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Dienstleistungsbeschreibung Arval Lease pro

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1 Umfang der Dienstleistung<br />

<strong>Dienstleistungsbeschreibung</strong><br />

zum Rahmenvertrag Leasing und Fuhrparkservice<br />

- <strong>Arval</strong> <strong>Lease</strong> <strong>pro</strong> –<br />

Bei Vereinbarung dieses Servicemoduls übernimmt <strong>Arval</strong> die Kosten für<br />

Wartung und verschleißbedingte Reparaturen (soweit diese nicht auf einen<br />

Unfall oder den unsachgemäßen Gebrauch des Fahrzeuges<br />

zurückzuführen sind; Unfall- und Glasbruchschäden werden im Rahmen<br />

der Kfz-Versicherung geregelt, Reifenlieferungen erfolgen mit der<br />

Dienstleistung Reifenersatz).<br />

Der Kunde hat fällige Wartungsarbeiten fristgerecht und erforderliche<br />

Reparaturen umgehend – jeweils im Namen und für Rechnung von Ar-<br />

val ausführen zu lassen. Dies gilt insbesondere auch für Schäden an der<br />

Kilometeranzeige, über die <strong>Arval</strong> unverzüglich schriftlich zu informieren ist.<br />

Reklamationen werden in diesem Zusammenhang direkt zwischen <strong>Arval</strong><br />

und der jeweiligen Werkstatt abgewickelt.<br />

<strong>Arval</strong> übernimmt die sachliche und rechnerische Rechnungsprüfung und<br />

stellt sicher, dass vereinbarte Rabatte berücksichtigt werden. Ferner<br />

werden die vom Hersteller vorgegebenen Arbeitszeiten, die<br />

Arbeitsumfänge sowie die Plausibilität der durchgeführten Arbeiten<br />

überprüft.<br />

<strong>Arval</strong> wird den Kunden bei der außergerichtlichen Durchsetzung seiner<br />

Ansprüche aus einer etwaigen Mobilitätsgarantie, Kulanz- und/oder<br />

etwaige Gewährleistungsansprüche unterstützen. Der Kunde wird in<br />

diesem Zusammenhang die ihm zustehenden Ansprüche nach den<br />

Vorgaben der AGB auf eigene Kosten rechtzeitig geltend machen und<br />

erhalten. Stehen dem Kunden vorgenannte Ansprüche zu, übernimmt<br />

<strong>Arval</strong> die Erstellung von Kulanzanträgen sowie die Vermittlung zur<br />

Durchsetzung von Garantieansprüchen.<br />

1.1 Leistungen im Inland bei offenen und geschlossenen Pauschalen:<br />

der<br />

<strong>Arval</strong> Service GmbH<br />

Ammerthalstraße 7<br />

85551 Kirchheim<br />

(nachfolgend "<strong>Arval</strong>" genannt)<br />

für<br />

(nachfolgend „Kunde“ genannt)<br />

(Stand: 26.01.2012)<br />

Wartung und verschleißbedingte Reparaturen<br />

Im Rahmen der Serviceleistung Wartung und Verschleiß werden folgende<br />

Kosten übernommen:<br />

Wartung und Verschleißreparaturen (alle Werkstattleistungen, die<br />

durch normalen Verschleiß am Fahrzeug erforderlich werden: Motor,<br />

Bremsen, Kupplung, Getriebe etc.)<br />

Natürlicher Verschleiß an vom Hersteller bei Auslieferung des<br />

Fahrzeugs enthaltenem Zubehör (Ausnahmen sind Telefon,<br />

Navigationssysteme)<br />

Wartung (Inspektionsservice laut Serviceplan bzw. alle Arbeiten laut<br />

Herstellervorschriften einschließlich Ölwechsel, Schmierstoffen und<br />

Dichtungen)<br />

Scheibenwischerblätter, zweimal <strong>pro</strong> Jahr<br />

Nachfüllöle zwischen den Inspektionsintervallen über autorisierte<br />

Betriebe des <strong>Arval</strong>-Reparaturnetzes (nicht an Tankstellen)<br />

Gesetzlich vorgeschriebene Abgasuntersuchungen (AU)<br />

Gesetzlich vorgeschriebene Hauptuntersuchung (HU)<br />

nach vorheriger Abstimmung mit <strong>Arval</strong>, tritt <strong>Arval</strong> in Vorleistung für<br />

eventuell anfallende Mietwagenkosten<br />

ausgeschlossen sind folgende Punkte:<br />

Wagenpflege, insbesondere Waschen, Innenreinigung,<br />

Räderreinigung, Felgenreinigung, Motorwäsche, sonstige<br />

Verschmutzungen, Polieren, Lackschäden, Lackstifte und<br />

Rostschäden.<br />

Reparaturen an<br />

nachträglich eingebautem Sonderzubehör<br />

Sonderausstattungen wie Telefonanlagen, Freisprecheinrichtungen,<br />

Radios, CD-Wechsler/-Player, Lautsprecher, Antenne,<br />

Navigationssystemen, sowie deren Tausch<br />

Rahmenvertrag Leasing und Fuhrparkservice - <strong>Arval</strong> <strong>Lease</strong> <strong>pro</strong>- der <strong>Arval</strong> Service GmbH – Stand: 26/01/2012<br />

Seite 1 von 7<br />

Für den Kunden:<br />

Für <strong>Arval</strong>:


Aufbauten<br />

Reparaturen:<br />

infolge unsachgemäßer Behandlung<br />

infolge grober Fahrlässigkeit des Kunden bzw. Fahrers<br />

infolge einer Überschreitung von Wartungsintervallen, sofern der<br />

Kunde nicht nachweist, dass die Überschreitung nicht ursächlich für<br />

den Schadenseintritt war.<br />

infolge Fremdeinwirkungen oder Fehlverhaltens durch Fahrer oder<br />

Dritter<br />

die über den normalen Verschleiß hinausgehen, z.B. Pollenfilter<br />

zwischen den Kundendiensten und Bremsen, Kupplung oder<br />

Stoßdämpfer bei vorzeitigem Verschleiß<br />

die durch Biodiesel zu Mehrkosten führen<br />

die nicht eindeutig "Wartung/Verschleiß" zuzuordnen sind, z.B.<br />

Diesel oder Waschanlage "eingefroren", Schäden an Sitzbezügen,<br />

Sitzen und Polstern.<br />

Achsvermessung und – einstellung<br />

Reifen:<br />

Reparaturen<br />

Auswuchten ohne vertragsgemäßen Reifenbezug und<br />

äußerliche Beschädigungen.<br />

Schäden durch/an<br />

Marder, Wild und deren Folgeschäden<br />

Vandalismus, Diebstahl, Einbruch<br />

Glas<br />

Unfall sowie Anfahr- und deren jeweiligen Folgeschäden.<br />

Teile der Innenausstattung, insbesondere Verkleidungen, Dosenhalter,<br />

Zigarettenanzünder und Aschenbecher.<br />

Sonderdurchsichten, wie Urlaubs-, Winter-Check etc.<br />

Sicherheitsprüfungen, z.B. an Stoßdämpfern und Bremsen.<br />

Änderungen an Car- und/oder Key-Memory<br />

Sämtliche Kraftstoffe<br />

Bei Bezug an Tankstellen oder nicht autorisierten Vertragswerkstätten:<br />

Nachfüllöle und sonstige Schmierstoffe<br />

Frostschutz und Scheibenklar<br />

Ersatzteile<br />

Wäsche<br />

Reifen und Felgen.<br />

Fahrzeugverbringung, insbesondere Abholung, Zustellung, Fahrten zur<br />

HU oder AU, Park- und Standgebühren.<br />

An der Klimaanlage Reinigungen, Beseitigung von Gerüchen, sofern<br />

nicht die technische Funktionstüchtigkeit der Klimaanlage<br />

beeinträchtigt ist.<br />

Fehlteile, z.B. Bordwerkzeug, Fahrzeugschlüssel und Reserverad<br />

Sämtliche Aufwendungen im Zusammenhang mit Abschleppen<br />

(welche nicht über die „<strong>Arval</strong> Assistance“ abgedeckt sind), Batterie<br />

nachladen, Bordwerkzeug, CD-Rom für Navigationsgeräte,<br />

Fahrzeugschlüsseln, Feuerlöscher, Fußmatten, Lampenboxen,<br />

Original-Radkappen, Pannenhilfe, Regenerationsfahrten,<br />

Schmutzfänger, Schneeketten, Verbandskasten, Verkleidungen,<br />

Wagenheber, Warndreieck, Warnweste und Zierleisten.<br />

1.2 Leistungen im Ausland:<br />

Fällige Wartungsarbeiten und Inspektionen müssen grundsätzlich im<br />

Inland durchgeführt werden. Soweit notwendige Reparaturen zwingend im<br />

Ausland durchgeführt werden müssen, werden auch diese von <strong>Arval</strong><br />

gegen eine angemessene Bearbeitungsgebühr <strong>pro</strong> eingereichter<br />

Rechnung und etwaig anfallender Übersetzungskosten ersetzt. Dabei<br />

ersetzt <strong>Arval</strong> jedoch nur die o.g. Leistungen und nur bis zur Höhe<br />

derjenigen Kosten, wie sie auch im Inland entstanden wären. Die<br />

ausländischen Mehrwertsteuern werden dabei wie Kosten behandelt. Den<br />

zu ersetzenden Betrag beaufschlagt <strong>Arval</strong> zusätzlich mit deutscher<br />

Mehrwertsteuer.<br />

2 Abrechnung von Wartung und verschleißbedingter Reparaturen<br />

mit herstellerautorisierten Werkstätten<br />

Der Kunde erhält eine <strong>Arval</strong>–Servicekarte mit der der o. g.<br />

Leistungsumfang bargeldlos in Anspruch genommen werden kann. Mit der<br />

Durchführung der vereinbarten Leistungen dürfen – im Namen und für<br />

Rechnung von <strong>Arval</strong> - ausschließlich die von dem jeweiligen Hersteller<br />

autorisierten oder ggf. von <strong>Arval</strong> freigegebenen Reparaturwerkstätten<br />

beauftragt werden.<br />

Die vereinbarten Leistungen können von dem Kunden bzw. dem Fahrer<br />

nur bargeldlos bei Vorlage der <strong>Arval</strong> – Servicekarte, die hierbei als<br />

Ausweis dient, beansprucht werden. Die bargeldlose Abwicklung mit Hilfe<br />

der <strong>Arval</strong> – Servicekarte ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, welche<br />

insbesondere der Servicekarte und dieser <strong>Dienstleistungsbeschreibung</strong> zu<br />

entnehmen sind. Aufträge, die diese Bedingungen voraussichtlich nicht<br />

erfüllen (z.B. Wartungsarbeiten, die einen gewissen finanziellen Rahmen<br />

überschreiten), bedürfen der vorherigen Zustimmung von <strong>Arval</strong>.<br />

Die Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt direkt zwischen der<br />

jeweiligen Werkstatt und <strong>Arval</strong> die die jeweilige Rechnung im Hinblick auf<br />

solche Informationen überprüft, die für die Erbringung der Leistungen von<br />

<strong>Arval</strong> notwendig sind; dazu gehört auch die Überprüfung, ob die<br />

ausgeführten Leistungen ordnungsgemäß berechnet wurden.. Die<br />

Abrechnung zwischen <strong>Arval</strong> und dem Kunden erfolgt – gegen Berechnung<br />

der vereinbarten Service-Gebühr - entsprechend der im Einzelvertrag<br />

vereinbarten Abrechnungsmethode auf Grundlage der vertraglichen<br />

Regelungen, insbesondere Ziffer 3.1.1. der AGB.<br />

Beauftragt der Kunde nicht die vom Hersteller autorisierten oder ggf. von<br />

<strong>Arval</strong> freigegebenen Reparaturwerkstätten, behält sich <strong>Arval</strong> vor, die<br />

Abrechnung mit der offenen bzw. geschlossenen Pauschale vorzeitig zu<br />

beenden und rückwirkend zum Vertragsbeginn auf Ist-Kosten-Basis<br />

abzurechnen; für die Umstellung der Abrechnungsmethode berechnet<br />

<strong>Arval</strong> eine einmalige Bearbeitungsgebühr, welche der jeweils aktuellen<br />

Gebührentabelle entnommen werden kann. Darüber hinaus ist <strong>Arval</strong> im<br />

Falle eines Überschreitens der Laufleistung und/ oder Laufzeit berechtigt,<br />

entsprechend den Regelungen Ziffer 2.3.1.2 sowie 3.1.1.1 der AGB den<br />

betroffenen Einzelvertrag entsprechend anzupassen oder die<br />

Abrechnungsmethode umzustellen.<br />

Werden Leistungen abgerechnet, zu deren Übernahme <strong>Arval</strong> nicht<br />

verpflichtet ist, werden diese an den Kunden weiterbelastet.<br />

Rahmenvertrag Leasing und Fuhrparkservice - <strong>Arval</strong> <strong>Lease</strong> <strong>pro</strong>- der <strong>Arval</strong> Service GmbH – Stand: 26/01/2012<br />

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Für den Kunden:<br />

Für <strong>Arval</strong>:


<strong>Arval</strong>-Mobilitätspaket (Pannenhilfe, Schadenservice und Schadenmanagement)<br />

Dem Kunden steht – auch wenn er sich nicht für weitere Service-Module<br />

entschieden hat - für die Meldung von Pannen, Schäden, Unfällen oder<br />

Diebstahl eine 24h-Service-Hotline zur Verfügung. Der jeweilige<br />

Leistungsumfang von "<strong>Arval</strong> Assistance" kann vom Kunden der <strong>Arval</strong>-<br />

Homepage (derzeit: www.arval.de) entnommen werden.<br />

1. Pannenhilfe<br />

Tritt eine technische Panne auf, so ist das ein Fall für die <strong>Arval</strong> Assistance<br />

(24h-Service-Hotline). Die Leistungen der „<strong>Arval</strong> Assistance“ stehen jedem<br />

Fahrer ohne monatliche Gebühr zur Verfügung sofern der Kunde das<br />

Fahrzeug von <strong>Arval</strong> geleast hat oder das Service-Modul „Wartung und<br />

verschleißbedingte Reparaturen“ oder das Service-Modul<br />

„Schadenmanagement“ gewählt hat. <strong>Arval</strong> ist daher auch jederzeit<br />

berechtigt, die Bedingungen/Leistungen der „<strong>Arval</strong> Assistance“ zu ändern.<br />

2. <strong>Arval</strong>-Schadenservice<br />

Der <strong>Arval</strong>-Schadenservice ist wie die Pannenhilfe ebenfalls kostenlos und<br />

greift bei jeder Art von Beschädigung eines <strong>Arval</strong>-Fahrzeugs, sei es durch<br />

einen Unfall oder durch andere Ursachen (höhere Gewalt, Vandalismus<br />

etc.). Die detaillierten Informationen zur „Abwicklung von Schäden“ ohne<br />

Abschluss des kostenpflichtigen Service-Moduls „Schadenmanagement“<br />

kann den AGB unter Ziffer 2.4.9.1 entnommen werden.<br />

3. Schadenmanagement<br />

3.1 Umfang der Dienstleistung<br />

Bei Vereinbarung des Service-Moduls "Schadenmanagement" übernimmt<br />

<strong>Arval</strong> die Abwicklung von unfallbedingten Fahrzeugschäden und von<br />

Diebstählen und sorgt für die Reparatur des Fahrzeuges in einer <strong>Arval</strong>-<br />

Partnerwerkstatt. Dem Kunden wird für die Dauer der Reparatur ein<br />

kostenloses Ersatzfahrzeug der „kleinsten Kategorie“ zur Verfügung<br />

gestellt; die zusätzlich anfallenden Kosten der Nutzung (z.B. Kraftstoffe)<br />

dieses Ersatzfahrzeuges sowie etwaige Selbstbehalte im Schadensfall<br />

trägt der Kunde.<br />

Im Schadensfall hat der Kunde <strong>Arval</strong> unverzüglich telefonisch zu<br />

unterrichten; hierzu stellt <strong>Arval</strong> dem Kunden bzw. seinen Fahrern eine<br />

24h-Service-Hotline zur Verfügung. <strong>Arval</strong> erfasst nach Angabe des<br />

Kunden alle für den jeweiligen Schadenfall relevanten Informationen und<br />

sendet das entsprechend ausgefüllte Schadenformular zur Unterschrift an<br />

den Fahrer/ Kunden. Dieser verpflichtet sich zur Prüfung und ggf.<br />

Korrektur, Unterschrift und umgehender Rücksendung an <strong>Arval</strong>.<br />

Bei einem größeren Schadensfall, in jedem Fall jedoch bei Wild-, Brand-,<br />

Vandalismusschäden, Unfallflucht von Dritten oder im Fall des Diebstahls<br />

des Fahrzeuges oder einzelner Teile des Fahrzeugs, hat der Kunde bzw.<br />

der Fahrer den Schadensfall umgehend der zuständigen Polizeibehörde<br />

anzuzeigen (zusätzlich bei Unfällen im Ausland auch Meldung des Unfalls<br />

bei der deutsche Polizeibehörde!) und <strong>Arval</strong> eine Abschrift des Protokolls<br />

zuzuleiten; die vorstehende Regelung gilt insbesondere auch für<br />

Schadensfälle im Ausland.<br />

3.2 Leistungen im Ausland<br />

Bei Bedarf übernimmt <strong>Arval</strong> auch die Abwicklung unfallbedingter<br />

Fahrzeugschäden im Ausland. Die konkrete Abwicklung und der jeweilige<br />

(von Ziffer 3.1 abweichende) Leistungsumfang kann für den jeweiligen<br />

Einzelfall über die 24h-Service-Hotline erfragt werden. Für den<br />

administrativen Mehraufwand berechnet <strong>Arval</strong> eine gesonderte<br />

Bearbeitungsgebühr, deren Höhe der jeweils aktuellen Gebührentabelle<br />

entnommen werden kann.<br />

3.3 Koordination der Schadensabwicklung<br />

<strong>Arval</strong> wird für den Kunden<br />

(a) die Bergung des Fahrzeuges veranlassen, falls es nicht mehr fahrfähig<br />

oder verkehrssicher ist, ansonsten den Fahrer zu einer von <strong>Arval</strong>-<br />

Partnerwerkstatt weisen,<br />

(b) eine Reparaturkostenschätzung von einer <strong>Arval</strong>-Partnerwerkstatt<br />

einholen und überprüfen und sich um die Einholung eines<br />

Sachverständigengutachtens kümmern,<br />

(c) Reparaturarbeiten durch eine <strong>Arval</strong>-Partnerwerkstatt veranlassen,<br />

(d) und dabei, soweit nötig, einen Gutachter einschalten und nachfolgend<br />

die Rechnungen der <strong>Arval</strong>-Partnerwerkstatt in Hinblick auf die für die<br />

Dienstleistungen durch <strong>Arval</strong> notwendigen Angaben überprüfen,<br />

(e) die Benachrichtigung des Fahrers bzw. des Kunden veranlassen,<br />

sobald das Fahrzeug zur Abholung bereit ist, und<br />

(f) die Schadensabwicklung mit den Versicherungen vorantreiben.<br />

3.4 Totalschaden, Diebstahl<br />

Falls ein Fahrzeug so sehr beschädigt ist, dass eine Reparatur<br />

wirtschaftlich gesehen nicht mehr sinnvoll ist, wird <strong>Arval</strong> den Kunden<br />

darüber und über den Verbleib des Fahrzeuges informieren.<br />

Falls ein Fahrzeug gestohlen wird oder sonst wie abhanden kommt, wird<br />

der Kunde hiervon <strong>Arval</strong> unverzüglich informieren. Die vorstehenden<br />

Regelungen in Ziffer 3.1., Absatz 2 und 3 gelten entsprechend.<br />

3.5 Zahlungsabwicklung<br />

<strong>Arval</strong> wird für den Kunden alle Zahlungen entgegennehmen, die mit dem<br />

Unfall im Zusammenhang stehen. Der Kunde wird seine Versicherung,<br />

andere Unfallbeteiligte und deren Versicherungen anweisen, alle<br />

Zahlungen ausschließlich an <strong>Arval</strong> zu leisten. Alle Zahlungen von<br />

Versicherungen und Dritten, die bei <strong>Arval</strong> für den Kunden eingehen, wird<br />

<strong>Arval</strong> dem Kunden gutschreiben bzw. für die Bezahlung der<br />

unfallbedingten Aufwendungen und Kosten verwenden, sofern diese<br />

Positionen nicht ausschließlich <strong>Arval</strong> zustehen.<br />

3.6 Abrechnung des Schadenmanagements<br />

Wenn <strong>Arval</strong> gem. den vorstehenden Regelungen Leistungen Dritter für<br />

den Kunden veranlasst (z.B. Bergungsdienste oder<br />

Schadensschätzungen), Mietfahrzeuge beschafft oder Reparaturen in<br />

Auftrag gibt, sind die Leistungen dieser Dritten nicht durch die vereinbarte<br />

Servicepauschale abgedeckt, sondern werden dem Kunden nach Anfall<br />

weiter berechnet, soweit <strong>Arval</strong> hierfür nicht entsprechende Erstattungen<br />

Dritter, z.B. Unfallbeteiligte und Versicherungen, erhält.<br />

Der Kunde tritt hiermit seinen gegen einen Schadenverursacher bzw.<br />

dessen Versicherer bestehenden Anspruch auf Zahlung sog.<br />

Unfallnebenkostenpauschalen (für Porto, Kommunikationskosten etc.) an<br />

<strong>Arval</strong> ab. <strong>Arval</strong> nimmt die Abtretung durch Übernahme der<br />

Schadenabwicklung an.<br />

Zusätzlich erhält <strong>Arval</strong> die vereinbarte Servicegebühr.<br />

Rahmenvertrag Leasing und Fuhrparkservice - <strong>Arval</strong> <strong>Lease</strong> <strong>pro</strong>- der <strong>Arval</strong> Service GmbH – Stand: 26/01/2012<br />

Seite 3 von 7<br />

Für den Kunden:<br />

Für <strong>Arval</strong>:


Die folgenden Serviceleistungen sind optional auswählbar und sind grundsätzlich nicht im Leistungsumfang<br />

von „<strong>Arval</strong> <strong>Lease</strong> <strong>pro</strong>“ enthalten.<br />

1 Umfang der Dienstleistung<br />

Bei Vereinbarung dieses Service-Moduls übernimmt <strong>Arval</strong> für die<br />

einzelvertraglich festgelegten Fahrzeuge die Kosten für die gewählte<br />

Reifenkategorie (Anzahl der Sommer- und Winterreifen) des jeweiligen<br />

Reifen<strong>pro</strong>gramms. Der Kunde bestimmt im Einzelvertrag, soweit er sich<br />

nicht für eine Abrechnung auf Ist-Kosten-Basis entschieden hat, das<br />

jeweilige Reifen<strong>pro</strong>gramm sowie den Umfang der Serviceleistung und die<br />

Anzahl des Reifen/Räder-Ersatzes bzw. den Status „unlimitiert“.<br />

Der Kunde hat erst dann Anspruch auf Reifenersatz, wenn eine Profiltiefe<br />

von zwei Millimeter bei Sommerreifen und vier Millimeter bei Winterreifen<br />

erreicht ist.<br />

1.1 Reifen<strong>pro</strong>gramme<br />

Grundsätzlich bietet <strong>Arval</strong> vier verschiedene<br />

Reifen<strong>pro</strong>gramme/Servicepakete in diesem Bereich an:<br />

„Basic“, „Classic“, „Premium“ und „Executive“. Die Pakete variieren in<br />

Serviceumfang, Reifenqualität und Preis.<br />

In den einzelnen Reifenpaketen sind folgende Leistungen enthalten:<br />

Basic<br />

o Reifen: Ganzjahresreifen<br />

o Serviceleistungen: Montage, Altreifenentsorgung, limitierter oder<br />

unlimitierter Reifenersatz (unlimitiert nur, wenn Fahrzeug mit<br />

Ganzjahresreifen ab Werk bestellbar ist).<br />

Classic<br />

o Reifen: Standardmarken (Sommer/Winter, optional mit oder ohne<br />

Felgen)<br />

o Serviceleistungen: Montage, Auswuchten, Radwechsel<br />

Sommer/Winter, Einlagerung, Altreifenentsorgung, Radzierblenden<br />

o hinzuwählbare Leistungen: Mobile Fitting (wenn regional verfügbar),<br />

unlimitierter Reifenersatz<br />

o abwählbare Leistungen: Radwechsel, Einlagerung, Radzierblenden<br />

Premium<br />

o Reifen: Premiummarken (Sommer/Winter, optional mit oder ohne<br />

Felgen)<br />

o Serviceleistungen: Montage, Auswuchten, Radwechsel<br />

Sommer/Winter, Einlagerung, Altreifenentsorgung, Radzierblenden<br />

o hinzuwählbare Leistungen: Mobile Fitting (wenn regional verfügbar),<br />

o abwählbare Leistungen: Radwechsel, Einlagerung, Radzierblenden<br />

Executive<br />

o Reifen: Premiummarken (Sommer/Winter)<br />

o Serviceleistungen: Montage, Auswuchten, Radwechsel<br />

Sommer/Winter, Einlagerung, Altreifenentsorgung, Radzierblenden<br />

o hinzuwählbare Leistungen: Mobile Fitting (wenn regional verfügbar)<br />

oder Hol- und Bring-Service, unlimitierter Reifenersatz<br />

1.2 Sommerreifen<br />

Der Sommerreifenersatz erfolgt ausschließlich gemäß der Bereifung des<br />

Fahrzeuges, mit welcher das Fahrzeug bestellt bzw. ausgeliefert wurde.<br />

Entscheidet sich der Kunde für eine abweichende Reifenart, -größe oder<br />

Felgen, sind die Mehraufwendungen, welche <strong>Arval</strong> entsprechend mitteilt,<br />

zu erstatten.<br />

1.3 Winterreifen<br />

Reifen<br />

Winterreifen werden in der Größe zur Verfügung gestellt, die der<br />

kleinstmöglichen zulässigen Reifengröße laut Fahrzeughersteller bzw. laut<br />

Fahrzeugpapieren entsprechen. Bei Winterreifen ist bei Fahrzeugen bis<br />

149 PS (ca. 109 KW) der Geschwindigkeitsindex T (bis 190 km/h) und bei<br />

Fahrzeugen ab 150 PS (ca. 110 KW) der Geschwindigkeitsindex H (bis<br />

210 km/h) zu beachten. Winterreifen sind, soweit zulässig und lieferbar,<br />

auf Stahlfelgen zu montieren. Bei Fahrzeugen, bei denen vom Hersteller<br />

Aluminiumfelgen lt. Zulassungsbescheinigung Teil I (nachfolgend<br />

„Fahrzeugschein“) vorgeschrieben sind, ist die jeweils preisgünstigste<br />

zulässige Zubehör-Aluminiumfelge mit ABE (amtlicher Betriebserlaubnis)<br />

des Felgenherstellers zu verwenden. Entscheidet sich der Kunde für eine<br />

abweichende Reifenart, -größe oder Felge sind die Mehraufwendungen,<br />

welche <strong>Arval</strong> entsprechend mitteilt, vom Kunden zu erstatten.<br />

1.4 Mobile Fitting<br />

Soweit Mobile Fitting in einer Region verfügbar ist, übernimmt ein <strong>Arval</strong>-<br />

Partner die kostenpflichtige Reifenmontage (saisonaler Wechsel) bei dem<br />

Kunden vor Ort.<br />

2 Abrechnung Reifenersatz<br />

Die vereinbarten Leistungen können vom Kunden bzw. dem Fahrer – im<br />

Namen und für Rechnung von <strong>Arval</strong> - nur bargeldlos bei Vorlage der<br />

<strong>Arval</strong> – Servicekarte, die hierbei als Ausweis dient, beansprucht werden.<br />

Die Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt direkt zwischen dem<br />

jeweiligen Reifenpartner und <strong>Arval</strong>, die die jeweilige Rechnung im Hinblick<br />

auf solche Informationen überprüft, die für die Erbringung der Leistungen<br />

von <strong>Arval</strong> notwendig sind; dazu gehört auch die Überprüfung, ob die<br />

ausgeführten Leistungen ordnungsgemäß berechnet wurden. Werden<br />

Leistungen abgerechnet, zu deren Übernahme <strong>Arval</strong> nicht verpflichtet ist,<br />

werden diese an den Kunden weiterbelastet; entsprechendes gilt auch<br />

dann, wenn der Kunde eine Reifenart, -größe oder Felge ausgewählt hat,<br />

die nicht der Vereinbarung entspricht, oder wenn die mit der<br />

Reifenkategorie festgelegte Anzahl von Sommer- und Winterreifen<br />

überschritten wird.<br />

Die Abrechnung der Reifenersatzleistungen zwischen <strong>Arval</strong> und dem<br />

Kunden erfolgt auf Grundlage der vereinbarten Abrechnungsart unter<br />

Beachtung der Sonderregelungen der nachstehenden Ziffern 4 und 5.<br />

Zusätzlich erhält <strong>Arval</strong> die vereinbarte Servicegebühr.<br />

3 Auswahl der Reifenpartner<br />

Der Bezug von Reifen, Felgen und der damit verbundenen<br />

Dienstleistungen kann nur ausschließlich bei den <strong>Arval</strong> – Reifenpartnern<br />

erfolgen. Innerhalb der von <strong>Arval</strong> vorab getroffenen Herstellerauswahl<br />

kann der Kunde gemäß Festlegung im jeweiligen Leasingeinzelvertrag den<br />

Reifenersatz nach dem von ihm gewünschten Reifen<strong>pro</strong>gramm<br />

auswählen, soweit dieser bei den Reifenhändlern von <strong>Arval</strong> verfügbar ist.<br />

Die Reifenpartner können dem Fahrerhandbuch, der <strong>Arval</strong>-Homepage<br />

entnommen oder bei <strong>Arval</strong> angefragt werden.<br />

4 Mehraufwendungen zu Lasten des Kunden<br />

Mehraufwendungen, welche nicht durch das jeweilige Reifen<strong>pro</strong>gramm<br />

abgedeckt sind, trägt der Kunde; gleiches gilt auch für Aufwendungen, die<br />

Rahmenvertrag Leasing und Fuhrparkservice - <strong>Arval</strong> <strong>Lease</strong> <strong>pro</strong>- der <strong>Arval</strong> Service GmbH – Stand: 26/01/2012<br />

Seite 4 von 7<br />

Für den Kunden:<br />

Für <strong>Arval</strong>:


auf unsachgemäße Benutzung des Fahrzeuges und nicht sachgerechte<br />

Behandlung und Pflege der Reifen (z.B. falscher Reifendruck oder das<br />

Queren von Bordsteinkanten) oder auf Einwirkungen von außen (z.B.<br />

Glasscherben, Nägel, etc.) zurückzuführen sind.<br />

Beauftragt der Kunde einen anderen Lieferanten als einen <strong>Arval</strong><br />

Reifenpartner hat er auf Verlangen von <strong>Arval</strong> diejenigen<br />

Mehraufwendungen zu tragen, die aufgrund ungünstigerer Konditionen<br />

entstanden sind.<br />

5 Sonderregelungen bei Reifenersatz<br />

5.1 bei Reifenersatz auf Ist-Kosten Basis<br />

Die vorstehenden Einschränkungen gelten nicht, wenn zwischen den<br />

Parteien die Abrechnung auf Ist-Kosten-Basis vereinbart ist. Der Kunde ist<br />

jedoch auch in diesem Fall verpflichtet, ausschließlich die Reifenpartner<br />

von <strong>Arval</strong> zu beauftragen.<br />

5.2 bei Reifenersatz mit geschlossener Pauschale<br />

1 Umfang der Dienstleistung<br />

In Verbindung mit diesem Service-Modul stellt <strong>Arval</strong> dem Kunden die<br />

Tankberechtigungskarten, der im Einzelvertrag festgelegten<br />

Mineralölgesellschaft(en) zur Verfügung. Der Leistungsumfang der<br />

Tankkarte kann auf den Kraftstoffkauf beschränkt oder auf den Kauf von<br />

Öl, Wagenpflegeutensilien und Kleinteilen ausgedehnt werden<br />

(„Warenberechtigungsgruppen“).<br />

Der Fahrer kann mit seiner Tankkarte unter Verwendung einer PIN-Nr. bei<br />

den vereinbarten Mineralölgesellschaften im Namen und für Rechnung<br />

von <strong>Arval</strong> bargeldlos tanken; der Kunde wird bei der schriftlichen<br />

Bestellung der ausgewählten Tankkarte den räumlichen Geltungsbereich<br />

(national / international) und die von ihm gewünschte Berechtigungsstufe<br />

festlegen.<br />

Nach Abschluss des jeweiligen Einzelvertrages wird <strong>Arval</strong> die ausgewählte<br />

Tankkarte bestellen und dem Kunden bzw. dem Fahrer zuleiten lassen.<br />

Die Tankkarte darf entsprechend der jeweils vereinbarten<br />

Berechtigungsstufe ausschließlich - im Namen und für Rechnung von<br />

<strong>Arval</strong> - für den bargeldlosen Bezug von Kraftstoffen und ggf.<br />

fahrzeugbezogenen Kleinteilen (z.B. Leuchtmittel und Wagenwäsche) -<br />

nachfolgend insgesamt als "Kraftstoffe" bezeichnet - verwendet werden;<br />

die Abrechnung von Barauslagen für Kraftstoffe ist ausgeschlossen.<br />

Die Tankkarten werden grundsätzlich, wenn nicht etwas anderes schriftlich<br />

vereinbart ist, auf die Leasingvertragsnummer und den Fahrernamen<br />

ausgestellt.<br />

Jede Karte bekommt einen PIN-Code. Der PIN-Code wird, soweit nicht<br />

etwas anderes vereinbart wurde, als Zufalls-PIN durch die<br />

Mineralölgesellschaft vergeben und aus Gründen der Sicherheit direkt an<br />

den Fahrzeugnutzer versandt. <strong>Arval</strong> benötigt hierzu die Versandanschrift<br />

des Fahrzeugnutzers.<br />

Der Kunde wird den jeweiligen Fahrer verpflichten, die Tankkarte sorgfältig<br />

aufzubewahren, die Geheimzahl (PIN), sofern sie nicht sofort nach Erhalt<br />

vernichtet wird, an einem sicheren Ort und nicht in unmittelbarer Nähe der<br />

Tankkarte aufzubewahren und die Tankkarte nebst PIN vor dem Zugriff<br />

Tankkartenmanagement<br />

Bei Fahrzeugen, die serienmäßig mit sog. Runflat-Reifen ausgestattet<br />

sind, sind die damit verbundenen Kosten bereits mit in die kalkulierte<br />

Pauschale eingerechnet. Bei Fahrzeugen, bei denen dieses<br />

Ausstattungsmerkmal als Sonderausstattung gilt, werden die damit<br />

verbundenen Kosten an den Kunden auf Ist-Kosten Basis weiterbelastet.<br />

Dies gilt entsprechend für Fahrzeuge, die mit einem sog. „direkten<br />

Reifendruckkontrollsystem“ (zusätzliches Zubehör notwendig) ausgestattet<br />

sind.<br />

Bei der geschlossenen Pauschale werden die Mehraufwendungen dem<br />

Kunden in Rechnung gestellt. Bei geschlossenen Pauschalen hat der<br />

Kunde zum Vertragsende die ihm überlassenen Reifen (Sommerreifen,<br />

Winterreifen bzw. Allwetterreifen) inkl. Felgen an <strong>Arval</strong> zurück zu geben.<br />

Haben die Sommerreifen bei Rückgabe keine Profiltiefe von mindestens<br />

zwei Millimetern, hat der Kunde 50 Prozent der Kosten der<br />

entsprechenden Neubereifung zu tragen.<br />

unbefugter Dritter zu bewahren, um eine missbräuchliche Nutzung zu<br />

vermeiden. Der Vermerk des PIN-Codes auf der Karte oder Kartenhülle ist<br />

nicht zulässig. Die Tankkarte darf nicht im unbewachten Fahrzeug<br />

aufbewahrt werden.<br />

Die im Namen und für Rechnung von <strong>Arval</strong> bezogenen Kraftstoffe liefert<br />

<strong>Arval</strong> im Moment des Bezuges an den Kunden.<br />

2 Rechte und Pflichten des Kunden – AGB der<br />

Mineralölgesellschaften<br />

Soweit diese Bedingungen keine Sonderregelungen enthalten, gelten für<br />

die Benutzung der Tankkarten – soweit vorhanden - die "Allgemeinen<br />

Geschäfts- und Lieferbedingungen" der jeweiligen Mineralölgesellschaft<br />

entsprechend, die dem Kunden auf Wunsch gesondert zur Verfügung<br />

gestellt werden; für die Überlassung der genannten Bedingungen genügt<br />

deren Veröffentlichung auf der <strong>Arval</strong>-Homepage.<br />

Der Kunde wird den jeweiligen Fahrer verpflichten, bei jeder Benutzung<br />

der Tankkarte den jeweiligen Kilometerstand des Fahrzeuges, vollständig<br />

und richtig einzugeben.<br />

Sobald der Einzelvertrag hinsichtlich des Service-Moduls "Tankkarten"<br />

endet, wird der Kunde die weitere Nutzung der Tankkarte einstellen, die<br />

Tankkarte unbrauchbar machen (Magnetstreifen lochen) und diese auf<br />

seine Kosten unverzüglich an die Mineralölgesellschaft zurück senden<br />

oder vernichten. Eine Tankkarte darf in keinem Fall bei Rückgabe in dem<br />

entsprechenden Fahrzeug verbleiben und keiner dritten Person übergeben<br />

werden. Der Tankkartenvertrag gilt als beendet, wenn der Kunde unter<br />

Angabe der Tankkartennummer die Vernichtung der Tankkarte schriftlich<br />

<strong>Arval</strong> bestätigt hat oder das von <strong>Arval</strong> geleaste Fahrzeug zurückgegeben<br />

wurde. Wird die Tankkartenfunktion abredewidrig genutzt, bleibt ein<br />

entsprechender Schadensersatzanspruch vorbehalten. Der Kunde wird<br />

dafür Sorge tragen, dass der Verlust einer Tankkarte oder deren<br />

missbräuchliche Verwendung <strong>Arval</strong> unverzüglich gemeldet wird; bis zur<br />

Meldung trägt der Kunde die dadurch verursachten Schäden. Für die<br />

Sperrung und die Organisation des kurzfristigen Ersatzes von verloren<br />

Rahmenvertrag Leasing und Fuhrparkservice - <strong>Arval</strong> <strong>Lease</strong> <strong>pro</strong>- der <strong>Arval</strong> Service GmbH – Stand: 26/01/2012<br />

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Für den Kunden:<br />

Für <strong>Arval</strong>:


gegangenen bzw. gestohlenen Tankkarten berechnet <strong>Arval</strong> eine<br />

Bearbeitungsgebühr, deren Höhe der jeweils aktuellen Gebührentabelle<br />

entnommen werden kann.<br />

Der Kunde wird den jeweiligen Fahrer verpflichten, die Regelungen und<br />

etwaige Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der jeweiligen<br />

Mineralölgesellschaft sorgfältig zu beachten.<br />

3 Abrechnung der Tankkarten und Kraftstoffe<br />

(1) Für die Überlassung der Tankkarte erhält <strong>Arval</strong> – neben der Bezahlung<br />

der Kraftstoffe – eine monatliche Tankkartengebühr, deren Höhe im<br />

jeweiligen Einzelvertrag festgelegt wird.<br />

(2) Für den Bezug von Kraftstoffen hat der Kunde an <strong>Arval</strong> das vereinbarte<br />

bzw. das an der jeweiligen Tankstelle übliche Entgelt zu bezahlen.<br />

Die bezogenen Lieferungen sind vom Kunden so lange zu den<br />

vereinbarten Entgelten zu bezahlen, bis entweder das Fahrzeug<br />

zurückgegeben wurde oder <strong>Arval</strong> eine schriftliche Information (unter<br />

Angabe der Kartennummer) über den Verlust oder die Vernichtung der<br />

Karte erhält.<br />

(3) <strong>Arval</strong> ist berechtigt, die im Ausland angefallene Umsatzsteuer wie<br />

Kosten/Aufwand zu behandeln bzw. dem Kunden weiterzuberechnen.<br />

1 Versicherungsvermittlung<br />

Auf Wunsch des Kunden kann <strong>Arval</strong> Versicherungen vermitteln, soweit<br />

diese in Zusammenhang mit dem Betrieb von Kraftfahrzeugen stehen.<br />

Dazu wird <strong>Arval</strong> entsprechend den Bedürfnissen des Kunden<br />

Versicherungen bzw. versicherungsähnliche Dienstleistungen anbieten.<br />

<strong>Arval</strong> ist sog. <strong>pro</strong>duktakzessorischer Versicherungsmakler<br />

(Registrierungsnummer D-HYBI-XC11K-78, mit Erlaubnisbefreiung nach §<br />

34 d Abs. 3 der Gewerbeordnung.<br />

2. Versicherungen für <strong>Arval</strong>-Fahrzeuge<br />

Wenn die Parteien dieses Service-Modul vereinbart haben, wird <strong>Arval</strong><br />

nach den Bedingungen des jeweiligen Einzelvertrages die Versicherung<br />

(Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und Kasko-Versicherung) des<br />

jeweiligen Fahrzeuges unter Berücksichtigung der individuellen Ein-<br />

/Weiterstufung nach den Risikomerkmalen des Kunden bzw. des Fahrers<br />

veranlassen. Dabei wird <strong>Arval</strong> Versicherungsnehmerin, der Kunde<br />

Versicherter sein. Vor Vertragsabschluss wird der Kunde <strong>Arval</strong> alle<br />

gewünschten Informationen über den bisherigen Schadensverlauf und den<br />

Versicherungsumfang der letzten drei Jahre geben und auf Wunsch<br />

nachweisen; soweit erforderlich erteilt der Kunde hierzu eine gesonderte<br />

Einverständniserklärung.<br />

(4) Ist der Kunde mit Zahlungen, egal für welche Leistung von <strong>Arval</strong>, in<br />

Verzug, ist <strong>Arval</strong> berechtigt, die Tankkarte innerhalb von fünf Werktagen<br />

nach schriftlicher Ankündigung auf Kosten des Kunden zu sperren.<br />

(5) Die Tankkartengebühr und die in dem jeweiligen Monat gelieferten<br />

Kraftstoffe werden entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen<br />

abgerechnet und zur Zahlung fällig.<br />

4 Haftung – Gewährleistung<br />

Versicherungsmanagement<br />

GEZ-Abwicklung<br />

Bei Schäden, Leistungsstörungen oder Gewährleistungen im<br />

Zusammenhang mit der Lieferung von Kraftstoffen ist der Kunde<br />

verpflichtet, diese unverzüglich gegenüber <strong>Arval</strong> schriftlich geltend zu<br />

machen. Der Kunde wird <strong>Arval</strong> kurzfristig diejenigen Informationen und<br />

Unterlagen zur Verfügung stellen, die es <strong>Arval</strong> ermöglichen, ihrerseits die<br />

entsprechenden Ansprüche gegenüber der jeweiligen<br />

Mineralölgesellschaft geltend zu machen und durchzusetzen. Abweichend<br />

von etwaigen sonstigen Regelungen der Parteien wird <strong>Arval</strong> die ihr<br />

gegenüber der jeweiligen Mineralölgesellschaft zustehenden Ansprüche<br />

nicht an den Kunden abtreten.<br />

3 Kündigung - Anpassung der Versicherungsprämien<br />

Ändern sich in der Zeit zwischen Auftragsbestätigung und Beginn der<br />

Vertragslaufzeit (Vertragsbeginn) sowie während der Vertragslaufzeit der<br />

Tarif, die Tarif- und Kraftfahrtbestimmungen des Versicherers, die etwa zur<br />

Zeit bestehenden Schadensfreiheitsrabattes (SFR) – Einstufung durch den<br />

Versicherer, die Höhe der Prämien und Steuern für Versicherungen und<br />

gesetzliche Abgaben, so ist <strong>Arval</strong> berechtigt, die Beträge entsprechend<br />

anzupassen zu dem vom Versicherer genannten Zeitpunkt bzw. ab<br />

nächster Fälligkeit oder ab gesetzlicher Fälligkeit. Gleiches gilt während<br />

der gesamten Laufzeit des jeweiligen Einzelleasingvertrages, wenn die<br />

Versicherung den Versicherungstarif oder die Einstufung aufgrund<br />

negativen oder positiven Schadensverläufen ändert.<br />

Die Verpflichtung des Kunden, ein von <strong>Arval</strong> geleastes Fahrzeug gem.<br />

Ziffer 2.4.8.1 zu versichern, bleibt unberührt.<br />

4 Abrechnung der Versicherungen<br />

Die Abrechnung der Versicherungen zwischen <strong>Arval</strong> und dem Kunden<br />

erfolgt gem. Ziffer 3.1.1.2 der AGB mit einer sog. "offenen Pauschale"; die<br />

Abrechnung erfolgt taggenau bis zur Abmeldung des Fahrzeuges. Wenn<br />

die Versicherungsbeiträge anzupassen sind, wird <strong>Arval</strong> auch die Höhe der<br />

offenen Pauschalen entsprechend anpassen.<br />

Zusätzlich erhält <strong>Arval</strong> die vereinbarte Service-Gebühr.<br />

Rahmenvertrag Leasing und Fuhrparkservice - <strong>Arval</strong> <strong>Lease</strong> <strong>pro</strong>- der <strong>Arval</strong> Service GmbH – Stand: 26/01/2012<br />

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Für den Kunden:<br />

Für <strong>Arval</strong>:


Wenn die Parteien das Service-Modul "GEZ- Gebühren" vereinbart haben,<br />

meldet <strong>Arval</strong> das jeweilige Fahrzeug bei der GEZ an und entrichtet die<br />

anfallenden Gebühren; meldepflichtige Geräte des Kunden, welche in das<br />

Kfz eingebracht werden, wird der Kunde bei der GEZ anmelden. <strong>Arval</strong><br />

berechnet hierfür eine monatliche Pauschale; als Abrechnungsmethode<br />

wird die offene Pauschale entsprechend den Regelungen der AGB<br />

vereinbart. Der erste und letzte Vertragsmonat wird wie bei der GEZ<br />

üblich, unabhängig vom tatsächlichen Vertragsbeginn bzw. –ende, in<br />

jeweils voller Höhe und nicht zeitanteilig abgerechnet. .Beide Parteien<br />

können eine Anpassung der Pauschale verlangen, soweit sich die Höhe<br />

der GEZ- Gebühren verändert. Bei Vertragsende werden die insgesamt<br />

Bei diesem Service-Modul bietet <strong>Arval</strong> dem Kunden an, nach Maßgabe<br />

der folgenden Regelungen für die Bezahlung der Kfz-Steuer zu sorgen.<br />

1 Eintragung des Kunden im Kfz-Brief<br />

Der Kunde ist grundsätzlich als Halter des jeweiligen Fahrzeuges im Kfz-<br />

Brief eingetragen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Er wird Kopien aller<br />

bei ihm eingehenden Steuerbescheide an <strong>Arval</strong> weiterleiten, die diese<br />

begleichen wird. Der Kunde erklärt sich bereit, am<br />

Lastschrifteinzugsverfahren des zuständigen Finanzamtes über ein Konto<br />

der <strong>Arval</strong> teilzunehmen und die hierzu notwendigen Unterlagen zu<br />

unterzeichnen.<br />

Etwaige Säumniszuschläge oder sonstige Kosten, die durch die verspätete<br />

Weiterleitung der Steuerbescheide entstehen, gehen zu Lasten des<br />

Kunden. Dies gilt entsprechend, wenn der Kunde den Fahrzeugschein bei<br />

Vertragsende nicht umgehend an <strong>Arval</strong> herausgibt. <strong>Arval</strong> ist nicht<br />

verpflichtet, Bescheide inhaltlich zu prüfen; eine Verpflichtung zur<br />

Einlegung von Rechtsmitteln besteht seitens <strong>Arval</strong> nicht.<br />

2 Abrechnung der Kraftfahrzeugsteuer<br />

<strong>Arval</strong> berechnet - unter Berücksichtigung etwaiger Steuerbefreiungen -<br />

eine monatliche „offene Pauschale“ oder die Ist-Kosten entsprechend der<br />

Regelungen der jeweiligen Einzelleasingverträge und der AGB; beide<br />

Parteien können eine Anpassung der offenen Pauschale verlangen, soweit<br />

sich die Höhe der Kraftfahrzeugsteuer verändert. Bei Vertragsende<br />

werden die insgesamt während der Vertragsdauer bis zur Abmeldung des<br />

Fahrzeuges angefallenen Kraftfahrzeugsteuern unter Anrechnung der<br />

bezahlten Pauschalen abgerechnet. Zusätzlich erhält <strong>Arval</strong> die vereinbarte<br />

Servicegebühr.<br />

Auf Ist-Kosten-Basis weiterbelastete Kfz-Steuern werden ohne<br />

Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Sofern offene Pauschalen hierfür<br />

vereinbart sind, werden diese als Nebenleistung zur Hauptleistung<br />

„Leasing“ mit Umsatzsteuer fakturiert.<br />

Sollte der Kunde nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sein, wird er Ar-<br />

val hierüber informieren; die Abwicklung erfolgt in diesem Fall auf Ist-<br />

Kosten-Basis.<br />

Kraftfahrzeugsteuer<br />

während der Vertragsdauer angefallenen GEZ- Gebühren unter<br />

Anrechnung der bezahlten Pauschalen abgerechnet. Zusätzlich erhält<br />

<strong>Arval</strong> die vereinbarte Servicegebühr.<br />

Dem Kunden wird hiermit empfohlen, seine eigenen, bisherigen GEZ -<br />

Zahlungen einzustellen bzw. abzumelden, um Doppelzahlungen zu<br />

vermeiden.<br />

Auf Ist-Kosten-Basis weiterbelastete GEZ-Gebühren werden ohne<br />

Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Sofern offene Pauschalen hierfür<br />

vereinbart sind, werden diese als Nebenleistung zur Hauptleistung<br />

„Leasing“ mit Umsatzsteuer fakturiert.<br />

Rahmenvertrag Leasing und Fuhrparkservice - <strong>Arval</strong> <strong>Lease</strong> <strong>pro</strong>- der <strong>Arval</strong> Service GmbH – Stand: 26/01/2012<br />

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Für den Kunden:<br />

Für <strong>Arval</strong>:

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