchführung von Wildschutzmaßnahmen,die Benennung der Hauptholzart sowie die Vereinbarungeines gemeinsamen jährlichen Revierbegangeszur Einschätzung der Wildschadenssituation enthaltensind. Nähere Informationen, z. B. Musterpachtverträge,sind <strong>im</strong> Internet zu fi nden. Soll ein Schaden geltend gemachtwer den, müssen die ge schädigten Flächen biszum 01. Mai bzw. 01. Ok to ber an die zuständige örtlicheOrdnungsbehörde gemeldet werden (§ 34 BJagdG). Sieinfor miert den Ersatzpfl ichtigen über den Scha den undleitet ggf. weitere behörd liche Schritte ein. Die ört lichenRevierförster beraten zum Ausgleich von <strong>Wildschäden</strong>.1617

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