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Download - Bernischer Anwaltsverband

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in dubio 1_13 Mitteilungen Vorstand 28Begründung eingereicht werden, damit diese vom Verwaltungsgericht auchgeprüft werden. Für die Anwaltschaft wichtig ist, dass grundsätzlich von deneingereichten Kostennoten ausgegangen wird und das Verwaltungsgerichtnicht leichtfertig Kürzungen vornimmt, sondern nur, wenn sich solche als notwendigerweisen. Es ist klar, dass die Kostenfestsetzung (auch Verfahrenskosten)im öffentlichen Recht aus politischen Gründen gesetzlich anders geregeltals im Zivilrecht. Die sozialversicherungsrechtliche Abteilung verlangt nachwie vor die Bekanntgabe der geleisteten Stunden (Art. 61 lit. g ATSG).4. VerfahrensprogrammEin Verfahrensprogramm gibt es in der Regel nicht. Für das Gericht wäre esu.U. sehr aufwändig, solche Verfahrensprogramme herauszugeben, insbesondereda es sich um eine Kollegialbehörde handelt. Das Gericht verschliesst sichjedoch nicht vor telefonischen oder schriftlichen Anfragen über den Stand desVerfahrens.5. Kurze Schilderung der Lage in den AbteilungenIn der verwaltungsrechtlichen Abteilung sind die Eingänge etwas zu rückgegangen,so dass auch die Verfahrensdauer stabil ist. Anzumerken bleibt,dass in den früheren 2 Jahren Rekordzahlen auszuweisen waren. In der sozialversicherungsrechtlichenAbteilung sind die Zahlen ähnlich wie im Vorjahr,wobei eine Abnahme in der IV und der ALV zu verzeichnen ist, jedoch eine Zunahmein der Unfallversicherung und in der AHV. In der Abteilung für französischsprachigeGeschäfte hat die Fallmenge unverhältnismässig zugenommen(um ca. 10% im Vergleich zum Vorjahr), so dass sich auch die Verfahrensdauererhöht.6. Eröffnung der Entscheide im VerwaltungsgerichtUrteile werden neu eingeschrieben eröffnet und nicht mehr mit GU. Bei derEröffnung mit GU ist es zu teilweise gravierenden Fehlleistungen der Post gekommen;manche Urteile wurden nicht oder mangelhaft eröffnet. Die Post hatdas Problem erkannt, kann aber im Moment keine Lösung anbieten. Der BAVberichtet über ähnliche Erlebnisse und wird versuchen, zusammen mit demSAV bei der Post vorstellig zu werden.7. Urteilspublikation, StandDas System der Urteilspublikation im Internet sollte per Ende Jahr aufgenommenwerden, d.h. alle Entscheide werden anonymisiert und publiziert ohneKlassifizierung. Grundsatzentscheide werden in der BVR/JAB publiziert; hierwird ein neues Konzept ausgearbeitet, welches zu gegebener Zeit bekannt gegebenwird.

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